Matthias Schnyder, Generalsekretär, Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK), Bern
Mit der vorliegenden Botschaft über die Standortförderung 2020–2023 will der Bundesrat die Instrumente des Bundes zur Standortförderung weiterentwickeln. Als Querschnittsaufgabe spielt dabei auch die Optimierung der Abstimmung zwischen den Staatsebenen eine herausragende Rolle. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen erfolgt im Bereich der Standortförderung vornehmlich bei der Standortpromotion, der Regionalpolitik und der Tourismuspolitik. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) übernimmt dabei eine interkantonale Koordinationsrolle. Die Exportförderung ist primär Sache des Bundes.
Kantone konkurrieren in der Standortpolitik
Die Koordination zwischen Bund und Kantonen verläuft bei der Standortförderung insgesamt gut. Im Hinblick auf die Erarbeitung der neuen Botschaft wurden die gemeinsamen Anstrengungen verstärkt, um die verschiedenen Handlungsfelder der Standortförderung besser abzustimmen und damit wirksamere Instrumente zu schaffen. Ein Beispiel dafür ist die nationale Standortpromotion.
Zu einer attraktiven Standortpolitik sind die Kantone durch die föderale Konkurrenz gezwungen. Internationale Vergleiche in OECD‐Staaten aus dem Jahr 2017 zeigen, dass die Anzahl der staatlichen Ebenen die Investitionsattraktivität nicht negativ beeinflusst. Die föderale Struktur erfordert jedoch eine enge Koordination zwischen den verschiedenen Ebenen. Deshalb ist es eine wichtige Kernaufgabe der nationalen Standortpromotion, einen möglichst gut abgestimmten Auftritt zwischen Bund und Kantonen im Ausland sicherzustellen. Das gemeinsame Ziel ist es, Ansiedlungen und somit Arbeitsplätze zu generieren.
Die nationale Standortpromotion der Schweiz wird von einer Steuerungsgruppe koordiniert, welche durch je ein Mitglied der VDK und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gemeinsam präsidiert wird. Die Kantonsvertreter der Steuerungsgruppe haben im Hinblick auf die neue Förderperiode 2020–2023 eine gemeinsame «Charta» erarbeitet, welche die unterschiedlichen Prioritäten stärker aufeinander abstimmt und Regeln für die Zusammenarbeit präzisiert. Darauf basierend hat die VDK in enger Abstimmung mit dem Seco die für die Kantone wesentlichen Eckwerte für die zukünftige nationale Standortpromotion festgelegt. Diese Eckwerte liefern wichtige neue Impulse, um die Wirksamkeit der nationalen Standortpromotion zu verstärken. Und sie dienen als Grundlage für die neuen Leistungsvereinbarungen der Kantone sowie des Bundes mit der Standortförderorganisation Switzerland Global Enterprise (S-GE).
Die erwähnten Abstimmungsoptimierungen im Bereich der nationalen Standortpromotion sind Ausdruck einer über die letzten Jahre kontinuierlich verbesserten Zusammenarbeit der Akteure in der Standortförderung, insbesondere zwischen Bund und Kantonen. Die bessere Abstimmung widerspiegelt sich in allen einschlägigen Handlungsfeldern der vorliegenden Botschaft über die Standortförderung des Bundes 2020–2023.
Zitiervorschlag: Schnyder, Matthias (2019). Bessere Absprache bei Bund und Kantonen. Die Volkswirtschaft, 25. März.