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Export fördern und Standort Schweiz stärken

Die Schweiz ist ein Exportland. Mit der neuen Botschaft zur Standortförderung 2020–2023 will der Bundesrat die digitalen Dienstleistungen auch bei der Exportförderung konsequent weiterentwickeln und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz stärken.
Der Bund will innovative ausländische Unternehmen zum Umzug in die Schweiz bewegen. In der Realität ist das nicht so einfach wie im Swissminiatur in Melide. (Bild: Keystone)

Ende 2019 läuft die Finanzierung verschiedener Instrumente der Standortförderung des Bundes aus. Um sie fortzuführen, sind mehrere Bundesbeschlüsse notwendig. Im Rahmen der Botschaft Standortförderung 2020–2023[1] hat der Bundesrat diese im Februar verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Gesamthaft beantragt der Bundesrat beim Parlament einen Zahlungsrahmen von rund 373 Millionen Franken für die Jahre 2020 bis 2023 (siehe Abbildung). Mit der Botschaft soll das Parlament über die Finanzierung der Exportförderung, der Standortpromotion, der E-Government-Aktivitäten, der Innovationsförderung im Tourismus (Innotour) und von Schweiz Tourismus beschliessen.

Mit seiner Standortförderungspolitik verfolgt der Bundesrat übergeordnete Ziele: So setzt er sich etwa dafür ein, dass KMU und Regionen die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Zudem trägt er zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU bei, leistet einen Beitrag an die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsakteure und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Nicht zuletzt schärft er auch das Profil des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Ausland und stärkt dessen Marktauftritt.

Vom Bundesrat beantragte Finanzierung in der Botschaft zur Standortförderung 2020–2023, in Mio. Franken




Quelle: Botschaft zur Standortförderung 2020–2023 / Die Volkswirtschaft

Ändernde Herausforderungen


Die Exportförderung und die Schweizerische Exportrisikoversicherung zielen primär darauf ab, die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen im Ausland zu erleichtern sowie die Grundlage für einen starken Marktauftritt des Wirtschaftsstandorts Schweiz gegen aussen zu schaffen.

Die Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die Exportwirtschaft ändern sich stetig. So haben beispielsweise protektionistische Handelsmassnahmen im Ausland deutlich zugenommen. Dabei werden oft nicht tarifäre Massnahmen ergriffen, was die prozeduralen und regulatorischen Herausforderungen für Exporteure erhöht. Gleichzeitig steigt die Unsicherheit, etwa in Bezug auf die internationale Handelspolitik und ihre Auswirkungen, den künftigen Zugang zum europäischen Markt oder die Verfügbarkeit von Fachkräften. Diese Entwicklungen generieren neue und zum Teil zusätzliche Bedürfnisse von Exportunternehmen sowie potenziellen Investoren. Häufig sind heute sehr viel spezifischere Informationen über Ecosysteme, Regulierungen und Prozesse erforderlich, die rasch und einfach verfügbar sowie kunden- bzw. branchenorientiert ausgestaltet sein müssen.

Branchenspezifisch und digital unterstützen


Für die Dienstleistungen der Exportförderung und der Standortpromotion hat der Bund den privaten Verein Switzerland Global Enterprise (S-GE) beauftragt. S-GE bietet den schweizerischen Unternehmen – in erster Linie exportorientierten KMU – Unterstützungsleistungen bei der Identifikation und Wahrnehmung von Absatzmöglichkeiten im Ausland sowie zur Steigerung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit an.

Der Bundesrat will die Exportwirtschaft auch in den Jahren 2020 bis 2023 bedürfnisgerecht, zielgerichtet und effizient unterstützen. Deshalb soll S-GE die Exporteure noch branchen- und segmentspezifischer ansprechen und die onlinebasierte Informations- und Beratungstätigkeit weiter ausbauen. Um die Subsidiarität sowie die Wettbewerbsneutralität zu gewährleisten und die Exportförderung möglichst kosteneffizient und integrativ umzusetzen, soll S-GE verstärkt Drittanbieter einbeziehen.

Eine unabhängige Evaluation ergab 2018, dass die heutige Exportförderlandschaft der Schweiz grundsätzlich gut aufgestellt ist. Dennoch gibt es Optimierungspotenzial hinsichtlich des Einbezugs von Dritten durch S-GE, der diesbezüglichen Kooperationsregeln sowie der Transparenz. Digitale Instrumente und Plattformen bieten neue Möglichkeiten, um exportorientierte Firmen verstärkt auf geeignete Angebote Dritter aufmerksam zu machen und deren Fach- und Spezialwissen vermehrt für die Exportförderung zu nutzen; beispielsweise indem bei branchenspezifischen Anfragen die entsprechenden Verbände bei der Beantwortung beigezogen werden. Diese Möglichkeiten will der Bundesrat mit der neuen Botschaft fördern.

Die gezielte Förderung privater Initiativen und Projekte mit Modellcharakter ist ein weiteres Ziel des Bundes. Dies soll unter anderem über die Messe- und Projektkommission (MPK) realisiert werden, die vom Bund finanziert wird und sich aus Vertretern verschiedener Branchen zusammensetzt: Die MPK finanziert Schweizer Gemeinschaftsstände an ausländischen Messen sowie gewisse Begleitanlässe und -projekte. Die Wirtschaft schätzt den konkreten Beitrag der MPK zur Exportförderung sehr. Aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit ist die MPK eine naheliegende Lösung für die Förderung erfolgversprechender Initiativen Dritter. Dazu soll sie künftig in Bezug auf Organisation, Budget und Projektgewährung gestärkt werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wird für die MPK die hierfür erforderliche Handlungsgrundlage schaffen.

Zusammenarbeit mit schweizerischem Innovationspark


Mit der Standortpromotion fördert der Bund die nachhaltige Ansiedlung ausländischer Unternehmen. In Abstimmung mit den Kantonen erarbeitet er die nötigen allgemeinen Grundlagen und informiert über den Wirtschaftsstandort Schweiz. Er ergreift gezielte Promotionsmassnahmen, die im übergeordneten Interesse aller Kantone liegen. Weiter identifiziert und betreut er potenzielle Investoren bis zu dem Punkt, wo die Kantone die Betreuung mit Blick auf die konkrete Realisierung einer Ansiedlung übernehmen können. Bei der gezielten Ansprache von Investoren spielt die «Offizialität» des Schweizerischen Aussennetzes eine wichtige Rolle. So sind etwa die «Swiss Business Hubs» – die Vertretungen von S-GE im Ausland – in Schweizer Botschaften und Konsulaten angesiedelt und profitieren bei ihrem Auftritt von dieser Offizialität.

Das gegenwärtige System soll laufend optimiert und weiterentwickelt werden. Ein möglichst gut abgestimmter Aussenauftritt der Akteure auf kantonaler, regionaler und nationaler Ebene soll die Schlagkraft weiter erhöhen. Der Zusammenarbeitsprozess soll einfacher, flexibler und dadurch investorenfreundlicher gestaltet werden. Die weitere Digitalisierung des Leistungsangebotes, beispielsweise zum schnellen und einfachen Standortvergleich oder zur Offertstellung, und die Einbettung kantonaler und regionaler Inhalte werden vorangetrieben. Im Fokus der Ansiedlungsaktivitäten stehen weiterhin innovative und wertschöpfungsintensive Firmen.

Die 2017 eingeleitete Zusammenarbeit mit der Stiftung Swiss Innovation Park, welche an fünf Standorten den Schweizerischen Innovationspark betreibt, wird ab 2020 in das Mandat der nationalen Standortpromotion integriert. Die Organisationen erschliessen sich so gegenseitig Know-how und Netzwerke. Die nationale Standortpromotion nimmt Informationen zu den verschiedenen Innovationsparks in ihren Vermarktungskanälen auf und bewirbt diese in ausgewählten Märkten, um Ansiedlungen im Forschungs- und Entwicklungsbereich zu fördern. Ferner profitiert die nationale Standortpromotion bei ihrer Tätigkeit vom positiven Image der Innovationsparks sowie von den entsprechenden Netzwerken in Forschung und Industrie.

Onlineschalter gegen Administrativaufwand


Die Digitalisierung ist ein Ziel, das allen Instrumenten der Standortförderung übergeordnet ist. Die Standortförderung unterstützt die digitale Transformation der Wirtschaft, indem sie mit ihren Förderinstrumenten – beispielsweise mit der Regionalpolitik oder mit Innotour – Schwerpunkte bei der Digitalisierung setzt. Sie engagiert sich bei der Ausgestaltung von Standards sowie der Formulierung und Umsetzung gesetzlicher Grundlagen für standortfreundliche Regulierungen. Digitale Dienstleistungen werden konsequent weiterentwickelt. Im Vordergrund der KMU-Politik steht das E-Government als wirksames Mittel, um die administrative Belastung der Unternehmen zu reduzieren. Der als One-Stop-Shop konzipierte Onlineschalter «EasyGov» soll in seinem Leistungsumfang weiter ausgebaut und gezielt bekannt gemacht werden. Mit dem Onlineschalter können Unternehmen alle angebotenen Behördengänge über einen einzigen Account mit einheitlicher Benutzerführung abwickeln.

Die mandatierten Partnerorganisationen S-GE, Serv, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, Schweiz Tourismus sowie die Bürgschaftsorganisationen für KMU bauen ihr Angebot an Onlinetools für die Kunden laufend bedürfnisgerecht aus. Das Wissen über die Digitalisierung in den für die Standortförderung relevanten Handlungsfeldern wird weiter vertieft und mit den Stakeholdern via Wissensplattformen geteilt.

Tourismus und Regionen fördern


Bei der Tourismuspolitik steht die Umsetzung der vom Bundesrat verabschiedeten neuen Tourismusstrategie[2] im Zentrum. Damit werden die Rahmenbedingungen für den Schweizer Tourismus weiter verbessert. Konkret soll das Unternehmertum gefördert, die Chancen der Digitalisierung genutzt sowie die Attraktivität des Angebots und der Marktauftritt verbessert werden.

Die Neue Regionalpolitik wird gemäss dem vom Parlament 2015 verabschiedeten Mehrjahresprogramm 2016–2023 umgesetzt. Das Parlament legte mit dem Bundesbeschluss vom 9. September 2015 Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2016–2023 von insgesamt 230 Millionen Franken fest. Die beiden Förderschwerpunkte Industrie und Tourismus werden weitergeführt. Ein spezifischer Fokus wird auch hier auf die Digitalisierung gelegt. Zudem sollen die regionalen Innovationssysteme weiter konsolidiert werden.

  1. Mehr Informationen auf Admin.ch. []
  2. Die Strategie wurde am 15. November vom Bundesrat verabschiedet. Sie ist online auf Seco.admin.ch verfügbar. []

Zitiervorschlag: Eric Jakob, Annette Spoerri, (2019). Export fördern und Standort Schweiz stärken. Die Volkswirtschaft, 25. März.