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Die Schweiz ist gewappnet

Die Europäische Union will einen digitalen Binnenmarkt schaffen, der die nationalen Märkte zu einem einzigen zusammenführt. Die Schweiz muss dieses EU-Vorhaben im Auge behalten, damit sie den Anschluss nicht verliert.
Kann jetzt zum gleichen Tarif in alle EU-Länder telefonieren: EU-Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker. (Bild: Keystone)

Es ist eines der wichtigsten Ziele der aktuellen EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker: der Aufbau eines digitalen Binnenmarkts innerhalb der Europäischen Union. Damit will die EU-Kommission erreichen, dass Wirtschaft und Gesellschaft das Potenzial der digitalen Transformation besser nutzen können und Europa auch weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. Im Mai 2015 präsentierte die EU-Kommission erstmals ihre Strategie für einen digitalen EU-Binnenmarkt (Digital Single Market, DSM). Der Plan ist ambitioniert. Die EU-Kommission erhofft sich damit einen kontinuierlichen Abbau der regulatorischen Hindernisse im elektronischen Handel sowie eine gemeinsame digitale Infrastruktur für alle Mitgliedsstaaten.

Keine nationalen Alleingänge mehr


Im Wesentlichen umfasst die Strategie zentrale Massnahmen, die auf drei Säulen beruhen (siehe Abbildung). Mit der ersten Säule will man den Zugang von Unternehmen und Bevölkerung zu digitalen Gütern und Dienstleistungen verbessern. Dabei soll etwa das Urheberrecht modernisiert werden. Mit der zweiten Säule will man die Rahmenbedingungen optimieren, um Investitionen und transparente Wettbewerbsbedingungen zu fördern. Die Cybersicherheit ist hier ein zentrales Thema. Und drittens soll schliesslich das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft ausgeschöpft werden, unter anderem mit dem Vorantreiben des E-Governments. Zur Umsetzung dieser Massnahmen legte die EU-Kommission bis zum Herbst 2018 insgesamt bereits 29 Rechtsetzungsvorschläge sowie 37 politische Initiativen vor. Einige dieser Regulierungen werden derzeit noch im EU-Parlament und im EU-Rat verhandelt, andere wurden bereits verabschiedet oder sogar in Kraft gesetzt.

Einige dieser Verordnungen haben auch in der Schweiz zu Diskussionen geführt: So wurden etwa die Roaminggebühren innerhalb der EU abgeschafft. Seit Juni 2017 fallen für EU-Bürger bei der Nutzung von mobilen Daten im EU-Ausland keine Zusatzkosten mehr an. Auch Film- und Musikdienste wie Netflix, Sky oder Spotify sind seit April 2018 innerhalb der EU-Staaten nutzbar. Zudem gilt seit Dezember 2018 ein sogenanntes Geoblocking-Verbot. Damit ist ein Online-Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit oder der Niederlassung gemeint. Bisher wurden beispielsweise bestimmte Inhalte in einigen EU-Ländern blockiert und die User stattdessen auf teurere Sites umgeleitet. Diese Praxis ist nun verboten. Noch ist unklar, inwiefern die DSM-Strategie zu mehr Innovation und Wohlstand in der EU führen wird. Doch wie wirken sich die EU-Massnahmen auf die Schweiz aus?

Die Schwerpunkte und Themen des digitalen EU-Binnenmarktes


Auswirkungen auf die Schweiz unklar


Die Schweiz ist stark mit dem europäischen Wirtschaftsraum verflochten, obschon sie nicht Teil des EU-Binnenmarkts ist. Werden innerhalb der EU regulatorische Hürden abgebaut, kann dies dazu führen, dass der Marktzugang für Unternehmen aus Drittländern wie der Schweiz erschwert wird oder dass Schweizer Unternehmen nicht gleich vom Abbau solcher Handelshemmnisse profitieren wie EU-Unternehmen.

Um die Entwicklungen in der EU zeitnah und kritisch zu verfolgen, wurde im Rahmen der Strategie «Digitale Schweiz» eine bundesinterne Koordinationsgruppe gebildet. Diese besteht aus Vertretern des Bundesamtes für Kommunikation, der Direktion für europäische Angelegenheiten und der Schweizer Mission in Brüssel, des Staatssekretariats für Wirtschaft und des Informatiksteuerungsorgans des Bundes. Seit September 2016 analysiert die Gruppe gemeinsam mit den betroffenen Bundesstellen laufend die möglichen Auswirkungen des DSM auf die Schweiz. Insbesondere sollen auch die potenziellen Chancen und Vorteile für die Schweiz ermittelt werden, die sich aufgrund der EU-Regulierungen eröffnen.

Die Arbeiten der Koordinationsgruppe sowie eine umfassende Analyse zuhanden des Bundesrates[1] zeigen, dass die Schweiz den derzeit notwendigen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem DSM frühzeitig erkannt und notwendige Massnahmen eingeleitet hat. Die Analysen verdeutlichen, dass die DSM-Strategie thematisch sehr breit ist. Die Wirkungsfelder unterscheiden sich zudem auch darin, ob sie rechtlich bindend und wie weit sie in der Gesetzgebung bereits fortgeschritten sind. Es ist entsprechend kaum möglich, die Auswirkungen des DSM auf die Schweiz im Rahmen eines Gesamtfazits zu benennen. Vielmehr bedürfen die einzelnen Massnahmen einer individuellen Analyse, wie dies auf den folgenden Seiten in diesem Dossier gemacht wird.

Schweiz teilweise fortschrittlicher als EU


So vielfältig wie die DSM-Strategie sind auch die laufenden Arbeiten des Bundes. Zum einen sind zurzeit mehrere DSM-relevante Gesetzesrevisionen in parlamentarischer Beratung. Am Beispiel der laufenden Revisionen des Fernmeldegesetzes und des Urheberrechts ist ersichtlich, dass regulatorische Massnahmen frühzeitig und teilweise bereits vor Bekanntgabe der DSM-Strategie an die Hand genommen wurden.

Zum anderen beteiligt sich die Schweiz aktiv in zahlreichen EU-Expertengruppen und relevanten Digitalisierungsprojekten. Dazu gehören beispielsweise die Cybersicherheit, die Cloud-Infrastruktur für die Wissenschaft sowie die Hochleistungsrechenzentren. Die Analyse des Bundesrates zeigt weiter, dass viele bestehende DSM-relevante Vorschriften und Regulierungen hierzulande weitgehend äquivalent mit jenen der EU sind, etwa im Kartellrecht oder in der Netzwerk- und IT-Sicherheit. Schliesslich ist die Schweiz in einigen Bereichen der Digitalisierung sogar fortschrittlicher als die EU: so etwa bei den Mobilfunkfrequenzen für die künftige 5G-Technologie. Diese wurden hierzulande bereits in diesem Jahr vergeben, während dies in den EU-Staaten noch einige Jahre in Anspruch nehmen kann.

Entwicklungen weiterhin beobachten


Die derzeit absehbaren Auswirkungen der EU-Massnahmen auf die Schweiz sind also erkannt und weitgehend abgedeckt. Allerdings gilt es zu beachten, dass die DSM-Strategie kein starres Regelwerk ist und in Zukunft mit weiteren Massnahmen ergänzt werden könnte.

Was kann also in absehbarer Zeit erwartet werden? Für die Rechtsetzungsvorschläge, die noch vom EU-Parlament und vom EU-Rat genehmigt werden müssen, lassen sich die Ergebnisse der Gesetzgebungsprozesse noch nicht abschliessend einschätzen. Im Mai 2019 finden zudem Europawahlen statt, welche die Aktivitäten der EU-Institutionen für mehrere Monate verzögern dürften. Es ist davon auszugehen, dass die regulatorischen DSM-Massnahmen grösstenteils ab 2020 ihre Wirkung entfalten. Die Schweizer Koordinationsgruppe wird die Entwicklungen gemeinsam mit den zuständigen Bundesstellen aber auch in Zukunft aufmerksam beobachten, damit die Schweiz die Chancen des DSM nutzen und notwendige Massnahmen frühzeitig koordinieren kann.

  1. Siehe Bundesrat (2018). Online abrufbar unter Seco.admin.ch. []

Zitiervorschlag: Marco Eichenberger (2019). Die Schweiz ist gewappnet. Die Volkswirtschaft, 23. April.