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Vereinfachte Arbeitszeiterfassung besser umsetzen und kontrollieren

Für gewisse Erwerbstätige gilt bei der Arbeitszeiterfassung eine Ausnahmeregelung. Eine Studie zeigt, dass solche Beschäftigte oftmals längere und unübliche Arbeitszeiten haben. Das erschwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Für Personen, die ihre Arbeitszeit nicht registrieren, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie öfter problematisch als für Arbeitnehmende mit systematischer Zeiterfassung. (Bild: Keystone)

Seit 2016 besteht ein flexiblerer gesetzlicher Rahmen für die Arbeitszeiterfassung. Bei der Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) hat der Bundesrat im Einvernehmen mit den Sozialpartnern beschlossen, eine Ausnahmeregelung mit zwei neuen Bestimmungen einzuführen.

Zum einen ist in Artikel 73a nun die Möglichkeit vorgesehen, auf die Arbeitszeiterfassung zu verzichten, sofern die betroffenen Arbeitnehmenden ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 120’000 Franken beziehen und bei ihrer Arbeit über grosse Autonomie verfügen, einschliesslich bei der Festlegung ihrer Arbeitszeiten. Zum anderen kann gemäss Artikel 73b für Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeiten zu einem erheblichen Teil selber festlegen können, ausschliesslich die geleistete tägliche Arbeitszeit erfasst werden. Dabei gilt jedoch: Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten muss dem Sinn und Geist des Arbeitsgesetzes (ArG) Rechnung tragen.

Tendenziell mehr Arbeitsstunden


Mit einer Umfrage[1] bei rund 3900 Erwerbstätigen wurden diese neuen Bestimmungen nun erstmals untersucht (zur Methodik siehe Kasten). Fazit: Die Zahl der üblicherweise geleisteten Wochenarbeitsstunden hängt stark von der Art der Arbeitszeiterfassung ab. Berücksichtigt man nur die Vollzeitstellen, beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei Arbeitnehmenden, die ihre Arbeitszeit nicht erfassen (Art. 73a), 46,5 Stunden. Bei Beschäftigten, die nur die gesamte tägliche Arbeitszeit registrieren (Art. 73b), sind es 43,9 Stunden und bei systematischer Arbeitszeiterfassung 42,3 Stunden. Betrachtet man auch die Teilzeitstellen, arbeiten die Befragten, die unter die Regelung von Artikel 73a fallen, durchschnittlich 3,9 Stunden mehr pro Woche als diejenigen, die alle ihre Arbeitsstunden erfassen. Die Befragten, für welche die Regelung in Artikel 73b gilt, arbeiten 1,9 Stunden mehr.

Einige Befragte haben angegeben, dass sie auch schon mehr als 55 Stunden pro Woche gearbeitet haben, was sie einem erheblichen Gesundheitsrisiko aussetzt.[2] Bei den Arbeitnehmenden, die ihre Arbeitszeit gar nicht erfassen, ist dieser Anteil höher (11,7%) als bei Beschäftigten, die nur ihre gesamte tägliche Arbeitszeit festhalten (3,4%). Von den Beschäftigten, die alle Arbeitsstunden erfassen, haben hingegen nur 1,3 Prozent schon mehr als 55 Stunden pro Woche gearbeitet.

Mehr unübliche Arbeitszeiten


Von unüblichen Arbeitszeiten sind vor allem Arbeitnehmende betroffen, die ihre Arbeitszeit nicht erfassen. 60 Prozent dieser Angestellten leisten mindestens einmal pro Monat zwei Stunden Abendarbeit zwischen 20 und 23 Uhr. Zum Vergleich: Im Durchschnitt aller Beschäftigten sind es nur 35,2 Prozent. Ähnlich ist es bei der Wochenendarbeit: 80 Prozent der Befragten ohne Arbeitszeiterfassung müssen mindestens einmal jährlich Samstagsarbeit leisten, der Durchschnitt aller Beschäftigten liegt bei 59. Ausserdem arbeiten 60 Prozent der Erwerbstätigen ohne Arbeitszeiterfassung mindestens einmal pro Jahr auch sonntags. Der Gesamtdurchschnitt aller Beschäftigten liegt bei 38,9 Prozent.

Hingegen weichen die betreffenden Werte nicht wesentlich von den Durchschnittswerten ab, wenn Arbeitnehmende alle Arbeitsstunden oder nur die gesamte tägliche Arbeitszeit erfassen. Eine mögliche Erklärung sind der Druck und die Produktivitätsziele, die Angestellten ohne Arbeitszeiterfassung auferlegt werden: Diese haben nämlich häufiger angegeben, ihre Arbeitszeit hänge sehr stark von ihren Aufgaben oder von den zu erreichenden Zielen ab (47,5 % gegenüber durchschnittlich 31,3 %).

Begleitmassnahmen reduzieren Stressrisiko


Der Anteil der Arbeitnehmenden, die einem hohen Stressrisiko ausgesetzt sind, hängt nicht wesentlich von der Art der Arbeitszeiterfassung ab. Doch beim Stressrisiko von Beschäftigten, die unter die Ausnahmeregelung fallen (Art. 73a und 73b), spielen zwei andere Faktoren eine Rolle: Zum einen sind das Begleitmassnahmen wie Information, Sensibilisierung, Massnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten und zum anderen die Tatsache, dass für Angestellte, die lieber alle Arbeitsstunden erfassen würden, eine Ausnahmeregelung gilt.

Bestehen keine solchen Begleitmassnahmen, ist das Risiko von grossem Stress doppelt so hoch (15,6% gegenüber durchschnittlich 7,4%).[3] Auch für den subjektiv empfundenen Stress ist dieser Faktor bedeutend. Denn ohne Begleitmassnahmen fühlt sich jeder Fünfte sehr oft gestresst, während dieser Anteil mit Begleitmassnahmen bei 7,1 Prozent liegt.

Was den zweiten Faktor betrifft, empfinden Beschäftigte subjektiv häufiger Stress, wenn für sie eine Ausnahmeregelung gilt, obwohl sie eigentlich alle ihre Arbeitsstunden erfassen möchten (siehe Abbildung 1). Sie fühlen sich häufiger gestresst als der Durchschnitt der Angestellten. Konkret empfinden 15,5 Prozent dieser Arbeitnehmenden sehr oft Stress, und 30,7 Prozent sind oft gestresst. Über alle Beschäftigten hinweg sind es durchschnittlich 11,6  bzw. 25,3 Prozent. Für dieses Phänomen gibt es zwei mögliche Erklärungen: Zum einen möchten Erwerbstätige möglicherweise alle ihre Arbeitsstunden erfassen, weil sie in Stresssituationen tendenziell länger arbeiten; zum anderen löst die Tatsache, dass sie entgegen ihren Vorstellungen nicht alle ihre Arbeitsstunden erfassen können, bei ihnen gegebenenfalls eine Stressreaktion aus.

Abb. 1: Stress und Zufriedenheit mit der Art der Arbeitszeiterfassung (AZE)


* Die Arbeitnehmenden sind mit der Art der Arbeitszeiterfassung bzw. mit der Nichterfassung der Arbeitszeit zufrieden.

** Die Arbeitnehmenden erfassen alle Arbeitsstunden, doch sie würden eine Ausnahmeregelung bevorzugen.

*** Für die Arbeitnehmenden gilt eine Ausnahmeregelung, doch sie möchten lieber alle ihre Arbeitsstunden erfassen.

**** Für die Arbeitnehmenden gilt nicht die von ihnen gewünschte Ausnahmeregelung. Sie unterstehen beispielsweise der Regelung in Artikel 73a, doch sie würden die Regelung in Artikel 73b bevorzugen oder umgekehrt.

Quelle: Bonvin, Cianferoni und Kempeneers (2019) / Die Volkswirtschaft

Work-Life-Balance teilweise schwierig


Was die Work-Life-Balance betrifft, haben rund 90 Prozent der befragten Beschäftigten angegeben, dass sich ihre Arbeitszeiten gut oder sehr gut mit ihren ausserberuflichen sozialen und familiären Verpflichtungen in Einklang bringen lassen. Da sie bei der Festlegung ihrer Arbeitszeiten über eine gewisse Autonomie verfügen, haben sie genügend Spielraum, um die Bedürfnisse der Familie zu berücksichtigen.

Paradoxerweise ist es für mehr als ein Drittel der Befragten schwierig, Beruf und Privatleben zu vereinbaren. Etwa die Hälfte von ihnen kann sich nur schwer von der Arbeit lösen. Eine Mehrheit der befragten Beschäftigten verzichtet zuweilen wegen arbeitsbedingter Übermüdung auf Freizeitaktivitäten oder macht sich während der Freizeit Sorgen wegen ihrer beruflichen Tätigkeit. So wird die Work-Life-Balance anscheinend uneinheitlich beurteilt.

Wird ein zusammengesetzter Index verwendet, der diese verschiedenen Parameter berücksichtigt, zeigt sich, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wesentlich durch die Art der Arbeitszeiterfassung beeinflusst wird (siehe Abbildung 2). Der Index zeigt: Personen mit systematischer Arbeitszeiterfassung sind in den Kategorien, die eine gute Vereinbarkeit signalisieren (0 bis 2), proportional am stärksten vertreten. Personen, die ihre Arbeitszeit nicht erfassen, finden sich hingegen öfter in den Kategorien, welche auf eine problematischere Vereinbarkeit hindeuten (4 und 5). Aus der statistischen Analyse dieser Ergebnisse geht hervor, dass eine sehr gute Vereinbarkeit (Index = 0) eher bei Arbeitnehmenden mit systematischer Arbeitszeiterfassung (18,4%) als bei Beschäftigten besteht, die nur die gesamte tägliche Arbeitszeit festhalten (12,6%) oder ganz auf die Arbeitszeiterfassung verzichten (7,9%). Problematisch (Index ab 5) ist die Vereinbarkeit umgekehrt in erster Linie für Angestellte, die ihre Arbeitsstunden nicht erfassen (21,8%), und in geringerem Masse für Erwerbstätige mit vereinfachter Arbeitszeiterfassung (15,8%).

Aus den ökonometrischen Analysen ist ersichtlich, dass die Vereinbarkeit auch für die Befragten schwieriger ist, die mit der systematischen Arbeitszeiterfassung unzufrieden sind und der Ausnahmeregelung unterstellt werden möchten.

Abb. 2: Zusammengesetzter Index zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Art der Arbeitszeiterfassung


Ein Indexwert von 0 bedeutet eine sehr gute Vereinbarkeit, ein Wert von 8 eine sehr schlechte Vereinbarkeit. Für den zusammengesetzten Index wurden 2013 Befragte berücksichtigt. Das Total der Balken entspricht 100 Prozent der Befragten.

Quelle: Bonvin, Cianferoni und Kempeneers (2019) / Die Volkswirtschaft

Langfristige Gesundheitsfolgen


Die verschiedenen Arten der Arbeitszeiterfassung scheinen auch einen Einfluss auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu haben. 80 Prozent der Befragten haben ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut beurteilt. Wird der Fokus indessen auf den Anteil der Angestellten gerichtet, die ihren Gesundheitszustand als durchschnittlich, schlecht oder sehr schlecht einschätzen, ergibt sich ein Zusammenhang mit der Art der Arbeitszeiterfassung: 20,1 Prozent der Arbeitnehmenden mit systematischer Arbeitszeiterfassung beschreiben ihren Gesundheitszustand als durchschnittlich bis schlecht. Dieser Anteil ist bei den Beschäftigten mit vereinfachter Arbeitszeiterfassung (17,6%) und den Angestellten ohne Arbeitszeiterfassung (12%) tiefer.

Die Analysen zeigen jedoch, dass dieser Unterschied nicht mit der Art der Arbeitszeiterfassung zusammenhängt. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Selektionseffekt, der in Verbindung mit dem höheren Bildungsstand der Arbeitnehmenden steht, für welche die flexiblere Regelung gilt. Denn die Ausnahmeregelung richtet sich hauptsächlich an Führungskräfte und hoch qualifizierte Mitarbeitende. Der positive Zusammenhang zwischen Bildung und Gesundheit ist empirisch dokumentiert.[4] Die Tatsache, dass diese Unterschiede nicht signifikant sind, bedeutet allerdings nicht, dass kein Zusammenhang zwischen der Art der Arbeitszeiterfassung und der Gesundheit besteht. Da sich die Erwerbstätigkeit langfristig auf die Gesundheit auswirkt, wäre eine mehrjährige Längsschnittstudie erforderlich, um die Auswirkungen zu beobachten. Da die Gesetzesänderungen und ihre Umsetzung noch zu wenig weit zurückliegen, konnte für diese Analyse noch keine solche Studie durchgeführt werden.

Beschäftigte gut informieren


Wie unsere Studie zeigte, sind Arbeitnehmende, die der Ausnahmeregelung unterstehen, häufiger von langen und unüblichen Arbeitszeiten betroffen. Auch haben sie öfter Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Begleitmassnahmen könnten wesentlich dazu beitragen, die Risiken für die Beschäftigten zu mindern. Die Sozialpartner stehen in der Verantwortung, solche Massnahmen umzusetzen.

Je nach Art der Arbeitszeiterfassung resultieren zudem unterschiedlich lange Arbeitszeiten. Deshalb stellt sich die Frage, ob es Mechanismen zur Kontrolle der üblichen Arbeitszeit braucht, um Situationen mit übermässiger Belastung (ab 55 Arbeitsstunden pro Woche) zu vermeiden. Schliesslich sollen die von den Artikeln 73a (keine Arbeitszeiterfassung) und 73b (vereinfachte Arbeitszeiterfassung) betroffenen Arbeitnehmenden diesen Zeiterfassungsmethoden ausdrücklich zustimmen können. Und sie sollten auch darüber informiert werden, dass sie ihre Arbeitszeit systematisch erfassen können, ohne dass sie mit negativen Konsequenzen rechnen müssen.

Artikel 73b könnte sogar überarbeitet werden, um das Erfordernis einer ausdrücklichen Zustimmung der Beschäftigten einzuführen – statt nur der Möglichkeit, die Ausnahmeregelung auf Wunsch abzulehnen. Denn die Unzufriedenheit der Arbeitnehmenden mit der Art der Arbeitszeiterfassung scheint ein wesentlicher Stressfaktor zu sein, der mehr Beachtung verdient.

  1. Siehe Bonvin, Cianferoni und Kempeneers (2019). []
  2. Kivimäki et al. (2015). []
  3. Mit einer Fehlermarge von 5 Prozent wird dieses Ergebnis vom ökonometrischen Modell nicht bestätigt, hingegen mit einer Fehlermarge von 10 Prozent. []
  4. Marmot et al. (1991). []

Literaturverzeichnis

  • Bonvin, Jean-Michel; Cianferoni, Nicola; Kempeneers, Pierre (2019). Evaluation der Auswirkungen der am 1.1.2016 in Kraft getretenen Änderungen der Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung (Art. 73a und 73b ArGV 1). Institut de démographie et de socioéconomie, Faculté des sciences de la société, Université de Genève.
  • Kivimäki M. et al. (2015). Long Working Hours and Risk of Coronary Heart Disease and Stroke: a Systematic Review and Meta-analysis of Published and Unpublished Data for 603 838 Individuals. In: The Lancet, 386(10005), 1739–1746.
  • Marmot M. G.; Smith G. D.; Stansfeld S.; Patel C.; North F.; Head J.; White I.; Brunner E. und Feeney A. (1991). Health Inequalities Among British Civil Servants: The Whitehall II study. In: The Lancet, 337(8754), 1387–1393.

Bibliographie

  • Bonvin, Jean-Michel; Cianferoni, Nicola; Kempeneers, Pierre (2019). Evaluation der Auswirkungen der am 1.1.2016 in Kraft getretenen Änderungen der Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung (Art. 73a und 73b ArGV 1). Institut de démographie et de socioéconomie, Faculté des sciences de la société, Université de Genève.
  • Kivimäki M. et al. (2015). Long Working Hours and Risk of Coronary Heart Disease and Stroke: a Systematic Review and Meta-analysis of Published and Unpublished Data for 603 838 Individuals. In: The Lancet, 386(10005), 1739–1746.
  • Marmot M. G.; Smith G. D.; Stansfeld S.; Patel C.; North F.; Head J.; White I.; Brunner E. und Feeney A. (1991). Health Inequalities Among British Civil Servants: The Whitehall II study. In: The Lancet, 337(8754), 1387–1393.

Zitiervorschlag: Jean-Michel Bonvin, Nicola Cianferoni, Pierre Kempeneers, (2019). Vereinfachte Arbeitszeiterfassung besser umsetzen und kontrollieren. Die Volkswirtschaft, 23. Oktober.

Methodik der Befragung

Für die Umfrage wurde ein elektronischer Fragebogen in deutscher und französischer Sprache an Mitarbeitende von acht Unternehmen verteilt aus der Versicherungsbranche, der Telekommunikation, der Industrie und dem Detailhandel. Die meisten Fragen stammen aus der Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS). Der Fragebogen wurde zwischen September 2018 und Januar 2019 an 3907 zufällig ausgewählte Arbeitnehmende verteilt. Die Analysen beruhen auf einer Stichprobe von 2013 ausgefüllten Fragebögen, was einer Rücklaufquote von 51,5 Prozent entspricht. Bei 47,9 Prozent der 2013 berücksichtigten Befragten wird die Arbeitszeit systematisch erfasst. Bei 34,1 Prozent gilt die vereinfachte Arbeitszeiterfassung (Art. 73b), und bei 18 Prozent wird die Arbeitszeit nicht erfasst (Art. 73a). Für die Gesamtsituation auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ist dieser Fragebogen nicht repräsentativ.