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Die Teilmarktöffnung ermöglicht es, bei der Ökologisierung weiterhin Pionierarbeit zu leisten.
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Daniela Decurtins, Direktorin, Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG),Zürich

Sogar dem «Blick» war der Plan des Bundesrats eine Schlagzeile wert. Die Boulevardzeitung fragte sich nicht zu Unrecht, weshalb es ein Gesetz brauche, wenn die Gasversorgung doch so gut funktioniere. Was die Kundenzufriedenheit, die Versorgungssicherheit und die Preise für die grossen Verbraucher anbelangt, stimmt das völlig. Das Problem besteht in der Rechtsunsicherheit beim Marktzugang: Wer unter welchen Bedingungen das Gasnetz nutzen kann, ist heute nur rudimentär geregelt. Ausserdem ist die privatrechtliche Verbändevereinbarung zwischen den Gasversorgern und den industriellen Endkunden aufgrund von Klagen bei der Wettbewerbskommission an ihre Grenzen gestossen.

Reichlich spät zwar, aber immerhin ist der Bundesrat nun gewillt, mit einem Gasversorgungsgesetz (GasVG) die Regeln des Netzzugangs zu definieren. Einig waren sich die Akteure stets, dass das Gesetz Rechtssicherheit schaffen, aber schlank und verhältnismässig ausfallen soll. Damit die Wettbewerbsfähigkeit des Energieträgers Gas und die Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Durchzogene Bilanz

Eine erste Beurteilung des GasVG fällt durchzogen aus. Bei Konstruktionsprinzipien – wie dem Entry-Exit-Modell sowie den Fragen der Bilanzierung und des Netzbetriebs – ist der Bund herkömmlichen Modellen in Europa gefolgt. Das macht teilweise Sinn. Auch wenn der Gasverbrauch in der Schweiz sehr klein ist.

Weitsichtig ist auch der Entscheid des Bundesrates für eine Teilmarktöffnung. Einen Markt vollständig zu öffnen, den man gar nicht mehr fördern will, und mit Regulierungskosten zu versehen, hätte volkswirtschaftlich keinen Sinn gemacht. Angesichts der Klimaziele beginnen Bund, Kantone und Gemeinden nun die Weichen so zu stellen, dass Gas bei den Haushaltskunden mittelfristig eine abnehmende Rolle spielt. Eine Teilmarktöffnung ermöglicht es den Städten und Gemeinden aber, bei der Ökologisierung der Gasversorgung weiter voranzugehen. Hier sind sie weltweit Pioniere. Verschiedene Städte weisen schon heute Anteile von 20 Prozent erneuerbarem Gas im Standardprodukt auf und wollen diesen Anteil weiter ausbauen.

Nur: Der bei 100 Megawattstunden gewählte Schwellenwert macht keinen Sinn. Damit wären je nachdem bis zu 85 Prozent des Marktes geöffnet. Ebenso stimmt die Analogie zum Strom nicht, mit der der Bundesrat den Schwellenwerte legitimiert. Gas steht im Wettbewerb zu anderen Energieträgern, weil es stets durch andere Energieträger ersetzt werden kann – Strom nicht. Nimmt man den Bundesrat beim Wort, müsste die vorgesehene Grenze im Gasbereich mindestens zehn Mal höher gesetzt werden. Denn Gas- und Strommarkt unterscheiden sich markant hinsichtlich des Verbrauchs. Das Ringen um ein effizientes Marktdesign hat erst begonnen. Die Branche wird verschiedene Varianten beim Marktöffnungsgrad sicher noch vertieft diskutieren. Nichtsdestotrotz ist der Entscheid des Bundesrats richtig. Er nimmt seine Verantwortung wahr und lenkt eine beginnende chaotische Marktöffnung in geordnete Bahnen.

Zitiervorschlag: Decurtins, Daniela (2019). Effizientes Marktdesign als Ziel. Die Volkswirtschaft, 19. Dezember.