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Die Gasmarktöffnung darf nicht zu Mehrkosten führen, wie das bei der Strommarktliberalisierung vor zehn Jahren der Fall war.
Frank R. Ruepp, Präsident, Interessengemeinschaft Energieintensive Branchen (IGEB), Zürich

Standpunkt

Bei der anstehenden Gasmarktöffnung, die der Bundesrat jüngst mit der Vernehmlassung zum Gasversorgungsgesetz (GasVG) lanciert hat, denken viele an die Strommarktöffnung für Grossverbraucher im Jahr 2009. Diese ist den Industriekunden noch gut – aber leider negativ – in Erinnerung. Obwohl National- und Ständerat damals eine klare Meinung vertraten und die Gesetzestexte entsprechend formuliert waren, wurden die Verordnungen von den Stromversorgern anders ausgelegt. Deshalb mussten zwei Unternehmen – stellvertretend für die energieintensiven Industrien – bis vor Bundesgericht gehen und so die Wahlfreiheit zwischen dem Marktzugang oder dem Verbleib im Monopol, also in der Grundversorgung, erkämpfen. Erst dann lenkte die Strombranche ein und gewährte den Grossverbrauchern eine wirkliche Öffnung.

Seitdem es den Grosskunden im Strommarkt möglich ist, die Energie am freien Markt – sprich an der Strommarktbörse – zu beschaffen, scheinen die Stromversorger bemüht darum zu sein, die verlorenen Margen des Energiehandels neu mit ihrem natürlichen Monopol im Netzbereich zu kompensieren. Die Folge davon sind höhere Netznutzungsentgelte für die Stromkunden. Bei der anstehenden Gasmarktöffnung sollte der Gesetzgeber daher die Lehren daraus ziehen, den Marktzugang klar regeln und nicht dieselben Fehler wiederholen.

Messwesen muss geöffnet werden

Im Gegensatz zu den Stromversorgern haben die Gasversorger (VSG) mit der seit 2012 abgeschlossenen und seither weiterentwickelten Verbändevereinbarung diesbezüglich viele Erfahrungen gesammelt. Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen für den Netzzugang der industriellen Grossverbraucher, welche das Gas primär für Prozesswärme nutzen. Obwohl eine erneute Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung kürzlich gescheitert ist, sind doch wesentliche Teile daraus erfolgreich umgesetzt und neue, künftige Verbesserungen angedacht worden. Diese Erfahrungen gilt es nun sinnvollerweise auch in das neue GasVG einfliessen zu lassen.

So unterstützt die Interessengemeinschaft Energieintensive Branchen (IGEB) etwa die vom Bundesrat vorgeschlagene buchhalterische Entflechtung von Energie und Rohrleitungsnetz, die Schaffung einer einzigen Bilanzzone Schweiz und das Entry-Exit-Modell. Grundsätzlich würden wir allerdings eine vollständige Marktöffnung befürworten – eine eventuell spätere Ausweitung auf Kleinkunden mit einem Verbrauch von unter 100 Megawattstunden darf allerdings nicht zu Mehrkosten für die Basisindustrien und den Werkplatz Schweiz führen. Dasselbe gilt für die Umsetzung des GasVG.

Beim Messwesen, wo es darum geht, wer den Gasverbrauch in Zukunft messen soll, vertreten wir einen klaren Standpunkt: Das Messwesen muss für die Marktberechtigten vollständig liberalisiert werden. Es darf nicht länger dem Netzbetreiber vorbehalten sein.

Zitiervorschlag: Frank R. Ruepp (2019). Standpunkt: Liberalisieren ohne Mehrkosten. Die Volkswirtschaft, 19. Dezember.