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Verantwortungsvolle Unternehmensführung – was macht der Bund?

Der Bundesrat unterstützt Schweizer Firmen bei der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dazu hat er zwei Aktionspläne verabschiedet.
Cloud-Worker übernehmen vermehrt Aufgaben für Schweizer Firmen. Callcenter in Indien. (Bild: Alamy)

Die Debatte zur Konzernverantwortungsinitiative und der Klimawandel haben die verantwortungsvolle Unternehmensführung in den gesellschaftlichen und politischen Fokus gerückt. Auch in der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ist der Privatsektor ein wichtiger Akteur. Doch welche Aktivitäten sind zielführend? Und: Welche Rolle kommt dem Bund zu?

Gesellschaft und Politik erwarten von Unternehmen verantwortungsvolles Handeln im In- und Ausland. Zur Unternehmensnachhaltigkeit gehören die Achtung der Menschenrechte, würdige Arbeitsbedingungen, die Einhaltung von Umweltstandards sowie der Verzicht auf Korruption und Täuschung von Konsumenten. Heutzutage reagiert die Öffentlichkeit – nicht zuletzt über Social Media – schneller und vehementer auf vermutete oder tatsächliche Verstösse.

Gestiegene gesellschaftliche Erwartungen, der technologische Wandel sowie die Komplexität der internationalen Lieferketten stellen die Unternehmen vor neue Herausforderungen. Berücksichtigen Kunden nach wie vor Bijouterien, die aufgrund von Kinderarbeit in der Goldlieferantenkette in den sozialen Medien angeprangert werden? Führen Banken weiterhin Unternehmen in ihren Portfolios, die nicht auf erneuerbare Energien setzen? Wie können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit vertretbarem Aufwand über Nachhaltigkeit berichten oder eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen? Um Antworten auf solche Fragen zu finden, müssen sich Unternehmen mit einer Vielzahl internationaler Richtlinien und Standards der verantwortungsvollen Unternehmensführung wie auch mit sich ändernden Wertehaltungen und Bedürfnissen von Kunden, Arbeitnehmenden und weiteren Interessengruppen auseinandersetzen.

Zwei Aktionspläne


Zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung hat der Bundesrat im Januar 2020 den Aktionsplan zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) und den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Beide Pläne gelten für den Zeitraum 2020 bis 2023. Der CSR-Aktionsplan stellt den Unternehmen eine breite Auswahl an Instrumenten zur Verfügung, um die Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte, die Korruptionsprävention und den Umweltschutz zu verbessern. Er enthält 16 Massnahmen, die hauptsächlich die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltsprüfung zur verantwortungsvollen Unternehmensführung betreffen. Gerade die Sorgfaltsprüfung ist eine Chance für die Unternehmen: Sie ermöglicht ihnen, Risiken betreffend beispielsweise Wasserverschmutzung, Zwangsarbeit in der Zulieferkette oder Bestechung von Amtsträgern zu erkennen. Auf dieser Basis können sie geeignete Massnahmen ergreifen, wobei sie deren Wirksamkeit laufend überprüfen (siehe Abbildung) und darüber berichten müssen.

Weiter fördert der Bund den Dialog zwischen Interessengruppen wie Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsverbänden und Wissenschaft, um gemeinsame Lösungen (zum Beispiel zur Bekämpfung des Klimawandels) zu finden. Bei vermutlichen Verstössen gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen bietet der Nationale Kontaktpunkt Mediationen zur Konfliktlösung an. So trug er zu zukunftsgerichteten Lösungen zur Achtung der Menschenrechte durch die Credit Suisse, die Fifa und Lafarge Holcim bei.

Der Bundesrat erwartet von Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in der Schweiz, dass sie internationale Standards und Prinzipien der verantwortungsvollen Unternehmensführung einhalten. In erster Linie handelt es sich dabei um die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie um die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Global Compact der Vereinten Nationen. Der Bund bringt sich aktiv bei der OECD und bei der UNO für international abgestimmte Rahmenbedingungen ein, unterstützt Unternehmen bei der operativen Umsetzung (siehe Kasten), verbessert die Gouvernanz und die Unternehmenspraxis in Entwicklungs- und Transitionsländern für die Thematik und fördert die Transparenz beispielsweise durch Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Sechs Schritte der Sorgfaltsprüfung


Fokus auf Menschenrechte


Während der CSR-Aktionsplan breiter gefasst ist, konzentriert sich der NAP auf Instrumente zur Achtung der Menschenrechte. Er basiert auf den drei Säulen «Staatliche Schutzpflicht», «Unternehmensverantwortung» und «Zugang zur Wiedergutmachung». Beispielsweise unterstützt der Bund die Unternehmen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung, indem er in Zusammenarbeit mit Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbänden Workshops organisiert. Zudem fördert der Bund sektorielle und private Initiativen, welche die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung gemäss den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zum Ziel haben.

Aufgrund erhöhter menschenrechtlicher Risiken in Hochrisikoländern arbeitet der Bund mit den Schweizer Botschaften zusammen. Handlungsbedarf gibt es beispielsweise bei der Kinderarbeit: Weltweit arbeiten gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation über 150 Millionen Kinder.[1] Um hier Gegensteuer zu geben, möchte sich die Schweiz an der globalen Allianz 8.7 gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel beteiligen.

Für Schweizer KMU hat der Bund eine Broschüre publiziert, welche einen praktischen Überblick über die Chancen und Herausforderungen der verantwortlichen Unternehmensführung gibt. Die Broschüre erklärt, welche Schritte zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung auf Unternehmensebene notwendig sind.

Unternehmen sind gefordert


Viele Schweizer Unternehmen handeln schon heute verantwortungsvoll. Insbesondere grössere Unternehmen orientieren sich an international vereinbarten Instrumenten wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen oder den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Aber auch KMU handeln verantwortungsvoll, indem sie unter anderem Arbeitsplätze schaffen, flexible Arbeitsmodelle zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf anbieten und innovative nachhaltige Produkte entwickeln.

Gleichzeitig ist die Liste der globalen Herausforderungen lang: Die natürlichen Ressourcen sind begrenzt, die Altersvorsorge ist angesichts der demografischen Alterung gefährdet, die gesellschaftlichen Erwartungen an Unternehmen steigen, und die Digitalisierung erfordert neue Arbeitsmodelle. Konkret müssen Schweizer Unternehmen zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Bedürfnisse der älteren Mitarbeitenden stärker berücksichtigen.

Auch die vierte industrielle Revolution mit der zunehmenden Digitalisierung birgt Chancen und Risiken für die verantwortungsvolle Unternehmensführung. Beispielsweise entstehen im Dienstleistungssektor komplett neue Arbeitsformen. Da sogenannte Cloud-Worker aus Entwicklungsländern vermehrt Routineaufgaben wie die Unternehmensbuchhaltung für Schweizer Firmen übernehmen, stellt sich für diese die Frage, wie würdige Arbeitsbedingungen sichergestellt werden können.

Innovation als Schlüssel


Bei der Lösung der zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen spielt Innovation eine entscheidende Rolle. Dies lässt sich am Beispiel Mobilität zeigen: Es reicht nicht, konventionelle Fahrzeuge verantwortungsvoll herzustellen, sondern es geht vielmehr darum, ökologische, verkehrstaugliche und wirtschaftliche Verkehrsmittel zu entwickeln. Dabei sollen auch innovative Konzepte der geteilten Mobilität zum Einsatz kommen. Weiter ermöglicht etwa die Blockchain- Technologie eine bessere Rückverfolgbarkeit und mehr Transparenz bei Lieferketten, was eine effizientere Sorgfaltsprüfung ermöglicht. Eine Herausforderung ist dabei der Datenschutz; zudem ist es für lokale Interessengruppen wie etwa Kakaobauern anspruchsvoll, die Datenqualität zu gewährleisten.

Die Schweizer Wirtschaft hat gute Voraussetzungen, um diese Herausforderungen zu meistern. Sie ist innovativ und baut auf einer langjährigen Kultur von Verantwortung und Respekt auf. Entscheidend ist auch die Unternehmenskultur der einzelnen Firmen: Die Vorbildrolle der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats, deren Bereitschaft zum Dialog mit den externen Interessengruppen sowie die Risikobereitschaft für Innovation sind zentral. Dies wird nicht zuletzt von den sogenannten Millennials, den zukünftigen Mitarbeitenden, Führungskräften und Konsumenten, erwartet.

Klar ist: Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und die Marktstellung eines Unternehmens, mindert potenzielle Reputationsrisiken und ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Entwicklung.

  1. Zahlen von 2016. []

Zitiervorschlag: Amina Joubli, Alexander Kunze, (2020). Verantwortungsvolle Unternehmensführung – was macht der Bund. Die Volkswirtschaft, 17. März.

Nachhaltiger Kakao

Bis 2025 sollen mindestens 80 Prozent der Schweizer Kakaoimporte aus nachhaltigem Anbau stammen. Langfristig soll die Gesamtheit der Importe Nachhaltigkeitskriterien nachweislich berücksichtigen. Dieses Ziel verfolgt der 2018 gegründete und vom Bund unterstützte Verein Schweizer Plattform für Nachhaltigen Kakao. Der Verein umfasst bereits über 60 Akteure der gesamten Schweizer Kakaobranche. Er führt mit den beteiligten Akteuren einen Dialog und entwickelt innovative Lösungen für soziale und ökologische Herausforderungen in der Kakaowertschöpfungskette.