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Ferienwohnungen: Interesse von ausländischen Käufern steigt

Seit 2013 ist ein leichter Anstieg von Ferienwohnungserwerben durch Personen im Ausland zu verzeichnen. Unter dem Strich waren 2018 – unter anderem aufgrund von Rückkäufen – dennoch weniger Feriendomizile in ausländischer Hand als im Vorjahr.
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Die Nachfrage aus dem Ausland nach Ferienwohnungen in der Schweiz steigt: Im Jahr 2018 erteilten die Kantone für den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland[1] rund 14 Prozent mehr Bewilligungen als im Vorjahr. Insgesamt wurden 781 Bewilligungen ausgesprochen. An der Spitze steht der Tourismuskanton Wallis mit 306 Bewilligungen, gefolgt von Graubünden, dem Tessin, der Waadt und Bern (siehe Karte).

Bewilligte Erwerbe von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland (2018)




Die Kantone schöpften das gesamtschweizerische Kontingent von 1500 Einheiten im Jahr 2018 zu 37 Prozent aus.

Bewilligung heisst nicht Kauf


Personen im Ausland können Ferienwohnungen nur in 17 Kantonen erwerben. Keine Ferienwohnungen können sie in Appenzell Innerrhoden, im Aargau, in den beiden Basel, in Genf, in Solothurn, im Thurgau, in Zug und in Zürich kaufen. Diese Kantone haben in ihrer Gesetzgebung den dazu nötigen Bewilligungsgrund nicht eingeführt.

Ob jemand die Ferienwohnung, für die eine Erwerbsbewilligung erteilt wurde, auch tatsächlich kauft, zeigt sich anhand des Grundbucheintrages, der den Eigentumsübergang, die sogenannte Handänderung, dokumentiert. Die Differenz zwischen der Bewilligungs- und der Handänderungsstatistik ergibt sich, weil zwischen der Erteilung einer Bewilligung und der Eintragung im Grundbuch in der Regel mehrere Monate verstreichen und sie deshalb nicht immer im gleichen Jahr liegen. Weiter kann es vorkommen, dass jemand trotz Bewilligung auf den Erwerb verzichtet. Wie bei den Bewilligungen zeigt sich auch bei den Handänderungen ein Aufwärtstrend: Im Jahr 2018 stieg die Zahl der Handänderungen gegenüber dem Vorjahr um 74 auf 558.[2]

Deutschland an der Spitze


Am meisten solcher neuen Grundbucheintragungen verzeichneten im Jahr 2018 die Kantone Wallis (233), Graubünden (209), Tessin (40), Bern (33) und Waadt (13). Die Aufteilung der Handänderungen nach der Nationalität der Erwerbenden hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert: An der Spitze standen erneut deutsche Staatsangehörige mit 184 Handänderungen. Dahinter folgen Erwerbende aus Italien (86), den Niederlanden (56) und Grossbritannien (52).

Berücksichtigt man die Rückerwerbe durch nicht bewilligungspflichtige Erwerbende (meist Schweizer Staatsangehörige) und die Handänderungen zwischen Personen im Ausland, ändert sich das Bild: Nach Abzug von 506 Rückübertragungen an nicht bewilligungspflichtige Personen und 187 Übertragungen zwischen Personen im Ausland resultiert für das Jahr 2018 sogar eine Nettoabnahme von 135 Ferienwohnungen. Im Vorjahr betrug die Abnahme 439 Ferienwohnungen.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) erhebt folgende Daten:

  • Anzahl der erteilten Bewilligungen
  • Tatsächlich ausgeführte Handänderungen
  • Fläche der Grundstücke
  • Staatsangehörigkeit der erwerbenden Personen
  • Anzahl der Veräusserungsgeschäfte zwischen Ausländerinnen und Ausländern
  • Anzahl der Rückerwerbe durch Schweizerinnen und Schweizer
  • Ausschöpfung der Kontingente
  1. Personen im Ausland im Sinne des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41). []
  2. Detaillierte Zahlen und Berechnungsgrundlagen sind unter «Grundstückerwerb durch Personen im Ausland» auf www.bj.admin.ch verfügbar. []

Zitiervorschlag: Messerli, Irina (2020). Ferienwohnungen: Interesse von ausländischen Käufern steigt. Die Volkswirtschaft, 03. Mai.