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Unerwünschte Tonerlieferungen verärgern Firmen

Beim Seco sind im vergangenen Jahr über 13’000 Beschwerden wegen unlauterer Geschäftspraktiken eingetroffen. Nebst Privatpersonen meldeten auch viele Unternehmen Verstösse.
Nicht jedes Paket bereitet Freude: Schweizer Firma verschickte Druckerpatronen – ohne Auftrag. (Bild: Keystone)

Zahlreiche Unternehmen in der Schweiz haben vergangenes Jahr Tonerpatronen der Firma Trimedia erhalten, ohne diese bestellt zu haben. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sind 2019 diesbezüglich rund 230 Beschwerden eingegangen. Das Unternehmen mit Sitz im basel-landschaftlichen Allschwil ging jeweils nach folgendem Muster vor: Trimedia kontaktierte betroffene Unternehmen telefonisch und teilte mit, dass eine Lieferung nicht wie geplant habe zugestellt werden können. Um eine Ersatzlieferung vornehmen zu können, müsse das Unternehmen auf eine E-Mail von Trimedia mit O. K. antworten. Wer auf die Mail antwortete, ohne sie genau zu lesen, löste dabei eine Bestellung von Tonerpatronen aus.

Im September 2019 hat das Seco eine Strafklage gegen Trimedia im Kanton Basel-Landschaft eingereicht. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führte in der Folge Hausdurchsuchungen durch. Seither ist die Zahl der Beschwerden rückläufig.

Schon seit Längerem für Ärger bei Kunden sorgt die Ticket-Wiederverkaufsplattform Viagogo. Viele sind sich nicht bewusst, dass Viagogo nicht den Erstverkauf von Tickets anbietet. Deshalb wundern sie sich, wenn bereits der Name einer anderen Person auf dem Konzertticket steht. Bei anderen waren die gekauften Tickets ungültig. Im Jahr 2019 gingen 478 Beschwerden beim Seco ein, ein Jahr zuvor waren es sogar 629 Beschwerden.

Bereits im Jahr 2017 hatte das Seco eine Zivilklage gegen Viagogo vor dem Handelsgericht Zürich initiiert, um für mehr Transparenz auf den Websites zu sorgen. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Die Richter sind der Ansicht, der durchschnittliche Käufer vermöge zu erkennen, dass es sich um eine Wiederverkaufsplattform handle. Das Seco nimmt das Urteil zur Kenntnis und prüft die weiteren Schritte.

Fiktive Bodyguard-Jobs


Für Ärger sorgte 2019 auch das Geschäftsmodell eines vermeintlichen Bodyguards. Der Beschuldigte liess Unternehmen mit Namen wie Security Brokers oder Swiss Premium Security ins Handelsregister eintragen und gab vor, Sicherheitspersonal für Veranstaltungen, Firmenbewachungen und Personenschutz zu suchen. Wer sich für eine Stelle interessierte, musste beim Beschuldigten einen kostenpflichtigen Kurs besuchen, um eine Chance auf eine der ausgeschriebenen Stellen zu haben. Damit nahm der vermeintliche Sicherheitsexperte Kurskosten ein. Stellen hatte er keine zu vergeben. Die Unternehmen sind inzwischen aus dem Handelsregister gelöscht.

Im April 2019 hat das Seco Strafantrag gegen den Beschuldigten im Kanton Zürich eingereicht. Wegen verschiedener Beschwerden des Beschuldigten verzögert sich das Verfahren.

Blumenpreise unter der Lupe


Im Fokus des Seco standen 2019 Blumengeschäfte. In einer vom Seco koordinierten Aktion haben die Kantone an insgesamt 804 Standorten überprüft, ob die Preise von Blumen und Pflanzen korrekt angeschrieben waren. Gemäss der Preisbekanntgabeverordnung müssen die Preise bei Angeboten in den Schaufenstern von aussen gut lesbar sein. Ferner ist der tatsächlich zu bezahlende Preis anzugeben.

In 82 Prozent der Fälle waren die Preise korrekt bezeichnet, bei 18 Prozent war die Preisbekanntgabe mangelhaft. Die grosse Mehrheit der gerügten Floristen hat die Preise anschliessend gesetzeskonform bezeichnet. Lediglich in zwei Fällen mussten die kantonalen Vollzugsbehörden Strafanzeigen einreichen, da es die betroffenen Geschäftsführer – trotz Mängelfeststellung, Abgabe einer Informationsbroschüre und Fristansetzung zur Nachbesserung – unterliessen, die Preisbekanntgabe korrekt umzusetzen. Das Seco übt im Bereich der Preisbekanntgabeverordnung die Oberaufsicht aus. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig.

Telefonfilter zeigen Wirkung


Mit Abstand am meisten Beschwerden[1] gingen beim Seco 2019 erneut wegen unerbetener Werbeanrufe ein. 11’162 der insgesamt 13’518 Beschwerden betrafen solche Telefonate. In 9566 Fällen erhielten die Betroffenen einen Werbeanruf trotz Sterneintrags im Telefonbuch. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang von über 15 Prozent (siehe Abbildung). Ein wichtiger Grund für den anhaltenden Abnahmetrend ist das Nummernsperrangebot von Telekomunternehmen wie Swisscom und Sunrise. Damit lassen sich Werbeanrufe im Fix- und Mobilnetz unterdrücken. Auch die Selbstregulierungsbemühungen der Krankenversicherungsbranche sowie die Interventionen des Seco dürften den Beschwerderückgang begünstigt haben.

Werbeanrufe trotz Sterneintrag: Anzahl Beschwerden (2012–2019)




Quelle: Seco / Die Volkswirtschaft

Insgesamt hat das Seco im vergangenen Jahr 50 Unternehmen abgemahnt. Bei den zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften reichte das Seco 17 Strafklagen ein. Vom Seco eingeleitete Verfahren hatten insbesondere 9 Strafbefehle der kantonalen Staatsanwaltschaften und 2 Verurteilungen kantonaler Strafgerichte zur Folge. Ferner haben die zuständigen kantonalen Strafbehörden in einer Strafsache kein Verfahren eröffnet, 6 Verfahren eingestellt und 2 weitere sistiert.

Wer von Werbeanrufen oder anderen unlauteren Geschäftspraktiken betroffen ist, kann sich über ein Formular auf der Website des Seco beschweren. Dies hat den Vorteil, dass Meldungen gebündelt zur Anzeige gebracht werden können. Dabei sind genaue Angaben wichtig. Gerade bei Werbeanrufen ist es oft schwierig, die Identität des Anrufers zu ermitteln.

  1. Zahlen unter «Unlauterer Wettbewerb» auf www.seco.admin.ch. []

Zitiervorschlag: Philippe Barman, Stefan Sonderegger, (2020). Unerwünschte Tonerlieferungen verärgern Firmen. Die Volkswirtschaft, 14. Mai.