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Ist das Risiko einer Pandemie versicherbar?

In der Corona-Krise hat die Versicherungsbranche enorme Verluste erlitten. Der Grund: Versicherer mussten Betriebsausfälle entschädigen, die sie gar nicht gedeckt hatten. Tatsächlich ist es schwierig, Pandemierisiken zu versichern – aber nicht unmöglich.

Ist das Risiko einer Pandemie versicherbar?

Viele Tourismusbetriebe erlitten durch staatlich verordnete Einschränkungen und Einreisebestimmungen massive Umsatzeinbrüche. (Bild: Keystone)

Hat die Versicherungsindustrie das Risiko der Corona-Pandemie verschlafen? Die Antwort lautet: Nein. Eine Pandemie ist seit Jahrzehnten fester Bestandteil des Risikomanagements der Versicherungsindustrie. Denn auch die Aufsichtsbehörden fordern, dass Pandemierisiken mit genügend Eigenkapital unterlegt sind. Die Grundannahme ist, dass eine Pandemie zu massiver Übersterblichkeit führt und einen negativen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum hat und somit zu einem Einbruch an den Finanzmärkten führen würde. Beide Risiken, Übersterblichkeit und Verluste auf den Finanzanlagen, müssen die Versicherungen deshalb mit genügend Eigenkapital unterlegen. Denn eine starke Übersterblichkeit würde zu hohen Auszahlungen von Todesfallpolicen führen, und Verluste auf Finanzanlagen würden das Eigenkapital und somit die Solvenzquote reduzieren.

Dennoch wurde die globale Versicherungsindustrie mit der Covid-19-Pandemie auf dem falschen Fuss erwischt, und die Versicherer beklagen heute Verluste, die in dieser Form und Intensität nicht vorhersehbar waren. Doch wie konnte es dazu kommen?

Risikotransfer mit Mortality-Bonds


Um die Vorlagen der Aufsicht zu erfüllen und die Pandemierisiken mit genügend Eigenkapital zu unterlegen, haben die Versicherer in den letzten Jahren die Risiken auch in Form von Anleihen an die Finanzmärkte transferiert. Solche «Mortality-Bonds» eignen sich für Versicherungen, um das Risiko von Übersterblichkeit abzusichern. Die Anleger bekommen dabei während der Laufzeit dieser Bonds einen festen Zinscoupon ausbezahlt. Die Verzinsung bewegt sich je nach Risiko zwischen 4 und 8 Prozent, und die Laufzeit beträgt in der Regel 3 bis 5 Jahre. Sollte hingegen während der Laufzeit die Sterblichkeit in einem bestimmten Land höher sein als ein vorher definierter Schwellenwert, wird das Kapital an die Versicherung ausbezahlt und ist für die Anleger verloren.

2017 hatte die Weltbank in Zusammenarbeit mit der WHO zwei Anleihen von insgesamt 425 Millionen Dollar ausgegeben, welche zur Auszahlung kommen, falls ein Virus wie beispielsweise Ebola sich in mehreren Ländern Afrikas, Südamerikas und Asiens ausbreiten würde. Da die Ausbreitung von Ebola früh eingegrenzt werden konnte, kam es damals jedoch nicht zur Auszahlung. Erst die Covid-19-Pandemie führte zu einem Verlust für die Investoren, und das Kapital wurde grösstenteils ausbezahlt.[1] Bei diesen Weltbank-Anleihen wurde das Geld jedoch nicht an eine Versicherung bezahlt, sondern steht der WHO für die Eindämmung der Pandemie zur Verfügung.

Die Struktur solcher Mortality-Bonds ist jedoch sehr komplex, sodass mitunter sogar professionelle Investoren Mühe haben, das Risiko zu modellieren. Die Versicherungswirtschaft und die Aufsichtsbehörden haben sich bei der Berechnung des Pandemierisikos in erster Linie auf die letzte Pandemie als Erfahrungswert abgestützt: die Spanische Grippe der Jahre 1918 bis 1919, welche weltweit 50 bis 100 Millionen Menschenleben forderte. Doch die Covid-19-Pandemie verlief vollkommen anders als die Spanische Grippe oder Ebola: Das Coronavirus betrifft vorerst vor allem ältere Menschen, welche in der Regel keine Todesfallversicherungen haben, sodass Versicherungen kaum höhere Zahlungen wegen Übersterblichkeit verzeichnen. Zwar brachen die Finanzmärkte für eine kurze Zeit ein, durch die massive Intervention der Zentralbanken erholten aber auch sie sich rasch wieder. Unerwartet wurden die Versicherungen hingegen in einem anderen Geschäftssegment zur Kasse gebeten: bei den Betriebsausfall-Policen.

Lockdown nicht einkalkuliert


Unternehmen versichern sich standardmässig gegen Betriebsausfall. Gedeckt ist dabei in erster Linie das Risiko, dass der Betrieb wegen Sachschäden am Gebäude, wie etwa Feuer- oder Wasserschäden, vorübergehend eingestellt werden muss.

Während der Corona-Krise hatten die zahlreichen Betriebseinstellungen und -unterbrüche jedoch andere Gründe. Einerseits mussten viele Unternehmen ihren Betrieb aufgrund eines staatlich verordneten Lockdowns für einige Wochen einstellen. Andererseits erlitten viele Firmen durch staatliche Einschränkungen massive Umsatzeinbrüche. So litt etwa die Tourismusbranche unter den Einreisebestimmungen, die Gastronomie unter den Distanzvorschriften und der öffentliche Personenverkehr unter der Maskenpflicht.

Die staatlichen Einschränkungen verursachten nicht nur riesige volkswirtschaftliche Kosten, sondern auch Versicherungsschäden in der Höhe von derzeit weltweit 30 bis 40 Milliarden Franken. Denn für den grössten Teil dieser Schadenszahlungen haben Versicherungen nie eine entsprechende Risikoprämie einkalkuliert. Einzig einige Veranstalter von Grossanlässen wie beispielsweise den Olympischen Spielen in Tokio hatten eine explizite Pandemiedeckung eingekauft. Grund dafür, dass die Versicherungen trotzdem Schadenszahlungen leisten müssen, sind vielmehr nicht klar formulierte Versicherungspolicen, welche Betriebsunterbrüche wegen einer Pandemie nicht explizit ausschliessen. Dadurch entstand eine rechtliche Grauzone, und Versicherungen können vor Gericht gegebenenfalls zur Zahlung verpflichtet werden. In England hat die Aufsichtsbehörde FCA bereits einen Grundsatzentscheid gefällt: Versicherungen werden in bestimmten Fällen zur Zahlung verpflichtet. Einige Versicherungen wiederum zeigen sich kulant und zahlen auch, wenn die Police nicht eindeutig ist. In Zukunft werden Versicherungspolicen klar formuliert sein und eine Pandemie in den meisten Fällen ausschliessen.

Lockdown-Risiko kaum versicherbar


Doch sind Betriebsausfälle infolge einer Pandemie überhaupt versicherbar? Das Geschäftsmodell von Versicherungen ist im Prinzip relativ einfach: Sie erhalten von ihren Kunden eine Prämie für ein klar definiertes Risiko. In vielen Fällen würde der Schaden die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen übersteigen, die Versicherungsprämie hingegen ist für den Einzelnen tragbar. Darin liegt der volkswirtschaftliche Nutzen der Versicherungsindustrie: Finanziell nicht tragbare Risiken können durch die Diversifikation der Risiken abgesichert werden.

Bei einer Pandemie wie Covid-19 sind allerdings wesentliche Bedingungen, damit ein Risiko versicherbar ist (siehe Kasten), nicht erfüllt: Sie trifft grosse Teile der Wirtschaft, tritt weltweit gleichzeitig auf, und ihr Risiko lässt sich kaum diversifizieren. Zudem lässt sich die Wahrscheinlichkeit eines Entscheids, dass bestimmte Unternehmen ihren Betrieb ganz oder teilweise einstellen müssen, nicht kalkulieren. Müssten Versicherungen für Betriebsunterbrüche wegen staatlich verordneter Einschränkungen oder Schliessung aufkommen, würden die Kosten, die der Staat durch Kurzarbeitsentschädigungen, Arbeitslosenversicherungen, Notkredite etc. hat, auf die Versicherungsindustrie übertragen. Damit würde ein Dritter, nämlich der Staat, indirekt einen Gewinn machen, während die Versicherung bezahlt. Zudem übersteigt ein solches Risiko die Finanzkraft der gesamten Industrie.

Lösungsansätze für die Zukunft


Trotzdem: Die Nachfrage nach einer Deckung des Risikos für Betriebsunterbruch im Falle einer Pandemie wird zweifellos stark ansteigen. Denn für Unternehmen wäre es sehr hilfreich, wenn dieses Risiko kalkulierbar und finanziell begrenzt wäre. Die Versicherungsindustrie kann dazu beitragen und soll dabei durchaus eine wichtige Rolle spielen. Da die Bedingungen für eine Versicherbarkeit jedoch kaum erfüllt sind, sind die Kosten von Betriebsausfällen im Falle einer Pandemie nur teilweise versicherbar. Der Staat trägt in jedem Fall direkt oder indirekt den grössten Teil des Risikos, denn für die Arbeitslosenversicherung wird er weiterhin direkt aufkommen müssen, und auch Steuerausfälle werden auf ihn zurückfallen.

Die Versicherungsindustrie kann jedoch ihre Verantwortung wahrnehmen und zu einer marktgerechten Lösung, welche alle Akteure einbezieht und das Risiko für Unternehmen kalkulierbar macht, beitragen. Beispiele von Deckungen für Extremereignisse gibt es bereits. Eines davon ist etwa der Schweizerische Nuklearpool aus dem Jahr 1957. Er ist eine Vereinigung von Versicherungsgesellschaften zur Deckung von Nuklearrisiken, welche die Versicherungslimiten übersteigen würden. Ein anderes Beispiel ist der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von kantonalen Gebäudeversicherungen mit dem Ziel, bereits durch Prävention Schäden zu verhindern.

Doch eine Pandemie ist ein anderes Risiko als ein Erdbeben oder ein Nuklearereignis. Die Pandemie verläuft global, was bedeutet, dass keine regionale Diversifikation möglich ist. Trotzdem ist eine Lösung nicht ausgeschlossen. Ein möglicher Lösungsansatz könnte wie folgt aussehen:

  • Ein Betriebsausfall wegen einer Pandemie wird in der Versicherungsdeckung standardmässig angeboten. Dabei tragen die Kunden einen Teil des Risikos mit einem Selbstbehalt selber. Dies stellt sicher, dass Betriebe nicht länger schliessen als unbedingt notwendig.
  • Versicherungen übernehmen weiterhin Risiken, welche kalkulierbar und geografisch eingrenzbar sind, beispielsweise Versicherungen von Grossanlässen, Reiseversicherungen etc.
  • Überschreitet der Schaden jedoch eine zuvor definierte Summe, springt der Staat ein und garantiert Entschädigungen für Betriebsausfälle, die darüberliegen; ähnlich wie bei den Corona-Krediten der Banken, mit denen den Unternehmen Liquidität zinsfrei zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Versicherungen übernehmen die gesamte Schadensabwicklung und Administration.
  • Klar definierte Pandemierisiken wie Übersterblichkeit können weiterhin an den Finanzmarkt transferiert werden. Ist die Verzinsung attraktiv, gibt es auch eine Nachfrage von Investoren.


In einigen Ländern wie den USA, Deutschland und der Schweiz werden solche Modelle bereits diskutiert. Insbesondere grosse Rückversicherer wie die Münchener Rück oder Erstversicherer wie Chubb in den USA haben bereits die Initiative ergriffen und plädieren für die Einführung von staatlich garantierten Risikopools. Es ist im Interesse der gesamten Volkswirtschaft, wenn das Risiko einer Pandemie für die Unternehmen kalkulierbar ist und tragbar wird.

  1. Eine Tranche von 150 Mio. Dollar und einem Coupon von Libor +11.5% wurde im letzten Mai vollständig ausbezahlt. Eine zweite Tranche von 275 Mio. Dollar und einem Coupon von Libor +6,9% wurde teilweise  ausbezahlt. []

Zitiervorschlag: Urs Ramseier (2020). Ist das Risiko einer Pandemie versicherbar. Die Volkswirtschaft, 16. Oktober.

Wann ist ein Risiko versicherbar?

Diese Bedingungen müssen unter anderem erfüllt sein, damit eine Versicherung ein Risiko versichert:

  • Die Risiken sind unvorhersehbar, treten nicht gleichzeitig auf und sind voneinander unabhängig. Letzteres bedeutet beispielsweise: Ein Flugzeugabsturz in den USA löst keinen Untergang eines Schiffes im Indischen Ozean aus; und ein Erdbeben in Kalifornien löst keinen Hagelsturm in der Schweiz aus.
  • Die Wahrscheinlichkeit und das Ausmass der Risiken sind mit Modellen und/oder aufgrund von Erfahrungswerten kalkulierbar.
  • Der Kunde muss tatsächlich einen Schaden erlitten haben und in der Regel mit einem Selbstbehalt einen Teil davon selber tragen. So hat auch der Versicherte ein Interesse daran, dass kein Schadensfall eintritt, und trifft entsprechende Vorkehrungen.
  • Der Kunde oder eine Drittpartei machen keinen Gewinn, während die Versicherung bezahlt.
  • Die Schadenssumme ist limitiert, um die Existenz einer Versicherung nicht zu gefährden.