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Für die Lebensmittelbranche gelten andere Swissness-Regeln als für die übrigen Industriezweige. Diese Ungleichbehandlung muss beseitigt werden.
Lorenz Hirt, Dr. iur., Rechtsanwalt, Geschäftsführer der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial), Bern

Standpunkt

Die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial) kritisiert die Swissness-Regelung seit ihren Anfängen. Die Hauptgründe liegen in der Ungleichbehandlung der Lebensmittelbranche gegenüber dem Rest der Wirtschaft, der erheblichen Komplexität in der Umsetzung und letztlich auch den agrarpolitisch motivierten Umsetzungsvorgaben.

Besonders stossend ist, dass die Swissness-Kriterien bei Lebensmitteln ausschliesslich auf dem Anteil Schweizer Rohstoffe im Endprodukt basieren – in allen anderen Sektoren hingegen auf dem Anteil an der Wertschöpfung. Bei Lebensmitteln zählen also das Savoir-faire, die Schweizer Verarbeitungsqualität und die im Inland geschaffenen Arbeitsplätze nicht. Auch liegt der mit inländischen Rohstoffen zu erfüllende Prozentsatz von 80 Prozent deutlich über dem Wertschöpfungsanteil von 60 Prozent für andere Industrieprodukte. Während das Rohstoffkriterium für schwach verarbeitete Nahrungsmittel noch teilweise sinnvoll sein kann, wird es bei stark verarbeiteten Nahrungsmitteln wie einer Fertigsuppe, einem Gummibärli oder einem Proteinpräparat für Sportler ad absurdum geführt.

Zwar wird die inländische Rohstoffanforderung durch Ausnahmebestimmungen etwas gelindert – gleichzeitig erhöhen diese Vorgaben die Komplexität aber erheblich. Ein Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie, das eine breite Produktpalette aus Tausenden Rohstoffen mit teils wechselnder Herkunft herstellt, kann eine seriöse Swissness-Compliance nur sicherstellen, wenn es ausschliesslich zu diesem Zweck zusätzliche Mitarbeitende anstellt.

Gleiche Bedingungen

Dass die vom Bund durchgeführte Analyse diesem Zusatzaufwand nur eine moderat positive Wirkung auf die Volkswirtschaft zuordnet und im Lebensmittelsektor Handlungsbedarf ortet, kommt für uns nicht überraschend. Die von den Studienautoren geäusserte Empfehlung einer Angleichung der Regelungen für Nahrungsmittel an diejenigen der übrigen Wirtschaft – ein wertschöpfungsbasierter Ansatz – geht in die richtige Richtung, wird vom Bundesrat aber abgelehnt. Die alternativ vorgeschlagene Vereinfachung des Verfahrens für Ausnahmeregelungen entspricht einer langjährigen Forderung der Nahrungsmittelindustrie, die eigentlich längst umgesetzt sein müsste.

In allen übrigen Branchen können die Dachverbände Listen nicht verfügbarer Produkte veröffentlichen, die so lange als richtig gelten, als kein inländischer Anbieter seine Lieferfähigkeit nachweist. Im Lebensmittelsektor werden die nicht verfügbaren Produkte demgegenüber auf dem Verordnungsweg durch den Bund festgelegt. Dass für unsere Branche selbst in dieser technischen Frage nicht dieselbe Lösung möglich ist wie für die gesamte restliche Wirtschaft, dürfte agrarpolitische Gründe haben. Nicht von ungefähr ist die Hoheit über die Umsetzungsverordnungen im Bereich der Lebensmittel nicht beim Institut für Geistiges Eigentum, sondern beim Bundesamt für Landwirtschaft angesiedelt.

Zitiervorschlag: Lorenz Hirt (2021). Standpunkt: Hoher Aufwand, wenig Wirkung. Die Volkswirtschaft, 31. März.