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Umverteilung von hohen zu tiefen Löhnen in der zweiten Säule

Eine Analyse findet zum ersten Mal Indizien dafür, dass Pensionskassen von höheren zu tieferen Einkommen umverteilen. Negativ betroffen sind vor allem Männer, denn Frauen sind weniger häufig im Überobligatorium versichert.
Frauen sind gemäss Schätzung mehrheitlich nur im Obligatorium versichert – Männer hingegen grösstenteils auch im Überobligatorium. (Bild: Keystone)

Sinkende Zinsen auf risikolosen Kapitalanlagen und seit 2015 sogar Negativzinsen für zehnjährige Anleihen der Eidgenossenschaft: Unter diesen Voraussetzungen bekunden Pensionskassen immer mehr Mühe, ihre Leistungsversprechungen einzuhalten, ohne dabei erhöhte Anlagerisiken einzugehen. Doch auch höhere Risiken sind nicht unumstritten, denn diese widersprechen dem Sicherheitsgedanken der beruflichen Vorsorge. Demzufolge soll die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen. Diese in der Verfassung verankerte Zielsetzung gilt nach verbreiteter Auffassung als erfüllt, wenn die Gesamtrente aus AHV und beruflicher Vorsorge 60 Prozent des letzten Lohns beträgt.

Die Pensionskassen stehen vor einem Dilemma: Mehr Risiken eingehen für höhere Renditen? Oder tiefere Renditen, dafür eine höhere Sicherheit bei den Renten? Das aktuelle Marktumfeld und die demografischen Entwicklungen haben dazu geführt, dass die Rentenversprechen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) längerfristig nicht mehr garantiert werden können. Denn sowohl der Mindestzinssatz wie auch der Umwandlungssatz sind seit Jahren zu hoch angesetzt. Was bedeutet das für die Pensionskassen? Und wie sind unsere Renten davon betroffen?

Geringer Handlungsspielraum


Pensionskassen, welche ausschliesslich Löhne im obligatorischen BVG-Teil versichern, haben aufgrund der gesetzlichen Leistungsvorgaben einen äusserst beschränkten Handlungsspielraum (siehe Kasten). Im obligatorischen Teil gilt nämlich ein Mindestumwandlungssatz von heute 6,8 Prozent, der nicht unterschritten werden darf. Anders die Kassen, welche auch Löhne im Überobligatorium versichern. Sie können den Umwandlungssatz auf den überobligatorischen Teil deutlich tiefer ansetzen. So können sie die BVG-Verpflichtungen zulasten der überobligatorischen Löhne quersubventionieren und so die gesetzlichen Vorgaben im Obligatorium erfüllen. Aktuell wird vermutet, dass diese Kassen die Leistungen im Überobligatorium zugunsten der BVG-Löhne abbauen und so die Gelder der Besserverdienenden zu den Weniger-gut-Verdienenden umverteilen.

Doch stimmt diese Behauptung, und lässt sie sich empirisch überprüfen? Wenn Versicherte ohne Überobligatorium im Verhältnis zu ihrem letzten Lohn eine höhere Pensionskassenrente aufweisen als Personen mit Überobligatorium, wäre die Umverteilung nachgewiesen. Mit Daten des Schweizer Haushaltspanels (SHP) für die Zeitperiode von 2002 bis 2018 lässt sich dies analysieren. Der SHP erfasst allerdings keine Daten zum Vorsorgekapital. Die Zuteilung zum BVG und zum Überobligatorium muss aufgrund der Lohnhöhe vorgenommen werden, was auf der Ebene individueller Personen die bestmögliche Approximation darstellt. Zunächst wollen wir jedoch zeigen, wie sich die versicherten Löhne und die Arbeitnehmenden auf die BVG-Versicherungskategorien aufteilen. Dies liefert bereits ein erstes Indiz über die potenziellen Umverteilungseffekte.

Mehr Männer im Überobligatorium


Eine repräsentative Stichprobe von rund 3000 Personen, welche im SHP jährlich erfasst werden, zeigt, dass der Grossteil des Vorsorgekapitals von aktiv Versicherten zwischen 2002 und 2018 im Überobligatorium versichert ist. Der obligatorische Teil macht knapp ein Drittel aus (siehe Abbildung). Diese Aufteilung bleibt über die Jahre relativ konstant. Auffallend ist jedoch, dass Männer mit 81 Prozent der Löhne anteilsmässig deutlich mehr im Überobligatorium versichert sind als Frauen, wo dieser Anteil nur 43 Prozent beträgt.[1]

Analysiert man anstelle des Kapitalvolumens den Anteil Personen, zeigt sich, dass etwa gleich viele Personen im BVG wie im Überobligatorium versichert sind. Das bedeutet: Rund die Hälfte aller Versicherten wäre von möglichen Umverteilungseffekten negativ tangiert. Da der Anteil Versicherte im Überobligatorium bei den Männern (68%) deutlich höher ist als bei den Frauen (23%), wären Männer deutlich stärker von einer Umverteilung betroffen.

Durchschnittlicher Anteil der Löhne von Arbeitnehmenden im Obligatorium und im Überobligatorium, nach Geschlecht (2002–2018)




Quelle: Swiss Household Panel (SHP) / Die Volkswirtschaft    

Leistungsabbau im Überobligatorium


Nun zu unserer Hauptfrage: Existiert eine Vermögensumverteilung vom Überobligatorium zum Obligatorium? Dazu analysieren wir die Lohnersatzquote. Sie beschreibt das Verhältnis der Rente zum letzten Lohn vor der Pensionierung. Ist diese Quote bei Löhnen im Überobligatorium signifikant tiefer als im BVG, kann dies als Indiz für einen Umverteilungseffekt interpretiert werden. Für die Analyse werden jene Arbeitnehmenden mit einbezogen, welche jeweils im Folgejahr in Rente gehen und sowohl AHV als auch Pensionskassengelder beziehen. Dies trifft im untersuchten Schweizer Haushaltspanel auf 262 Personen zu.[2]

Und tatsächlich: Aus unserer Analyse geht hervor, dass der Median der Lohnersatzquote im Überobligatorium durchwegs deutlich tiefer ausfällt als im BVG (siehe Tabelle). Bezieht man die AHV-Rente in die Rentenhöhe mit ein, beträgt die Lohnersatzquote im BVG nämlich 55 Prozent, im Überobligatorium jedoch nur 35 Prozent. Der Wilcoxon-Mann-Whitney-Test zeigt, dass dieser Unterschied statistisch hoch signifikant ist, und bestätigt damit den vermuteten Umverteilungseffekt.

Dieses Ergebnis ist allerdings wenig überraschend. Denn mit der AHV-Rente ist eine Umverteilung politisch gewollt. Berücksichtigt man für die Lohnersatzquote ausschliesslich das Pensionskasseneinkommen, fällt der Unterschied zwischen dem Überobligatorium und dem BVG zwar weniger gross aus, ist aber immer noch statistisch signifikant: Die Lohnersatzquote im BVG von 19 Prozent steht einer Quote von 16 Prozent im Überobligatorium gegenüber. Das stützt unsere Vermutung, dass Umverteilungseffekte nicht nur in der Altersvorsorge generell, sondern auch in der zweiten Säule auftreten.

Verhältnis der Rente zum letzten Lohn vor der Pensionierung (Lohnersatzquote, Median)













AHV + berufliche Vorsorge berufliche Vorsorge
Überobligatorium Obligatorium Überobligatorium Obligatorium
2002–2018
Total 35% 55% 16% 19%
Männer 36% 62% 17% 24%
Frauen 24% 51% 9% 17%
2002–2009
Total 41% 64% 18% 19%
2010–2018
Total 34% 54% 15% 20%


Anmerkung: Anzahl Beobachtungen total: 262

Quelle: Swiss Household Panel, Berechnungen der Autoren

Geschlechterspezifische Unterschiede


Die berechneten Lohnersatzquoten in unserer Untersuchung sind allerdings noch in anderer Hinsicht interessant. So weisen etwa die Frauen bei der Gesamtrente mit AHV deutlich tiefere Lohnersatzquoten auf als die Männer. Im BVG beträgt die Lohnersatzquote der Frauen 51 Prozent, die der Männer 62 Prozent. Auch im Überobligatorium ist diese Quote für die Frauen tiefer (24 gegenüber 36 Prozent). Diese Unterschiede sind statistisch signifikant.

Interessant an diesen Zahlen ist insbesondere, dass die sozialpolitisch angestrebte Lohnersatzquote der Gesamtrente von 60 Prozent bei den Männern sogar übertroffen wird (62%). Bei den Frauen liegt sie allerdings deutlich darunter (51%). Nicht nur die absolute Höhe, sondern auch das Verhältnis der Lohnersatzquoten zwischen Überobligatorium und BVG fällt bei den Frauen tiefer aus: Während die Quote der besser verdienenden Männer gegenüber den BVG-Versicherten bei 36/62 = 0,58 liegt, beträgt das Verhältnis bei den Frauen nur 24/51 = 0,47. Die Einkommenssicherung ist bei den Frauen im Überobligatorium auch relativ betrachtet schlechter. Mit anderen Worten: Bei den Frauen öffnet sich nach der Pensionierung die Schere zwischen Gut- und Schlechterverdienenden stärker als bei den Männern.

Diese Resultate beziehen sich auf die Gesamtrente. Aber auch wenn man die AHV-Rente ausklammert, bleiben die Geschlechterunterschiede weitgehend bestehen. Die Lohnersatzquoten der Frauen sind sowohl im BVG als auch im Überobligatorium deutlich tiefer als bei den Männern (siehe Tabelle). Mehr noch: Die Unterschiede sind teilweise sogar grösser als bei der Gesamtrente und fallen statistisch signifikant aus. Beim Vergleich der Lohnersatzquoten zwischen besser und schlechter verdienenden Personen liegt das Verhältnis der Frauen bei 0,53 und ist deutlich tiefer als das der Männer (0,71).

Der Grund für die deutlich geringeren Lohnersatzquoten von Frauen ist, dass sie aufgrund der Kinderpause oder von Teilzeitbeschäftigungen über ein tieferes Vorsorgekapital verfügen. Durch die Teilzeitbeschäftigung und die damit verbundenen tieferen Lohneinkommen sind sie umgekehrt weniger häufig negativ von den Umverteilungseffekten betroffen.

Trend seit der Finanzkrise


Unsere Analyse zeigt ferner eine deutliche Verschlechterung der Lohnersatzquote der Obligatorischversicherten seit der Finanzkrise von 64 auf 54 Prozent (siehe Tabelle). Zudem erkennt man, dass sich die Umverteilungseffekte von besser zu schlechter verdienenden Personen im Schweizer Vorsorgesystem nicht nur aufgrund der AHV-Rente manifestieren. Auch in der zweiten Säule kommen sie vor, wo dies eigentlich nicht vorgesehen ist. Dieser Trend lässt sich seit der Finanzkrise 2007 in statistisch signifikanter Weise erkennen. Ob dies mit der Zinsentwicklung zusammenhängt oder auf andere Effekte wie den zu hohen Umwandlungssatz zurückzuführen ist, muss hier offenbleiben. Im Unterschied zur AHV gilt es jedoch zu klären, ob und allenfalls in welchem Umfang dieser Effekt sozialpolitisch erwünscht ist. Die Versicherten im Überobligatorium können diesem Trend durch private Vorsorge entgegenwirken.

Weniger einfach ist dies für die Frauen. Wie die Ergebnisse der Studie zeigen, sind Frauen hinsichtlich der Lohnersatzquote sowohl im Überobligatorium als auch im BVG deutlich schlechtergestellt als Männer, und zwar absolut wie auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Überobligatorium und BVG. So gesehen haben Frauen Glück im Unglück. Denn weil sie weniger oft im Überobligatorium versichert sind, sind sie auch von den Umverteilungseffekten weniger stark betroffen als die Männer.

  1. Der Anteil des Überobligatoriums berechnet sich aufgrund des Gesamtlohns, nicht nur des überobligatorisch versicherten Lohnanteils. []
  2. Damit ist gewährleistet, dass sich das Alterseinkommen aus den Vorsorgeeinrichtungen nach der Pensionierung nicht mehr erhöht, bspw. durch Aufschiebungen. []

Zitiervorschlag: Yvonne Seiler Zimmermann, Heinz Zimmermann, (2021). Umverteilung von hohen zu tiefen Löhnen in der zweiten Säule. Die Volkswirtschaft, 31. März.

Obligatorium und Überobligatorium

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt ausser den Leistungsverpflichtungen vor, wer beitragspflichtig ist, welcher Lohn versichert werden muss und welche prozentualen Beiträge von Arbeitgebenden und -nehmenden zusammen zu leisten sind. Beitragspflichtig sind volljährige Arbeitnehmende, wobei erst ab 25 Jahren für die Altersrente angespart wird. Versichert sind Lohnbestandteile ab 21’510 bis maximal 86’040 Franken. Löhne unter der Eintrittsschwelle und Lohnbestandteile über 86’040 Franken müssen nicht versichert werden. Unternehmungen sind jedoch frei, Vorsorgelösungen über die BVG-Vorschriften hinaus anzubieten. Sie können damit auch insbesondere höhere Löhne versichern. Diese fallen ins sogenannte Überobligatorium. Hier sind die Unternehmen frei, welche Leistungen sie versprechen.