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Kantonale Unterschiede bei der Stellenmeldepflicht: Was steckt dahinter?

Die Anzahl gemeldeter Stellen und die Strategien zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht variieren zwischen den Kantonen teilweise stark. Erfolgversprechend sind unter anderem Strategien, die auf eine Vertrauensbeziehung zwischen den RAV und den Unternehmen setzen.
Dorfkern von Guarda GR. Im Kanton Graubünden kommen auf hundert Beschäftigte 13 meldepflichtige Stellen – deutlich mehr als im gesamtschweizerischen Durchschnitt. (Bild: Keystone)

Die Stellenmeldepflicht führte in der Einführungsphase von Juli 2018 bis Ende 2019 im gesamtschweizerischen Durchschnitt zu jährlich 4 meldepflichtigen Stellen pro hundert Beschäftigte. Dieser Wert schwankt je nach Kanton zwischen knapp 2 und 7. Besonders hoch war der Wert mit 13 im Kanton Graubünden.

Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hat das Basler Beratungsunternehmen IWSB mittels Datenanalyse und qualitativer Interviews untersucht, worauf diese grossen kantonalen Unterschiede zurückzuführen sind.[1]

Teilweise Wirtschaftsstruktur verantwortlich


Die Analyse zeigt: Ein Teil dieser kantonalen Unterschiede kann mittels Durchschnittszerlegung durch unterschiedliche Wirtschaftsstrukturen erklärt werden. So liegt die erwartete Anzahl gemeldeter Stellen pro hundert Beschäftigte aufgrund der Wirtschaftsstruktur beispielsweise in Graubünden um 3,5 höher als im Schweizer Durchschnitt. Zu höheren Werten führt die Wirtschaftsstruktur auch in Appenzell Innerrhoden (+2,2), Obwalden (+1,9), Wallis (+1,8) und Uri (+1,6).

Es verbleibt jedoch eine substanzielle, nicht durch Wirtschaftsstruktur und Saisonalität erklärbare Differenz zwischen den Kantonen (von -2,9 bis +2,7). Dieser Kantonseffekt ist stark positiv in Graubünden (+2,7), Thurgau (+2,3), Nidwalden (+1,4), Schaffhausen (+1,4) und Wallis (+1). Deutlich negativ ist er in Appenzell Innerrhoden (-2,9) und Ausserrhoden (-2), Schwyz (-1,9), Tessin (-1,4), Zug (-1,3), Freiburg (-1,2) und Uri (-1). Die verbleibenden Unterschiede erklären, könnten unterschiedliche kantonale Prozesse bei der Verarbeitung der gemeldeten Stellen oder nicht erfasste Unterschiede bei der Messung der Wirtschaftsstruktur. Diese Hypothesen müssten mit weiterführenden Untersuchungen genauer analysiert werden.

Um die offenen Stellen, die der Stellenmeldepflicht unterstehen, zu melden, haben die Firmen und Personalvermittler drei Kanäle zur Verfügung: direkt beim zuständigen RAV (persönlich, telefonisch oder per E-Mail), über die Onlineplattform Arbeit.swiss oder mittels einer Programmierschnittstelle (API). Bei Letzterer werden neue Stellen aus dem Computersystem der Firma automatisch übermittelt. Welchen Kanal die Unternehmen für die Stellenmeldungen verwenden, hängt sowohl von Faktoren auf Ebene des Unternehmens als auch von der kantonalen Umsetzung der Meldepflicht und von Brancheneffekten ab. Eine zentralisierte Umsetzung der Stellenmeldepflicht im Kanton (beispielsweise in einem Stellenmeldezentrum) ist mit einem deutlich tieferen Anteil an direkten Meldungen beim RAV assoziiert. Grössere Unternehmen wählen zudem tendenziell stärker standardisierte Meldekanäle wie Arbeit.swiss oder API.

Arbeitgebende, welche zuvor schon mit den RAV zusammengearbeitet haben, melden Stellen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit direkt den RAV. Die Branchengruppen «freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen», «Information und Kommunikation», «Finanz- und Versicherungsdienstleistungen» sowie die privaten Arbeitsvermittlungen stechen hingegen mit einer klaren Tendenz zur automatisierten Stellenmeldung via API hervor.

Hälfte erhält RAV-Vorschlag


Die Stellenmeldepflicht sieht vor, dass das RAV dem Unternehmen auf eine Stellenmeldung geeignete Kandidaten und Kandidatinnen aus seiner Datenbank vorschlägt.[2] Aus Sicht der kantonalen Interviewpartnerinnen und -partner enthalten die Stellenmeldungen jedoch oft nicht alle Informationen, welche für einen guten Vorschlag nötig sind. Dementsprechend werden viele Ressourcen eingesetzt, um nachträglich Informationen bei den Arbeitgebenden einzuholen. Durchschnittlich haben die RAV im Untersuchungszeitraum bei 51 Prozent der eingegangenen meldepflichtigen Stellenmeldungen Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen.

Die Mehrheit der befragten Kantone verfügt über unterschiedlich stark formalisierte Strategien, wann eine Stellenmeldung einen Vermittlungsvorschlag erhält. Während einige zum Ziel haben, auf jede Meldung ein passendes Kandidatendossier vorzuschlagen, setzen andere Kantone darauf, selektiv Vorschläge zu machen oder den Bedarf an Vorschlägen bei den Unternehmen zu erfragen. Dies spiegelt sich auch im Anteil der Stellenmeldungen mit Vorschlägen wider, der schweizweit zwischen unter 10 Prozent und über 80 Prozent variiert.

Heterogenes Verständnis


Die Kantone verstehen den Vermittlungsauftrag im Rahmen der Stellenmeldepflicht demnach durchaus unterschiedlich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Kantone verschiedene Voraussetzungen haben und auch mit anderen Problemen bei den Stellenmeldungen konfrontiert sind. Um zu untersuchen, wann eine Firma einen Kandidatenvorschlag des RAV bekommt, werden im Modell der Meldekanal, die Anzahl geeigneter Stellensuchender und die Art der Stelle (saisonal oder von einer privaten Arbeitsvermittlung gemeldet) berücksichtigt. Ebenso wird kontrolliert, ob das Unternehmen bereits vor der Stellenmeldepflicht mit den RAV zusammengearbeitet hat. Die prognostizierte Wahrscheinlichkeit, dass eine Firma auf eine Stellenmeldung einen Kandidatenvorschlag erhält, variiert jedoch auch bei identischen Voraussetzungen stark nach Kantonen (siehe Abbildung 1). Das bestätigt, dass unterschiedliche kantonale Strategien eine wichtige Rolle spielen.

Abb. 1: Prognostizierte Vorschlags- und Erfolgswahrscheinlichkeit einer Stellenmeldung beim RAV, nach Kanton




Für eine nicht saisonale, meldepflichtige Stellenmeldung via Arbeit.swiss, bei der das meldende Unternehmen keine private Arbeitsvermittlung ist und nicht schon vorher mit den RAV zusammengearbeitet hat. Gegeben  die durchschnittlichen Werte der übrigen Variablen im jeweiligen Modell. Für die Kantone Appenzell Innerrhoden und Uri liegen zur Schätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit zu wenige Beobachtungen vor. Der Kanton Obwalden betreibt gemeinsam mit dem Kanton Nidwalden ein RAV.


Quelle: Seco, Avam / Berechnung IWSB / Die Volkswirtschaft

Von den Kantonen wurde mehrfach erwähnt, dass für einige Stellenmeldungen nicht genügend passende Stellensuchende vorhanden seien. Da in der Anfangsphase der Stellenmeldepflicht die Kantone nur begrenzt zusammenarbeiteten, ist hier sicherlich noch Potenzial vorhanden. Vor allem in kleinen Kantonen scheint es sinnvoll, auch Stellensuchende aus den Nachbarkantonen zu berücksichtigen.

Wann ist ein Vorschlag erfolgreich?


Unter allen Vorschlägen im Untersuchungszeitraum kam es in 1,7 Prozent zu einer erfolgreichen Vermittlung. Betrachtet man dann die Faktoren, welche mit der Erfolgswahrscheinlichkeit zusammenhängen, so muss berücksichtigt werden, dass pro Stelle mehrere Personen vorgeschlagen werden können. Im Ergebnis fällt als Erstes die Rolle des Meldekanals auf: Die prognostizierte Erfolgswahrscheinlichkeit einer Vermittlung ist bei direkten Meldungen ans RAV etwas mehr als dreimal so hoch wie bei Meldungen über Arbeit.swiss. Da der Meldekanal per se nicht zu einem unterschiedlichen Ergebnis führen sollte, kann vermutet werden, dass der Meldekanal etwas über die Absicht des Unternehmens, eine beim RAV gemeldete stellensuchende Person einzustellen, aussagt. So macht eine Firma, die sehr gerne eine beim RAV gemeldete Person anstellen würde, wahrscheinlich eher eine direkte Meldung als ein Unternehmen, das die Meldung pro forma macht.

Kandidatenvorschläge für saisonale Stellen haben eine leicht unterdurchschnittliche Wahrscheinlichkeit, in einer Anstellung zu münden. Zudem ist für saisonale Stellen auch die Wahrscheinlichkeit, einen Vermittlungsvorschlag zu erhalten, rund 20 Prozentpunkte tiefer als für nicht saisonale Stellen. Das bestätigen auch die Interviews mit den Kantonen. Insgesamt deutet das darauf hin, dass die Meldepflicht für die Besetzung saisonaler Stellen bisher weniger erfolgreich ist.

Vorschläge auf gemeldete Stellen privater Arbeitsvermittler haben zudem eine geringere Erfolgswahrscheinlichkeit als Vorschläge auf Stellenmeldungen von Unternehmen, welche selber rekrutieren. Die Effekte anderer stellenspezifischer Charakteristika auf den Vermittlungserfolg sind sehr klein oder inexistent. Dies gilt auch für Merkmale der vorgeschlagenen Personen wie Alter, Geschlecht oder Aufenthaltsstatus.

Differenzierte Ergebnisse nach Berufsarten hingegen deuten darauf hin, dass unterschiedliche Prozesse (z. B. schwach vs. stark formalisierte Prozesse) bei der Rekrutierung von Personal einen Effekt auf die Erfolgswahrscheinlichkeit haben könnten. Die Vermutung, dass Stellensuchende auf Hilfsfunktionen einfacher zu vermitteln sind als auf spezialisierte Berufe, kann mit der Analyse zum Teil unterstützt werden (siehe Abbildung 2).

Abb. 2: Prognostizierte Erfolgswahrscheinlichkeit nach Berufsarten




Logit-Modell. Gegeben die durchschnittlichen Werte der übrigen Variablen bzw. die Referenzkategorien bei kategorialen Variablen und 0 bei binären Variablen: Es werden nur die meldepflichtigen Berufsarten mit mind. 1 Vermittlung dargestellt.

Quelle: Seco, Avam / Berechnung IWSB / Die Volkswirtschaft

Erfolgreiche Strategien erkennen


Insgesamt ist die Erfolgsquote in der Anfangsphase der Stellenmeldepflicht mit 4,5 Prozent Vermittlungen an allen gemeldeten Stellen, bei denen ein Kandidatenvorschlag gemacht wurde, relativ gering. Unausgeschöpftes Vermittlungspotenzial scheint es vor allem noch bei den über Arbeit.swiss und API gemeldeten Stellen zu geben. Sie haben durch die Meldepflicht stark zugenommen. Zudem zeigen verschiedene Analysen, dass hinsichtlich des offiziellen Stellenportals Job-Room noch Potenzial besteht. Dort haben die Stellensuchenden die Möglichkeit, den Informationsvorsprung durch die Stellenmeldepflicht selbstständig zu nutzen und sich auf meldepflichtige Stellen zu bewerben. Die Nutzung des Job-Room ist in der Einführungsphase der Stellenmeldepflicht unter den Erwartungen geblieben.

Auch die prognostizierte Erfolgswahrscheinlichkeit für einen Vorschlag mit identischen Voraussetzungen variiert deutlich zwischen den Kantonen (zwischen 1,2 und 5,7 Prozent, siehe Abbildung 1). Kantone mit einer höheren Vorschlagswahrscheinlichkeit haben nicht unbedingt eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Vermittlung. Dies sowie die Ergebnisse aus den Interviews deuten darauf hin, dass für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit Investitionen in eine Vertrauensbeziehung zu den Arbeitgebenden wichtig sind. Hierzu wie auch zur Rolle der direkten Meldungen ans RAV beziehungsweise zur Qualität der Stellenmeldungen könnten weiterführende qualitative Untersuchungen tiefere Einblicke geben.

  1. Die vollständige Studie ist online verfügbar auf Seco.admin.ch. []
  2. Ein zusätzliches Instrument sind Bewerbungsaufforderungen. Diese werden in dieser Untersuchung nicht berücksichtigt, weil die Bewerbung nicht zwingenderweise erfolgt, sie sich qualitativ von einem Kandidatenvorschlag unterscheidet und die Rückmeldungen unvollständig sind. []

Zitiervorschlag: Nils Braun-Dubler, Tabea Kaderli, Patrick A. Puhani, (2021). Kantonale Unterschiede bei der Stellenmeldepflicht: Was steckt dahinter. Die Volkswirtschaft, 14. Juni.