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Monitoringbericht 2020 zum Vollzug der Stellenmeldepflicht

Im Corona-Jahr wurde die Stellenmeldepflicht kurzzeitig ausgesetzt, um die Wirtschaft zu entlasten. Abgenommen haben vor allem die gemeldeten Stellen in der Gastronomie und Hotellerie, zugenommen jene in der Baubranche und der Industrie.
In den meisten Kantonen stammten im Jahr 2020 mehr als die Hälfte aller meldepflichtigen Stellen aus der Baubranche und der Industrie. (Bild: Keystone)

Wie wird die Stellenmeldepflicht umgesetzt? Ein Monitoringbericht gibt Antworten darauf. Der Bericht misst nicht die Wirkung der Stellenmeldepflicht auf Arbeitslosigkeit und Zuwanderung, das ist Aufgabe der Wirkungsevaluationen. Stattdessen präsentiert er aufgrund von Kennzahlen der öffentlichen Arbeitsvermittlung die Entwicklungen der Melde- und Verarbeitungsprozesse und prüft deren korrekte, effiziente und gesetzeskonforme Umsetzung beim Bund, in den Kantonen und in der Wirtschaft.

Der Bericht identifiziert dabei mögliche Verbesserungen und baut eine Datengrundlage für weiterführende Evaluationen auf. Ziel des Vollzugsmonitorings sind die Beschaffung, die Systematisierung und die Veröffentlichung von Informationen aus den Datensystemen der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Dabei werden auch Unterschiede im Vollzug aufgezeigt, wie beispielsweise kantonale Differenzen bei den Verarbeitungsprozessen der gemeldeten Stellen. Diese Unterschiede in den wirtschaftlichen, regionalen und administrativen Kontext zu stellen und zu erklären, ist allerdings die Aufgabe der Monitoringevaluationen[1].

Stellenmeldungen kurzzeitig ausgesetzt


Nach einer Einführungsphase wurde der Schwellenwert für meldepflichtige Berufe im Jahr 2020 von 8 auf 5 Prozent gesenkt. Gleichzeitig trat die neue Schweizer Berufsnomenklatur in Kraft.[2] Diese Faktoren haben die Stellenmeldepflicht im Jahr 2020 strukturell verändert, was einen Vergleich mit dem Jahr 2019 erschwert. Aufgrund der tiefen Arbeitslosigkeit im Referenzzeitraum für die Festlegung der meldepflichtigen Berufe (Januar 2018 bis September 2019) blieb die Stellenmeldepflicht trotz Senkung des Schwellenwerts weiterhin auf einen relativ kleinen Anteil des Arbeitsmarktes begrenzt. So war gemäss Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) im Jahr 2020 mit 6,4 Prozent nur gerade jede 15. erwerbstätige Person in einem meldepflichtigen Beruf tätig.

Bei Einführung der neuen Berufsliste stieg die Zahl der gemeldeten Stellen im Januar 2020 stark an, im Februar lag sie in etwa auf Vorjahresniveau (siehe Abbildung 1). Ab März hat die Covid-Krise die Zahl der gemeldeten offenen Stellen stark negativ beeinflusst. Zudem wurde die Stellenmeldepflicht zur Entlastung der Wirtschaft und der Vollzugsstellen vom 25. März bis zum 7. Juni 2020 aufgehoben. Insgesamt wurden den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 2020 schliesslich 250’000 Stellen gemeldet, rund 20 Prozent weniger als im Vorjahr. Davon waren 162’000 meldepflichtig. Auch diese Zahl lag um knapp 20 Prozent unter dem Vorjahr.

Abb. 1: Entwicklung der Stellenmeldungen (2019 bis 2020)




Der schattierte Bereich kennzeichnet die Aufhebung der Stellenmeldepflicht. Nicht meldepflichtige Stellen, die über die Schnittstelle API gemeldet wurden, sind in dieser Tabelle nicht berücksichtigt.

Quelle: Seco / Die Volkswirtschaft

Die Anzahl der Stellenmeldungen pro Kanton unterscheidet sich je nach Arbeitsmarktgrösse und Relevanz der meldepflichtigen Berufsarten bzw. ihrer Branchen für den jeweiligen Kanton. Die meisten meldepflichtigen Stellen wurden wie bereits 2019 in den grossen Arbeitsmärkten in den Kantonen Zürich, Bern, Aargau und Waadt gemeldet.

Im Vergleich zu 2019 haben die Arbeitgeber allerdings deutlich mehr Stellen in der Baubranche und in der Industrie gemeldet und markant weniger in der Hotellerie und Gastronomie. In den meisten Kantonen bildeten Stellenmeldungen aus der Baubranche und der Industrie mehr als die Hälfte der gesamten Meldungen. Die Kantone Graubünden, Genf, Uri und Appenzell Innerrhoden verzeichneten auch 2020 einen relativ grossen Anteil an Meldungen in der Hotellerie/Gastronomie. Die Kantone Wallis, Jura und Thurgau wiederum verzeichneten im Kantonsvergleich anteilsmässig am meisten Meldungen in der Landwirtschaft (siehe Abbildung 2).

Abb. 2: Anteil gemeldeter Stellen nach Branche und Kanton (2020)




Quelle: Seco / Die Volkswirtschaft

Attraktiveres Onlineportal Job-Room


Die Stellenmeldepflicht kann auf unterschiedliche Weisen zur Besetzung einer gemeldeten Stelle führen. Die Arbeitgeber können die Stellensuchenden direkt über das zentrale Online-Stellenmeldeportal Job-Room auf der Webplattform Arbeit.swiss rekrutieren. Die Stellensuchenden können mit einem persönlichen Konto in den ersten fünf Tagen nach Aufschaltung des Stelleninserats im geschützten Bereich des Job-Room die gemeldeten Stellen exklusiv einsehen. So profitieren sie von einem Informationsvorsprung und können sich auf die gemeldeten Stellen bewerben. Zusätzlich stellen die RAV den Arbeitgebern passende Kandidatendossiers zu oder fordern Stellensuchende auf, sich auf gemeldete Stellen zu bewerben.

Das Dienstleistungsangebot des Job-Room wurde auch im Jahr 2020 weiter ausgebaut und für Arbeitgeber und Stellensuchende attraktiver. Verfügte in der Einführungsphase der Stellenmeldepflicht erst rund ein Viertel der angemeldeten Stellensuchenden über ein Job-Room-Konto, stieg dieser Anteil im vierten Quartal 2019 auf 32 Prozent und ein Jahr später auf 44 Prozent.

Im Jahr 2020 haben die Arbeitgeber den RAV 162’000 Stellen gemeldet. In 58 Prozent der Meldungen wurde den Arbeitgebern von den RAV mindestens ein Dossier vorgeschlagen oder Stellensuchende zur Bewerbung aufgefordert. Im Jahr 2019 betrug dieser Anteil noch 54 Prozent.

Leicht höhere Vermittlungsquote


Die Stellensuchenden nutzten den Informationsvorsprung zunehmend, und die Arbeitgeber meldeten in 8,2 Prozent der Fälle mit Vorschlägen des RAV zurück, dass sie mindestens eine oder einen der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten einstellen konnten. Dieser Wert lag 2019 noch bei 7,8 Prozent. Die im Vergleich zu 2019 leicht höhere Vermittlungsquote ist vor dem Hintergrund einer vergleichsweise schwierigeren Arbeitsmarktlage zu sehen.

Im Rahmen des Monitorings kann nicht eruiert werden, wie viele Stellensuchende sich während der Sperrfrist zusätzlich und ohne Aufforderung der RAV beworben haben und wie viele Arbeitgeber selbstständig und erfolgreich im Job-Room neue Mitarbeitende rekrutieren konnten. Die Monitoringevaluation der KOF Konjunkturforschungsstelle und des volkswirtschaftlichen Beratungsbüros BSS gibt aber einen Hinweis darauf: Die Autoren schätzen, dass Arbeitgeber bei rund 20,6 Prozent der Meldungen innerhalb von drei Monaten mindestens eine beim RAV registrierte stellensuchende Person im gesuchten meldepflichtigen Beruf angestellt haben. Nebst der Vermittlungstätigkeit der RAV dürften also auch die anderen Wirkungskanäle eine wichtige Rolle spielen.

20 Millionen Franken Aufwand


Der Einsatz zusätzlicher Personalressourcen in den einzelnen Kantonen entsprach wie im Jahr 2019 grundsätzlich der Arbeitsmarktgrösse der Kantone. Für den Vollzug der Stellenmeldepflicht haben diese insgesamt 156,4 Vollzeitstellen eingesetzt. Dies verursachte Kosten von rund 20 Millionen Franken. Damit haben die Kantone rund 2 Millionen Franken mehr als im Jahr 2019 eingesetzt. Diese Aufwände werden vom Fonds der Arbeitslosenversicherung finanziert.

Die Kantone müssen eine angemessene Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht sicherstellen. Dabei sind sie im Rahmen der Aufgaben- und Organisationsautonomie frei, die Behörden für die Kontrolltätigkeiten zu bestimmen und einzusetzen. Die Kontrolltätigkeiten sind weder Teil des Vollzugs des Arbeitslosenversicherungsgesetzes noch der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Damit können diese Kosten nicht vom Fonds der Arbeitslosenversicherung finanziert werden.

Seit 2020 beteiligt sich der Bund mit einem Pauschalbetrag je Kontrolle an den Kosten, die den Kantonen für die durchgeführten Kontrollen zur Einhaltung der Stellenmeldepflicht entstehen. Die Kantone erstatten dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bis Ende März des Folgejahres Bericht über die Kontrolltätigkeiten. Für das Jahr 2020 haben laut Berichterstattung 14 Kantone insgesamt 4,4 Vollzeitstellen für die Kontrollen eingesetzt und Bundesbeiträge mit einem Gesamtbetrag von rund 60’000 Franken geltend gemacht.

  1. Siehe die beiden Artikel von Braun-Dubler, Kaderli und Puhani sowie von Bamert, Beerli, Kaiser, Kopp und Siegenthaler in diesem Dossier[]
  2. CH-ISCO-19. []

Zitiervorschlag: Daniel Keller, Aurélien Abrassart, (2021). Monitoringbericht 2020 zum Vollzug der Stellenmeldepflicht. Die Volkswirtschaft, 14. Juni.