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Säule 3a: Maximalbetrag wird selten einbezahlt

Eine Untersuchung zeigt: Nur wenige nutzen heute das Maximum in der Säule 3a aus – egal ob selbstständig, gut verdienend, jung oder alt.
Über 45-Jährige würden von einer Erhöhung des Maximums in der Säule 3a am meisten profitieren. (Bild: Alamy)

Die Herausforderungen bezüglich der Finanzierbarkeit der Altersvorsorge lassen der Selbstverantwortung einen immer grösseren Stellenwert zukommen. Der Bund fördert die private Vorsorge denn auch mit steuerlichen Anreizen: Freiwillige Einzahlungen in die Säule 3a und in die 2. Säule können von den Steuern abgezogen werden. Während freiwillige Einzahlungen in die 2. Säule – sogenannte Einkäufe – nur unter gewissen Voraussetzungen, beispielsweise bei Beitragslücken, möglich sind, steht die Säule 3a grundsätzlich allen erwerbstätigen Personen mit einem AHV-Erwerbseinkommen in der Schweiz offen.

Allerdings ist die Höhe der Einzahlungen in die Säule 3a beschränkt. Der Maximalbetrag wird jährlich vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) festgelegt. Im Jahr 2021 beträgt er für Arbeitnehmende 6883 Franken. Selbstständige, die nicht in die 2. Säule einzahlen, dürfen höchstens 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens einzahlen, wobei der Maximalbetrag von 34’416 Franken nicht überschritten werden darf. Der Betrag für Selbstständige ist deutlich höher, weil sie im Gegensatz zu den Arbeitnehmenden keine obligatorische berufliche Vorsorge haben. Natürlich können sie sich auch freiwillig einer Pensionskasse anschliessen; dann gilt aber auch für sie der Maximalbetrag wie für die Arbeitnehmenden.

Maximalbetrag erhöhen?

Doch wie hoch ist der Anteil Haushalte, die in die Säule 3a einzahlen? Wie hoch ist der durchschnittlich einbezahlte Betrag gemessen an ihrem Erwerbseinkommen? Und von wie vielen Haushalten wird der Maximalbetrag überhaupt genutzt? Letzteres ist gerade vor dem Hintergrund der vom Parlament 2020 angenommenen Motion Ettlin, welche den Ausbau der Säule 3a durch nachträgliche Einkaufsmöglichkeiten fordert, sowie der in der öffentlichen Diskussion, beispielsweise vom Verein Vorsorge Schweiz, geforderten Erhöhung des Maximalbetrags von besonderem Interesse. Basierend auf Steuerdaten privater Haushalte für ausgewählte Kantone, werden diese drei Fragen untersucht.

Die Analyse basiert auf den Steuerdaten der Jahre 2011 und 2014. Generell hat die Säule 3a für Selbstständigerwerbende, die nicht in die 2. Säule einzahlen, eine viel höhere Bedeutung als für Arbeitnehmende, die für das Alter bereits durch die 2. Säule abgesichert sind. Deshalb interessiert uns in erster Linie der Vergleich zwischen diesen beiden Gruppen. Nicht alle Kantone erfassen das Erwerbseinkommen der Angestellten und Selbstständigerwerbenden in den Steuerdaten separat. Möglich ist eine solche Aufteilung hingegen mit Daten der Kantone Sankt Gallen, Zürich, Aargau, Basel-Stadt und Glarus für das Jahr 2011 und für die letztgenannten drei Kantone auch für 2014. Dabei analysieren wir auf Ebene der Haushalte. Das heisst: Es werden nur diejenigen Haushalte einbezogen, die entweder selbstständig erwerbend oder im Angestelltenverhältnis sind; gemischte Haushalte werden von der Betrachtung ausgeschlossen.

Angestellte nutzen Säule 3a häufiger

Da Selbstständigerwerbende keine obligatorische Pensionskassenversicherungspflicht kennen, würde man erwarten, dass sie die Säule 3a häufiger nutzen als Arbeitnehmende. Die Steuerdaten zeigen aber ein anderes Bild: 2014 nutzten 46 Prozent der angestellten Personenhaushalte die Säule 3a, während es bei den Selbstständigen rund 40 Prozent waren (siehe Tabelle 1).

Einzig in der untersten Einkommensschicht mit einem Haushaltseinkommen bis 60’000 Franken zahlen die Selbstständigen mit 27 Prozent anteilsmässig häufiger in die Säule 3a ein als Arbeitnehmende mit 17 Prozent. In beiden Gruppen steigt der Anteil der einzahlenden Haushalte bis zu einem Haushaltseinkommen von 220’000 Franken an und sinkt dann wieder leicht. In der obersten Einkommensschicht mit Haushaltseinkommen über 220’000 Franken zahlen 68 Prozent der Selbstständigen und 83 Prozent der Arbeitnehmenden in die Säule 3a ein. Bezüglich des Durchschnittsalters des Haushalts fällt auf, dass in der Alterskategorie 45 bis 54 die Säule 3a am häufigsten genutzt wird: Bei den Selbstständigen sind es 53 Prozent; bei den Arbeitnehmenden schwankt der Anteil zwischen 58 und 61 Prozent – je nach Jahr.

Tabelle 1: Anteil Personenhaushalte, welche in die Säule 3a einzahlen, in Prozent (2014)

 

 

Durchschnittsalter Haushalt Anzahl
Beobachtungen
Total unter 35 35 bis  44 45 bis 54 über 54
Arbeitnehmende (nach Einkommen, in Fr.)
bis 60’000
16,9 13,6 24,6 25,0 20,9 121’539
61’000–100’000
50,1 50,4 51,0 53,1 45,4 98’841
101’000–140’000
69,4 64,2 71,2 73,3 65,7 54’759
141’000–180’000
81,7 79,5 82,7 85,4 76,6 25’408
181’000–220’000
85,7 82,6 87,0 89,4 80,1 11’536
über 220’000
83,1 76,5 85,6 88,2 75,0 14’014
Total 46,1 28,4 57,6 61,3 51,8 326’097
Anzahl Beobachtungen 326’097 124’948 64’666 73’095 63’388
Selbstständige (nach Einkommen, in Fr.)
bis 60’000
27,1 27,1 33,8 35,6 19,2 7’828
61’000–100’000
43,7 52,8 64,6 62,3 30,5 4’190
101’000–140’000
54,1 65,0 74,3 74,6 41,2 1’918
141’000–180’000
61,1 73,5 75,5 84,4 47,3 928
181’000–220’000
59,2 50,0 76,2 77,9 48,9 255
über 220’000
68,2 83,3 85,7 85,2 57,2 580
Total 39,6 35,0 49,9 53,2 30,8 16’146
Anzahl Beobachtungen 16’146 1’522 2’207 4’163 8’254

Quelle: Steuerdaten der Kantone Aargau, Basel-Stadt und Glarus 2014.

Selbstständige zahlen mehr ein

Misst man hingegen den Anteil der Einzahlungen in die Säule 3a am Erwerbseinkommen der Haushalte, zeigt sich: Die Selbstständigerwerbenden zahlen im Median einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens in die Säule 3a ein, nämlich rund 13 Prozent. Bei den Arbeitnehmenden sind es nur 6 Prozent (siehe Tabelle 2).

Bei Besserverdienenden fällt der einbezahlte Betrag prozentual weniger stark ins Gewicht als bei den tiefen Einkommen. Daher ist es nicht überraschend, dass dieser Anteil in tieferen Einkommensklassen von Arbeitnehmerhaushalten höher ist. Nicht jedoch bei den Selbstständigen: Hier zahlt im Median die zweithöchste Kategorie der Haushalte mit einem Einkommen zwischen 181’000 und 220’000 Franken mit rund 14 Prozent anteilsmässig am meisten ein, und zwar in beiden Steuerjahren.

Tabelle 2: Anteil der Einzahlungen in die Säule 3a gemessen am Erwerbseinkommen der einzahlenden Haushalte, in Prozent (2014)

 

 

5-Prozent-Quantil 25-Prozent-Quantil Median Durchschnitt 75-Prozent-Quantil 95-Prozent-Quantil Anzahl Beobachtungen
Arbeitnehmende (nach Einkommen, in Fr.)
bis 60’000 1,2 3,7 6,7 9,4 12,6 23,0 20582
61’000–100’000 1,6 4,0 7,3 7,5 9,3 15,6 49482
101’000–140’000 1,7 4,7 6,0 6,7 7,6 13,5 37973
141’000–180’000 2,1 4,3 5,4 6,5 8,5 11,1 20769
181’000–220’000 2,7 3,8 6,1 6,0 7,4 10,2 9886
über 220’000 1,5 2,8 4,3 4,9 5,9 9,9 11639
Total 1,6 4,0 6,1 7,1 8,7 15,8 150331
Selbstständige (nach Einkommen, in Fr.)
bis 60’000 2,8 7,6 13,3 14,2 20,0 26,9 2118
61’000–100’000 2,4 7,6 12,7 13,2 19,3 22,6 1831
101’000–140’000 2,8 7,0 13,3 13,3 19,7 22,5 1038
141’000–180’000 2,6 5,7 12,7 12,5 18,9 20,9 567
181’000–220’000 3,4 5,9 14.1 13,2 19,4 22,4 255
über 220’000 1,2 2,4 6,0 8,5 13,7 20,0 580
Total 2,1 6,7 12,5 13,0 19,1 23,3 6389

Quelle: Steuerdaten der Kantone Aargau, Basel-Stadt und Glarus 2014.

Potenzial unausgeschöpft

Von jenen Haushalten, die die Säule 3a nutzen, zahlen bei den Arbeitnehmenden 38 Prozent den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Bei den Selbstständigen liegt dieser Anteil 2014 bei 22 Prozent (siehe Tabelle 3). Auf alle Haushalte heruntergebrochen, kommt man bei den Arbeitnehmenden auf einen Anteil von 17 Prozent für 2014 und bei den Selbstständigen auf einen Anteil von 9 Prozent. Es kann somit festgehalten werden, dass die Säule 3a bereits mit den heute geltenden Maximalbeträgen von der überwiegenden Mehrheit der Haushalte nicht ausgenutzt wird.

Die heute diskutierte Erhöhung des Maximalbetrages würde damit – mit hoher Wahrscheinlichkeit – weitgehend ungenutzt bleiben. Doch wer würde von einer solchen Erhöhung am meisten profitieren? Bei den Arbeitnehmenden sind es die Haushalte der obersten Einkommensschicht ab einem Haushaltseinkommen von über 220’000 Franken: Je nach Steuerjahr bezahlten 61 bis 63 Prozent dieser Haushalte den Maximalbetrag ein. Bezüglich Altersgruppe würden die über 45-Jährigen am meisten profitieren.

Auch bei den Selbstständigen würde diese Altersgruppe am meisten profitieren. Bezüglich des Einkommens ist die Situation bei den Selbstständigen hingegen nicht so klar. Denn neben den höheren Einkommensklassen profitieren hier auch die tiefsten Einkommensklassen.

Es kann somit davon ausgegangen werden, dass eine Erhöhung der Maximalbeträge in der Säule 3a von vielen Haushalten ungenutzt bleiben wird – vielleicht mit Ausnahme der Arbeitnehmendenhaushalte in der obersten Einkommenskategorie.

Tabelle 3: Anteil der in die Säule 3a einzahlenden Haushalte, welche das Maximum einzahlen, in Prozent (2014)

 

 

Durchschnittsalter Haushalt Anzahl
Beobachtungen
Total unter 35 35 bis  44 45 bis 54 über 54
Arbeitnehmende (nach Einkommen, in Fr.)
bis 60’000 20,7 15,3 22,1 25,0 35,6 20’582
61’000–100’000
34,8 32,6 30,1 34,2 45,1 49’482
101’000–140’000
36,7 32,5 32,9 34,6 46,6 37’973
141’000–180’000
43,1 42,2 38,7 41,3 51,4 20’769
181’000–220’000
53,6 51,9 51,2 52,1 59,1 9’886
über 220’000
63,2 61,1 62,3 62,5 65,5 11’639
Total 37,9 28,4 35,8 39,6 48,7 150’331
Selbstständige (nach Einkommen, in Fr.)
bis 60’000 23,3 15,3 19,7 22,6 28,8 2’118
61’000–100’000
21,4 17,1 11,5 20,9 24,8 1’831
101’000–140’000
21,4 7,7 12,5 18,4 26,1 1’038
141’000–180’000
17,8 16,0 12,7 11,9 21,9 567
181’000–220’000
28,6 33,3 25,0 15,9 32,7 255
über 220’000
24,1 13,3 15,2 26,2 23,6 580
Total 22,2 15,4 15,4 20,5 26,1 6’389

Quelle: Steuerdaten der Kantone Aargau, Basel-Stadt und Glarus 2014.

Zitiervorschlag: Yvonne Seiler Zimmermann, Heinz Zimmermann, Dominic Etter (2021). Säule 3a: Maximalbetrag wird selten einbezahlt. Die Volkswirtschaft, 29. November.