Suche

Abo

50 Jahre Freihandel Schweiz – EU

Das Freihandelsabkommen von 1972 und weitere Verträge mit der EU haben Handelshemmnisse abgebaut und dem Schweizer Aussenhandel Schub verliehen. Doch die Konkurrenz auf dem EU-Binnenmarkt hat seither zugenommen.

50 Jahre Freihandel Schweiz - EU

Bundesrätin Karin Keller-Sutter und ihre Ratskollegen Guy Parmelin und Ignazio Cassis treten am 26. Mai 2021 vor der Medien und verkünden das Ende der Gespräche über ein Rahmenabekommen mit der EU. (Bild: Keystone)

Die Via Sbrinz führt vom Vierwaldstättersee über Engelberg, den Grimsel- und den Griespass nach Domodossola. Auf diesen Säumerpfaden wurden im Mittelalter neben dem Hartkäse Sbrinz aus der Innerschweiz auch Salz aus der Bodenseeregion und Schweizer Vieh zu den italienischen Märkten gebracht.[1] Die Via Sbrinz zeugt noch heute davon, dass die Schweiz schon lange vor der Gründung der EU mit Europa Handel trieb. Auch der Rhein war ein viel genutzter Handelsweg. Über die Rheinschifffahrt wurden gewichtsmässig zu Beginn der 1950er-Jahre rund 40 Prozent des gesamten Aussenhandels abgewickelt.[2]

Die gehandelten Güter mussten damals aber nicht nur verschneite Pässe und Stromschnellen überwinden. Es gab zahlreiche weitere Handelshemmnisse. So benötigten Handelsreisende etwa anerkannte Ausweisdokumente, die sie zur Einreise und zum An- und Verkauf von Gütern berechtigten. Auch mussten an den Grenzen Einfuhrzölle und unterwegs Wegzölle entrichtet werden.

Der Abbau solcher Handelshemmnisse ist für die Schweizer Wirtschaft besonders wichtig. Denn die Schweiz verfügt kaum über natürliche Ressourcen und hat einen relativ kleinen Binnenmarkt. Den hohen Lebensstandard verdanken wir massgeblich dem wirtschaftlichen Austausch mit dem Ausland. Zentral ist dabei die EU: Mit ihr wickelte die Schweiz im Jahr 2020 mehr als die Hälfte (56%) ihres Warenhandels und rund 40 Prozent des Dienstleistungshandels ab.[3]

Schrittweise Anpassungen

Im Zuge der europäischen Integration konnten zahlreiche Handelshemmnisse abgebaut werden. Ein zentrales Ereignis dafür war die Errichtung der EU-Zollunion, die 2018 ihr 50-jähriges Bestehen feierte. Mit ihr wurden Zölle und gleich wirkende Abgaben zwischen den Mitgliedsstaaten abgeschafft. Da die Schweiz kein Mitglied ist, entstand für Schweizer Exporteure vorerst ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Konkurrenten in der Zollunion.

Dies änderte sich mit dem Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1972. Dieses bildete den Grundstein für die gegenseitige Marktöffnung, indem es eine Freihandelszone für Industrieprodukte schuf und den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen regelte. Das Abkommen ist das mit Abstand relevanteste Freihandelsabkommen der Schweiz[4] und auch der EU[5].

Mit der Schaffung der EU-Zollunion war der freie Handel zwischen ihren Mitgliedsstaaten aber keineswegs gewährleistet. Er wurde weiterhin durch zahlreiche nationale Regulierungen behindert. Dazu gehörten Vorschriften für Produktstandards, den Kapitalverkehr, den Transport, bevorzugte öffentliche Beschaffungen im Inland sowie komplizierte Zollformalitäten und unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Diese Regulierungen hatten zwar meist den Schutz von Konsumenten, Arbeitnehmenden oder der Umwelt zum Ziel, sie beeinträchtigten den wirtschaftlichen Austausch aber massgeblich. Im Rahmen verschiedener Reformverträge[6] konnten sie in vielen Bereichen unter den Mitgliedern abgebaut werden.

Dies führte zu potenziellen Wettbewerbsnachteilen von Schweizer Produzenten. Sie konnten beispielsweise nicht vom 1973 in der EWG eingeführten Diskriminierungsverbot von Versicherungseinrichtungen profitieren. 1989 schloss die Schweiz schliesslich ein Versicherungsabkommen mit der EWG ab. Es ermöglicht Schweizer Versicherungsunternehmen (im Nicht-Leben-Geschäft[7]), in der gesamten EU Zweigniederlassungen zu gründen und zu betreiben.

Angleichung schweizerischer Vorschriften

Auch ohne vertragliche Verpflichtung begann die Schweiz, in aussenhandelsrelevanten Bereichen schrittweise gemeinschaftliche Regelungen zu übernehmen. So erfüllen in der Schweiz verkaufte Produkte in vielen Bereichen auch die Anforderungen in der EU. Schweizer Produzenten müssen damit keine unterschiedlichen Produktlinien für die beiden Märkte produzieren. Diese einseitige Rechtsangleichung der Schweiz gewährleistet allerdings keinen hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt. Um die weitgehende autonome Angleichung schweizerischer Vorschriften vertraglich anzuerkennen, wurden zusätzliche sektorielle Abkommen mit der EU abgeschlossen.

So wurde etwa das Freihandelsabkommen 1992 mit dem Abkommen über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr ergänzt.[8] Mit den Bilateralen I (1999) und den Bilateralen II (2004) folgten zwei Pakete mit weiteren sektoriellen Abkommen. Von besonderer Bedeutung für den Schweizer Aussenhandel sind insbesondere die Abkommen mit Bestimmungen zu nicht tarifären Handelshemmnissen (z. B. über die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Vorschriften und Zulassungsbestimmungen für Industrie- und Agrarprodukte oder die Liberalisierung der Verkehrsmärkte) sowie die Personenfreizügigkeit.

Diese schrittweisen Verbesserungen im Zugang zum europäischen Binnenmarkt sind eine wichtige Grundlage für die stetige Zunahme des Warenhandelsvolumens mit der EU (siehe Abbildung). Gleichzeitig nahm der Anteil der EU am schweizerischen Gesamthandelsvolumen allerdings ab, was vor allem zurückzuführen ist auf den wachsenden Handel der Schweiz mit den Schwellenländern, insbesondere in Asien. Den grössten Anteil am Gesamthandel mit der EU hat die Schweiz mit ihren Nachbarländern. Doch auch dieser Anteil hat mit der Zeit abgenommen (1995: 75%; 2020: 65%). Das deutet darauf hin, dass Schweizer Unternehmen den Handel mit anderen EU-Ländern intensiviert haben und von den EU-Erweiterungen profitierten.

Schweizer Warenhandelsvolumen (1988 bis 2021)

Anmerkung: 2009: Finanz- und Wirtschaftskrise, 2015: Aufhebung Euro-Mindestkurs, 2020: Corona-Pandemie. Daten aus konjunktureller Sicht (Total 1), das heisst ohne den Handel mit Gold, übrigen Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen sowie Kunstgegenständen und Antiquitäten; 2021 provisorische Daten. Quelle: Aussenhandelsstatistik, BAZG / Die Volkswirtschaft

 

Konkurrenzfähigkeit nimmt ab

Seit dem Abschluss des Freihandelsabkommens 1972 hat sich der Binnenmarkt der EU bedeutend weiterentwickelt. Insgesamt profitiert die Schweiz von der wirtschaftlichen Integration in der EU, indem sie in ausgewählten Bereichen am Binnenmarkt teilnimmt. So ist die Schweiz stärker mit dem EU-Binnenmarkt verflochten als mancher EU-Mitgliedsstaat.[9]

Dank den bilateralen Abkommen sind Schweizer Unternehmen im Binnenmarkt der EU gegenüber EU-Unternehmen in vielen Bereichen gleichgestellt. Darüber hinaus haben die Schweizer Unternehmen auf dem EU-Binnenmarkt auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten. Allerdings besteht die Gefahr, dass diese Konkurrenzfähigkeit in der EU zusehends abnimmt – etwa aufgrund der fortschreitenden Integration innerhalb der EU, an der die Schweiz nicht teilnimmt. So sind in verschiedenen weiteren Bereichen (z. B. European Green Deal, Wettbewerb und Drittstaatensubventionen, Digitalstrategie) zahlreiche neue und überarbeitete EU-Regulierungen und Standards vorgesehen, die auch Schweizer Unternehmen betreffen.

Zudem nimmt die ausländische Konkurrenz auf dem EU-Binnenmarkt aufgrund neuerer Freihandelsbeziehungen der EU mit Drittstaaten wie Japan (2018), Südkorea (2011) oder Kanada (2017) zu. Exporteure aus diesen Drittstaaten profitieren nun ebenfalls von weitgehender Zollbefreiung und gewissen Handelserleichterungen. Auch wenn Schweizer Anbieter dank der bilateralen Abkommen mit der EU von deutlich weitreichenderen Vorteilen auf dem EU-Binnenmarkt profitieren, nehmen ihre Wettbewerbsvorteile gegenüber diesen Anbietern auf dem EU-Binnenmarkt ab.

Entsprechend ist es für die Schweizer Wirtschaft wichtig, dass die Schweiz ihre privilegierten Beziehungen zur EU aufrechterhalten, vertiefen und ausdehnen kann. Am 26. Mai 2021 beendete der Bundesrat die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen, nachdem einige wesentliche Interessen der Schweiz nicht genügend hatten berücksichtigt werden können. Gleichzeitig bekräftigt die Schweiz aber, dass sie den bewährten bilateralen Weg weiterverfolgen will und eine Stabilisierung sowie Weiterentwicklung der bilateralen Zusammenarbeit mit der EU anstrebt. Um eine gemeinsame Basis dazu zu finden, werden die Schweiz und die EU aber auch noch ein paar verschneite Pässe überwinden müssen.

  1. Küchler (2003). []
  2. Historisches Lexikon der Schweiz (2012). Schifffahrt. Mehr zur Geschichte des Schweizer Aussenhandels im Artikel von Andrea Franc. []
  3. BFS (2021). []
  4. Seco (2021). []
  5. European Commission (2021). []
  6. Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) stellte den ersten besonderen Reformvertrag dar, auf den später die Vertragswerke Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon folgten. []
  7. Dieses umfasst im Wesentlichen den Sach- und Haftpflichtbereich, beispielsweise Motorfahrzeug-, Reise- oder Hausratversicherungen. []
  8. Das Güterverkehrsabkommen wurde 2011 vom Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit abgelöst und um Aspekte der Zollsicherheit erweitert. []
  9. König und Ohr (2014). []

Literaturverzeichnis
    • König, Jörg und Renate Ohr (2014). Die Schweiz ist stärker EU-integriert als viele Mitgliedsländer, in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 12.8.2014.
    • Küchler, Remigius (2003). Obwaldens Weg nach Süden, Sarnen, Historischer Verein Obwalden.

 


Bibliographie
    • König, Jörg und Renate Ohr (2014). Die Schweiz ist stärker EU-integriert als viele Mitgliedsländer, in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 12.8.2014.
    • Küchler, Remigius (2003). Obwaldens Weg nach Süden, Sarnen, Historischer Verein Obwalden.

 

Zitiervorschlag: Claudio Wegmüller (2022). 50 Jahre Freihandel Schweiz – EU. Die Volkswirtschaft, 09. März.