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Aussichten für Renten der Jungen bessern sich

Das Pensionskassensystem scheint aus dem Lot: Aktive Versicherte finanzieren die Renten der Pensionierten mit. Doch für Junge sind die Aussichten derzeit erstaunlich gut.

Aussichten für Renten der Jungen bessern sich

Junge, die frühzeitig in die Vorsorge einzahlen, profitieren im Alter am meisten. (Bild: Keystone)

Das Prinzip einer Pensionskasse ist einfach: Jeder Versicherte spart für seine eigene Altersrente. Mit den monatlichen Lohnabzügen und den Beiträgen des Arbeitgebers wächst das persönliche Altersguthaben kontinuierlich an. Jährlich kommt der Zins dazu. Grundsätzlich ist das Altersguthaben umso grösser, je mehr man verdient und je weniger Erwerbspausen man macht.

Die Höhe des Altersguthabens bei Erreichen des Pensionsalters hängt auch von den jeweiligen Pensionskassen ab, bei denen man im Verlaufe des Erwerbslebens versichert war: Boten die Kassen nur die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung an (Obligatorium[1]), oder gingen sie darüber hinaus (Überobligatorium)? Entscheidend ist natürlich die Höhe der Zinsgutschriften. So führt eine durchschnittlich um einen Prozentpunkt höhere Zinsgutschrift während des gesamten Berufslebens zu einem 20 Prozent höheren Alterskapital und damit zu einer 20 Prozent höheren Altersrente.

Sofern man sich das Alterskapital nicht auszahlen lässt, wird es zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine Rente umgewandelt. Der Umwandlungssatz definiert, welchen Anteil des Alterskapitals man als jährliche Rente erhält. In der Schweiz liegt dieser im obligatorischen Bereich bei mindestens 6,8 Prozent. Wird auch der überobligatorische Bereich dazugezählt, zu welchem Ende 2020 fast 60 Prozent aller Altersguthaben gehörten, beträgt der durchschnittliche Umwandlungssatz noch 5,5 Prozent. Das ist möglich, da im Überobligatorium die 6,8-Prozent-Vorgabe nicht angewendet werden muss.

Solidaritäten innerhalb einer Kasse

Auch wenn in einer Pensionskasse jeder für sich selbst spart, bilden die Versicherten zusammen eine Risikogemeinschaft, in der sie Risiken wie Invalidität und Tod sowie Langlebigkeit solidarisch tragen. Wenn die Finanzierung plangemäss funktioniert und wenn die Empfänger durch ein zufälliges Ereignis selektioniert werden, wird dieser Solidaritätsmechanismus normalerweise gut akzeptiert. Verliert die Solidarität jedoch ihren zufälligen Charakter und wird systematisch, sinkt die Akzeptanz üblicherweise. Das war etwa bei der aktuell in den Medien und der Politik diskutierten Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbeziehenden über die letzten Jahre der Fall.

BVG-Umwandlungssatz zu hoch

Ausgangspunkt der Umverteilung zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden ist die gesetzliche Garantie der Altersrenten. Diese gesetzliche Garantie trägt einerseits zur Verlässlichkeit des Vorsorgesystems bei, führt aber andererseits dazu, dass eine Pensionskasse gegenüber den Rentenbeziehenden implizit ein unveränderliches Zinsversprechen abgeben muss. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die durchschnittliche Lebenserwartung: Je länger eine Rente ausbezahlt werden muss, desto höher der Zins, welcher auf dem gegebenen Altersguthaben erwirtschaftet werden muss.

Um den Umwandlungssatz von 6,8 Prozent für ihre Versicherten im Obligatorium finanzieren zu können, gibt eine Pensionskasse implizit ein Zinsversprechen von 4 Prozent pro Jahr ab. Derzeit kann eine solche Rendite mittelfristig nur mit einer sehr risikofreudigen Anlagestrategie erzielt werden. Von zehnjährigen Bundesobligationen – als Beispiel für eine sichere Anlage – konnte im Februar 2022 lediglich eine Rendite von 0,2 Prozent erwartet werden.

Das Parlament hat es seit mehr als einem Jahrzehnt verpasst, den Obligatoriums-Umwandlungssatz des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) an die beobachtete Entwicklung der Zinsen anzupassen (siehe Abbildung 1). Gleiches gilt für die Zunahme der Lebenserwartung, die im Obligatoriums-Umwandlungssatz nur ungenügend berücksichtigt worden ist: Seit 1990 ist die im Obligatoriums-Umwandlungssatz angenommene Lebenserwartung jedes Jahr zwischen 0,3 und 2,8 Jahre tiefer als die vom Bundesamt für Statistik (BFS) effektiv errechnete Lebenserwartung.

Abb. 1: Zinsversprechen im Obligatoriums-Umwandlungssatz und Renditen von 10-jährigen Bundesobligationen (1988–2021)

Quelle: SNB, OAK BV / Die Volkswirtschaft

 

Umverteilung zulasten der Aktiven

Genügen die Vorsorgekapitalien der Rentenbeziehenden nicht aus, um die Renten zu finanzieren, müssen in erster Linie die aktiven Versicherten die Finanzierungslücke schliessen. Das ist nicht schlimm, wenn dieser Zustand nur wenige Jahre anhält. Bleibt dieser Zustand jedoch längere Zeit bestehen, so wird die Solidarität für garantierte Renten zu einer Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten.

Seit 2017 macht die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) jährlich im Rahmen ihres Berichts zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen Schätzungen zur Umverteilung zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden. Dies um die Öffentlichkeit über deren Ausmass und zeitliche Entwicklung zu informieren.

Der letztjährige Bericht zeigt: Im Jahr 2020 verwendeten die Schweizer Pensionskassen 25 Milliarden Franken für die aktiven Versicherten und die Rentenbeziehenden (ohne Berücksichtigung der ausbezahlten Renten). Die aktiven Versicherten hatten damals einen Anteil von 59 Prozent am Vorsorgekapital – der Anteil der Rentenbeziehenden belief sich auf 41 Prozent.

Wären diese Gelder entsprechend diesem Anteilverhältnis verteilt worden, so hätten die aktiven Versicherten Verzinsungen im Umfang von 14,7 Milliarden Franken erhalten sollen. Tatsächlich kamen den aktiven Versicherten jedoch geschätzt 4,4 Milliarden Franken weniger zugute, da die restlichen Gelder für die Rentenbeziehenden in Form von Verzinsung, Nachfinanzierung oder Pensionierungsverlusten aufgewendet wurden. Der Wert von 4,4 Milliarden Franken entspricht damit der geschätzten Umverteilung von den aktiven Versicherten hin zu den Rentenbeziehenden für das Jahr 2020.

Nachfinanzierung als Treiber

Von 2014 bis 2020 lag die geschätzte jährliche Umverteilung zwischen 4,4 und 8,4 Milliarden Franken. Das entspricht zwischen 0,5 und 1,0 Prozent des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden und ist somit auf einem bedeutenden Niveau (siehe Abbildung 2).

Der grösste Treiber der Umverteilung ist die sogenannte Nachfinanzierung der laufenden Ren-ten. Diese Zuschüsse waren notwendig geworden, um trotz der gesunkenen Zinsen die laufenden Renten längerfristig finanzieren zu können. In den kommenden Jahren sollten diese Nachfinanzierungen aber deutlich tiefer ausfallen respektive verschwinden, denn bei den meisten Pensionskassen sind die laufenden Renten nun deutlich besser finanziert.

Abb. 2: Umverteilung der Pensionskassengelder (Schätzung, 2014 bis 2020)

Anmerkung: Eine Umverteilung von aktiv Versicherten zu Rentenbeziehenden liegt vor, wenn die jährlichen buchhalterischen Aufwendungen für die Rentenbeziehenden den ihnen zustehenden Anteil (gemäss Aufteilung der Vorsorgekapitalien) übersteigen. Quelle: OAK BV / Die Volkswirtschaft

 

Zusammen mit den Senkungen der effektiven Umwandlungssätze auf aktuell durchschnittlich 5,5 Prozent kann nun erwartet werden, dass über die kommenden fünf Jahre gesamthaft eine deutlich tiefere Umverteilung oder sogar eine Umverteilung zugunsten der aktiven Versicherten beobachtet werden kann. Entscheidend dafür wird sein, wie sich die Anlageerträge der Pensionskassen in den kommenden Jahren entwickeln.

Trotz dieser positiven Aussicht muss berücksichtigt werden, dass der Obligatoriums-Umwandlungssatz – im Gegensatz zum Überobligatorium – noch immer nicht der Lebensrealität angepasst worden ist und folglich auch in Zukunft gewisse Umverteilungseffekte die obligatoriumsnahen Pensionskassen belasten werden.

Optimistisch in die Zukunft

Und was bedeutet dies nun für junge Versicherte? Für sie gibt es zwei positive Nachrichten. Sie können zum einen davon ausgehen, dass die Umverteilung zu ihren Lasten beendet wird. Das Zinsniveau wird nicht nochmals deutlich sinken, sondern eher ansteigen.

Zum andern ist der Effekt von 10 oder auch 15 Jahren mit tieferen Zinszahlungen bei jüngeren Versicherten am Anfang ihres Sparprozesses deutlich geringer als bei Versicherten kurz vor der Pensionierung: Zu Beginn des Sparprozesses führt 1 Prozent mehr oder weniger Zins während zehn Jahren nur zu knapp 5 Prozent mehr oder weniger Altersguthaben. Am Ende des Sparprozesses steigt dieser Effekt deutlich an und kann das Altersguthaben um rund 15 Prozent erhöhen oder reduzieren.

Jüngere Versicherte haben folglich gute Chancen, in späteren Perioden ihrer Berufskarriere die teilweise erfahrenen Tieferverzinsungen wieder wettzumachen. Grundsätzlich lohnt es sich für Junge, sich schon heute mit ihrer Altersvorsorge auseinanderzusetzen.

  1. Einkommen bis 86’400 Franken. []

Zitiervorschlag: Vera Kupper Staub (2022). Aussichten für Renten der Jungen bessern sich. Die Volkswirtschaft, 29. März.