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Banken wollen Transparenz

Nina Fraefel, Fachverantwortliche Compliance, Schweizerische Bankiervereinigung, Basel

Standpunkt

Banken haben kein Interesse an zweifelhaftem Geld. Dieses schädigt ihren Ruf. Der Finanzplatz Schweiz hat in den letzten 15 Jahren einen Kulturwandel durchlebt. Die Schweiz und ihre Banken werden heute nicht nur für qualitativ hochstehende Dienstleistungen, das fundierte Know-how und ihre Innovationskraft geschätzt. Ebenso stehen sie international für Stabilität und Sicherheit.

Dazu beigetragen haben neben dem Automatischen Informationsaustausch (AIA) und der damit verbundenen Abschaffung des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden auch zahlreiche Verschärfungen im Geldwäschereibereich. So sind beispielsweise die früher verwendeten Nummernkonten, welche anonyme Transaktionen zuliessen, heute abgeschafft. Gleichzeitig wurden verschiedene Transparenzregeln eingeführt: Unternehmen müssen etwa den sogenannten Kontrollinhaber gegenüber der Bank bekannt geben. Dabei handelt es sich um die wirtschaftlich berechtigte Person hinter einem operativ tätigen Unternehmen. Zudem haben die Banken in den letzten Jahren spürbar ihre Compliance-Abteilungen aufgestockt und entsprechende Ausbildungen der Mitarbeitenden ausgeweitet.

Das heutige Geldwäscherei-Abwehrdispositiv der Schweiz basiert auf verschiedenen sich ergänzenden und historisch gewachsenen Rechtsgrundlagen. Beispiele sind die 1977 in Selbstregulierung erlassenen Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (aktuell VSB 20) und das Geldwäschereigesetz von 1997. Mit diesen beiden Regelwerken hat die Schweiz bei den Sorgfaltspflichten international Pionierarbeit geleistet.

 

Aus Bankensicht ist die Einführung eines Transparenzregisters grundsätzlich begrüssenswert.

 

Heute unterliegen die Banken zahlreichen Sorgfaltspflichten sowie der Meldepflicht bei Geldwäschereiverdacht. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma), die Aufsichtskommission zur VSB20 sowie die Strafverfolgungsbehörden überwachen die Einhaltung und verfolgen allfällige Verstösse. Das Schweizer Konstrukt zur Geldwäschereibekämpfung enthält damit präventive, verwaltungsrechtliche sowie strafrechtliche Komponenten und darf als effektiv bezeichnet werden.

Ungeachtet dessen gibt es immer wieder neue Herausforderungen im Kampf gegen die Geldwäscherei. Entsprechend müssen die bestehenden Rechtsgrundlagen fortlaufend weiterentwickelt werden. So arbeitet beispielsweise das Eidgenössische Finanzdepartement aktuell an einer Gesetzesvorlage zur Schaffung eines zentralen Registers zur Identifikation von wirtschaftlich Berechtigten hinter einem Unternehmen. Aus Bankensicht ist die Einführung eines solchen Schweizer Transparenzregisters grundsätzlich begrüssenswert. Wichtig ist allerdings: Die darin enthaltenen Informationen müssen verlässlich sein, und die Verantwortlichkeit für die Registerführung sowie die Pflicht zur Lieferung der aktuellen und richtigen Informationen sollen nicht den Banken übertragen werden.

Zitiervorschlag: Nina Fraefel (2023). Standpunkt: Banken wollen Transparenz. Die Volkswirtschaft, 14. März.