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Uber, Ricardo, Airbnb & Co: Muss ich meine Einnahmen versteuern?

Die Plattformökonomie boomt. Doch die wenigsten, die damit Geld verdienen, wissen über ihre Pflichten betreffend Steuern und Sozialversicherung Bescheid. Dies hat eine anonymisierte Umfrage ergeben.

Uber, Ricardo, Airbnb & Co: Muss ich meine Einnahmen versteuern?

Wenn sie später für Uber fahren, müssen sie Steuern zahlen. Kinder auf Dreirad und Bobbycar. (Bild: Keystone)

Die Plattformökonomie bezeichnet ein Geschäftsmodell, das die Vorteile der Digitalisierung auf dem Markt nutzt. Sie ist eines der weltweit am schnellsten wachsenden Geschäftsmodelle und hat sich fest in unserem Alltag etabliert. Das ist wenig überraschend: Das ganze Jahr, rund um die Uhr und ohne hohe Fixkosten steht mit einer Plattform ein Vertriebs- und Vermittlungskanal zur Verfügung – und das mit einer globalen Reichweite, die in Form eines Smartphones in jeder Hosentasche mitgeführt werden kann. Es ist für alle einfach, an diesen Märkten teilzunehmen.

Auch Privatpersonen nutzen Plattformen, um kommerzielle Leistungen aller Art anzubieten – von Handwerkeraufträgen, Informatikdienstleistungen, Wohnungsvermietung, Wissens- oder Kapitalvermittlung bis zum Verkauf von Waren. Die Einnahmen unterstehen auch der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Dies stellt die Behörden der Steuer-, Sozialversicherungs- und Schwarzarbeitskontrollen vor neue Herausforderungen: Die Plattformaktivitäten erfolgen meist kantons- oder sogar länderübergreifend und anonym – und sie werden nicht immer angemeldet beziehungsweise deklariert.[1]

Onlineumfrage erstmalig konkret zum Wissensstand

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) wollte in diesem Zusammenhang erfahren, wie gut die Personen, welche kommerzielle Leistungen in der Plattformökonomie anbieten, selbst über ihre Steuer- und Sozialversicherungspflichten Bescheid wissen, um nicht in die Schwarzarbeit oder die Steuerhinterziehung abzugleiten. Sie gab deshalb bei der Berner Fachhochschule (BFH) eine anonymisierte Onlineumfrage in Auftrag. Die Fachhochschule hat dazu 851 Personen befragt, die auf Plattformen Leistungen anbieten. Die Befragten waren in den letzten fünf Jahren aktiv auf Onlineplattformen tätig, indem sie Gegenstände verkauft oder vermietet, eine Dienstleistung angeboten oder eine Unterkunft vermietet haben.

Die Fragen prüften den Wissensstand der Plattformdienstleistenden in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten. Ein besonderes Augenmerk galt dabei Tätigkeiten, die steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten (Deklaration in der Steuererklärung und Anmeldung bei der Sozialversicherung) nach sich ziehen.

Diskrepanz zwischen subjektivem und objektivem Wissensstand

Zum Thema Steuer- und Sozialversicherungspflicht glaubt rund die Hälfte der Teilnehmenden zu wissen, was sie versteuern beziehungsweise melden muss (siehe Abbildung).

Subjektiver Wissensstand der Befragten zu Sozialversicherung und Steuern (2021)

Quelle: Umfrage BFH, Darstellung EFK / Die Volkswirtschaft

 

Zusätzlich zum subjektiven Wissensstand hat die Umfrage auch den objektiven Wissensstand zu grundlegenden Steuer- und Sozialversicherungspflichten der Teilnehmenden ermittelt. Das Ergebnis: Nur gerade 5 Prozent aller befragten Teilnehmer konnten alle drei Fragen korrekt beantworten. 60 Prozent der Befragten lagen hingegen bei allen Fragen falsch. Konkret wurde gefragt: a) «Wissen Sie, ab welchem Betrag Einnahmen als Verkäufer*in von Gegenständen (die verkaufte Ware muss absichtlich zum Wiederverkauf gesammelt, gekauft oder produziert worden sein), Anbieter*in von Dienstleistungen und Vermieter*in von Unterkünften über Plattformen in der Steuererklärung aufgeführt werden müssen?» b) «Muss eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse erfolgen, wenn eine Selbstständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird, die jährlich 5000 Franken nicht überschreitet?» Und c): «Muss eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse erfolgen, wenn eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird, die jährlich 5000 Franken nicht überschreitet?»[2]

Umfrageergebnisse überraschen nicht

Mit der Plattformökonomie ist nicht alles neu, Handel wurde schon immer getrieben. Und auch Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung sind keineswegs neue Phänomene, und sie geschehen auch nicht ausschliesslich im digitalen Bereich. Neu hingegen ist, dass dieser Teil der Wirtschaft ortsunabhängig ausgeübt werden kann, was die Kontrollen erschwert. Kommt hinzu, dass vielen Marktteilnehmern nicht bewusst ist, dass die neuen Beschäftigungsformen und Geschäftsmodelle steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rechte und Pflichten nach sich ziehen können.

Dass die meisten Teilnehmenden der Onlineumfrage, die Leistungen über Plattformen anbieten, wenig über ihre Pflichten wissen, erstaunt nicht, dient die Plattformökonomie doch in vielen Bereichen noch als Zusatz- oder Nebenverdienst. Die Pflichtigen kommen dadurch oft zum ersten Mal mit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Berührung oder werden unbewusst steuer- oder sozialversicherungspflichtig. Erschwerend kommt hinzu, dass das Steuer- und Sozialversicherungsrecht als relativ kompliziert gilt. Die Umfrageergebnisse zeigen zudem, dass die Befragten ihr Wissen in diesen Sachverhalten systematisch überschätzen.

In vielen Ländern ist nebst Informationskampagnen zur Sensibilisierung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bereits auch eine Meldepflicht der Plattformen gegenüber den Behörden eingeführt worden. In der Schweiz sind dazu bisher noch keine Massnahmen ergriffen worden.

  1. Siehe Eidgenössische Finanzkontrolle (2022)[]
  2. Die Antworten lauten: (a) ab 1 Franken, (b) Ja, (c) Ja. []

Zitiervorschlag: Roger Lanicca (2023). Uber, Ricardo, Airbnb & Co: Muss ich meine Einnahmen versteuern. Die Volkswirtschaft, 07. August.