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Keine Politisierung des Finanzausgleichs!

Roberto Schmidt, Vorsteher des Departements für Finanzen und Energie des Kantons Wallis

Standpunkt

Der Kanton Wallis ist stark abhängig vom Nationalen Finanzausgleich. Das führt manchmal dazu, dass dem Kanton ein soziales Stigma anhaftet. Da erscheint es fast widersprüchlich, dass wir eigentlich eine gute Finanzlage haben, dank der doppelten Ausgaben- und Schuldenbremse immer wieder positive Rechnungsabschlüsse ausweisen und der Kanton regelmässig Rekordinvestitionen tätigt.

Diese Diskrepanz zwischen einer gesunden Finanzlage und der öffentlich wahrgenommenen finanziellen Abhängigkeit legt nahe, dass es wohl eine Anpassung des Finanzausgleichs braucht. Denn beim aktuellen System nehmen die Finanzkraftdisparitäten zwischen den Kantonen viel zu stark zu. Für einen finanzschwachen Kanton wie das Wallis ist es unmöglich, mit dem überdurchschnittlichen Wachstum der finanzstarken Kantone Schritt zu halten, obwohl auch unsere eigene Ressourcenausstattung stetig wächst. Die Schere zwischen den Kantonen öffnet sich zusehends.

 

Die aktuelle Mindestausstattung entspricht nicht mehr der wirtschaftlichen Realität.

 

Ein Grund dafür ist die Mindestausstattung. Die geltende Regelung, wonach die Finanzkraft der ressourcenschwächsten Kantone durch den Finanzausgleich auf 86,5 Prozent des Schweizer Durchschnitts angehoben wird, entspricht nicht mehr der wirtschaftlichen Realität und den Steuerdisparitäten. Einige Kantone, darunter das Wallis, verlieren durch diese Indexbegrenzung Dutzende von Millionen Franken an Ausgleichseinnahmen. Aus unserer Sicht müsste diese Mindestausstattung wiederum erhöht werden, beispielsweise auf 88 Prozent.

Ein anderer Grund ist der Lastenausgleich, der vom Bund finanziert und im ureigenen Interesse auch von ihm gesteuert wird. Er steht immer wieder in der Kritik der Geberkantone. Wir sind der Meinung, dass gleich viele Mittel in den geografisch-topografischen Lastenausgleich fliessen sollten wie in den soziodemografischen Lastenausgleich. Das wäre von entscheidender Bedeutung, wenn man ein gutes Gleichgewicht zwischen städtischen und peripheren Kantonen wahren will. Dies ist umso wichtiger, als die Randregionen zunehmend zur Finanzierung von Leistungen der Zentrumskantone und urbanen Kantone beitragen müssen, so etwa bei der Finanzierung der Universitäten.

Bedeutsam wäre auch, dass der Bund die indirekten Folgen von Gesetzgebungen oder Angleichungen an das EU-Recht dauerhaft in das bestehende Ausgleichssystem einbezieht und nicht nur befristet abfedert. Denn das Auslaufen solcher Abfederungsmassnahmen, wie etwa der Ergänzungsbeiträge, könnte ressourcenschwache Kantone in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Letztlich wäre das für den schweizerischen Finanzplatz und den wünschenswerten Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen kontraproduktiv.

Es ist daher wünschenswert, dass der Finanzausgleich ein wirtschaftliches Instrument zur Reduzierung der Disparitäten zwischen den Kantonen bleibt. Der Finanzausgleich soll nicht zu einem politischen Instrument werden, das vom Bund gesteuert wird und so insbesondere beim soziodemografischen Lastenausgleich die städtischen Kantone bevorteilt.

Zitiervorschlag: Roberto Schmidt (2024). Standpunkt: Keine Politisierung des Finanzausgleichs!. Die Volkswirtschaft, 16. April.