Gewerbetreibende: Vorsicht vor Adressbuchschwindlern
Betrüger versenden Rechnungen, die einen amtlichen Absender vortäuschen. (Bild: Keystone)
Manche Unternehmerin kann ein Lied davon singen: Kaum ist das Unternehmen gegründet oder die Firmenbezeichnung geändert worden, flattert eine Rechnung ins Haus, die den Anschein erweckt, der Rechnungssteller sei das offizielle kantonale Handelsregister. Nur, der Rechnungssteller hat mit der zuständigen kantonalen Dienststelle nichts zu tun! Das Perfide am ganzen Vorgehen ist nicht zuletzt der Zeitpunkt der Zustellung: Sobald die neue Firma oder die Änderung der Firmenbezeichnung im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» (Shab) publiziert ist, versenden die Schwindler ihre Rechnung – und zwar noch vor der offiziellen Rechnung des kantonalen Handelsregisters.
Oft schmückt sich der Absender mit einem Namen, der sich an die kantonalen Handelsregister, den Zentralen Firmenindex (Zefix) oder an eine andere Behörde anlehnt. Selbst die Bezeichnung Seco – kurz für Staatssekretariat für Wirtschaft – ist schon missbraucht worden. Besonders dreist ist der Umstand, dass nebst der Beschriftung in den drei Landessprachen regelmässig auch das Schweizer Kreuz oder das Schweizer Wappen auf den Schreiben aufgeführt wird.
Dieses Vorgehen von sogenannten Adressbuchschwindlern hat 2023 besonders deutlich zugenommen. Nur wer sich die Zeit nimmt und das Kleingedruckte genau liest, merkt, dass mit der bezahlten Rechnung nicht die dem kantonalen Handelsregister geschuldete Gebühr bezahlt wird. Stattdessen hat die Überweisung des Geldbetrags zur Folge, dass ein Vertrag für die Registrierung in ein nutzloses Branchenverzeichnis abgeschlossen wird, das im besten Fall im Internet publiziert wird.
Den meist visuell klein gehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann entnommen werden, dass durch die Bezahlung der Vertrag für ein Jahr gilt und nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer stillschweigend um ein weiteres Jahr entgeltlich verlängert wird. Es sei denn, der Vertrag wird innert der vorgesehenen Frist vor Ablauf der Laufzeit gekündigt.
Achtung bei der Hinterlegung von Marken
Doch damit nicht genug. Auf Unternehmen lauern noch weitere Fallen: Oft lassen sie ihren Firmennamen auch als Marke schützen. Auch hier gilt es wachsam zu sein. Denn die Markengebühr ist nur gegenüber dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zu entrichten, das die Marke registriert. Ähnlich wie beim erwähnten Branchenverzeichnis wird mit der Bezahlung der unaufgefordert zugestellten Offertrechnung ein entgeltlicher Vertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor, die Marke in einem meist nutzlosen privaten Markenregister zu publizieren.
Nicht minder ärgerlich ist der Versand von Massenschreiben mit Rechnungen an Unternehmen, die den Anschein eines bestehenden Vertragsverhältnisses erwecken. Auch hier gilt: Wer die Rechnung bezahlt und das Kleingedruckte nicht liest, schliesst gegen seinen Willen einen Vertrag ab, der mit Kosten verbunden ist – ohne dass er dies selber merkt.
Aufforderung, Offertformulare zu unterzeichnen
In jüngerer Zeit etwas zurückgegangen ist hingegen der Versand von Offertformularen per Post oder per Mail für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis. Dabei ist die Geschäftsadresse des angeschriebenen Unternehmens im Formular bereits vorgedruckt. Der Empfänger wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Geschäftsadresse korrekt sei, allfällige Änderungen vorzunehmen und die von ihm angebotenen Dienstleistungen und Produkte einzutragen, um auf der Werbeplattform dabei zu sein. Regelmässig werden unentgeltliche und entgeltliche Dienstleistungen sprachlich und auch in der Anordnung des Texts so vermengt, dass der Leser glaubt, das gesamte Angebot sei gratis. Unbesehen unterzeichnet und retourniert, entpuppt sich das Angebot als teurer Vertrag, der jährlich stillschweigend erneuert wird.
Hoffnung für betroffene Firmen
Wenn Unternehmen solchen Betrügereien auf den Leim gehen, ist das ärgerlich und kann potenziell teuer werden. Doch Betroffene können etwas dagegen unternehmen: Wer einen entgeltlichen Vertrag für einen nutzlosen Eintrag in ein Branchenverzeichnis eingegangen ist, kann diesen wegen eines sogenannten wesentlichen Irrtums oder absichtlicher Täuschung anfechten.[1] Dies hat zur Folge, dass der Vertrag nicht verbindlich ist[2] und bereits bezahlte Geldbeträge zurückgefordert werden können.[3] Wie sich die Betroffenen in diesem Fall am besten verhalten, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einer Broschüre zusammengefasst (siehe Kasten).
Wer unaufgefordert Rechnungen oder Formulare für den Eintrag in ein nutzloses Branchenverzeichnis erhalten hat, kann sich zudem beim Seco beschweren. Das Seco stellt hierfür auf seiner Website ein Formular zur Verfügung. Dabei gilt: Die beanstandete Praktik sollte im Formular möglichst genau beschrieben und vorhandene Beweismittel beigelegt werden. Sobald das Seco genügend Beschwerden erhalten hat, reicht es gegen das betroffene Unternehmen bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft einen Strafantrag ein.[4]
Gerichtliche Interventionen des Seco im Jahr 2023
Das Seco hat im Jahr 2023 acht von insgesamt elf Strafklagen gegen Adressbuchschwindler bei den zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften eingereicht. Die übrigen drei Strafklagen betrafen irreführende Geschäftspraktiken im Bereich von Nahrungsergänzungsmitteln und kostenpflichtigen Telefonanrufen (Anrufe auf sogenannte Mehrwertdienstnummern). In einem Fall wurde absichtlich eine Verwechslung mit einer bekannten Tageszeitung geschaffen.
Dass die vom Seco initiierten Verfahren reale Konsequenzen haben, zeigt die Statistik: Im Jahr 2023 ergingen 15 Strafbefehle, Urteile sowie Entscheide kantonaler Staatsanwaltschaften und Gerichte. Auch unerbetene Werbeanrufe behandelt das Seco. Im Jahr 2023 erhielt es insgesamt 12’687 Beschwerden in diesem Bereich. Weitere 1028 Beschwerden gab es betreffend irreführende Geschäftspraktiken und 501 Beschwerden gegen Adressbuchschwindler. Weitere Beschwerden lassen sich im Detail auf der Website des Seco nachschauen.
Zitiervorschlag: Barman, Philippe (2024). Gewerbetreibende: Vorsicht vor Adressbuchschwindlern. Die Volkswirtschaft, 14. Mai.
Das könnte Sie auch interessieren
Schweizerische Eidgenossenschaft
Confédération suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO