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Rémi Guidon, CEO der Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) in Bern

Der aktuell geltende Arzttarif Tarmed wurde 2004 eingeführt und legt fest, wie viel eine ärztliche Behandlung im ambulanten Bereich kostet. Tarmed wurde seit seiner Einführung nie umfassend überarbeitet. Das führte zum einen dazu, dass der Bundesrat in den Jahren 2014 und 2017 Anpassungen an Tarmed vornahm. Zum anderen konnte dem medizinischen Fortschritt kaum Rechnung getragen und gewisse Leistungen nicht mehr sachgerecht bewertet werden.

Seit dem 1. Januar 2022 ist Artikel 47a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in Kraft. Die Tarifpartner – dazu gehören die FMH, H+ und seit 2025 Prio Swiss – sind verpflichtet, eine Organisation einzusetzen, welche die ambulanten Arzttarife weiterentwickelt: die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT). Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die Tarifpartner im Auftrag ihrer Mitglieder agieren und somit unterschiedliche Interessen vertreten. Umso wichtiger ist es, dass sie gewisse Spielregeln einhalten.

Umso wichtiger ist es, dass sie gewisse Spielregeln einhalten.

Die wichtigste Spielregel ist, dass sich alle Tarifpartner an die Entscheidungsprozesse halten, die sie zusammen mit der Tariforganisation erarbeitet haben. Konkret sollten Entscheidungen im Verwaltungsrat der OAAT oder in den entsprechenden Arbeitsgruppen angestrebt und getroffen werden. Vor allem, wenn es um die inhaltliche Gestaltung der Tarife geht. Sonst suchen die Tarifpartner andere Wege, um die eigenen Interessen durchzusetzen, zum Beispiel über politische Instanzen. Dadurch wird ein zielgerichtetes Arbeiten innerhalb der Tariforganisation erschwert oder sogar verunmöglicht. Entsprechend ist auch die Politik gefordert: Sie soll die Tarifpartner in die Pflicht nehmen und möglichst keine Alternativen zu der genannten Spielregel bieten.

Das Akzeptieren dieser Spielregel ist für die Tarifpartner und deren Mitglieder keinesfalls trivial. Akzeptable Prozesse zu etablieren, gegebenenfalls anzupassen und schlussendlich umzusetzen, erfordert von allen Beteiligten viel Zeit und Geduld – beides ist trotz der Wichtigkeit der Tarifrevision aktuell nur bedingt vorhanden. Doch davon hängen der Erfolg der Weiterentwicklungen sowie die langfristige Akzeptanz der ambulanten Arzttarife ab.

Einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung haben die Tarifpartner und die OAAT im November 2024 gemacht. Erstmalig reichten sie gemeinsam erfolgreich ein Genehmigungsgesuch zur Einführung des Gesamt-Tarifsystems, bestehend aus Tardoc und den ambulanten Pauschalen, ein. Der Bundesrat genehmigte das Gesamt-Tarifsystem am 30. April 2025. Am 1. Januar 2026 tritt es in Kraft. Das unterstreicht: Der Fokus und die Akzeptanz der gemeinsam definierten Entscheidungsprozesse führen zum Erfolg – auch wenn Zeit und Geduld gefordert sind.

Zitiervorschlag: Guidon, Rémi (2025). Die Weiterentwicklung der ambulanten Arzttarife. Die Volkswirtschaft, 09. September.