Das Ziel der Zusammenschlusskontrolle muss darin bestehen, erhebliche Beeinträchtigungen des wirksamen Wettbewerbs durch Fusionen zu verhindern. Diesem Anspruch genügt die im Kartellgesetz verankerte Strukturkontrolle mit Augenmerk auf das Kriterium Begründung […]
Abgelegt in: Wirtschaftspolitik