Der schweizerische Gasmarkt ist erst für Grossverbraucher geöffnet. Das heisst: Nur sie dürfen ihren Gasanbieter frei wählen. Die bisherige Teilöffnung basiert zudem auf keiner klaren gesetzlichen Regelung. Das führt zu Rechtsunsicherheit, weil das Rohrleitungsgesetz aus den Sechzigerjahren die Durchleitung von Erd- und Biogas durch Drittanbieter nur grob regelt. Um klare Voraussetzungen zu schaffen, hat der Bundesrat das Gasversorgungsgesetz jüngst in die Vernehmlassung geschickt. Damit will er gleichzeitig auch den Weg zur Teilmarktöffnung ebnen, mit der mehr Kunden freien Marktzugang erhalten sollen.