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Handelskontrollen von Dual-Use-Gütern

Die Schweiz engagiert sich gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und gegen destabilisierende Anhäufungen konventioneller Waffen in Krisengebieten. Sie hat in Absprache mit anderen Ländern für gewisse Gütergruppen Handelskontrollen angeordnet und sich international verpflichtet, bestimmte chemische Werke inspizieren zu lassen. Der Kontrolle sogenannter Dual-Use-Güter kommt dabei eine grosse Bedeutung zu. Sie können sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden.



Dual-Use-Produkte sind vielfältig: Sie reichen von Werkzeugmaschinen über biologische, chemische und nukleare Güter bis zu Gütern der Luft- und Raumfahrttechnik. Zählt man alle Gütergruppen, die solche Dual-Use-Produkte beinhalten, zusammen, machen sie wertmässig über 70 Prozent des Schweizer Exportvolumens aus. Diese Zahl zeigt: Um den Warenverkehr nicht unnötig zu behindern, müssen die Dual-Use-Kontrollen so effizient wie möglich ausgestaltet sein. Der Bund setzt bei den Exporteuren deshalb auch auf Anreize zur Selbstkontrolle.