Die steuerliche Sonderbehandlung gewisser Unternehmensarten – wie z. B. Holdings – wird international nicht mehr akzeptiert. Um drohende Ertragsausfälle aufgrund der Aufhebung der kantonalen Steuerstatus zu kompensieren, sieht die Unternehmenssteuerreform III eine Reihe von Ausgleichsmassnahmen vor. Dazu gehören die Einführung einer Lizenzbox und die Anpassung der Ausgleichszahlungen des Bundes. Drei unterschiedlich betroffene Kantone äussern sich zu diesem komplexen Grossprojekt.