Suche

Abo

Mit Kontrollen zur Lohngleichheit

Die in der Verfassung festgeschriebene Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist in der Schweiz nicht immer gewährleistet. So sind gemäss dem Bundesamt für Statistik rund 40 Prozent der Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern nicht durch Faktoren wie etwa Alter oder Ausbildung erklärbar. Nachdem der freiwillige Lohngleichheitsdialog nicht die gewünschte Resonanz gezeigt hat, geht der Bundesrat im Entwurf zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes deshalb einen Schritt weiter: Er will grosse Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gesetzlich dazu verpflichten, regelmässig die Lohngleichheit im Betrieb zu analysieren. Doch wie lässt sich Lohndiskriminierung feststellen? Und wie muss die Regulierung aus betrieblicher und volkswirtschaftlicher Perspektive beurteilt werden?
Die Studien im Dossier geben Antworten auf diese Fragen. Sie zeigen auch, dass viele Unternehmen Lohnanalysen als grundsätzlich sinnvoll beurteilen.