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Öffnung des Strommarktes

Aufgrund des volatilen Marktumfeldes und der tiefen Strompreise sistierte der Bundesrat im Jahr 2016 die Revision des Stromversorgungsgesetzes. Diesen Herbst hat er einen neuen Anlauf genommen. In der Vernehmlassung geht es um drei Kernpunkte: Neu können auch Privatkunden ihren Stromanbieter frei wählen, eine Speicherreserve soll bei Engpässen die Stromversorgung sicherstellen, und die Netzregulierung wird modernisiert. Liberalisierungsvorhaben haben in der Schweiz erfahrungsgemäss einen schweren Stand. Für das geplante Stromabkommen mit der EU ist eine vollständige Marktöffnung allerdings zwingend. Lesen Sie mehr dazu in der aktuellen Ausgabe.