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Ergänzungsleistungen: Fehlanreize beseitigen

Das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz sieht für Personen, die trotz Alters- und Invalidenrente ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können, sogenannte Ergänzungsleistungen vor. Seit 2008 sind die Ausgaben für diese um rund eine Milliarde auf heute 4,7 Milliarden Franken gestiegen. Ein Treiber dieser Kostenzunahme ist auch die demografische Alterung: Vor allem Ergänzungsleistungen zur AHV für die Betreuung in Heimen werden weiter zunehmen. Der Bundesrat will die Ergänzungsleistungen revidieren und von Fehlanreizen befreien.



Daran interessiert sind auch die Kantone, die den Löwenanteil der Ausgaben tragen. Eine der dringlichsten Fragen in diesem Zusammenhang betrifft den Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge. Die Reform plant diesen zu beschränken. Eine Erhebung des Bundesamtes für Sozialversicherung zeigt, wie sich der Kapitalbezug aus der zweiten Säule auf die Ergänzungsleistungen auswirkt.