{"id":100202,"date":"2020-12-23T13:50:46","date_gmt":"2020-12-23T13:50:46","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2020\/12\/plateformes-quelles-nouveautes-sous-langle-economique\/"},"modified":"2023-08-23T22:51:30","modified_gmt":"2023-08-23T20:51:30","slug":"plattformoekonomie-was-ist-aus-oekonomischer-sicht-neu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2020\/12\/plattformoekonomie-was-ist-aus-oekonomischer-sicht-neu\/","title":{"rendered":"Plattform\u00f6konomie: Was ist aus \u00f6konomischer Sicht neu?"},"content":{"rendered":"<p>Die \u00f6konomische Literatur hat sich unter dem Begriff der \u00abzweiseitigen M\u00e4rkte\u00bb in den letzten zwanzig Jahren intensiv mit Plattformen befasst, ohne diese jedoch eindeutig zu definieren. Als Plattform wird dabei in der Regel ein Intermedi\u00e4r in einem zweiseitigen Markt bezeichnet. Ein solcher Markt besteht aus mindestens zwei unterschiedlichen Marktseiten, wie etwa Fahrer und Kunden auf Uber oder Vermieter und G\u00e4ste auf Airbnb, zwischen denen indirekte Netzwerkeffekte existieren.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Das heisst, der Nutzen f\u00fcr eine Seite, am Markt teilzunehmen, h\u00e4ngt davon ab, wie viele Akteure der anderen Seite dies ebenfalls tun. Dies ist nat\u00fcrlich ein Merkmal von vielen M\u00e4rkten. Zweiseitigkeit ist denn auch eher eine graduelle und keine bin\u00e4re Eigenschaft.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie erw\u00e4hnten Netzwerkeffekte ber\u00fccksichtigen Plattformen beispielsweise bei der Preissetzung. Kern einer zweiseitigen Strategie ist dabei immer, alle Marktseiten an Bord zu holen, um hohe Netzwerkeffekte zu generieren. Anstatt isoliert eine m\u00f6glichst hohe Zahlungsbereitschaft von einer Marktseite abzusch\u00f6pfen, w\u00e4hlt eine Plattform eine Preisstruktur, welche die positiven Partizipationsexternalit\u00e4ten m\u00f6glichst internalisiert. Augenscheinlich ist dies bei Preisstrukturen, bei denen eine Marktseite \u00fcberhaupt nichts bezahlt. Neben der oft gebrauchten Erkl\u00e4rung, dass Nutzer in solchen F\u00e4llen anstatt mit Geld mit ihren Daten bezahlen, liefert die Theorie der zweiseitigen M\u00e4rkte eine weitere Begr\u00fcndung: Nullpreise auf einer Marktseite k\u00f6nnen den Gewinn einer Plattform maximieren, weil dadurch die Partizipation der einen Marktseite erh\u00f6ht wird und damit der Nutzen und die Zahlungsbereitschaft der anderen Marktseite vergr\u00f6ssert werden. Diese Internalisierung indirekter Netzwerkeffekte ist aus einer Wohlfahrtsperspektive grunds\u00e4tzlich w\u00fcnschenswert, denn der \u00abKuchen\u00bb wird so maximiert.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Neue Herausforderungen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWas bedeuten diese theoretischen Erkenntnisse f\u00fcr die Praxis? Zun\u00e4chst einmal k\u00f6nnen M\u00e4rkte bei starken Netzwerkeffekten kippen, sodass sie durch einen einzigen dominanten Anbieter gepr\u00e4gt werden. In zweiseitigen M\u00e4rkten kann eine solche Konstellation ein \u00abnat\u00fcrliches\u00bb Marktgleichgewicht sein, und eine zweiseitige Strategie kann darin bestehen, ein solches Gleichgewicht herbeizuf\u00fchren, indem die Plattform eine Marktseite \u00absubventioniert\u00bb.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWie sollen Wettbewerbsh\u00fcter reagieren, wenn eine bestimmte Plattform einen Markt dominiert? Aus wettbewerbspolitischer Sicht besteht in einer solchen Situation nicht per se Handlungsbedarf. So sind in der Schweiz (und der EU) Monopole kartellrechtlich nicht verboten. Eine dominante Plattform maximiert zudem die Netzwerkeffekte f\u00fcr alle Beteiligten, dies kann den aus der Marktmacht entstehenden Wohlfahrtsverlust eines Monopols \u00fcberwiegen. Bei zweiseitigen M\u00e4rkten r\u00fccken deshalb die Offenheit beziehungsweise der Wettbewerb um den Markt sowie die Missbrauchskontrolle st\u00e4rker in den Vordergrund.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBez\u00fcglich des Wettbewerbs um den Markt kommt Markteintritten eine besondere Bedeutung zu. Gerade die erw\u00e4hnten Netzwerkeffekte k\u00f6nnen Markteintritte f\u00fcr neue Plattformen erschweren. Die Nutzer einer Plattform haben a priori oft keine Anreize, die Plattform zu wechseln: Einerseits sind Netzwerkeffekte bei einer neuen Plattform noch klein, andererseits wird zumindest eine Marktseite bei der bestehenden Plattform \u2013 h\u00e4ufig auf Kosten der anderen Marktseite \u2013 zuvorkommend behandelt. Alle Marktseiten auf eine neue Plattform zu bringen, ist dementsprechend schwer, selbst wenn deren Vorteile gegen\u00fcber einer etablierten Plattform \u00fcberwiegen. Markteintritte in Plattformm\u00e4rkten k\u00f6nnen auch darum schwierig sein, weil vorhandene Datenbest\u00e4nde f\u00fcr einige Plattformen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil darstellen. In solchen Konstellationen \u2013 beispielsweise bei Internetsuchmaschinen oder \u00dcbersetzungsdienstleistern \u2013 k\u00f6nnen etablierte Anbieter einen Wissensvorsprung haben. Dank zunehmender Datenmengen verbessern sie ihr Angebot st\u00e4ndig, was wiederum mehr Nutzer anzieht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWeiter ist die Missbrauchskontrolle teilweise anspruchsvoll. Wie oben beschrieben ziehen Plattformen in der Regel die verschiedenen Marktseiten in ihre Strategien mit ein. Wird in der Missbrauchskontrolle jedoch nur eine Marktseite betrachtet, k\u00f6nnen Fehler passieren. Beispielsweise k\u00f6nnen hohe Preise bei einer isolierten Betrachtung als missbr\u00e4uchlich erscheinen, w\u00e4hrend sie in Wahrheit nur ein Teil einer asymmetrischen Preisstruktur sind. Andererseits sind Plattformen h\u00e4ufig nur gegen\u00fcber einer Marktseite marktm\u00e4chtig, nicht aber gegen\u00fcber der anderen Seite. In solchen F\u00e4llen k\u00f6nnen M\u00e4rkte durchaus auch isoliert betrachtet werden.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Bekannte Probleme <\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDar\u00fcber hinaus gibt es weitere Herausforderung f\u00fcr die Wettbewerbspolitik. Im Vergleich zu den eben ausgef\u00fchrten plattformspezifischen Erscheinungen sind diese jedoch altbekannt. So versuchen grosse Anbieter teilweise, ihre Dominanz in einem Markt auf weitere M\u00e4rkte zu \u00fcbertragen. <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/en\/IP_17_1784\">Google<\/a> wurde zum Beispiel in der EU geb\u00fcsst, weil es die Dominanz seiner Suchmaschine ausnutzte, um die Position seines Shoppingdienstes zu st\u00e4rken.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nOnlineplattformen k\u00f6nnen zudem in gewissen Bereichen eine so starke, schwer angreifbare Position haben, dass sie als sogenannte Gatekeeper gewisser M\u00e4rkte fungieren. Die Nutzer sind dann gewissermassen von der dominanten Plattform abh\u00e4ngig. In der EU wird vor diesem Hintergrund derzeit etwa untersucht, ob <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/en\/ip_20_1073\">Apple<\/a> mit seinen Regeln f\u00fcr den App-Store gegen das Wettbewerbsrecht verst\u00f6sst. Schliesslich k\u00f6nnen dominante Anbieter junge, innovative Unternehmen in einem fr\u00fchen Entwicklungsstadium aufkaufen, um eine allf\u00e4llige \u00abGefahr\u00bb zu beseitigen. In Bezug auf diese altbekannten Ph\u00e4nomene k\u00f6nnen die Wettbewerbsbeh\u00f6rden auf ihren langj\u00e4hrigen Erfahrungsschatz zur\u00fcckgreifen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie oben genannten Besonderheiten zweiseitiger M\u00e4rkte (wie nat\u00fcrlich auch die altbekannten Probleme) sollten die Wettbewerbsbeh\u00f6rden in ihren Analysen ber\u00fccksichtigen, sonst drohen Fehleinsch\u00e4tzungen. Die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat sich in j\u00fcngerer Vergangenheit in einigen F\u00e4llen mit Onlineplattformen besch\u00e4ftigt und die Eigenheiten zweiseitiger M\u00e4rkte in ihre Analysen einfliessen lassen. So kl\u00e4rte die Weko im Bereich der elektronischen Zahlungsl\u00f6sungen ab, ob <a href=\"https:\/\/www.weko.admin.ch\/weko\/de\/home\/aktuell\/medieninformationen\/nsb-news.msg-id-73448.html\">Apple<\/a> auf seinen Endger\u00e4ten die schweizerische Zahlungs-App Twint zugunsten von Apple Pay behindert hat. Weiter hat die Weko <a href=\"https:\/\/www.weko.admin.ch\/weko\/de\/home\/aktuell\/medieninformationen\/nsb-news.msg-id-59358.html\">Hotelbuchungsplattformen<\/a> gewisse wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Vertragsklauseln verboten. Schliesslich haben sich die Wettbewerbsbeh\u00f6rden auch bei der vertieften Pr\u00fcfung des Zusammenschlusses der Stellenportale <a href=\"https:\/\/www.weko.admin.ch\/weko\/de\/home\/aktuell\/medieninformationen\/nsb-news.msg-id-58426.html\">Job Cloud\/Job Scout 24<\/a> mit plattformspezifischen Besonderheiten befasst.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Wie weiter?<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDiese F\u00e4lle zeigen, dass das relativ offen formulierte schweizerische Kartellgesetz auch im Zeitalter digitaler Plattformen grunds\u00e4tzlich gut funktioniert. Wegen der wachsenden Dominanz einiger grosser Onlineplattformen stellt sich trotzdem vielerorts die Frage, ob die Gesetzgebung angepasst werden soll.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Derzeit wird auf internationaler Ebene ein breiter Strauss m\u00f6glicher Massnahmen diskutiert und teilweise auch bereits umgesetzt. Die Vorschl\u00e4ge reichen von zus\u00e4tzlichen Meldeschwellen in der Fusionskontrolle und einer Beweislastumkehr bei gewissen Zusammenschlussvorhaben \u00fcber eine generelle Absenkung der wettbewerbsrechtlichen Interventionsschwelle in der Missbrauchskontrolle bis hin zur Aufspaltung grosser Onlineplattformen. Dar\u00fcber hinaus stehen auch Regeln ausserhalb des Wettbewerbsrechts wie Sektorregulierungen oder ein Daten-Portabilit\u00e4tsrecht in der Datenschutzgesetzgebung im Fokus.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNoch ist nicht klar, ob sich dereinst ein Konsens bildet, wie den Herausforderungen digitaler Plattformen in Bezug auf den Wettbewerb am besten begegnet werden soll. Die Schweizer Beh\u00f6rden nehmen auf internationaler Ebene aktiv an den laufenden Diskussionen teil.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist in der Schweiz derzeit jedenfalls nicht vorhanden. Einerseits ist das schweizerische Kartellgesetz relativ offen formuliert, sodass viele neuartige Erscheinungen ohne Gesetzes\u00e4nderungen abgedeckt werden k\u00f6nnen. Andererseits sind viele Herausforderungen nicht grunds\u00e4tzlich neu beziehungsweise plattformspezifisch. Gr\u00f6ssenvorteile existieren beispielsweise in vielen (traditionellen) M\u00e4rkten. Schliesslich ist bei den laufenden Diskussionen auch zu beachten, dass nicht allen Herausforderungen digitaler Plattformen mit dem Wettbewerbsrecht begegnet werden kann, etwa im Hinblick auf die Thematik des Datenschutzes oder die Auswirkungen auf die Meinungsbildung.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Vgl. Rochet und Tirole (2003), Rysman (2009).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Vgl. u.a. Bundesrat (2017), Schweitzer et al. (2018), Digital Competition Expert Panel (2019), Cr\u00e9mer et al. (2019), Stigler Committee on Digital Platforms (2019), Subcommittee on Antitrust (2020), OECD (2018).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Wallimann und Beuret (2020).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u00f6konomische Literatur hat sich unter dem Begriff der \u00abzweiseitigen M\u00e4rkte\u00bb in den letzten zwanzig Jahren intensiv mit Plattformen befasst, ohne diese jedoch eindeutig zu definieren. Als Plattform wird dabei in der Regel ein Intermedi\u00e4r in einem zweiseitigen Markt bezeichnet. 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Studie im Auftrag der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission.<\/li>&#13;\n \t<li>Digital Competition Expert Panel (2019). <a href=\"https:\/\/assets.publishing.service.gov.uk\/government\/uploads\/system\/uploads\/attachment_data\/file\/785547\/unlocking_digital_competition_furman_review_web.pdf\">Unlocking Digital Competition<\/a>. Bericht einer vom britischen Finanz- und Wirtschaftsministerium eingesetzten Expertenkommission.<\/li>&#13;\n \t<li>OECD (2018). <a href=\"https:\/\/www.oecd.org\/daf\/competition\/Rethinking-antitrust-tools-for-multi-sided-platforms-2018.pdf\">Rethinking Antitrust Tools for Multi-Sided Platforms<\/a>.<\/li>&#13;\n \t<li>Rochet J.\u2010C. und Tirole J. (2003). <a href=\"https:\/\/academic.oup.com\/jeea\/article\/1\/4\/990\/2280902\">Platform Competition in Two\u2010Sided Markets<\/a>, Journal of the European Economic Association, 1:990\u20131029.<\/li>&#13;\n \t<li>Rysman M. (2009). <a href=\"https:\/\/www.aeaweb.org\/articles?id=10.1257\/jep.23.3.125\">The Economics of Two-Sided Markets<\/a>, Journal of Economic Perspectives, 23-3:125\u2013143.<\/li>&#13;\n \t<li>Schweitzer H., Haucap J., Kerber W. und Welker R. (2018). <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Wirtschaft\/modernisierung-der-missbrauchsaufsicht-fuer-marktmaechtige-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=15\">Modernisierung der Missbrauchsaufsicht f\u00fcr marktm\u00e4chtige Unternehmen<\/a>. Studie im Auftrag des deutschen Bundesministeriums f\u00fcr Wirtschaft und Energie.<\/li>&#13;\n \t<li>Stigler Committee on Digital Platforms (2019). <a href=\"https:\/\/www.chicagobooth.edu\/-\/media\/research\/stigler\/pdfs\/digital-platforms---committee-report---stigler-center.pdf\">Final Report<\/a>. The University of Chicago Booth School of Business.<\/li>&#13;\n \t<li>Subcommittee on Antitrust, Commercial and Administrative Law of the Committee on the Judiciary, U.S. House of Representatives (2020). <a href=\"https:\/\/judiciary.house.gov\/uploadedfiles\/competition_in_digital_markets.pdf\">Investigation of Competition in Digital Markets<\/a>. Majority Staff Report and Recommendations.<\/li>&#13;\n \t<li>Wallimann, N. und Beuret, C. (2020). <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch2020\/06\/wer-huetet-den-globalen-wettbewerb\/\">Wer h\u00fctet den globalen Wettbewerb?<\/a>, in: Die Volkswirtschaft, Nr. 7\/2020.<\/li>&#13;\n<\/ul>","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":100205,"main_focus":[155918,156747],"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":100209,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"99792","post_abstract":"Plattformbasierte Gesch\u00e4ftsmodelle sind in der digitalen Wirtschaft \u00e4usserst erfolgreich. Die Frage, ob entsprechende Unternehmen besonders reguliert werden sollten und es Anpassungen im Wettbewerbsrecht braucht, wird immer lauter gestellt. 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