{"id":100725,"date":"2020-11-11T11:14:58","date_gmt":"2020-11-11T11:14:58","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2020\/11\/mattmann-elbel-10-2020fr\/"},"modified":"2023-08-23T22:52:05","modified_gmt":"2023-08-23T20:52:05","slug":"wie-reguliert-man-buchungsplattformen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2020\/11\/wie-reguliert-man-buchungsplattformen\/","title":{"rendered":"Wie reguliert man Buchungsplattformen?"},"content":{"rendered":"<p>Buchungsplattformen wie Booking.com oder Expedia haben f\u00fcr die Schweizer Hotellerie stark an Bedeutung gewonnen. Zwar wurde in der Schweiz im Jahr 2018 immer noch mehr als jede zweite Logiernacht direkt beim Hotel gebucht \u2013 der Anteil ist aber seit Jahren r\u00fcckl\u00e4ufig. Auff\u00e4llig ist insbesondere die schwache Entwicklung des Online-Direktvertriebs \u00fcber die hoteleigenen Websites (siehe <em>Abbildung<\/em>). Trotz zunehmendem Trend zu mehr Buchungen \u00fcber das Internet ist der Marktanteil dieses Absatzkanals zwischen 2013 und 2018 nur minimal angestiegen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDemgegen\u00fcber konnten die grossen Buchungsplattformen ihren Marktanteil innerhalb desselben Zeitraums um rund 10 Prozentpunkte ausbauen. Klarer Marktf\u00fchrer im Online-Vertrieb ist Booking.com. Im Jahr 2018 wurde jede f\u00fcnfte Logiernacht in der Schweiz \u00fcber diese Plattform gebucht. Heute kann es sich kaum ein Schweizer Beherbergungsbetrieb mehr leisten, nicht auf dieser Plattform pr\u00e4sent zu sein.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\"><strong>Schweizer Logiern\u00e4chte: Marktanteile nach Absatzkanal (2013 und 2018)<\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2020\/11\/Mattmann-Elbel_DE.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-100145\" src=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2020\/11\/Mattmann-Elbel_DE.png\" alt=\"\" width=\"1580\" height=\"978\" \/><\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Erfolg der Buchungsplattformen ist insbesondere auf deren Marketingstrategie zur\u00fcckzuf\u00fchren: Weltweit investiert Booking.com beispielsweise jedes Jahr mehrere Milliarden Franken in Werbeanzeigen bei Google. Zudem sind die Plattformen sehr nutzerfreundlich gestaltet und erreichen damit eine hohe Kundenbindung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAus Sicht der Hoteliers haben die Buchungsplattformen sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits bieten sie eine enorme Reichweite und damit Chancen bei der Gewinnung neuer Kunden, speziell bei G\u00e4sten aus fernen L\u00e4ndern. Andererseits wird f\u00fcr jede \u00fcber eine Plattform erfolgte Buchung eine Kommission f\u00e4llig. Diese betr\u00e4gt in der Schweiz im Schnitt etwa 13 Prozent des Zimmerpreises. Je nach Grad der Abh\u00e4ngigkeit von den Plattformen m\u00fcssen Hotels somit einen erheblichen Teil ihrer Gewinnmarge f\u00fcr Kommissionen aufwenden. Im Gegenzug entf\u00e4llt bei den Hotels ein Teil der Marketingausgaben.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Kontroverse Preisparit\u00e4tsklauseln<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie meisten grossen Buchungsplattformen verwenden sogenannte Preisparit\u00e4tsklauseln. Damit verlangt eine Plattform von einem Hotelleriebetrieb, dass dessen Angebot auf der Plattform preislich mindestens so attraktiv ist wie auf bestimmten anderen Vertriebskan\u00e4len. In der Praxis wird zwischen \u00abweiten\u00bb und \u00abengen\u00bb Preisparit\u00e4tsklauseln unterschieden. Bei der weiten Klausel m\u00fcssen Hoteliers der betreffenden Buchungsplattform den besten Preis \u00fcber s\u00e4mtliche Vertriebskan\u00e4le garantieren. Das Angebot auf den anderen Plattformen und auch auf der hoteleigenen Website und im Direktverkauf \u2013 beispielsweise per Telefon oder E-Mail \u2013 darf nicht g\u00fcnstiger sein. Demgegen\u00fcber gilt bei engen Klauseln die Preisparit\u00e4t nur f\u00fcr den Online-Direktvertrieb. Sprich: Das Angebot auf der hoteleigenen Website darf preislich nicht attraktiver sein als auf der Buchungsplattform. Das Angebot im Offline-Verkauf \u2013 beispielsweise per Telefon, E-Mail und an der Rezeption \u2013 kann aber darunterliegen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDa weite Parit\u00e4tsklauseln die Differenzierung der Preise zwischen den verschiedenen Buchungsplattformen praktisch verunm\u00f6glichen, hat die Weko den drei grossen Plattformen Booking.com, Expedia und HRS im Herbst 2015 verboten, diese anzuwenden. Auf Druck verschiedener europ\u00e4ischer Wettbewerbsbeh\u00f6rden verzichteten die grossen Buchungsplattformen zu diesem Zeitpunkt in Europa allerdings bereits auf weite Klauseln und f\u00fchrten enge Preisparit\u00e4tsklauseln ein. Solche engen Preisparit\u00e4tsklauseln sind in den Vertragsverh\u00e4ltnissen zwischen Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben in der Schweiz und den meisten EU-L\u00e4ndern bis heute Standard. Rein rechtlich gesehen sind damit unterschiedliche Preise zwischen den Buchungsplattformen m\u00f6glich.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Parlament macht Druck<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAber auch die engen Preisparit\u00e4tsklauseln sind Gegenstand kontroverser Diskussionen. Aus Sicht der Hotellerie unterscheidet sich ihre praktische Wirkung kaum von den verbotenen weiten Klauseln. Zudem verunm\u00f6gliche die Regelung eine effektive St\u00e4rkung des Online-Direktvertriebs. Buchungsplattformen begr\u00fcnden die Notwendigkeit von Preisparit\u00e4tsklauseln mit einem drohenden Trittbrettfahrereffekt. Laut den Plattformbetreibern w\u00fcrden preislich attraktivere Angebote im Online-Direktvertrieb dazu f\u00fchren, dass Konsumenten die Plattformen nur noch als Suchmaschinen, nicht aber als Buchungskanal nutzen w\u00fcrden. Dies k\u00f6nnte das auf den Buchungskommissionen aufbauende Gesch\u00e4ftsmodell der Buchungsplattformen gef\u00e4hrden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Parlament verlangt eine 2017 angenommene <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20163902\">Motion<\/a> des Solothurner CVP-St\u00e4nderats Pirmin Bischof, alle Preisparit\u00e4tsklauseln in der Hotellerie zu verbieten. Im Auftrag des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) hat das Forschungs- und Beratungsunternehmen Ecoplan eine Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung durchgef\u00fchrt.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Dabei wurde untersucht, ob ein solches Verbot aus \u00f6konomischer Sicht notwendig ist und welche Wirkung es in der Praxis h\u00e4tte.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Kartellgesetz reicht aus<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Analyse zeigt, dass die wettbewerbs\u00f6konomische Bewertung enger Preisparit\u00e4tsklauseln stark von der Definition des relevanten Markts abh\u00e4ngt. Im reinen Online-Vertrieb haben enge und weite Preisparit\u00e4tsklauseln tats\u00e4chlich eine \u00e4hnliche Wirkung. Wird der Offline-Vertrieb \u2013 zum Beispiel am Telefon oder per E-Mail \u2013 mit einbezogen, ist die Situation weniger eindeutig. Ausgehend von der heutigen Marktstruktur, besteht damit keine eindeutige Notwendigkeit f\u00fcr ein Verbot enger Preisparit\u00e4tsklauseln. Das bestehende Instrumentarium im Kartellgesetz ist daf\u00fcr bereits heute ausreichend. Die Weko k\u00f6nnte intervenieren, sofern sie dies als n\u00f6tig erachtet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Motion Bischof begr\u00fcndet die Verbotsforderung betriebswirtschaftlich: Ein Verbot sei n\u00f6tig, um den Direktvertrieb der Hotels zu st\u00e4rken. Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive ist dieses Anliegen nachvollziehbar: Es ist unbestritten, dass in vielen F\u00e4llen tats\u00e4chlich ein Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zwischen Beherbergungsbetrieb und Buchungsplattform besteht. Aus \u00f6konomischer Sicht rechtfertigt ein solches Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis aber nicht automatisch einen staatlichen Eingriff.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Verbot bewirkt nur wenig<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der Studie wurde untersucht, welche Auswirkungen ein komplettes Verbot von Preisparit\u00e4tsklauseln in der Beherbergungsbranche h\u00e4tte. Inwieweit w\u00fcrden Hotelleriebetriebe den zus\u00e4tzlichen formalen Preissetzungsspielraum aufgrund des Verbots tats\u00e4chlich nutzen? W\u00fcrden im Online-Direktvertrieb ohne die Preisparit\u00e4tsklauseln tats\u00e4chlich g\u00fcnstigere Preise als auf den Plattformen angeboten? Basierend auf der wissenschaftlichen Literatur und auf Experteninterviews, kommt die Studie zum Schluss, dass in dieser Hinsicht nur ein geringer zus\u00e4tzlicher Effekt zu erwarten w\u00e4re.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDies liegt unter anderem daran, dass sich bereits heute ein Teil der Betriebe nicht an die Preisparit\u00e4t h\u00e4lt. Sie bieten auf ihren Websites tiefere Preise an als auf den Buchungsplattformen. Hinzu kommt die empirische Evidenz, dass Hotelleriebetriebe, die im eigenen Online-Direktvertrieb tiefere Preise anbieten, mit einer schlechteren Platzierung in den Suchresultaten der Plattformen rechnen m\u00fcssen.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Denn die Buchungsplattformen wirken der Preisdifferenzierung mittels ihrer Ranking-Algorithmen entgegen. Es ist zwar m\u00f6glich, dass die Plattformbetreiber mit den Algorithmen nicht unmittelbar auf die Durchsetzung der Preisparit\u00e4t abzielen \u2013 die Platzierung kann vielmehr auch an die Buchungswahrscheinlichkeit eines Angebots durch die Kundinnen und Kunden gebunden sein. Dies w\u00e4re f\u00fcr die Plattformen betriebswirtschaftlich sinnvoll. Die Auswirkungen auf die Anreize zur Preisdifferenzierung f\u00fcr die Hoteliers sind aber dieselben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nJe nach Grad der Abh\u00e4ngigkeit von den Plattformen hat eine Differenzierung der Preise f\u00fcr einen Hotelier potenziell hohe Buchungseinbussen zur Folge, weil sein Betrieb bei den Suchresultaten nach hinten rutscht. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass Buchungsplattformen diese Praxis auch nach einem formalen Verbot von Preisparit\u00e4tsklauseln fortf\u00fchren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn diesem Sinne w\u00e4ren der effektiven Preisdifferenzierung zwischen Online-Direktvertrieb und Buchungsplattform auch im Falle eines Verbots von Preisparit\u00e4tsklauseln weiterhin enge Grenzen gesetzt. Demzufolge ist auch nicht zu erwarten, dass die vorgeschlagene Verbotsregelung eine wesentliche St\u00e4rkung des Direktvertriebs der Hotels oder eine generelle Intensivierung des Wettbewerbs zur Folge h\u00e4tte.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Regulatorische Herausforderungen <\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDa Algorithmus-basierte Massnahmen die Wirksamkeit einer m\u00f6glichen Regulierung unterlaufen k\u00f6nnen, stellt sich die Frage: Wie k\u00f6nnte der Gesetzgeber diesem Ph\u00e4nomen effektiv und effizient begegnen? Um im vorliegenden Fall alle indirekten Gegenmassnahmen durch die Plattformen abdecken zu k\u00f6nnen, m\u00fcsste die verbotene Handlung sehr breit formuliert werden und auch die entsprechenden Algorithmen umfassen. Dies w\u00fcrde eine erhebliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Reichweite des Verbots mit sich bringen. Hinzu kommen offene Fragen hinsichtlich der Durchsetzung einer solchen Regelung. Die Beweislast l\u00e4ge in jedem Fall aufseiten der Hoteliers.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Diskussionen um die Buchungsplattformen reihen sich in die vermehrt gestellten Forderungen nach der Regulierung von Internetplattformen ein. Solche Forderungen sind in der Branche bereits beim Wohnungsvermittler Airbnb bekannt oder im Bereich des Personentransports bei Uber. All diese Plattformen basieren auf Gesch\u00e4ftsmodellen und Algorithmen, die f\u00fcr den Gesetzgeber nur schwer zu fassen und zu regulieren sind. Es m\u00fcssen im Online-Bereich daher \u00absmarte\u00bb L\u00f6sungen gefunden werden, um in den betroffenen M\u00e4rkten fr\u00fchzeitig klare Regeln zu schaffen, ohne aber innovative Gesch\u00e4ftsmodelle zu verhindern.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Ecoplan (2020).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Hunold, Kesler und Laitenberger (2020).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Buchungsplattformen wie Booking.com oder Expedia haben f\u00fcr die Schweizer Hotellerie stark an Bedeutung gewonnen. 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Market Science, Vol. 39, Nr. 1.<\/li>&#13;\n \t<li>Schegg, R. (2014). European Hotel Distribution Study: The Rise of Online Intermediaries. Special Focus on Switzerland. Studie im Auftrag von Hotrec und Hotelleriesuisse.<\/li>&#13;\n \t<li>Schegg, R. (2019). Direktvertrieb in Hotellerie stabilisiert sich. Resultate zur Vertriebssituation in der Schweizer Hotellerie f\u00fcr das Jahr 2018. Studie im Auftrag von Hotelleriesuisse.<\/li>&#13;\n<\/ul>","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":100728,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":100732,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"96634","post_abstract":"In den letzten Jahren wurden immer mehr Hotelzimmer \u00fcber Buchungsplattformen wie Booking.com und Expedia gebucht. Mittels sogenannter Preisparit\u00e4tsklauseln verlangen diese Plattformen von den Beherbergungsunternehmen, dass ein Zimmer auf anderen Buchungskan\u00e4len nicht g\u00fcnstiger angeboten wird. Einzelne Klauseln wurden von der Wettbewerbskommission (Weko) bereits teilweise verboten. Eine Motion fordert nun ein gesetzliches Verbot aller Preisparit\u00e4tsklauseln von Buchungsplattformen. Eine im Auftrag des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) durchgef\u00fchrte Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung zeigt, dass ein zus\u00e4tzliches, spezifisches Verbot weder notwendig noch zielf\u00fchrend ist. Von ihm w\u00e4re nur eine geringe Wirkung zu erwarten, da die Preissetzungsfreiheit von Beherbergungsunternehmen insbesondere durch die Ranking-Algorithmen der Plattformen weiterhin eingeschr\u00e4nkt w\u00e4re. Die Regulierung von Plattformm\u00e4rkten erfordert smarte L\u00f6sungen.","magazine_issue":"20201201","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":[4127,0],"korrektor":4139,"planned_publication_date":"20201120","original_files":null,"external_release_for_author":"20201206","external_release_for_author_time":"22:30:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/5ee73cabb042a"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/100725"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3928"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=100725"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/100725\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":125689,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/100725\/revisions\/125689"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4139"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4127"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5067"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3928"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/100738"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=100725"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=100725"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=100725"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=100725"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=100725"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=100725"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}