{"id":101662,"date":"2020-06-22T12:05:19","date_gmt":"2020-06-22T12:05:19","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2020\/06\/engelberger-07-2020fr\/"},"modified":"2023-08-23T22:53:15","modified_gmt":"2023-08-23T20:53:15","slug":"kantone-als-schaltstelle-im-gesundheitswesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2020\/06\/kantone-als-schaltstelle-im-gesundheitswesen\/","title":{"rendered":"Kantone als Schaltstelle im Gesundheitswesen"},"content":{"rendered":"<p>Zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Pandemie hat der Bundesrat Massnahmen angeordnet, die normalerweise in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone liegen. Das Epidemiengesetz sieht dies im Falle einer besonderen oder einer ausserordentlichen Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Gesundheit ausdr\u00fccklich vor. Die vor\u00fcbergehende Kompetenzverschiebung darf allerdings nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass das Gesundheitswesen in der Schweiz stark f\u00f6deralistisch gepr\u00e4gt ist. Die gesundheitspolitischen Zust\u00e4ndigkeiten des Bundes wurden zwar in den vergangenen Jahrzehnten ausgebaut, ihm kommt aber nach wie vor eine subsidi\u00e4re Rolle zu. Die allgemeine Zust\u00e4ndigkeit auf dem Gebiet der \u00f6ffentlichen Gesundheit liegt bei den Kantonen. Folglich gibt es keine zentrale Schweizer Gesundheitspolitik, sondern verschiedene kantonale Gesundheitspolitiken. Die Kantone stellen dabei die Versorgung der Bev\u00f6lkerung in Spit\u00e4lern und Pflegeheimen sicher. Zudem sind sie f\u00fcr die ambulante Pflege zu Hause, die psychiatrischen Dienste sowie die Notfallversorgung und das Rettungswesen zust\u00e4ndig.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZentrales Element bei der Spitalplanung sind die Spitallisten. Auf diesen f\u00fchren die Kantone jene Einrichtungen auf, die f\u00fcr den Bedarf an station\u00e4ren Spitalbehandlungen n\u00f6tig sind und die \u00fcber einen Leistungsauftrag verf\u00fcgen. Verg\u00fctet werden die Behandlungen nach einem fixen Finanzierungsschl\u00fcssel: Der Wohnkanton eines Versicherten \u00fcbernimmt mindestens 55 Prozent der Kosten, der Krankenversicherer maximal 45 Prozent. Demgegen\u00fcber tragen die Krankenversicherer im ambulanten Bereich die gesamten Kosten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm vergangenen Herbst hat sich der Nationalrat f\u00fcr eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und station\u00e4ren Leistungen (Efas) ausgesprochen. K\u00fcnftig sollen also auch ambulante Eingriffe von den Kantonen und den Krankenversicherern gemeinsam finanziert werden. Aus der Sicht der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) leistet die einheitliche Finanzierung zwar keinen massgeblichen Beitrag zur Eind\u00e4mmung der Systemkosten, weil lediglich die Finanzstr\u00f6me umgeleitet werden. Trotzdem bieten wir Hand f\u00fcr einen solchen Systemwechsel. Daf\u00fcr muss die Reform aber zwingend s\u00e4mtliche Leistungen im Rahmen des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) umfassen. Denn die Reform kann die Effizienz der KVG-Gesundheitsleistungen nur dann erh\u00f6hen und einen Beitrag zur Eind\u00e4mmung der Gesundheitskosten leisten, wenn sich die einheitliche Finanzierung \u00fcber die gesamte Versorgungskette erstreckt. Vor diesem Schritt schreckte der Nationalrat aber zur\u00fcck: Er will die KVG-Pflegekosten der Pflegeheime und der Spitex ausklammern.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Kantone arbeiten zusammen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEinen d\u00e4mpfenden Effekt auf die Kostenentwicklung hat auch die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der Spitalplanung und der hoch spezialisierten Medizin. Ein wichtiges Instrument, um die Absprache \u00fcber die Kantonsgrenzen hinweg zu verbessern, sind die Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin weiteres Element im Bestreben, das Wachstum der Gesundheitskosten einzud\u00e4mmen, ist die Genehmigung oder \u2013 falls die Spit\u00e4ler und die Krankenversicherer sich nicht einigen k\u00f6nnen \u2013 die Festsetzung der Spitaltarife durch die Kantonsregierungen. Die GDK unterst\u00fctzt die Kantone dabei, den kostenbasierten Tarif zu ermitteln. Mit dem Austausch der Spitalkostendaten unter den Kantonen sorgt sie f\u00fcr die n\u00f6tige Datenbasis. Zudem stellt sie den Kantonen Empfehlungen zur Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfung zur Verf\u00fcgung.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Spielraum nicht eingrenzen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Februar hat der Bundesrat eine Vorlage in die <a href=\"https:\/\/www.isceco.admin.ch\/isceco\/de\/home\/dokumentation\/nsb-news_list.msg-id-78097.html\">Vernehmlassung<\/a> geschickt, mit der er erstens die Spitalplanungskriterien massiv ausweiten und zweitens bei den Spitaltarifen einen Effizienzmassstab festlegen will, mit dem die Spit\u00e4ler ihre Leistungen kaum mehr kostendeckend erbringen k\u00f6nnten. Die GDK beurteilt die vorgeschlagenen \u00c4nderungen sehr kritisch, weil der Spielraum der Tarifpartner und die Kompetenzen der Kantone ohne Not beschnitten werden sollen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine deutliche Verbesserung bringt aus Sicht der Kantone die <a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/bag\/de\/home\/versicherungen\/krankenversicherung\/krankenversicherung-revisionsprojekte\/zulassung-leistungserbringern.html\">Vorlage<\/a> des Bundesrats zur Zulassungsbeschr\u00e4nkung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten im ambulanten Bereich. Anders als bei der heutigen, ungen\u00fcgenden Regelung werden k\u00fcnftig gezielt in bestimmten Regionen und f\u00fcr bestimmte Facharztbereiche H\u00f6chstzahlen festgelegt, wenn bestimmte Kriterien erf\u00fcllt sind. Damit haben die Kantone ein Instrument gegen die \u00dcberversorgung und f\u00fcr eine bedarfsgerechte, wirksame und gezielte Steuerung der \u00e4rztlichen Versorgung in der Hand.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine Kostend\u00e4mpfung ist auch das Ziel eines <a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/bag\/de\/home\/versicherungen\/krankenversicherung\/krankenversicherung-revisionsprojekte\/kvg-revision-massnahmen-zur-kostendaempfung-Paket-1.html\">Massnahmenpakets<\/a>, welches der Bundesrat im August 2019 an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te \u00fcberwiesen hat. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz unterst\u00fctzt die Stossrichtung dieses Kostend\u00e4mpfungsprogramms, das unter anderem einen Experimentierartikel f\u00fcr innovative Projekte ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes und die Einf\u00fchrung einer nationalen Tariforganisation im ambulanten Bereich vorsieht. Damit die GDK das Paket mittragen kann, braucht es allerdings noch Korrekturen.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Beschwerden als Kostentreiber<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVor allem lehnt es die GDK ab, dass den Versicherern ein Verbandsbeschwerderecht in Bezug auf Beschl\u00fcsse der Kantonsregierungen im Bereich der Spitalplanung einger\u00e4umt werden soll, obwohl die Krankenkassen im Gegensatz zu den Kantonen keine verfassungsm\u00e4ssige Versorgungsverantwortung tragen. Das vorgeschlagene Beschwerderecht w\u00fcrde kostentreibend wirken, weil die Versicherer nicht nur einzelne Leistungsauftr\u00e4ge, sondern die Spitallisten und -planungen als Ganzes bestreiten k\u00f6nnten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nF\u00fcr das laufende Jahr hat der Bundesrat ein zweites Paket mit Kostend\u00e4mpfungsmassnahmen angek\u00fcndigt. Mit Zielvorgaben sollen dabei die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einged\u00e4mmt werden. Eine solche \u00abHandbremse\u00bb f\u00fcr die Kantone im Fall von ungerechtfertigten Kostensteigerungen ist grunds\u00e4tzlich w\u00fcnschenswert, der konkrete Vollzug scheint aber schwierig. Dies unter anderem mit Blick auf die Erwartung, dass die Kantone Zielvorgaben festlegen, bevor die daf\u00fcr notwendigen Daten gen\u00fcgend detailliert, transparent und zeitnah vorliegen. Zudem w\u00e4ren insbesondere ressourcenschwache Kantone bei der Umsetzung auf externe Unterst\u00fctzung angewiesen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTrotz dieser Vorbehalte zeigt sich die Gesundheitsdirektorenkonferenz offen f\u00fcr eine Grundsatzdebatte und f\u00fcr alternative L\u00f6sungen. Denn die Kantone haben ein vitales Interesse daran, das Wachstum der Gesundheitskosten zu drosseln. Einen Beitrag dazu leisten sie mit ihrem Engagement im Bereich der Pr\u00e4vention und der Gesundheitsf\u00f6rderung. Zusammen mit dem Bund verfolgen die Kantone das Ziel, dass die Menschen in der Schweiz m\u00f6glichst gesund bleiben, damit Krankheiten vermieden oder deren Folgen verringert werden k\u00f6nnen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Coronavirus-Pandemie hat das Gesundheitswesen auf eine Belastungsprobe gestellt und noch st\u00e4rker in den \u00f6ffentlichen Fokus ger\u00fcckt. Bei Fragen zur Gesundheitsversorgung, die schon vor dem Auftauchen des Virus virulent waren, werden fortan die Erfahrungen aus der Pandemie-Bew\u00e4ltigung einfliessen: Wie soll die Schweizer Spitallandschaft der Zukunft aussehen? Wie kann das Meldesystem modernisiert werden? Wie kann es gelingen, den Personalbedarf in den herausfordernden Gesundheitsberufen langfristig zu decken? Wie kann die Schweiz die st\u00e4ndige Verf\u00fcgbarkeit von Schutzmaterial und Medikamenten sicherstellen? Die GDK wird sich aktiv und konstruktiv in diese Diskussion einbringen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Pandemie hat der Bundesrat Massnahmen angeordnet, die normalerweise in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone liegen. Das Epidemiengesetz sieht dies im Falle einer besonderen oder einer ausserordentlichen Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Gesundheit ausdr\u00fccklich vor. Die vor\u00fcbergehende Kompetenzverschiebung darf allerdings nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass das Gesundheitswesen in der Schweiz stark f\u00f6deralistisch gepr\u00e4gt ist. 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Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), das Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik, unterst\u00fctzt sie in diesem Bestreben. Und sie setzt sich beim Bund f\u00fcr die Anliegen der Kantone ein. 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