{"id":101954,"date":"2020-05-25T15:12:33","date_gmt":"2020-05-25T15:12:33","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2020\/05\/arz-06-2020fr\/"},"modified":"2023-08-23T22:53:55","modified_gmt":"2023-08-23T20:53:55","slug":"epidemiengesetz-besteht-praxistest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2020\/05\/epidemiengesetz-besteht-praxistest\/","title":{"rendered":"Epidemiengesetz besteht Praxistest"},"content":{"rendered":"<p>Durch Viren oder Bakterien verursachte Infektionskrankheiten begleiten die Menschheit seit je. Die moderne Medizin ist gewiss besser ger\u00fcstet, als dies die Medizin des Mittelalters war, als Pest und Pocken die Bev\u00f6lkerung ganzer Landstriche hinwegrafften. Und doch stellen auch heute noch Infektionskrankheiten eine grosse Herausforderung f\u00fcr Gesundheits- und ganze Gesellschaftssysteme dar.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWenn eine Infektionskrankheit nicht mehr vereinzelt, sondern lokal, das heisst innerhalb einer Gemeinschaft, einer Region oder einer Saison, vermehrt auftritt, spricht man im Fachjargon von einem \u00abAusbruch\u00bb. Als Beispiel mag das Auftreten von Salmonellosen nach dem Genuss verunreinigter Lebensmittel gelten. In solchen F\u00e4llen ist es zentral, dass im Rahmen einer Ausbruchsuntersuchung die Quelle der Infektion ausfindig gemacht und eliminiert wird, um weitere \u00dcbertragungen zu verhindern.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine \u00abEpidemie\u00bb liegt vor, wenn zwar nach wie vor eine \u00f6rtliche und zeitliche Begrenzung des Auftretens einer Infektionskrankheit auszumachen ist, zahlenm\u00e4ssig aber deutlich mehr Menschen betroffen sind. Die im Winterhalbjahr auftretende saisonale Grippe, aber auch die im Fr\u00fchling und Sommer vorkommenden, von Zecken \u00fcbertragenen Krankheiten wie die Borreliose und die Hirnhautentz\u00fcndung gelten als Epidemien. Zur Bek\u00e4mpfung von Epidemien erarbeitet das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) Impfempfehlungen und Pr\u00e4ventionsprogramme.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nVon einer \u00abPandemie\u00bb ist die Rede, wenn eine Erkrankung geografisch weitverbreitet ist und viele L\u00e4nder oder gar ganze Kontinente betrifft. Die h\u00e4ufigsten Pandemien sind durch Influenzaviren verursachte Grippepandemien. Aber auch Aids gilt als Beispiel f\u00fcr eine weltumspannende Pandemie. Auch oftmals nur lokal vorkommende Infektionskrankheiten k\u00f6nnen pl\u00f6tzlich weltweit zu Erkrankungsf\u00e4llen f\u00fchren. Die uns aktuell besch\u00e4ftigende, durch das Coronavirus hervorgerufene Atemwegserkrankung Covid-19 geh\u00f6rt dazu.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Die Rolle der WHO <\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\n\u00dcbertragbare Krankheiten machen an den Grenzen nicht halt. Daher arbeitet die Schweiz f\u00fcr alle drei Verbreitungskategorien mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zusammen; bei Ausbr\u00fcchen gelegentlich, bei Epidemien oft und bei Pandemien immer. Bei Pandemien findet die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) statt. Die Schweiz ist Mitglied der WHO, die das Koordinationsorgan f\u00fcr die Fr\u00fcherkennung, die Fr\u00fchwarnung und die Bek\u00e4mpfung grenz\u00fcbergreifender Epidemien und Pandemien ist. Die revidierten IGV sind Mitte 2007 auf internationaler Ebene in Kraft getreten. Das BAG ist die schweizerische Anlaufstelle f\u00fcr die IGV und damit auch Ansprechpartner der WHO.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nFalls die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite feststellt \u2013 was f\u00fcr die Corona-Krise bereits Ende Januar der Fall war \u2013, liegt es am Bundesrat, zu beurteilen, ob auch in der Schweiz eine Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Gesundheit droht und inwieweit Massnahmen f\u00fcr unser Land notwendig sind. Wie die einzelnen L\u00e4nder bei der Anordnung von Massnahmen vorgehen, wann sie welche Massnahmen f\u00fcr sinnvoll erachten, bleibt ihnen \u00fcberlassen. Ein Hauptziel der IGV ist, die weltweite Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ohne den Personen- und G\u00fcterverkehr unn\u00f6tig einzuschr\u00e4nken.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Schnellere Ausbreitung<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der Schweiz bezweckt das Epidemiengesetz (EPG) den Schutz des Menschen vor \u00fcbertragbaren Krankheiten. Nach der Jahrtausendwende wurde eine Totalrevision des bestehenden Epidemiengesetzes von 1970 notwendig, weil sich das Umfeld, in dem Infektionskrankheiten auftreten und die \u00f6ffentliche Gesundheit gef\u00e4hrden, massiv ver\u00e4ndert hat. Zunehmende Mobilit\u00e4t im Beruf und in der Freizeit, fortschreitende Urbanisierung, klimatische Ver\u00e4nderungen und weitere Faktoren wirken sich direkt oder indirekt auf die Lebens- und Umweltbedingungen aus. Ausmass und Geschwindigkeit der Verbreitung von \u00fcbertragbaren Krankheiten haben zugenommen. Nebst neuen Krankheiten wie Sars oder der pandemischen Grippe H1N1 treten auch neue Eigenschaften bekannter Krankheitserreger auf. So wird etwa die Antibiotikaresistenz zusehends zu einer Herausforderung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas damalige Epidemiengesetz wurde aus fachlicher und rechtlicher Sicht den erw\u00e4hnten Herausforderungen nicht mehr gerecht. Es fehlten beispielsweise Bestimmungen zur Vorbereitung auf neue Bedrohungen oder zur effizienten Bew\u00e4ltigung einer gesundheitlichen Notlage. Das revidierte, 2016 in Kraft gesetzte Gesetz schafft den Rahmen, um eine effektive Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung zu erm\u00f6glichen und die Massnahmen international angemessen zu koordinieren.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Ausserordentliche Lage?<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine wichtige Neuerung des Epidemiengesetzes ist der Einsatz eines dreistufigen Modells, um die Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen in\u00a0Krisensituationen zu regeln. Es unterscheidet zwischen einer normalen, einer besonderen und einer ausserordentlichen Lage.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der normalen Lage liegt der Gesetzesvollzug bei den Kantonen. Der Bund hat vor allem eine koordinierende Funktion. Er sorgt f\u00fcr die Erarbeitung von nationalen Programmen \u2013 zum Beispiel im Bereich der Impfungen \u2013 und begleitet deren Umsetzung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine besondere Lage ist dann gegeben, wenn die einzelnen Kantone nicht (mehr) in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung \u00fcbertragbarer Krankheiten durch geeignete Massnahmen zu verh\u00fcten. Oder es liegt eine besondere Lage vor, wenn die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite feststellt und die \u00f6ffentliche Gesundheit in der Schweiz gef\u00e4hrdet ist. Die Massnahmen in einer besonderen Lage werden vom Bundesrat in Absprache mit den Kantonen beschlossen. Explizite Regelungen erm\u00e4chtigen den Bundesrat, in einer besonderen Lage zum Beispiel die Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen einzuschr\u00e4nken oder zu verbieten. Der Vollzug der Massnahmen verbleibt in jedem Fall bei den Kantonen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie ausserordentliche Lage entspricht der Notkompetenz des Bundesrates, wie sie bereits in der Bundesverfassung festgelegt ist.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Im Bereich der \u00fcbertragbaren Krankheiten ist immer wieder mit unvorhersehbaren, akuten schweren Bedrohungen der \u00f6ffentlichen Gesundheit zu rechnen. In diesen F\u00e4llen, wie jetzt bei Covid-19, muss ein rasches und zielgerichtetes Eingreifen m\u00f6glich sein.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Bessere Koordination<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas neu geschaffene \u00abKoordinationsorgan Epidemiengesetz\u00bb f\u00f6rdert die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Bereich der \u00fcbertragbaren Krankheiten. Der Leiter der Abteilung \u00dcbertragbare Krankheiten \u2013 bis Ende M\u00e4rz Daniel Koch, seit Anfang April Stefan Kuster \u2013 steht dem Gremium vor. Kantonsseitig umfasst es in erster Linie die Kantons\u00e4rzte. Ziel ist ein\u00a0einheitlicher Vollzug, der durch den fachlichen Austausch zwischen Bund und Kantonen und die Koordination der Massnahmen sichergestellt wird. Der Bundesrat verf\u00fcgt zudem zur Bew\u00e4ltigung einer besonderen oder einer ausserordentlichen Lage \u00fcber ein Einsatzorgan, den \u00abBundesstab Bev\u00f6lkerungsschutz\u00bb, das ihn ber\u00e4t und unterst\u00fctzt. Derzeit wird es geleitet von BAG-Direktor Pascal Strupler.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNeben der Kl\u00e4rung der Zust\u00e4ndigkeiten von Bund und Kantonen im Krisenfall regelt das Epidemiengesetz zum Beispiel auch, welche Massnahmen zur Krisenvorbereitung und -bew\u00e4ltigung zu treffen sind. Der Bund legt auch die nationalen Ziele und Strategien im Bereich\u00a0der Bek\u00e4mpfung \u00fcbertragbarer Krankheiten fest. Die Erarbeitung und die Durchf\u00fchrung von nationalen\u00a0Programmen unter Einbezug der Kantone f\u00fchren dazu, dass\u00a0bestimmte\u00a0Themen im Bereich der \u00fcbertragbaren Krankheiten koh\u00e4rent und koordiniert angegangen werden k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6ren\u00a0insbesondere Impfungen, therapieassoziierte Infektionen (nosokomiale Infekte) und Resistenzen bei Krankheitserregern sowie HIV und andere sexuell \u00fcbertragbare Krankheiten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAuch wenn sich das Stufenmodell in der Bew\u00e4ltigung der Krise unzweifelhaft bew\u00e4hrt, wird in den Nacharbeiten zur Corona-Krise eine umfassende Evaluation zeigen m\u00fcssen, welche Prozesse und Strukturen einer Anpassung bed\u00fcrfen und ob eine erneute \u00dcberarbeitung des Epidemiengesetzes angezeigt ist.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Artikel 185 Absatz 3 BV.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch Viren oder Bakterien verursachte Infektionskrankheiten begleiten die Menschheit seit je. 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Mit der Ausrufung der \u00abbesonderen Lage\u00bb Ende Februar und der \u00abausserordentlichen Lage\u00bb Mitte M\u00e4rz ist der Erlass von Massnahmen in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundesrates \u00fcbergegangen. Die Kantone, die in der \u00abnormalen Lage\u00bb f\u00fcr den Vollzug des Epidemiengesetzes zust\u00e4ndig sind, m\u00fcssen m\u00f6glichst einheitlich die bundesr\u00e4tlichen Anordnungen umsetzen. Eine erste weitreichende Massnahme des Bundesrats war das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Es folgten Schul- und Gesch\u00e4ftsschliessungen. Bei der Beurteilung der Lage ber\u00fccksichtigt das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit die Einsch\u00e4tzungen und die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).","magazine_issue":"20200601","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":[4127,0],"korrektor":4139,"planned_publication_date":"20200525","original_files":null,"external_release_for_author":"20200503","external_release_for_author_time":"22:30:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/5e981a1e4dc38"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/101954"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2833"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=101954"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/101954\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":125782,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/101954\/revisions\/125782"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4139"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4127"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2833"}],"acf:post":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/156802"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/155995"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/101967"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=101954"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=101954"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=101954"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=101954"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=101954"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=101954"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}