{"id":102310,"date":"2020-04-21T11:00:33","date_gmt":"2020-04-21T11:00:33","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2020\/04\/krenger-schwarz-05-2020fr\/"},"modified":"2025-06-16T12:50:24","modified_gmt":"2025-06-16T10:50:24","slug":"reform-der-verrechnungssteuer-bundesrat-staerkt-fremdkapitalmarkt-und-sicherungszweck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2020\/04\/reform-der-verrechnungssteuer-bundesrat-staerkt-fremdkapitalmarkt-und-sicherungszweck\/","title":{"rendered":"Reform der Verrechnungssteuer: Bundesrat st\u00e4rkt Fremdkapitalmarkt und Sicherungszweck"},"content":{"rendered":"<p>Bei der Emission von Obligationen hinkt der Schweizer Finanzplatz Standorten wie Luxemburg und Singapur hinterher (siehe <em>Abbildung<\/em>). F\u00fcr viele Anleger sind Obligationen von schweizerischen Unternehmen unattraktiv, da diese Anleihen einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent unterliegen. Einerseits f\u00fchrt die zeitliche Differenz zwischen Erhebung und R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer zu einem Liquidit\u00e4tsnachteil. Andererseits ist die R\u00fcckerstattung mit einem administrativen Aufwand verbunden. Als Reaktion darauf weichen Schweizer Konzerne regelm\u00e4ssig der Verrechnungssteuer aus, indem sie ihre Obligationen \u00fcber eine ausl\u00e4ndische Gesellschaft begeben. Auch konzerninterne Finanzierungsaktivit\u00e4ten werden bisweilen nicht in der Schweiz angesiedelt. Der Fremdkapitalmarkt Schweiz ist daher unterentwickelt.<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\"><strong>Durchschnittliches Emissionsvolumen von Obligationen in ausgew\u00e4hlten L\u00e4ndern (in Prozent des BIP, 2008<\/strong><strong>\u20132016)<\/strong><a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><\/a><\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2020\/04\/Bildschirmfoto-2020-03-18-um-15.59.48.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-94198\" src=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2020\/04\/Bildschirmfoto-2020-03-18-um-15.59.48.png\" alt=\"\" width=\"2592\" height=\"886\" \/><\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\"><\/a>Die Verrechnungssteuer erweist sich nicht nur als Standorthindernis. Das geltende System weist auch Sicherungsl\u00fccken auf und macht es potenziellen Steuerhinterziehern einfach. Ertr\u00e4ge aus ausl\u00e4ndischen Obligationen sind, wenn sie \u00fcber eine Schweizer Bank fliessen, nicht gesichert, obwohl die Ertr\u00e4ge und die Obligation der Einkommens- und der Verm\u00f6genssteuer unterliegen. Daraus ergeben sich negative Auswirkungen auf das Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden.<\/p>\n<p>Ein weiteres Handelshemmnis ist die Umsatzabgabe, die zu den Stempelabgaben z\u00e4hlt. Diese Abgabe, die f\u00fcr inl\u00e4ndische Obligationen gesamthaft 0,15 Prozent betr\u00e4gt, verteuert den Handel mit Obligationen am Sekund\u00e4rmarkt. Gerade bei Obligationen mit kurzer Restlaufzeit stellt sie ein Hindernis dar und macht so den Handel unter Beteiligung von Schweizer Effektenh\u00e4ndlern unattraktiv.<\/p>\n<h2><strong>Warum jetzt?<\/strong><\/h2>\n<p>Der Bundesrat hatte bereits 2010 eine Reform der Verrechnungssteuer lanciert. Das Parlament wies die Vorlage indes an den Bundesrat zur\u00fcck. Stattdessen entschied sich das Parlament, f\u00fcr die sogenannten Too-big-to-fail-Instrumente (TBTF) eine zeitlich befristete Ausnahme bei der Verrechnungssteuer vorzusehen. F\u00fcr diese Instrumente, die bis zu einer allf\u00e4lligen Wandlung Obligationen darstellen, besteht ein erh\u00f6htes volkswirtschaftliches Interesse, dass die Emission aus der Schweiz erfolgt. Zu den TBTF-Instrumenten z\u00e4hlen CoCos, Bail-in- und Write-off-Bonds.<\/p>\n<p>Ende 2014 unternahm der Bundesrat einen weiteren Anlauf. Er sistierte das Projekt indes im Juni 2015 unter anderem angesichts des kontroversen Vernehmlassungsergebnisses.<\/p>\n<p>Verschiedene Entwicklungen der vergangenen Jahre haben dazu gef\u00fchrt, dass der Handlungsbedarf f\u00fcr eine Reform der Verrechnungssteuer gestiegen ist. So ergeben sich aus den internationalen Entwicklungen \u2013 vor allem im Zusammenhang mit dem sogenannten BEPS-Projekt der OECD \u2013 gestiegene Substanzanforderungen f\u00fcr Unternehmen. Dies veranlasst international t\u00e4tige Konzerne vermehrt dazu, ihre Finanzierungst\u00e4tigkeiten in einer Gesellschaft zu zentralisieren. Dem steht die Verrechnungssteuer bisher entgegen.<\/p>\n<p>Weiter stellt die Verrechnungssteuer f\u00fcr Anleger aus L\u00e4ndern, mit denen die Schweiz den internationalen Automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten aktiviert hat, eine \u00ab\u00dcbersicherung\u00bb dar. So ist die Steuerehrlichkeit bei \u00fcber 90 Partnerstaaten bereits mit dem Automatischen Informationsaustausch sichergestellt. Schliesslich l\u00e4uft die Ausnahme f\u00fcr TBTF-Zinsen Ende 2021 aus. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Reform er\u00fcbrigt sich diese Ausnahme, und die Gleichbehandlung aller Unternehmensobligationen wird gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<h2><strong>Reformvorschlag des Bundesrates<\/strong><\/h2>\n<p>Vergangenes Jahr hat der Bundesrat die Eckwerte f\u00fcr die Reform der Verrechnungssteuer beschlossen. An seiner Sitzung vom 1. April 2020 hat er nun die Vernehmlassung er\u00f6ffnet. Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates beinhaltet mehrere Kernelemente. Erstens sollen inl\u00e4ndische juristische Personen und ausl\u00e4ndische Anleger von der Verrechnungssteuer auf Schweizer Zinsertr\u00e4gen befreit werden. Dadurch sinkt der administrative Aufwand. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen reduziert sich f\u00fcr ausl\u00e4ndische Anleger zudem die Steuerlast. Zweitens will der Bundesrat den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer st\u00e4rken, indem neu auch ausl\u00e4ndische Zinsertr\u00e4ge von nat\u00fcrlichen Personen im Inland erfasst werden. Auf diese Weise wird eine wesentliche Sicherungsl\u00fccke geschlossen und ein wirksamer Beitrag zur Bek\u00e4mpfung der Steuerhinterziehung im Inland geleistet. Drittens sollen die direkte und die indirekte Anlage gleichbehandelt werden. Sprich: Es soll keinen Unterschied machen, ob Anleger Zinsertr\u00e4ge direkt oder indirekt, zum Beispiel \u00fcber einen Fonds, vereinnahmen. Dies erh\u00f6ht zwar die Komplexit\u00e4t der Vorlage, verhilft aber auch dem Sicherungszweck der Verrechnungssteuer bei der indirekten Anlage zum Durchbruch.<\/p>\n<p>Schliesslich will der Bundesrat die Umsatzabgabe auf inl\u00e4ndischen Obligationen aufheben: Damit werden die positiven Wirkungen der Verrechnungssteuerreform verst\u00e4rkt, indem der Sekund\u00e4rhandel mit diesen Wertpapieren verg\u00fcnstigt wird. Der Fremdkapitalmarkt wird damit \u00fcber die gesamte Wertsch\u00f6pfungskette (Emission und Sekund\u00e4rhandel) gest\u00e4rkt.<\/p>\n<p>Technisch wird die Verrechnungssteuerreform mit der Einf\u00fchrung des Zahlstellenprinzips auf Zinsertr\u00e4gen umgesetzt. Beim Zahlstellenprinzip wird die Verrechnungssteuer nicht mehr vom Schuldner, sondern von der Zahlstelle des Anlegers abgef\u00fchrt. Ein Schuldner ist beispielsweise ein Unternehmen, das eine Obligation ausgibt und darauf Zinsen entrichtet. Eine Zahlstelle ist in der Regel eine Bank, bei der eine Anlegerin die Obligation in einem Depot h\u00e4lt. Im Zahlstellenprinzip kann zwischen verschiedenen Anlegergruppen differenziert werden, sodass die Verrechnungssteuer zielgerichtet nur bei inl\u00e4ndischen nat\u00fcrlichen Personen erhoben werden kann.<\/p>\n<h2><strong>Was bringt die Reform?<\/strong><\/h2>\n<p>Die Reform schafft wettbewerbsf\u00e4hige Rahmenbedingungen f\u00fcr inl\u00e4ndische Konzerne. Dank der Reform d\u00fcrften viele Schweizer Unternehmen ihre Anleihen wieder aus der Schweiz emittieren. Unter Umst\u00e4nden k\u00f6nnen auch ausl\u00e4ndische Konzerne dazu bewogen werden, Anleihen aus der Schweiz zu emittieren. Auch die konzerninterne Finanzierung k\u00f6nnte vermehrt aus der Schweiz betrieben werden. Mit der Verrechnungssteuerreform wird somit ein grosses Standorthindernis abgebaut. Dadurch kommen die anderen Standortvorteile der Schweiz \u2013 neben einer wettbewerbsf\u00e4higen Gewinnsteuerbelastung ist dies insbesondere eine hohe Rechtssicherheit \u2013 noch st\u00e4rker zur Geltung.<\/p>\n<p>Aus Unternehmenssicht tr\u00e4gt die Verrechnungssteuerreform zu einem Abbau von Verzerrungen bei, da bisherige steuerliche Hindernisse bei der Emission von inl\u00e4ndischen Anleihen beseitigt werden. Die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inl\u00e4ndischen Anleihen beseitigt zudem die steuerlichen Nachteile einer Kapitalmarktfinanzierung gegen\u00fcber der Kreditfinanzierung \u00fcber eine Bank. Des Weiteren werden Verzerrungen, wie sie heute zwischen direkten und indirekten Anlagen bestehen, behoben. Dadurch wird die Entscheidungsneutralit\u00e4t des Steuersystems gest\u00e4rkt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Anleger wird es infolge der Reform attraktiver, inl\u00e4ndische Anleihen \u00fcber eine inl\u00e4ndische Bank zu erwerben, da die Umsatzabgabe entf\u00e4llt. Damit werden potenzielle Hindernisse im Sekund\u00e4rhandel beseitigt, sodass das Potenzial einer Verrechnungssteuerreform besser ausgesch\u00f6pft werden kann. Allerdings d\u00fcrfte der Reformschritt bei der Umsatzabgabe wohl nicht ausreichen, um im Ausland verwaltetes Wertschriftenverm\u00f6gen und die damit verbundene Wertsch\u00f6pfung im grossen Umfang in die Schweiz zu repatriieren. Hierzu brauchte es wohl die integrale Abschaffung der Umsatzabgabe, wie eine Studie von BAK Economics im Auftrag der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) zeigt.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Heute sind bei inl\u00e4ndischen Fonds teilweise Ertr\u00e4ge von der Verrechnungssteuer besichert, die es bei einem ausl\u00e4ndischen Fonds oder der Direktanlage nicht sind. Bei einem entsprechenden Reporting des inl\u00e4ndischen Fonds werden k\u00fcnftig bei ausgenommenen Anlegern ausschliesslich inl\u00e4ndische Beteiligungsertr\u00e4ge mit der Verrechnungssteuer belastet. Dies f\u00fchrt zu einer allgemeinen St\u00e4rkung des Fondsstandortes. Eine indirekte St\u00e4rkung ist zus\u00e4tzlich zu erwarten, da neu auch Zinsertr\u00e4ge aus ausl\u00e4ndischen Fonds von der Verrechnungssteuer besichert werden. Dies war bisher nicht der Fall, und mit der Reform k\u00f6nnen gleich lange Spiesse zwischen in- und ausl\u00e4ndischen Fondsanbietern geschaffen werden.<\/p>\n<h2><strong>Was kostet diese Reform?<\/strong><\/h2>\n<p>Nebst tempor\u00e4ren Effekten f\u00fchrt die Reform zu statisch wiederkehrenden Mindereinnahmen, da insbesondere ausl\u00e4ndische Anleger von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden. Sch\u00e4tzungsweise fehlen Bund und Kantonen insgesamt 130 Millionen Franken pro Jahr. Die Mindereinnahmen der Reform h\u00e4ngen dabei massgeblich vom Zinsniveau zum Zeitpunkt der Umsetzung ab: Je h\u00f6her die Zinsen zum Zeitpunkt der Umsetzung sind, desto h\u00f6her fallen die Mindereinnahmen aus. In der Sch\u00e4tzung sind bereits die potenziellen statischen Mehreinnahmen von 35 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer enthalten, da bei inl\u00e4ndischen nat\u00fcrlichen Personen neu auch ausl\u00e4ndische Zinsertr\u00e4ge besichert werden.<\/p>\n<p>Die statischen Mindereinnahmen aus der Verrechnungssteuerreform fallen zu 90 Prozent beim Bund an, 10 Prozent entfallen auf die Kantone. Dar\u00fcber hinaus f\u00fchrt die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inl\u00e4ndischen Anleihen zu gesch\u00e4tzten Mindereinnahmen von 50 Millionen Franken, die ausschliesslich das Budget des Bundes belasten. In der Summe umfassen die gesamtstaatlichen statischen Mindereinnahmen der Reform sch\u00e4tzungsweise 180 Millionen Franken.<\/p>\n<p>Durch die Reform sollten Wertsch\u00f6pfungs- und Besch\u00e4ftigungsimpulse ausgel\u00f6st werden, die zu Mehreinnahmen der \u00f6ffentlichen Haushalte f\u00fchren. Langfristig weist die Reform ein sehr attraktives Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis auf. W\u00e4hrend sich die Reform f\u00fcr Kantone und Gemeinden finanziell klar positiv auswirkt, k\u00f6nnte sie auch f\u00fcr den Bund nach etwa f\u00fcnf Jahren selbstfinanzierend sein.<\/p>\n<h2><strong>Warum keine \u00abgrosse\u00bb Vorlage?<\/strong><\/h2>\n<p>Der Bundesrat hat sich im Vorfeld seiner Entscheidung \u00fcber zwei Studien von BAK Economics und KPMG informieren lassen, die das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegeben hatte. BAK Economics hat die langfristigen \u00f6konomischen Effekte einer Abschaffung der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer untersucht.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> KPMG wiederum konzentrierte sich unter anderem auf die statischen finanziellen Auswirkungen einer Satzsenkung bei der Verrechnungssteuer auf inl\u00e4ndischen Beteiligungsrechten.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Die Umsetzung einer solch umfassenden Steuerreform ist aus Sicht des Bundesrates aufgrund von Mindereinnahmen in Milliardenh\u00f6he derzeit ausgeschlossen. Allein die vollst\u00e4ndige Abschaffung der Umsatzabgabe w\u00fcrde die Einnahmen dauerhaft um etwa 1,2 Milliarden Franken reduzieren. Auch eine Senkung des Steuersatzes auf Beteiligungsertr\u00e4gen bei der Verrechnungssteuer auf 15 Prozent h\u00e4tte 1,6 Milliarden Franken j\u00e4hrliche statische Mindereinnahmen zur Folge.<\/p>\n<h2><strong>Wie geht es weiter?<\/strong><\/h2>\n<p>Aus Sicht des Bundesrates ist angesichts dieser Mindereinnahmen eine umfassende Steuerreform derzeit ausgeschlossen. Bei einer weniger umfassenden Reform, die sich auf die St\u00e4rkung des Fremdkapitalmarkts konzentriert, sind die fiskalischen Risiken massiv geringer.<\/p>\n<p>Die Vernehmlassung und im Anschluss daran die parlamentarischen Beratungen werden zeigen, ob man die Reform und damit die volkswirtschaftlichen Impulse sowie die St\u00e4rkung der Steuerehrlichkeit realisieren m\u00f6chte. Aufgrund der finanzpolitischen Relevanz ist die Reform mit einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden. Sie wird voraussichtlich fr\u00fchestens 2021 im Parlament behandelt werden k\u00f6nnen und somit fr\u00fchestens 2022 in Kraft treten.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">BAK Economics (2019). Siehe <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch?p=102351\">Beitrag<\/a> von Alexis Bill-K\u00f6rber und Michael Grass (BAK Economics) in diesem Fokus.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">BAK Economics (2019).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">KPMG (2019). Vgl. <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch?p=102400\">Beitrag<\/a> von Charles Hermann und Stefan Keglmaier (KPMG) in diesem Fokus.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Emission von Obligationen hinkt der Schweizer Finanzplatz Standorten wie Luxemburg und Singapur hinterher (siehe Abbildung). F\u00fcr viele Anleger sind Obligationen von schweizerischen Unternehmen unattraktiv, da diese Anleihen einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent unterliegen. Einerseits f\u00fchrt die zeitliche Differenz zwischen Erhebung und R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer zu einem Liquidit\u00e4tsnachteil. 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Mit der Reform gehen Wertsch\u00f6pfungs- und Besch\u00e4ftigungsimpulse einher, da es infolge der Befreiung inl\u00e4ndischer Zinsertr\u00e4ge von der Verrechnungssteuer (ausser f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen im Inland) f\u00fcr Unternehmen attraktiver wird, wieder vermehrt Obligationen aus der Schweiz zu emittieren und Konzernfinanzierungsfunktionen im Inland anzusiedeln. Mit der Aufhebung der Umsatzabgabe auf inl\u00e4ndischen Anleihen wird die Liquidit\u00e4t dieser Anlagen im Sekund\u00e4rhandel \u2013 und somit \u00fcber die gesamte Wertsch\u00f6pfungskette \u2013 angeregt. Neben dieser St\u00e4rkung des Standorts soll aber auch eine Sicherungsl\u00fccke bei der Verrechnungssteuer geschlossen werden. 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