{"id":102400,"date":"2020-04-21T10:30:29","date_gmt":"2020-04-21T10:30:29","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2020\/04\/hermann-keglmaier-05-2020fr\/"},"modified":"2023-08-23T22:54:28","modified_gmt":"2023-08-23T20:54:28","slug":"verrechnungssteuer-reformieren-ja-aber-richtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2020\/04\/verrechnungssteuer-reformieren-ja-aber-richtig\/","title":{"rendered":"Verrechnungssteuer: Reformieren ja, aber richtig"},"content":{"rendered":"<p>Die Schweizer Verrechnungssteuer wurde eingef\u00fchrt in einer Zeit, als die Engl\u00e4nder als Pioniere den alpinen Tourismus in der Schweiz begr\u00fcndeten und der Schweizer Finanzplatz vom Mythos des Bankgeheimnisses lebte. Im damaligen Kontext erschien eine Sicherungssteuer auf Kapitalertr\u00e4ge sinnvoll, um Anleger dazu zu bringen, ihre Ertr\u00e4ge ordnungsgem\u00e4ss zu deklarieren. Der alpine Tourismus ist geblieben, jedoch hat sich seitdem vieles ver\u00e4ndert: Das Schweizer Bankgeheimnis ist gefallen, und die Zinsen sind so weit gesunken, dass sie keine Einnahmen mehr, sondern einen Kostenfaktor darstellen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Schweizer Verrechnungssteuer z\u00e4hlt mit 35 Prozent weltweit zu den h\u00f6chsten Quellensteuern auf Kapitalertr\u00e4gen. Insbesondere da eine Erstattung oder Anrechnung f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren mit hohem Aufwand verbunden ist, ist die Verrechnungssteuer in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten. Besonders ausgepr\u00e4gt ist dieser Effekt bei Anlegern, die \u00fcber ausl\u00e4ndische Fonds in Schweizer Wertpapiere investieren und denen aus administrativen Gr\u00fcnden eine Erstattung verwehrt wird.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Neue \u00c4ra der Transparenz<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der Vergangenheit forderten ausl\u00e4ndische Investoren sowie Schweizer, die \u00fcber Konten im Ausland in Schweizer Wertpapiere investieren, die Verrechnungssteuer auf Schweizer Kapitalertr\u00e4gen oftmals nicht zur\u00fcck. Damit wollten sie verhindern, dass ihre in der Schweiz gehaltenen Wertschriften und die daraus erzielten Ertr\u00e4ge den ausl\u00e4ndischen beziehungsweise schweizerischen Finanzbeh\u00f6rden bekannt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAnfang 2017 wurde in der Schweiz der Automatische Informationsaustausch (AIA) eingef\u00fchrt. Unter dem AIA werden erstmalig Informationen \u00fcber Finanzkonten in der Schweiz, die von im Ausland steuerlich ans\u00e4ssigen Personen gehalten werden, von der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung mit den Steuerbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder ausgetauscht. Der AIA hat zwei wesentliche Effekte: Zum einen besteht f\u00fcr Investoren in Schweizer Wertschriften kein Anreiz mehr, die auf Schweizer Kapitalertr\u00e4gen erhobene Verrechnungssteuer nicht zur\u00fcckzufordern \u2013 denn die Steuerbeh\u00f6rden wissen dank dem AIA \u00fcber die Verm\u00f6gen in der Schweiz Bescheid.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer AIA f\u00fchrt somit dazu, dass Investoren die Verrechnungssteuer im Rahmen der Bestimmungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zunehmend zur\u00fcckfordern. Allerdings ist dieser Effekt f\u00fcr die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung relativ bescheiden: Die vermehrten R\u00fcckforderungsanspr\u00fcche stellen nur rund 1 Prozent des gesamten j\u00e4hrlichen Verrechnungssteueraufkommens dar, wie wir in einer Studie im Auftrag der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Reform der Verrechnungssteuer vom Mai 2019 zeigten.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer zweite und wesentlich bedeutendere Effekt der AIA-Einf\u00fchrung sind die erh\u00f6hte steuerliche Transparenz und ein Umfeld zunehmender Steuerehrlichkeit \u2013 sowohl bei ausl\u00e4ndischen als auch bei inl\u00e4ndischen Anlegern. Im Inland besteht das Schweizer Bankgeheimnis zwar formell nach wie vor. Jedoch ist auch hier ein verst\u00e4rkter Einfluss ausl\u00e4ndischer Gesetzgebung und internationaler Standards auf den Schweizer Finanzplatz zu sp\u00fcren. Es ist ein klarer Trend erkennbar, gem\u00e4ss dem Schweizer Banken zunehmend um ihr Reputationsrisiko besorgt sind und keine Steuers\u00fcnder mehr als Kunden dulden.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Zahlstellenprinzip nicht zielf\u00fchrend<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Vorschlag, der im Zuge der Diskussionen \u00fcber die Reform der Verrechnungssteuer vielfach diskutiert wird, ist die Einf\u00fchrung eines Zahlstellenprinzips f\u00fcr Zinsertr\u00e4ge. Dabei l\u00e4ge die Pflicht zur Erhebung der Verrechnungssteuer nicht wie bisher beim Steuerschuldner, sondern bei der schweizerischen Zahlstelle. Ein Steuerschuldner ist zum Beispiel ein Schweizer Unternehmen, das eine Anleihe ausgibt \u2013 eine Zahlstelle ist beispielsweise eine Schweizer Bank, bei der die Anleihe gehalten wird.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Verrechnungssteuer soll dabei auf ausl\u00e4ndische Titel ausgeweitet werden, sofern diese von inl\u00e4ndischen Personen bei der schweizerischen Zahlstelle gehalten werden. Bef\u00fcrworter des Reformvorschlags argumentieren, die schweizerische Zahlstelle kenne ihre Kunden und k\u00f6nne somit eine differenzierte Erhebung der Verrechnungssteuer in Abh\u00e4ngigkeit des steuerlichen Status des Empf\u00e4ngers vornehmen. Indem ausl\u00e4ndische Investoren und Schweizer institutionelle Investoren von der Verrechnungssteuer befreit seien, w\u00fcrden die bisherigen Wettbewerbsnachteile des Schweizer Finanzplatzes beseitigt. Gleichzeitig k\u00f6nne die Verrechnungssteuer f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen in der Schweiz zu Sicherungszwecken weiter erhoben werden. Der Sicherungszweck, so wird argumentiert, verst\u00e4rke sich durch die Ausweitung auf ausl\u00e4ndische Anleihen sogar noch.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nUnseres Erachtens ist die Einf\u00fchrung einer Zahlstellensteuer der fundamental falsche Ansatz. Die Diskussion einer neuen Steuer auf Zinsen erscheint in einem Umfeld sehr geringer oder sogar negativer Zinsen wenig hilfreich, ja fast ironisch. Der mit einer Zahlstellensteuer verbundene immense administrative Aufwand f\u00fcr die Schweizer Banken d\u00fcrfte unserer Einsch\u00e4tzung nach bei Weitem schwererwiegen als die propagierten Vorteile dieser L\u00f6sung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDes Weiteren beruht der von Bef\u00fcrwortern der Zahlstellensteuer aufgef\u00fchrte Aspekt der Sicherungssteuer ebenfalls auf einer veralteten Weltanschauung. Wie oben erl\u00e4utert hat eine Sicherungssteuer in Zeiten von Steuerehrlichkeit und -transparenz ihre Wirkung verloren \u2013 wer vor Kurzem noch Bedenken hatte, ob Schweizer Anleger ihre Ertr\u00e4ge ordnungsgem\u00e4ss deklarieren, kann sich heute zur\u00fccklehnen: Der mittlerweile rigorose Umgang von Schweizer Banken mit Steuers\u00fcndern macht eine Sicherungssteuer obsolet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nVon einer Zahlstellensteuer auf Zinsen ist daher dringend abzuraten. Vielmehr droht bei einem solchen Vorhaben ein \u00e4hnliches Fiasko wie bei der Einf\u00fchrung der Abgeltungssteuerabkommen mit anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern im Jahr 2013, die eine pauschale Besteuerung von Kapitalertr\u00e4gen in der Schweiz vorsahen: Die Abkommen wurden rasch wieder abgeschafft oder gar nicht ratifiziert.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Dividenden im Fokus<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAngesichts des dargestellten Umfelds ist der beste Ansatz, die Verrechnungssteuer auf Zinsen ganz abzuschaffen. Kritiker werden die dadurch wegfallenden Einnahmen des Fiskus sowie das erh\u00f6hte Risiko der Steuerhinterziehung durch Schweizer Anleger vorbringen. Diese Effekte sind jedoch im heutigen Null- bzw. Negativ-Zinsumfeld vernachl\u00e4ssigbar. Tats\u00e4chlich macht die Verrechnungssteuer auf Zinsen derzeit nur etwa 2 Prozent der gesamten Verrechnungssteuereinnahmen aus, Tendenz sinkend. Demgegen\u00fcber stammen rund 98 Prozent der Einnahmen aus Dividenden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEntsprechend sollte sich die Diskussion \u00fcber die Reform der Verrechnungssteuer auf den Steuersatz f\u00fcr Dividenden fokussieren. Unseres Erachtens sind die hohen Verrechnungssteuereinnahmen der letzten Jahre nicht nachhaltig \u2013 insbesondere die Verweigerung grosser R\u00fcckerstattungen an ausl\u00e4ndische Fonds kann langfristig nicht vertreten werden. Eine ausf\u00fchrliche Diskussion \u00fcber nachhaltige L\u00f6sungen ist daher zwingend.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">KPMG (2019): <a href=\"https:\/\/www.newsd.admin.ch\/newsd\/message\/attachments\/57548.pdf\">Reform Verrechnungssteuer<\/a>, Mai 2019, Studie im Auftrag der ESTV.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweizer Verrechnungssteuer wurde eingef\u00fchrt in einer Zeit, als die Engl\u00e4nder als Pioniere den alpinen Tourismus in der Schweiz begr\u00fcndeten und der Schweizer Finanzplatz vom Mythos des Bankgeheimnisses lebte. Im damaligen Kontext erschien eine Sicherungssteuer auf Kapitalertr\u00e4ge sinnvoll, um Anleger dazu zu bringen, ihre Ertr\u00e4ge ordnungsgem\u00e4ss zu deklarieren. 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Im Auftrag der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung haben wir m\u00f6gliche Reformvarianten analysiert. Unseres Erachtens gehen die Vorschl\u00e4ge zur Einf\u00fchrung einer Zahlstellensteuer auf Zinsen in die falsche Richtung. Die bessere L\u00f6sung ist aus unserer Sicht einfach: die Verrechnungssteuer auf Zinsen g\u00e4nzlich abschaffen.","magazine_issue":"20200501","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":[4127,0],"korrektor":4139,"planned_publication_date":"20200422","original_files":null,"external_release_for_author":"20200331","external_release_for_author_time":"22:30:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/5e5f7e5aeb43d"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/102400"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5007"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=102400"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/102400\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":125818,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/102400\/revisions\/125818"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4139"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4127"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5008"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5007"}],"acf:post":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/156812"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/156009"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/102413"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=102400"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=102400"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=102400"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=102400"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=102400"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=102400"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}