{"id":104267,"date":"2019-06-24T11:00:01","date_gmt":"2019-06-24T11:00:01","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2019\/06\/willimann-07-2019fr\/"},"modified":"2023-08-23T22:57:41","modified_gmt":"2023-08-23T20:57:41","slug":"willimann-07-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2019\/06\/willimann-07-2019\/","title":{"rendered":"Trusts als Chance f\u00fcr den Finanzplatz Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>Der Finanzplatz Schweiz steht unter Druck und muss im internationalen Umfeld beweisen, dass er mehr zu bieten hat als Diskretion. Der Terrainverlust im internationalen Finanzgesch\u00e4ft als Folge der Preisgabe des Bankengeheimnisses kann im Heimmarkt nicht kompensiert werden. Im Gegensatz zur Schweiz setzen s\u00e4mtliche konkurrierenden Finanzpl\u00e4tze auch auf Vehikel zur Verm\u00f6gensstrukturierung. Eine immer wichtigere Rolle spielen dabei Trusts.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin Trust ist ein Rechtsverh\u00e4ltnis, bei dem ein Treugeber (Settlor) Eigentum an Verm\u00f6genswerten an einen Treunehmer (Trustee) \u00fcbertr\u00e4gt. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die Verm\u00f6genswerte zugunsten von bestimmten Beg\u00fcnstigten zu verwalten und zu verwenden. Anders als die Stiftung hat der Trust keine eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit. Die Verm\u00f6genswerte bilden ein getrenntes Sonderverm\u00f6gen und sind nicht Bestandteil des Verm\u00f6gens des Treunehmers.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTrusts werden h\u00e4ufig in der Nachlassplanung eingesetzt und als Instrument, um Verm\u00f6gen abzusondern und zu sch\u00fctzen (siehe <em>Kasten<\/em>). Sie sind vor allem in den angels\u00e4chsisch gepr\u00e4gten L\u00e4ndern wie Grossbritannien, USA, Neuseeland oder S\u00fcdafrika verbreitet, die das \u00abCommon Law\u00bb anwenden. Es haben aber auch Staaten mit einer r\u00f6misch-germanischen Rechtstradition wie Japan, Mexiko, Malta, Liechtenstein oder Ungarn Trusts in ihr Rechtssystem eingef\u00fchrt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSeit der Ratifizierung des Haager Trust-\u00dcbereinkommens im Jahr 2007 ist die Rechtsform des Trusts auch in der Schweiz anerkannt. Ein eigenes Trustrecht kennt die Schweiz allerdings nicht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer versch\u00e4rfte Standortwettbewerb bei der Verm\u00f6gensverwaltung war ausschlaggebend f\u00fcr zwei aktuelle politische Vorst\u00f6sse, welche sich mit der Aufnahme des Rechtsinstituts des Trusts in die schweizerische Gesetzgebung befassen. Im M\u00e4rz 2019 hat das Parlament den Bundesrat verbindlich beauftragt, die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr einen Schweizer Trust zu schaffen.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Im Vorfeld hat der Nationalrat dem Bundesrat einen Bericht in Auftrag gegeben, die Vor- und Nachteile einer m\u00f6glichen Einf\u00fchrung des Rechtsinstituts des Trusts in das schweizerische Privatrecht darzustellen. Der Bundesrat wartet nun den Bericht der Expertengruppe ab, bevor er \u00fcber das weitere Vorgehen entscheiden wird.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNebst der Einf\u00fchrung des Rechtsinstituts des Trusts in das schweizerische Privatrecht wird der Expertenbericht weitere Ideen zur Umsetzung von inl\u00e4ndischen Verm\u00f6gensstrukturierungen beleuchten, so etwa die Kodifizierung des Treuhandvertrages zugunsten Dritter wie auch die Revision des Schweizer Stiftungsrechts.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Familienstiftung ist keine Alternative<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Einf\u00fchrung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) haben die Wahrung der Privatsph\u00e4re, die Sicherung von Verm\u00f6gen \u00fcber Generationen hinweg und der Schutz vor potenziellen Gefahren eine neue Bedeutung erlangt. Entsprechend ist die Verm\u00f6gensstrukturierung in internationalen Nachfolgeplanungen mittels Familienstiftungen und Trusts nicht mehr aus der wirtschaftlichen Realit\u00e4t der Schweiz wegzudenken. So wird ein substanzieller Anteil der bei Schweizer Banken deponierten Verm\u00f6genswerte bereits durch Verm\u00f6gensstrukturen gehalten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Gesetzgeber und die Gerichte haben sich denn auch in den letzten Jahren ausgiebig mit (ausl\u00e4ndischen) Trusts befasst, und es existiert eine ergiebige schweizerische Rechtslehre dazu. Derzeit ist das einzige im Schweizer Recht existierende Instrument zur Verm\u00f6gens- und Nachfolgeplanung die Familienstiftung. Diese Struktur dient allerdings nur f\u00fcr begrenzte und vom Gesetz detailliert aufgelistete Zwecke. So kann eine Familienstiftung in der Schweiz nicht als Unterhaltsstiftung errichtet werden, um Familienangeh\u00f6rigen \u00fcber Generationen hinweg Starthilfe zu geben oder diese anderweitig zu unterst\u00fctzen. Zudem ist der Kreis der potenziell Beg\u00fcnstigten stark eingeschr\u00e4nkt, was nicht mehr den Gegebenheiten der heutigen Gesellschaft entspricht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAufgrund ihrer beschr\u00e4nkten Flexibilit\u00e4t ist die Familienstiftung keine geeignete Option f\u00fcr die Verm\u00f6gensstrukturierung. Deshalb weichen Schweizer Finanzdienstleister zwangsl\u00e4ufig auf Instrumente aus dem Ausland aus. Beispielsweise ist die Liechtensteiner Familienstiftung bedeutend flexibler als die Schweizer Variante. In einem Urteil aus dem Jahr 2009 hat das Bundesgericht festgehalten, dass in der Schweiz wohnhafte Personen die Familienstiftung des F\u00fcrstentums f\u00fcr diejenigen Zwecke verwenden d\u00fcrfen, die das Schweizer Stiftungsrecht nicht zul\u00e4sst. Dies kann sich in Rechtsverfahren aufgrund der unterschiedlichen Gerichtsst\u00e4nde jedoch nachteilig auswirken.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Transparenz als Vorteil<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Finanzplatz Schweiz ist wiederholt unvorteilhaft mit Leaks und Skandalen um ausl\u00e4ndische Verm\u00f6gensstrukturen in Verbindung gebracht worden. Um dem entgegenzuwirken, gilt: Die beste Missbrauchspr\u00e4vention ist die Kontrolle und Beaufsichtigung von involvierten Finanzdienstleistern, die nur dann erfolgreich gelingen kann, wenn Verm\u00f6gensstrukturen aus der Schweiz heraus angeboten werden. Dazu braucht es klare inl\u00e4ndische Rechtsnormen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit dem Automatischen Informationsaustausch und der Einf\u00fchrung des Finanzinstitutsgesetzes (Finig), welches ab 2020 gelten wird, sind Transparenz und Kontrollen in der Finanzbranche erh\u00f6ht worden. Indem f\u00fcr Trustees inzwischen dieselben Sorgfaltspflichten wie f\u00fcr Verm\u00f6gensverwalter gelten, wird sichergestellt, dass Trusts nicht f\u00fcr unerw\u00fcnschte Zwecke missbraucht werden. Dies st\u00e4rkt die Reputation des Finanzplatzes.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKonkurrierende Finanzpl\u00e4tze agieren heute erfolgreich auf dem internationalen Parkett der umfassenden Verm\u00f6gensdienstleistungen, die eigene Verm\u00f6gensstrukturen mit einschliessen. Die Schweizer Verm\u00f6gensverwalter punkten bei ihren Kunden mit politischer und wirtschaftlicher Stabilit\u00e4t. Kombiniert mit Fachwissen und Dienstleistungsqualit\u00e4t, sind dies ideale Voraussetzungen f\u00fcr einen starken Unternehmensstandort und Finanzplatz. Mit der Verankerung eines Instruments f\u00fcr die Strukturierung von Verm\u00f6gen k\u00f6nnte eine L\u00fccke im Rechtssystem und im Angebot der Finanzdienstleister geschlossen und zugleich f\u00fcr mehr Koh\u00e4renz gesorgt werden. So m\u00fcsste nicht mehr ausschliesslich mit Instrumenten ausl\u00e4ndischen Rechts gearbeitet, sondern es k\u00f6nnte eine Schweizer L\u00f6sung angeboten und damit ein Wettbewerbsnachteil in der Wertsch\u00f6pfungskette behoben werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nVorteilhaft w\u00e4re eine Schweizer L\u00f6sung auch unter dem Gesichtspunkt, dass Verm\u00f6genswerte zunehmend an dem Ort gehalten werden, an welchem die Verm\u00f6gensstrukturen aufgesetzt sind. Damit k\u00f6nnten zus\u00e4tzliche Potenziale f\u00fcr die Schweizer Verm\u00f6gensverwaltung geschaffen werden.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Finanzplatz profitiert<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSofern modern und zeitgem\u00e4ss ausgestaltet, st\u00e4rkt die Einf\u00fchrung des Trusts in die Rechtsordnung den hiesigen Unternehmensstandort und insbesondere den Finanzplatz Schweiz. Dasselbe gilt f\u00fcr die Revision des Stiftungsrechts beziehungsweise die Kodifizierung des Treuhandvertrages zugunsten Dritter.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nFinanzpl\u00e4tze, die Dienstleistungen im Bereich Verm\u00f6gensstrukturierung heute erfolgreich anbieten, f\u00fcrchten deshalb den Eintritt der Schweiz in die Welt der Verm\u00f6gensstrukturierung und den damit einhergehenden Verlust eigener Wertsch\u00f6pfung. Sollte es der Schweiz dar\u00fcber hinaus gelingen, das Trustrecht in die gesetzliche Regelung des Schiedsgerichtsverfahrens einzubinden, w\u00e4ren wir allen Konkurrenten sogar einen wichtigen Schritt voraus und w\u00fcrden so zum idealen Standort f\u00fcr die rechtlich verl\u00e4ssliche Verm\u00f6gensstrukturierung.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Motion RK-SR, Einf\u00fchrung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung (<a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20183383\">18.3383<\/a>).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Finanzplatz Schweiz steht unter Druck und muss im internationalen Umfeld beweisen, dass er mehr zu bieten hat als Diskretion. 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Ein weiteres Beispiel ist der&#13;\n<em>Discretionary<\/em> <em>Trust;<\/em>\u00a0da werden die Beg\u00fcnstigten nur abstrakt in der Trusturkunde bezeichnet, und der Treunehmer (Trustee) hat ein grosses Ermessen, wer aus dem definierten Kreis an Beg\u00fcnstigten wann wie viel aus dem Trustverm\u00f6gen erh\u00e4lt. Anders verh\u00e4lt es sich wiederum beim <em>Fixed Interest Trust<\/em>, wo die Beg\u00fcnstigten wie auch die Betr\u00e4ge genau in der Trusturkunde definiert sind und der Trustee kein Ermessen hat. Durch diese Vielfalt an Trusts hat der Settlor bei der Errichtung grosse Gestaltungsm\u00f6glichkeiten und kann so den Trust angepasst an seine Bed\u00fcrfnisse aufsetzen."}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":104270,"main_focus":[156107,156882],"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":104274,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"87046","post_abstract":"Die Preisgabe des Bankgeheimnisses im grenz\u00fcberschreitenden Verm\u00f6gensverwaltungsgesch\u00e4ft hat mit ihren regulatorischen Ausfl\u00fcssen sp\u00fcrbar auf den Finanzplatz Schweiz durchgeschlagen. Eine Weiterentwicklung der heute noch vordergr\u00fcndig als Bankenplatz agierenden Schweiz hin zu einem umfassenden Verm\u00f6gensstandort w\u00fcrde den Finanzplatz Schweiz deutlich attraktiver machen. Die Schweiz wird wohl mittelfristig nicht darum herumkommen, ein Instrument f\u00fcr die Strukturierung von Verm\u00f6gen und die Nachlassplanung zu schaffen, wenn sie den Anschluss nicht verpassen will. Die im Schweizer Rechtssystem bestehende L\u00fccke einer flexiblen inl\u00e4ndischen Verm\u00f6gensstrukturierung k\u00f6nnte sowohl durch die Einf\u00fchrung eines Schweizer Trustrechts als auch mittels einer Revision des Schweizer Stiftungsrechts geschlossen werden.","magazine_issue":"20190701","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":[4127,0],"korrektor":4139,"planned_publication_date":"20190625","original_files":null,"external_release_for_author":"20190531","external_release_for_author_time":"23:30:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/5cd3e941d9a1c"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/104267"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4881"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=104267"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/104267\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":125975,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/104267\/revisions\/125975"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4139"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4127"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4881"}],"acf:post":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/156882"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/156107"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/19493"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=104267"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=104267"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=104267"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=104267"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=104267"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=104267"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}