{"id":104701,"date":"2019-04-23T11:00:45","date_gmt":"2019-04-23T11:00:45","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2019\/04\/bieri-ulmann-05-2019fr\/"},"modified":"2025-06-16T11:35:41","modified_gmt":"2025-06-16T09:35:41","slug":"bieri-ulmann-05-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2019\/04\/bieri-ulmann-05-2019\/","title":{"rendered":"Technologieneutralit\u00e4t als Richtschnur im Umgang mit der Blockchain"},"content":{"rendered":"<p>Am Anfang war der Bitcoin. Die virtuelle W\u00e4hrung ist die \u00e4lteste und in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung wohl nach wie vor die prominenteste Anwendung der Blockchain-Technologie. Sie ist aber bei Weitem nicht mehr die einzige: Die Website Coinmarketcap.com listete Anfang April \u00fcber 2100 Kryptow\u00e4hrungen auf.<\/p>\n<p>Viele davon wurden w\u00e4hrend des \u00abKryptobooms\u00bb vor zwei Jahren im Rahmen von sogenannten Initial Coin Offerings (ICO) ausgegeben. Diese rasante Entwicklung hat neben Kryptomillion\u00e4ren auch zahlreiche Missbrauchsf\u00e4lle und Geprellte hinterlassen und Aufsichtsbeh\u00f6rden, Gesetzgeber und internationale Organisationen auf den Plan gerufen.<\/p>\n<h2><strong>Zwischen Technologieverboten und Laisser-faire<\/strong><\/h2>\n<p>Die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht Finma setzt sich im Rahmen ihrer Aufsichts-, Regulierungs- und Enforcementt\u00e4tigkeit schon seit L\u00e4ngerem mit Fintech-Trends wie Blockchain auseinander.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> \u00a0Wie lassen sich solche Entwicklungen auf Basis des geltenden Aufsichtsrechts einordnen? Bei der Beantwortung dieser Frage l\u00e4sst sich die Finma vom Prinzip der Technologieneutralit\u00e4t leiten: Dies bedeutet zun\u00e4chst, dass Hindernisse f\u00fcr neuartige Formen der Dienstleistungserbringung zu hinterfragen und \u2013 sofern keine \u00fcberwiegenden Schutzbed\u00fcrfnisse bestehen \u2013 abzubauen oder anzupassen sind. So hat die Finma beispielsweise s\u00e4mtliche Schriftlichkeitserfordernisse in ihren Rundschreiben entfernt und erm\u00f6glicht den papierlosen Austausch von Dokumenten \u00fcber ihre elektronische Zustellplattform. Ferner passte sie die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten nach dem Geldw\u00e4schereigesetz an die Erfordernisse des digitalen Gesch\u00e4ftsverkehrs an: Seit 2016 ist eine Videoidentifikation (sofern gewisse Mindestanforderungen erf\u00fcllt sind) der pers\u00f6nlichen Vorsprache beim Bankschalter gleichgestellt.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Der Entscheid, ob sich neue Produkte oder Dienstleistungen durchsetzen, soll dem Markt \u00fcberlassen werden. Aus Sicht der Aufsichtsbeh\u00f6rde muss dies im Umkehrschluss aber auch bedeuten, dass Innovationen nicht gegen\u00fcber herk\u00f6mmlichen Gesch\u00e4ftsmodellen bevorzugt werden sollen: Was bisher reguliert war, sollte es auch im neuen Kleid bleiben. Innovationen, die auf die Umgehung des bestehenden Regulierungsgef\u00fcges abzielen, verdienen keinen Schutz.<\/p>\n<h2><strong>Der \u00ab<\/strong><strong>Duck Test<\/strong><strong>\u00bb<\/strong><\/h2>\n<p>Was bedeutet dies beispielsweise f\u00fcr die Finma bei der Beurteilung von Initial Coin Offerings? Vereinfacht gesagt, geschieht bei einem ICO Folgendes: Initiatoren, die finanzielle Mittel f\u00fcr ein Projekt ben\u00f6tigen, umschreiben ihre Idee in einem sogenannten Whitepaper. Die finanziellen Mittel sammeln sie \u00fcblicherweise in Form von Bitcoin oder Ether. Im Gegenzug erhalten die Investoren sogenannte Token, das heisst Blockchain-basierte Werteinheiten, welche einen Zusammenhang mit dem Projekt und die im Whitepaper umschriebenen Eigenschaften aufweisen. Die Investoren setzen auf den Erfolg des Projekts und damit verbunden auf eine Wertsteigerung der Token. Da s\u00e4mtliche Transaktionen \u00fcber die Blockchain erfolgen, muss keine der Parteien eine Bank beiziehen. Dies \u00e4ndert sich erst, sobald die Initiatoren die erhaltenen Kryptow\u00e4hrungen versilbern, etwa um Anschaffungen zu t\u00e4tigen oder die L\u00f6hne von Entwicklern zu bezahlen.<\/p>\n<p>Wie ist dieser Vorgang einzuordnen? Handelt es sich um eine technische Spielerei fernab des Finanzmarkts? Handelt es sich um eine finanzmarktrelevante T\u00e4tigkeit? Oder gar um eine sch\u00e4dliche Wirtschaftsaktivit\u00e4t, die verboten geh\u00f6rt?<\/p>\n<p>Die Finma hat eine Vielzahl von Initial Coin Offerings n\u00e4her untersucht und im Februar 2018 in einer Wegleitung erl\u00e4utert, nach welchen Kriterien sie beurteilt, ob ein ICO unter das geltende Finanzmarktrecht f\u00e4llt.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Entsprechend dem Grundsatz \u00abSubstance over Form\u00bb fokussiert die Finma auf die wirtschaftliche Funktion und den Zweck der ausgegebenen Token. Das Vorgehen wird umgangssprachlich als \u00abDuck Test\u00bb umschrieben: \u00abWenn etwas aussieht wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente und quakt wie eine Ente, dann ist es wahrscheinlich eine Ente.\u00bb Dieses Prinzip f\u00fchrt zu einer Klassifizierung in Zahlungs-, Nutzungs- und Anlage-Token:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Zahlungs-Token \u00fcbernehmen wirtschaftlich die Funktion als Zahlungsmittel. Ihre Ausgabe f\u00e4llt unter das Geldw\u00e4schereigesetz.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Nutzungs-Token sind Token, die Zugang zu einer im Ausgabezeitpunkt bereits verf\u00fcgbaren digitalen Nutzung oder Dienstleistung ohne Kapitalmarktbezug vermitteln sollen. Sie sind finanzmarktrechtlich nicht reguliert.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Anlage-Token repr\u00e4sentieren kapitalmarktrelevante Forderungen und damit Verm\u00f6genswerte wie Anteile an Realwerten, Unternehmen, Ertr\u00e4gen oder Anspruch auf Dividenden oder Zinszahlungen. Sie qualifizieren sich als Effekten gem\u00e4ss dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Erf\u00fcllt ein Token mehrere Kategorien gleichzeitig (sogenannte hybride Token), kommen die rechtlichen Anforderungen kumulativ zur Anwendung. So zum Beispiel, wenn Nutzungs- oder Anlage-Token gleichzeitig auch als Zahlungsmittel konzipiert und genutzt werden. Mit der wirtschaftlichen Funktion des Tokens kann sich zudem auch dessen Qualifikation \u00e4ndern. Ist etwa mit einem Token das Versprechen auf Nutzung k\u00fcnftiger, im Ausgabezeitpunkt noch nicht verf\u00fcgbarer Dienstleistungen verbunden, handelt es sich um einen Anlage-Token. Denn zum Ausgabezeitpunkt steht f\u00fcr den Emittenten die Kapitalaufnahme und f\u00fcr den K\u00e4ufer die Spekulation auf Rendite im Vordergrund. Sobald der Token tats\u00e4chlich zum Erwerb einer Nutzung oder einer Dienstleistung bef\u00e4higt, wandelt er sich zum Nutzungs-Token.<\/p>\n<p>Die Wegleitung hat die Rechtssicherheit im Markt erh\u00f6ht und wurde entsprechend positiv aufgenommen. Die Token-Taxonomie der Finma hat sich inzwischen international als eine Art De-facto-Standard etabliert. Dies darf aber nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass nach wie vor viele Fragen einer Einzelfallbeurteilung bed\u00fcrfen.<\/p>\n<h2><strong>\u00ab<\/strong><strong>Ente<\/strong><strong>\u00bb<\/strong><strong> gut, alles gut?<\/strong><\/h2>\n<p>Die ICO-Wegleitung adressiert die erstmalige Ausgabe von Token, den sogenannten Prim\u00e4rmarkt. Lassen sich mit dem darin verfolgten technologieneutralen Ansatz auch s\u00e4mtliche weiteren Fragen rund um die Regulierung von Blockchain-basierten Anwendungen im Finanzbereich l\u00f6sen? Nicht ganz.<\/p>\n<p>Die inh\u00e4renten technischen Eigenschaften der Blockchain-Technologie bergen auch Chancen und Risiken, die auf sie zugeschnittene, das heisst technologiespezifische Antworten erfordern. Dies betrifft etwa das Gebiet der Finanzmarktinfrastrukturen, den Integrit\u00e4tsschutz des Finanzplatzes und die Sicherstellung der Resilienz von Blockchain-Applikationen, wenn diese k\u00fcnftig zur Abbildung realwirtschaftlicher Transaktionen eingesetzt werden sollen. Der Bundesrat hat deshalb in einem Bericht zur Distributed-Ledger-Technologie vom Dezember 2018 den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgezeigt und am 22. M\u00e4rz 2019 die Vernehmlassung f\u00fcr entsprechende Gesetzesanpassungen er\u00f6ffnet. <a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Mit dem Vorschlag f\u00fcr eine Fintech-Lizenz, dem Abbau unn\u00f6tiger H\u00fcrden in ihren Regelwerken und der Schaffung von Rechtssicherheit im ICO-Bereich durch eine Wegleitung hat die Finma wichtige Schritte umgesetzt. Sie setzt sich weiterhin intensiv mit den Herausforderungen im Zusammenhang mit den neuen technologischen Entwicklungen auseinander, sei es bei Bewilligungsfragen, in den Bereichen Aufsicht oder Regulierung. Eine prinzipienbasierte Regulierung gew\u00e4hrleistet dabei die Flexibilit\u00e4t, um legitime Innovation auch k\u00fcnftig zu erm\u00f6glichen, Umgehungen und Missbrauch aber zu unterbinden.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Die Autoren vertreten im Beitrag ihre pers\u00f6nliche Meinung, die nicht zwingend mit derjenigen der Finma \u00fcbereinstimmt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Vgl. Finma (2018): Rundschreiben 2016\/7 \u00ab<a href=\"https:\/\/www.finma.ch\/de\/~\/media\/finma\/dokumente\/dokumentencenter\/myfinma\/rundschreiben\/finma-rs-2016-07---20180801.pdf?la=de\">Video- und Online-Identifizierung<\/a>\u00bb.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Finma (2018): <a href=\"https:\/\/www.finma.ch\/de\/news\/2018\/02\/20180216-mm-ico-wegleitung\/\">Wegleitung f\u00fcr Unterstellungsanfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICOs)<\/a>, 16. Februar. In einer \u00abUnterstellungsanfrage\u00bb schildert ein Anfrager einen Sachverhalt und ersucht die Finma um Best\u00e4tigung, dass dieser nicht zu einer Unterstellung unter die Finanzmarktgesetze f\u00fchrt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Art. 2 Bst. b FinfraG.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Bundesrat (2018): <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen.msg-id-73398.html\">Bericht des Bundesrates \u00abRechtliche Grundlagen f\u00fcr Distributed-Ledger-Technologie und Blockchain in der Schweiz\u00bb<\/a>, Dezember; Bundesrat (2019): <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen.msg-id-74420.html\">Bundesrat er\u00f6ffnet Vernehmlassung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr Blockchain\/DLT<\/a>, Medienmitteilung vom 22. 3. 2019.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Anfang war der Bitcoin. 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