{"id":104792,"date":"2019-04-23T10:30:56","date_gmt":"2019-04-23T10:30:56","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2019\/04\/bill-05-2019fr\/"},"modified":"2023-08-23T22:58:13","modified_gmt":"2023-08-23T20:58:13","slug":"bill-05-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2019\/04\/bill-05-2019\/","title":{"rendered":"Referenzpreis f\u00fcr Medikamente: Sparmassnahme auf Kosten der Patienten?"},"content":{"rendered":"<p>Generika sind in der Schweiz im Durchschnitt rund doppelt so teuer wie in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern. Um den Preiswettbewerb zu verst\u00e4rken, wurde 2011 die Generikapreisfestlegung angepasst und ein differenzierter Selbstbehalt eingef\u00fchrt. Die angestrebten Einsparungen konnten jedoch nicht realisiert werden. Der Bundesrat sieht daher im Rahmen von \u00abGesundheit 2020\u00bb als eine Massnahme der Kostend\u00e4mpfung im Gesundheitswesen die Einf\u00fchrung eines Referenzpreissystems im Markt f\u00fcr patentabgelaufene Arzneimittel vor.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas geplante Referenzpreissystem legt einen Maximalpreis f\u00fcr patentabgelaufene Wirkstoffe fest, der von den Krankenversicherern im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verg\u00fctet wird. Bei Preisen, die \u00fcber diesem Referenzpreis liegen, m\u00fcssen die Versicherten die Differenz zum Referenzpreis grunds\u00e4tzlich aus der eigenen Tasche bezahlen.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Bei Preisen unterhalb des Referenzpreises erfolgt keine R\u00fcckerstattung der Differenz.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin Referenzpreis ist aber nicht f\u00fcr alle patentabgelaufenen Medikamente vorgesehen. Ein Wirkstoff soll nur dann in das System aufgenommen werden, wenn mindestens drei Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung vorliegen. Die Festlegung des Referenzpreises erfolgt entweder anhand eines Preisabschlags auf den Auslandpreisvergleich f\u00fcr das Originalpr\u00e4parat oder mittels eines definierten Perzentils der Preisverteilung (siehe <em>Kasten<\/em>). Zus\u00e4tzlich zum Referenzpreis soll eine Preisobergrenze f\u00fcr alle Arzneimittel im Referenzpreissystem definiert werden, die dem heutigen maximalen Generikapreisniveau<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> entspricht. Der Referenzpreis wird j\u00e4hrlich \u00fcberpr\u00fcft und nur dann angepasst, wenn aus der \u00dcberpr\u00fcfung ein niedrigerer Preis hervorgeht. Wird aus medizinischen Gr\u00fcnden ein Arzneimittel mit einem Preis \u00fcber dem Referenzpreis verschrieben, werden dessen Kosten weiterhin komplett durch die OKP verg\u00fctet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Auftrag des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) haben wir eine vertiefte Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung (RFA) f\u00fcr ein solches Referenzpreissystem durchgef\u00fchrt.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Mit einer RFA k\u00f6nnen die Folgen einer geplanten Regulierung auf verschiedenen Ebenen bereits im Vorfeld untersucht werden. Das schafft mehr Transparenz, bessere Entscheidungsgrundlagen und kann m\u00f6gliche Alternativen aufzeigen.&#13;<\/p>\n<h2>Alle Akteure im Gesundheitswesen betroffen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm die Auswirkungen eines Referenzpreissystems zu identifizieren, wurde in einem ersten Schritt anhand der Erkenntnisse aus der Literatur ein Wirkungsmodell erstellt. Dieses wurde dann mit Experten aller Akteursgruppen<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a> in Interviews und Fokusgruppen konkretisiert und validiert. Neben der erw\u00fcnschten Wirkung, dass ein Referenzpreissystem die OKP-Kosten senkt, sind auch zwei unerw\u00fcnschte Wirkungen zu erwarten: namentlich Risiken bei der Patienten- und der Versorgungssicherheit. In einem zweiten Schritt haben wir gesch\u00e4tzt, wie hoch die maximalen Einsparungen in der OKP bei der Einf\u00fchrung eines Referenzpreissystems sind. Eine quantitative Absch\u00e4tzung der Auswirkungen auf die Patienten- und die Versorgungssicherheit war hingegen nicht m\u00f6glich.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nPharmaunternehmen k\u00f6nnten auf die niedrigeren Preise auf zwei Arten reagieren: Einerseits k\u00f6nnten sie einzelne Produkte in der Schweiz nicht mehr vertreiben oder mit dem ganzen Sortiment aus dem Schweizer Markt austreten.<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a> Dieses Risiko besteht vor allem bei den Generikaherstellern, da bei ihnen ein gr\u00f6sserer Teil ihrer Produktpalette unter das Referenzpreissystem fiele und ihr Preisvorteil gegen\u00fcber dem Originalpr\u00e4parat geschm\u00e4lert w\u00fcrde. Bei gewissen Wirkstoffen k\u00f6nnen sich solche Marktaustritte negativ auf die Versorgungssicherheit auswirken. Zudem k\u00f6nnen sie die Einsparungen der OKP reduzieren, wenn dadurch weniger als drei Arzneimittel in einer Referenzpreisgruppe verbleiben, weil dann kein Referenzpreis mehr gilt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nM\u00f6glich ist andererseits aber auch, dass die Herstellerfirmen versuchen werden, die Produktionskosten zu senken, um weiterhin die gleiche Marge zu erzielen. Versorgungsprobleme, die bereits heute vor allem bei Billigprodukten zu beobachten sind, k\u00f6nnten sich dadurch akzentuieren und Generikainnovationen ausbleiben. Schliesslich ist anzunehmen, dass bei internationalen Versorgungsengp\u00e4ssen die weniger lukrativen M\u00e4rkte sp\u00e4ter bedient werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nF\u00fcr Grossisten, Apotheken und selbst dispensierende \u00c4rzte \u2013 also \u00c4rzte, die selber Arzneimittel abgeben k\u00f6nnen \u2013 bedeutet ein Referenzpreissystem vor allem niedrigere Einnahmen. Wegen der j\u00e4hrlichen Anpassung des Referenzpreises sind sie zudem aber auch mit einem h\u00f6heren Risiko der Lagerhaltung konfrontiert, weil gewisse Produkte potenziell nach der Anpassung nicht mehr komplett von der OKP verg\u00fctet w\u00fcrden. Die Apotheken und \u00c4rzte werden daher vermutlich versuchen, ihre Lagerhaltung zu reduzieren, wodurch sich automatisch die Rolle der Grossisten bei der Lagerhaltung verst\u00e4rkt. F\u00fcr diese wiederum k\u00f6nnte sich der Anreiz vergr\u00f6ssern, das Sortiment auf lukrative Arzneimittel einzuschr\u00e4nken, was die Versorgungssicherheit negativ beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nF\u00fcr die Apotheker und vor allem f\u00fcr die \u00c4rzte in eigener Praxis sowie im Spitalambulatorium<a href=\"#footnote_6\" id=\"footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor\">[6]<\/a> d\u00fcrfte ein Referenzpreissystem zumindest in einer ersten Phase den Arbeitsaufwand steigern. Bei beiden w\u00fcrde sich der Informationsaufwand gegen\u00fcber den Patienten vergr\u00f6ssern. Die \u00c4rzte m\u00fcssten die Patienten zudem bei einem Medikamentenwechsel teilweise neu einstellen, was zu zus\u00e4tzlichen Arztkonsultationen f\u00fchren und entsprechend die Einsparungen bei der OKP schm\u00e4lern w\u00fcrde. Medikamentenwechsel k\u00f6nnen sich insbesondere bei gewissen Krankheitsbildern auch negativ auf die Patientensicherheit auswirken. Allerdings sind Medikamentenwechsel wohl vor allem bei der Einf\u00fchrung des Referenzpreissystems zu erwarten. Um dieses Risiko f\u00fcr die Patientensicherheit zu mindern, ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Diese besagt, dass die OKP aus medizinischen Gr\u00fcnden verschriebene Arzneimittel mit einem Preis oberhalb des Referenzpreises verg\u00fcten muss. Durch diese Ausnahmeregelung k\u00f6nnte es allerdings wiederum zu zus\u00e4tzlichen Auseinandersetzungen mit den Krankenversicherern<a href=\"#footnote_7\" id=\"footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor\">[7]<\/a> kommen.&#13;<\/p>\n<h2>Geringere Medikamentenkosten erwartet<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUnsere Sch\u00e4tzungen betreffend die potenziellen Einsparungen ergeben, dass sich die Medikamentenkosten in der OKP durch die Einf\u00fchrung eines Referenzpreissystems nach Variante 1 (siehe <em>Kasten<\/em>) maximal in der Gr\u00f6ssenordnung von 310 bis 480 Millionen Franken<a href=\"#footnote_8\" id=\"footnote-anchor_8\" class=\"inline-footnote__anchor\">[8]<\/a> reduzieren. Bei Variante 2 sind die maximalen Einsparungen etwas geringer, n\u00e4mlich 190 bis 250 Millionen Franken<a href=\"#footnote_9\" id=\"footnote-anchor_9\" class=\"inline-footnote__anchor\">[9]<\/a>. F\u00fcr diese statische Analyse gehen wir davon aus, dass das Mengenger\u00fcst unver\u00e4ndert bleibt und dass die \u00c4rzte darauf verzichten, ihren Patienten aus medizinischen Gr\u00fcnden ein Medikament mit einem Preis \u00fcber dem Referenzpreis zu verschreiben. Ebenso nehmen wir an, dass keine Hersteller aus dem Markt austreten. Ein Grossteil der Einsparungen in der OKP \u2013 rund 70 bis 80 Prozent \u2013 gehen auf Kosten der Pharmaindustrie. Die restlichen 20 bis 30 Prozent werden eingespart, weil sich die Vertriebsmarge der Grossisten, Apotheker und selbst dispensierenden \u00c4rzte reduziert. Unsere dynamische Analyse zeigt aber, dass diese Einsparungen nicht vollst\u00e4ndig realisiert werden k\u00f6nnen. Eine Reduktion der Einsparungen ergibt sich beispielsweise aufgrund der Ausnahmeregelung, dass aus medizinischen Gr\u00fcnden verschriebene Arzneimittel mit einem Preis oberhalb des Referenzpreises durch die OKP verg\u00fctet werden m\u00fcssen. Zudem zeigen die Erfahrungen aus dem Ausland, dass es in der langen Frist zu einer Verlagerung der Nachfrage hin zu patentgesch\u00fctzten Arzneimitteln kommen kann. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnte es in anderen Bereichen zu Zusatzkosten kommen, welche die Einsparungen wieder reduzieren. Zu denken ist etwa an zus\u00e4tzliche Arztbesuche, Laboruntersuchungen und die Behandlung von Nebenwirkungen bei Umstellungen der Medikation sowie Folgekosten durch Therapieabbr\u00fcche oder Fehlmedikationen.&#13;<\/p>\n<h2>M\u00f6gliche Alternativen pr\u00fcfen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWir sehen grunds\u00e4tzlich drei Alternativen zum Referenzpreissystem, welche ebenfalls eine Senkung der Medikamentenausgaben in der OKP erlauben w\u00fcrden. Pr\u00fcfenswert scheint uns insbesondere die bestehende Preisregulierung \u2013 sprich die H\u00f6he der Preisabschl\u00e4ge zur Festlegung des Generikapreisniveaus und die Regelung zum differenzierten Selbstbehalt \u2013 zu versch\u00e4rfen. Vorteilhaft dabei w\u00e4re, dass die heutige Preisregulierung nicht weiter verkompliziert w\u00fcrde. Eine zweite Alternative w\u00e4re die verpflichtende Generikasubstitution respektive die Wirkstoffverschreibung. Dabei w\u00e4ren die Leistungserbringer verpflichtet, f\u00fcr patentabgelaufene Arzneimittel das preisg\u00fcnstigste Pr\u00e4parat abzugeben respektive anstelle des Pr\u00e4parates den darin enthaltenen Wirkstoff zu verordnen. Eine dritte Alternative w\u00e4re der Abbau von Marktzugangshemmnissen; beispielsweise k\u00f6nnten die Vorschriften bei der Zulassung von Generika reduziert werden. Alle drei Massnahmen d\u00fcrften voraussichtlich die bisher geringe Generikadurchdringung erh\u00f6hen und\/oder den Preiswettbewerb verst\u00e4rken.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nInsgesamt erscheint es plausibel, dass ein Referenzpreissystem die OKP-Kosten durch niedrigere Medikamentenkosten zumindest kurzfristig reduzieren kann. Wir rechnen mit Einsparungen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich. Diesen Einsparungen stehen jedoch wahrscheinlich (teilweise tempor\u00e4re) Verschlechterungen der Patienten- und Versorgungssicherheit gegen\u00fcber. Eine Empfehlung f\u00fcr oder gegen die Regulierung k\u00f6nnen wir deshalb nicht abgeben, weil unbekannt ist, ob der negative Nutzen von potenziellen Verschlechterungen bei der Patienten- und Versorgungssicherheit gr\u00f6sser ist als der positive Nutzen aus den eingesparten OKP-Kosten. Insgesamt bleibt es deshalb eine politische Entscheidung, wie die Effekte gegeneinander abgewogen werden und ob ein staatliches Handeln \u00fcberhaupt notwendig ist. Variante 1 wird als die bessere der zwei Varianten beurteilt, da sie bei \u00e4hnlichen Wirkungen auf die Patienten- und Versorgungssicherheit voraussichtlich h\u00f6here Einsparungen generiert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nUm die negativen Aspekte der geplanten Regulierung abzumildern, schlagen wir die Pr\u00fcfung von drei Begleitmassnahmen vor. Die negativen Folgen f\u00fcr die Patientensicherheit k\u00f6nnten erstens durch die Ausnahme gewisser problematischer Krankheitsbilder vom Referenzpreissystem und zweitens durch die Anwendung des Referenzpreises ausschliesslich auf Erstverschreibungen<a href=\"#footnote_10\" id=\"footnote-anchor_10\" class=\"inline-footnote__anchor\">[10]<\/a> reduziert werden. Drittens k\u00f6nnte der Verzicht auf die neue Preisobergrenze die Generikadurchdringung und eventuell auch den Generikawettbewerb f\u00f6rdern. Denn das wichtigste Differenzierungsmerkmal der Generika gegen\u00fcber den Originalen, n\u00e4mlich der Preisvorteil, bliebe dadurch eher erhalten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Arzneimittelmarkt werden neben dem Referenzpreissystem derzeit andere Stellschrauben neu definiert: die Vertriebsmargen, die leistungsorientierte Abgeltung der Apotheker und das Heilmittelgesetz. Die konkrete Ausgestaltung dieser Stellschrauben hat auch einen Einfluss auf das Verhalten der Akteure unter einem Referenzpreissystem. Wir empfehlen deshalb, mit dem konkreten Entscheid f\u00fcr oder gegen ein solches System mindestens noch so lange zuzuwarten, bis diese zentralen Stellschrauben neu definiert sind, und in der verbleibenden Zeit die erw\u00e4hnten Regulierungsalternativen eingehender zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Dies gilt unabh\u00e4ngig von der heutigen Regelung des Selbstbehalts, wo eine Deckelung bei 700 Franken stattfindet.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Gem\u00e4ss Art. 65c KVV respektive Art. 34g KLV.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Die <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/de\/home\/Publikationen_Dienstleistungen\/Publikationen_und_Formulare\/Regulierung\/regulierungsfolgenabschaetzung\/vertiefte-rfa\/Referenzpreissystem_2018\/Referenzpreissystem.html\">vollst\u00e4ndige Studie<\/a> ist online verf\u00fcgbar auf Seco.admin.ch.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">\u00a0\u00c4rzte, Spit\u00e4ler, Patienten, Apotheker, Grossisten, Pharmaunternehmen, Krankenversicherer.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Bereits heute gibt es in der Schweiz eine betr\u00e4chtliche Zahl patentabgelaufener Arzneimittel, f\u00fcr die kein Generikum auf dem Markt ist.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_6\" class=\"footnote--item\">M\u00f6gliche Auswirkungen auf die station\u00e4ren Spit\u00e4ler sch\u00e4tzen wir als gering ein. Insbesondere weil die Medikamentenausgaben im station\u00e4ren Bereich durch die Fallpauschale abgegolten werden. Deshalb unterliegt die Verg\u00fctung der Medikamente dort nicht dem Referenzpreis.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_7\" class=\"footnote--item\">M\u00f6gliche Auswirkungen auf die Krankenversicherer werden in Form von zus\u00e4tzlichem administrativem Aufwand zur \u00dcberpr\u00fcfung der Preise und der Ausnahmeregelung erwartet. Dieser sollte aber vermutlich gering ausfallen.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_8\" class=\"footnote--item\">In Abh\u00e4ngigkeit der H\u00f6he des Preisabschlags (10\u201330%).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_8\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_9\" class=\"footnote--item\">In Abh\u00e4ngigkeit der H\u00f6he des Preiszuschlags (0\u201310%).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_9\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_10\" class=\"footnote--item\">Bereits \u00e4rztlich behandelte Patienten (Folgeverschreibungen) m\u00fcssten nicht auf eine neue Medikation umgestellt werden.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_10\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Generika sind in der Schweiz im Durchschnitt rund doppelt so teuer wie in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern. 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Eine Studie rechnet mit Einsparungen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich. Beeintr\u00e4chtigt wird hingegen die Patienten- und Versorgungssicherheit.","post_hero_image_description":"Die Pharmaunternehmen k\u00f6nnten sich bei einem Referenzpreis auf Medikamente aus dem Schweizer Markt zur\u00fcckziehen \u2013 mit negativen Folgen f\u00fcr die Versorgungssicherheit.","post_hero_image_description_copyright_de":"Keystone","post_hero_image_description_copyright_fr":"Keystone","post_references_literature":"","post_kasten":[{"kasten_title":"Wie wird der Referenzpreis bestimmt?","kasten_box":"<span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman;\">Variante 1:<\/span>&#13;\n&#13;\n<span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman;\">Der Referenzpreis entspricht dem heutigen Generikapreisniveau, welches \u00fcber einen Preisabschlag auf dem durch einen Auslandpreisvergleich bestimmten Preis f\u00fcr das Originalpr\u00e4parat ermittelt wird. In Referenzpreisgruppen mit mindestens vier Arzneimitteln wird ein zus\u00e4tzlicher fixer prozentualer Preisabschlag angewandt. Die H\u00f6he des Preisabschlags war in der Analyse zwischen 10 und 30 Prozent zu variieren.<\/span>&#13;\n&#13;\n<span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman;\">Variante 2:<\/span>&#13;\n&#13;\n<span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman;\">Modell mit regelm\u00e4ssiger Preismeldung der Anbieter und darauf basierender Festlegung des Referenzpreises auf einem definierten Perzentil der Preisverteilung und einem Preiszuschlag. Die H\u00f6he des Preiszuschlags war in der Analyse zwischen 0 und 10 Prozent zu variieren. <\/span>"}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":104795,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":104799,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"85044","post_abstract":"<span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman;\">In der Strategie \u00abGesundheit 2020\u00bb sieht der Bundesrat mit dem Referenzpreissystem eine Massnahme zur Kostend\u00e4mpfung vor. Der Grund: Verglichen mit dem Ausland sind die Generikapreise in der Schweiz hoch. Deshalb soll im Markt f\u00fcr patentabgelaufene Arzneimittel f\u00fcr jeden Wirkstoff ein Maximalpreis definiert werden, welcher die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) \u00fcbernimmt. Eine Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung der Beratungsunternehmen Polynomics und Interface zusammen mit der Universit\u00e4t Basel kommt zum Schluss, dass direkte Einsparungen bei der OKP im niedrigen dreistelligen Millionenbereich realisiert werden k\u00f6nnen. Allerdings wird eine Verschlechterung der Patienten- und Versorgungssicherheit erwartet. 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