{"id":104818,"date":"2019-04-23T10:30:42","date_gmt":"2019-04-23T10:30:42","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2019\/04\/faoro-05-2019fr\/"},"modified":"2023-08-23T22:58:39","modified_gmt":"2023-08-23T20:58:39","slug":"faoro-05-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2019\/04\/faoro-05-2019\/","title":{"rendered":"Der digitale Gang zur Beh\u00f6rde"},"content":{"rendered":"<p>Die heutige Verwaltung funktioniert nach der Zust\u00e4ndigkeitslogik: Meinen Baubewilligungsantrag reiche ich bei der Baudirektion ein, mit Fragen zur Steuerverf\u00fcgung wende ich mich ans Steueramt, und beim Verlust meines Fahrzeugausweises gehe ich zum Strassenverkehrsamt. Ausserdem ist es heute in der Regel die Nutzerseite \u0618\u2013 also B\u00fcrger oder Unternehmen \u2013, die einen Antrag stellt und Daten und Belege liefert. Das g\u00e4ngige Instrument f\u00fcr diesen Prozess ist das Formular. Es hat sich in der Papierform etabliert, wurde im Zuge der Internetnutzung als PDF f\u00fcr die elektronische Nutzung adaptiert und ist heute beispielsweise bei der Deklaration der Online-Steuererkl\u00e4rung zum vollelektronischen Prozess geworden. Doch nur das Medium hat sich ver\u00e4ndert, die Rollen sind gleich geblieben: B\u00fcrger und Unternehmer agieren und liefern, die Verwaltungen pr\u00fcfen und reagieren.&#13;<\/p>\n<h2>Eine neue Strategie ist unterwegs<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie E-Government-Strategie der Schweiz 2020\u20132023 soll das \u00e4ndern. Das Ziel: weg von der Zust\u00e4ndigkeitslogik und vom reaktiven Formularmodus, hin zu einer Beh\u00f6rde, die einen direkten Zugang zu Informationen und Diensten bietet und die Prozesse so weit als m\u00f6glich automatisiert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nUm die Ausbreitung elektronischer Beh\u00f6rdenleistungen voranzutreiben, haben Bund, Kantone und Gemeinden 2008 gemeinsam die Organisation E-Government Schweiz gegr\u00fcndet. Der Steuerungsausschuss setzt sich zusammen aus politischen Vertretern aller drei Staatsebenen. Vorsitzender ist Bundespr\u00e4sident Ueli Maurer. Momentan erarbeiten Fachleute aller Staatsebenen die E-Government-Strategie Schweiz f\u00fcr die Jahre 2020 bis 2023. Bis Ende 2019 soll sie dem Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen sowie dem St\u00e4dte- und dem Gemeindeverband zur Unterzeichnung vorliegen. Bereits im Sommer wird sie ihnen zur Konsultation unterbreitet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAls Grundlage f\u00fcr die Strategie hat der Steuerungsausschuss bereits wichtige Eckwerte vorgelegt. Diese bestehen aus einem Leitbild, sieben Prinzipien und vier Handlungsfeldern (siehe <em>Abbildung<\/em>). Der Bundesrat hat diese Eckwerte im November 2018 gutgeheissen.&#13;<\/p>\n<h2>Automatisierter Beh\u00f6rdengang<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Fokus des Leitbildes lautet \u00abDigital First\u00bb. Und der Name ist Programm: Bund, Kantone und Gemeinden sollen bei der Bereitstellung von Informationen und Diensten k\u00fcnftig digitale Kan\u00e4le priorisieren. Dabei m\u00fcssen wichtige Prinzipien befolgt werden, die auch Teil der europ\u00e4ischen E-Government-Deklaration von Tallinn sind: Die Prozesse sollen automatisiert und zielgruppengerecht ausgestaltet sein, und es sollen innovative Technologien zum Einsatz kommen. Ausserdem m\u00fcssen die einzelnen Beh\u00f6rdenstellen zusammenarbeiten und ihre Daten austauschen, sodass die Daten gemeinsam verwaltet werden k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\">Leitbild, Prinzipien und Handlungsfelder der E-Government-Strategie 2020\u20132023<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2019\/04\/Faoro_Abb_DE.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-86435\" src=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2019\/04\/Faoro_Abb_DE.png\" alt=\"\" width=\"1801\" height=\"957\" \/><\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn Zukunft k\u00f6nnte ein Beh\u00f6rdengang im Internet, der auf diesen Prinzipien beruht, wie folgt aussehen: Eine B\u00fcrgerin aktiviert auf ihrem Smartphone ihre Verwaltungsapplikation, auf der ihre staatlich anerkannte elektronische Identit\u00e4t hinterlegt ist. Sie sagt dem digitalen Sprachassistenten, dass sie finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tte beantragen m\u00f6chte. Das Programm leitet sie auf die entsprechende Oberfl\u00e4che weiter, wo sie nur wenige Informationen angeben muss, beispielsweise ab wann und in welcher Institution die externe Kinderbetreuung beginnt. Je nachdem, welchen Kanal sie w\u00e4hlt, erh\u00e4lt die B\u00fcrgerin anschliessend eine Eingangsbest\u00e4tigung der Anfrage \u00fcber die Verwaltungsapp oder per E-Mail und erf\u00e4hrt, bis wann sie mit einem Entscheid rechnen kann. Zeitgleich l\u00f6st die Anfrage auch bei der kommunalen Verwaltung einen Prozess aus: Beim Zivilstandsamt werden die n\u00f6tigen Daten des betroffenen Kindes eingeholt und bei der kantonalen Steuerbeh\u00f6rde das Jahreseinkommen der betreffenden Familie abgefragt \u2013 alles ganz automatisch, wohlgemerkt. Auf der Grundlage dieser Daten entscheidet die Beh\u00f6rde dann, ob ein Anrecht auf finanzielle Unterst\u00fctzung besteht. Den Entscheid kommuniziert sie der B\u00fcrgerin per E-Mail.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEinige der strategischen Prinzipien finden in diesem Beispiel Anwendung. So kommen etwa mit der k\u00fcnstlichen Intelligenz im digitalen Sprachassistenten innovative Technologien zum Einsatz. Ausserdem findet die B\u00fcrgerin den gesuchten Service ohne Probleme, sie muss keinen Registrierungsprozess durchlaufen, und sie gibt nur jene Daten an, welche die Verwaltung noch nicht kennt. Die \u00fcbrigen erforderlichen Angaben holt die Beh\u00f6rde bei den betroffenen Verwaltungsstellen selbst ein. Zwar ist der Prozess nicht vollst\u00e4ndig automatisiert, er kommt also nicht ganz ohne Antrag seitens der B\u00fcrgerin aus, aber der Aufwand beschr\u00e4nkt sich auf ein Minimum.&#13;<\/p>\n<h2>Kantone und Gemeinde sollen kooperieren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm das oben skizzierte Szenario eines Beh\u00f6rdengangs zu realisieren, hat der Steuerungsausschuss vier Handlungsfelder definiert. Sie bezeichnen die Bereiche, in denen Massnahmen weiterzuf\u00fchren oder neu in den Umsetzungsplan aufzunehmen sind. Die Massnahmen k\u00f6nnen nationale Vorhaben oder auch lokale Projekte sein, um innovative Ans\u00e4tze zu pr\u00fcfen. Massnahmen im Handlungsfeld Interaktion und Partizipation werden allerdings vor allem Kantone und Gemeinden betreffen, denn der Grossteil der Beh\u00f6rdenkontakte findet dort statt. Eine m\u00f6gliche Massnahme hier k\u00f6nnte sein, dass Kantone und Gemeinden bei der Optimierung der Bedienbarkeit, der Zug\u00e4nglichkeit und bei der Bereitstellung von Inhalten zusammenarbeiten. So k\u00f6nnten sie heutige H\u00fcrden bei der Nutzung von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen ausr\u00e4umen und den Umsetzungsaufwand der Beh\u00f6rden reduzieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Handlungsfeld Basisdienste und Infrastruktur werden schweizweite Anstrengungen n\u00f6tig sein. Nur so lassen sich die anstehenden Herausforderungen, beispielsweise bei der Etablierung einer staatlich anerkannten Identit\u00e4t und einer gemeinsamen, beh\u00f6rden\u00fcbergreifenden Datenverwaltung erfolgreich meistern. Auch im Bereich Organisation und rechtliche Grundlagen braucht es eine \u00fcbergeordnete Koordination. Projekte, um den Rechtsetzungsbedarf abzukl\u00e4ren und die Steuerung in den Bereichen Digitalisierung und E-Government zu verbessern, wurden bereits Ende letzten Jahres gestartet. Die daraus entstandenen Aussprachepapiere werden die weiteren Arbeiten von E-Government Schweiz in diesem Handlungsfeld vorgeben. Massnahmen im Bereich Vertrauen und Wissen betreffen vor allem den Kulturwandel, der bei der Verwaltung, der Bev\u00f6lkerung und in der Wirtschaft anzustossen ist. Denn nur wenn der Nutzen der Digitalisierung bekannt ist, kann das Vertrauen in ihre Vorteile gest\u00e4rkt werden. M\u00f6gliche Massnahmen dazu k\u00f6nnten etwa niederschwellige Weiterbildungs- und Informationsangebote sein.&#13;<\/p>\n<h2>Die Verwaltung ins digitale Zeitalter bef\u00f6rdern<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Umsetzungsplan zur E-Government-Strategie 2020\u20132023 ist momentan noch in Arbeit. Erst wenn die Strategie per 1.1.2020 in Kraft getreten ist, wird der Steuerungsausschuss auch den Umsetzungsplan verabschieden. Ein Entwurf wird allerdings bereits im Sommer 2019 an Bund, Kantone und Gemeinden geschickt, wenn diese gemeinsam die Strategie konsultieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWerden die Eckwerte konsequent umgesetzt, wird die E-Government-Strategie die Verwaltungst\u00e4tigkeit ins Zeitalter der Digitalisierung bef\u00f6rdern. Dies kann nur gelingen, wenn Bund, Kantone und Gemeinden an einem Strang ziehen und eng zusammenarbeiten. Damit sich B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zuk\u00fcnftig nicht mehr mit Verwaltungszust\u00e4ndigkeiten und dem Sammeln von Belegen aufhalten m\u00fcssen, sondern mit minimalem Aufwand ihre Beh\u00f6rdeng\u00e4nge im Internet erledigen k\u00f6nnen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die heutige Verwaltung funktioniert nach der Zust\u00e4ndigkeitslogik: Meinen Baubewilligungsantrag reiche ich bei der Baudirektion ein, mit Fragen zur Steuerverf\u00fcgung wende ich mich ans Steueramt, und beim Verlust meines Fahrzeugausweises gehe ich zum Strassenverkehrsamt. 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Bund, Kantone und Gemeinden arbeiten seit 2008 zusammen, um die elektronische Verwaltungst\u00e4tigkeit voranzutreiben. Mit der neuen Strategie erfolgt nun eine Neuausrichtung der gemeinsamen T\u00e4tigkeiten. Das Motto des Leitbildes lautet \u00abDigital First\u00bb. Die Bereitstellung von Informationen und Diensten \u00fcber den elektronischen Kanal soll damit zuk\u00fcnftig priorisiert werden. Weitere Prinzipien, die auch Teil der europ\u00e4ischen E-Government-Deklaration von Tallinn sind, sollen der E-Government-Strategie Schweiz 2020\u20132023 zugrunde liegen. 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