{"id":105008,"date":"2019-03-25T11:00:02","date_gmt":"2019-03-25T11:00:02","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2019\/03\/kott-04-2019fr\/"},"modified":"2025-06-16T11:44:34","modified_gmt":"2025-06-16T09:44:34","slug":"kott-04-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2019\/03\/kott-04-2019\/","title":{"rendered":"Die soziale Gerechtigkeit f\u00f6rdern: Die ILO von 1919 bis heute"},"content":{"rendered":"<p>Nach dem Ersten Weltkrieg setzten die Siegerm\u00e4chte eine Kommission f\u00fcr internationales Arbeitsrecht ein. Damit reagierten sie auf die Forderungen der Gewerkschaften zu Kriegszeiten. Zudem kursierten \u00c4ngste vor der bolschewistischen Revolution. Im Jahr 1919 gr\u00fcndeten die Siegerm\u00e4chte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Die <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/19190025\/index.html\">ILO-Verfassung<\/a>, die den Abschnitt XIII des Versailler Vertrags bildet, beginnt mit den Worten: \u00abDer Weltfriede kann auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.\u00bb Aufgrund ihres Engagements f\u00fcr soziale Gerechtigkeit als Voraussetzung f\u00fcr den Weltfrieden wurde der ILO im Jahr 1969 der Friedensnobelpreis verliehen.<\/p>\n<p>Doch: Um welche Art von sozialer Gerechtigkeit geht es hier? Und wie hat sich das Verst\u00e4ndnis der sozialen Gerechtigkeit in den 100 Jahren des Bestehens der ILO entwickelt, in denen die Zahl ihrer Mitglieder von 44 im Jahr 1919 auf 187 im Jahr 2019 gestiegen ist?<\/p>\n<h2><strong>Ein globales Arbeitsrecht<\/strong><\/h2>\n<p>Da innerhalb der ILO keine theoretischen Diskussionen \u00fcber den Begriff \u00absoziale Gerechtigkeit\u00bb gef\u00fchrt werden, lohnt sich ein Blick auf die Verfassung von 1919. Dort sind Ziele aufgef\u00fchrt, die die begriffliche Grundlage bilden. In der Pr\u00e4ambel wird betont, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sei dringend erforderlich \u2013 etwa durch \u00abRegelung der Arbeitszeit, einschliesslich der Festsetzung einer H\u00f6chstdauer des Arbeitstages und der Arbeitswoche, Regelung des Arbeitsmarktes, Verh\u00fctung der Arbeitslosigkeit, Gew\u00e4hrleistung eines zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angemessenen Lohnes, Schutz der Arbeitnehmer gegen allgemeine und Berufskrankheiten sowie gegen Betriebsunf\u00e4lle\u00bb. Weiter werden Massnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen verlangt. Weitere Forderungen sind die Vorsorge f\u00fcr Alter und Invalidit\u00e4t, der Schutz der Interessen der im Ausland besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer, die Anerkennung des Grundsatzes \u00abGleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit\u00bb, die Anerkennung des Grundsatzes der Vereinigungsfreiheit sowie die Regelung des beruflichen und technischen Unterrichtes und \u00e4hnliche Massnahmen.<\/p>\n<p>Um diese Ziele zu erreichen, erarbeiteten die Mitglieder eine Art globales Arbeitsrecht. Dieses besteht mittlerweile aus 189 \u00dcbereinkommen. Jedes \u00dcbereinkommen muss dabei vom Parlament der einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Hinzu kommen 205 Empfehlungen, die nicht rechtsverbindlich sind. In der Zwischenkriegszeit standen solche Normen im Zentrum der Aktivit\u00e4ten der ILO: Knapp ein Drittel der 189 derzeit geltenden \u00dcbereinkommen wurde zwischen 1919 und\u00a01939 ausgearbeitet. Bis heute beruht die normative Arbeit auf einem nutzbringenden Austausch zwischen dem Internationalen Arbeitsamt \u2013 dem ILO-Sekretariat \u2013 und den nationalen Verwaltungen. Auf dieser Grundlage erarbeitete sich die ILO ein anerkanntes Fachwissen. Die Zahl der Experten des Internationalen Arbeitsamtes, welche dieses Fachwissen den Mitgliedsstaaten zur Verf\u00fcgung stellen, stieg von 400 im Jahr 1931 auf mittlerweile rund 2700.<\/p>\n<p>Am Ende des 19. Jahrhunderts versuchten mehrere Bewegungen, die soziale Frage zu l\u00f6sen. Zur Entwicklung des sozialreformistischen Programms \u2013 und des Arbeitsrechts \u2013 haben drei Str\u00f6mungen beigetragen: der reformistische Sozialismus, das soziale Christentum und die Bewegungen der liberalen Sozialreform. Alle drei Str\u00f6mungen organisierten sich international in mehreren Vereinigungen. Die einflussreichste war die Internationale Vereinigung f\u00fcr gesetzlichen Arbeiterschutz, die ihren Sitz ab 1901 in Basel hatte. Ihre Bibliothek, ihr Personal und ihre Sozialagenda wurden sp\u00e4ter von der ILO \u00fcbernommen. Indem der erste Direktor des Internationalen Arbeitsamtes, der franz\u00f6sische Sozialist Albert Thomas, die unterschiedlichen Str\u00f6mungen aufeinander abzustimmen vermochte, sicherte er der ILO das \u00dcberleben und erm\u00f6glichte ihre Weiterentwicklung.<\/p>\n<p>Die erw\u00e4hnten sozialreformistischen Str\u00f6mungen stimmten in zwei Punkten \u00fcberein. Erstens war man sich einig, dass die kapitalistische Industrialisierung zur Massenarmut f\u00fchrt \u2013 und dass die Massenarmut politische und soziale Unruhen beg\u00fcnstigt. Und zweitens: Diese soziale Frage kann \u2013 und muss \u2013 man mit Reformen innerhalb der bestehenden politischen und wirtschaftlichen Ordnung bek\u00e4mpfen. Die ILO-Verfassung will diese Reformen mit Arbeiterschutz, Umverteilung und Kollektivverhandlungen umsetzen: Dieser Grundsatz gilt bis heute.<\/p>\n<p>Sozialpartnerschaft und Kollektivverhandlungen bilden die liberale Basis der ILO \u2013 und dazu braucht es organisierte Sozialpartner. Diese Vorstellung ist in der dreigliedrigen Struktur der Organisation verankert: Regierungsvertreter, Arbeitnehmende und Arbeitgebende aus den Mitgliedsstaaten der ILO treffen sich jedes Jahr zur Internationalen Arbeitskonferenz, welche man als das ILO-Parlament bezeichnen k\u00f6nnte. Der ebenfalls dreigliedrige Verwaltungsrat, die Exekutive, tagt vier Mal j\u00e4hrlich. Diese \u00abtripartite\u00bb Struktur bedingt organisierte Sozialpartner. Die Vereinigungsfreiheit, die in der Pr\u00e4ambel der Verfassung von 1919 festgehalten ist, ist daher f\u00fcr das Funktionieren der ILO zentral. Die Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts sind in einem ILO-\u00dcbereinkommen von 1948 geregelt. Seit 1951 stellt ein Kontrollausschuss sicher, dass dieses Kern\u00fcbereinkommen eingehalten wird.<\/p>\n<h2><strong>Regulierung f\u00fcr den Norden?<\/strong><\/h2>\n<p>Die Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit wird seit 1919 im Kontext des wirtschaftlichen Wettbewerbs zwischen Nationalstaaten verstanden. In der Pr\u00e4ambel steht: \u00abAuch w\u00fcrde die Nichteinf\u00fchrung wirklich menschenw\u00fcrdiger Arbeitsbedingungen durch eine Nation die Bem\u00fchungen anderer Nationen um Verbesserung des Loses der Arbeitnehmer in ihren L\u00e4ndern hemmen.\u00bb Somit geh\u00f6rt die soziale Regulierung der wirtschaftlichen Globalisierung von Anfang an zum Selbstverst\u00e4ndnis der ILO. Allerdings beschr\u00e4nkte sie sich zun\u00e4chst auf die transatlantischen kapitalistischen L\u00e4nder.<\/p>\n<p>Die Normen spiegelten zun\u00e4chst weitgehend den Stand der Gesetzgebungen in wirtschaftlich entwickelten Weltregionen. F\u00fcr die Kolonien waren Ausnahmeregelungen vorgesehen, und die \u00abperipheren\u00bb europ\u00e4ischen, lateinamerikanischen und asiatischen Staaten argumentierten, der Entwicklungsstand ihres Landes erlaube es ihnen nicht, bestimmte \u00dcbereinkommen zu ratifizieren, die f\u00fcr die westlichen Industriel\u00e4nder konzipiert worden seien. Ab den Dreissigerjahren unterst\u00fctzte die ILO die wirtschaftlich und sozial weniger entwickelten L\u00e4nder bei ihrem Bestreben, Sozialgesetzgebungen zu erlassen, die mit den Normen der ILO vereinbar sind. Bei der ILO war man zur Einsicht gelangt, dass ein Wettbewerb zwischen ungleichen Sozialsystemen das Ziel der sozialen Gerechtigkeit gef\u00e4hrde. Fachunterst\u00fctzung bei der Einf\u00fchrung von entsprechenden Sozialmodellen leisteten die ILO-Experten zun\u00e4chst auf dem Balkan und anschliessend in Lateinamerika und in Asien.<\/p>\n<p>Doch der weltweite Export von europ\u00e4ischen Normen stiess rasch an seine Grenzen. Kritik erntete er insbesondere in den ehemaligen Kolonien, die nach dem Zweiten Weltkrieg unabh\u00e4ngig wurden. Statt Unterst\u00fctzung bei der Sozialgesetzgebung forderten die Ex-Kolonien Entwicklungshilfe \u2013 womit die Frage der sozialen Gerechtigkeit eine neue Dimension erhielt. Einige Regierungen begr\u00fcndeten ihre Forderungen mit dem Anspruch auf Wiedergutmachung f\u00fcr begangene Kolonialverbrechen.<\/p>\n<p>Massnahmen zur fachlichen Unterst\u00fctzung von Entwicklungsl\u00e4ndern bildeten ab den F\u00fcnfzigerjahren die Hauptt\u00e4tigkeit der ILO. Ihr Zweck bestand nicht darin, den Wohlstand umzuverteilen, sondern Fachwissen zu verbreiten, um die wirtschaftliche Entwicklung zu f\u00f6rdern und den s\u00fcdlichen L\u00e4ndern die M\u00f6glichkeit zu geben, ihren Platz im globalen Wirtschaftswettbewerb zu finden. Dabei ist die ILO im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) haupts\u00e4chlich f\u00fcr die Berufsbildung und f\u00fcr Schulungen von F\u00fchrungskr\u00e4ften zust\u00e4ndig. Seit 1965 bietet das Ausbildungszentrum der ILO in Turin Kurse f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte aus Entwicklungsl\u00e4ndern an.<\/p>\n<h2><strong>Soziale Gerechtigkeit gilt nicht f\u00fcr alle<\/strong><\/h2>\n<p>Doch das Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung geriet rasch in Konflikt mit dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit. Viele Entwicklungsstaaten betrachteten tiefe L\u00f6hne und einen geringeren Sozialschutz als Wettbewerbsvorteil auf den Weltm\u00e4rkten. Auf Druck von Regierungen und Wirtschaftseliten dieser L\u00e4nder passte die ILO deshalb ihre \u00dcbereinkommen an. So wurden beispielsweise beim \u00dcbereinkommen \u00fcber die Mindestnormen der sozialen Sicherheit von 1952 die urspr\u00fcnglichen Normen nach unten korrigiert. Auch das ILO-Weltbesch\u00e4ftigungsprogramm der Siebzigerjahre gewichtete die humanit\u00e4re Hilfe h\u00f6her als soziale Gerechtigkeit, wie sie in der Verfassung von 1919 definiert ist. Das Programm wollte in erster Linie menschliche Grundbed\u00fcrfnisse wie Nahrung, Wohnen, Gesundheit, Bildung decken.<\/p>\n<p>Schliesslich wurde das Ziel der sozialen Gerechtigkeit von vornherein auch dadurch eingeschr\u00e4nkt, dass die ILO nicht alle Arbeitnehmenden und nicht alle in gleichem Masse vertritt und sch\u00fctzt. Lohngleichheit f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner ist zwar schon 1919 in der Verfassung der ILO verankert. Trotzdem wurden Frauen innerhalb der Organisation lange Zeit marginalisiert. Diskriminierend wirkten auch geschlechterspezifische Regelungen in einzelnen \u00dcbereinkommen \u2013 wie das Nachtarbeitsverbot von 1919, mit dem sie von bestimmten Berufen ausgeschlossen wurden. Gar nicht unter die ILO-\u00dcbereinkommen fallen zudem Arbeitskr\u00e4fte ohne Arbeitsvertrag (informelle Besch\u00e4ftigte), zu denen derzeit beispielsweise fast 90\u00a0Prozent der Arbeitnehmenden in Indien geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Aus Sicht von sozial Benachteiligten gibt es auch positive Beispiele zu vermelden, etwa das \u00dcbereinkommen \u00fcber menschenw\u00fcrdige Arbeit f\u00fcr Hausangestellte von 2011. Zur Zielgruppe dieses \u00dcbereinkommens geh\u00f6ren grossmehrheitlich Frauen, von denen viele einen Migrationshintergrund haben. Diese Migrantinnen, die in ihren Herkunftsl\u00e4ndern weitgehend ausgegrenzt wurden, haben das \u00dcbereinkommen genutzt, um besonders gef\u00e4hrdeten Rechten zum Durchbruch zu verhelfen. Ihre Mobilisierung unterstreicht die Bedeutung der Arbeit der ILO in einer Welt, in der Regulierungen und die soziale Gerechtigkeit seit den Achtzigerjahren grundlegend infrage gestellt werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach dem Ersten Weltkrieg setzten die Siegerm\u00e4chte eine Kommission f\u00fcr internationales Arbeitsrecht ein. Damit reagierten sie auf die Forderungen der Gewerkschaften zu Kriegszeiten. Zudem kursierten \u00c4ngste vor der bolschewistischen Revolution. Im Jahr 1919 gr\u00fcndeten die Siegerm\u00e4chte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). 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