{"id":105021,"date":"2019-03-25T11:00:00","date_gmt":"2019-03-25T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2019\/03\/berset-04-2019fr\/"},"modified":"2023-08-23T22:59:13","modified_gmt":"2023-08-23T20:59:13","slug":"berset-04-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2019\/03\/berset-04-2019\/","title":{"rendered":"Schweiz will ILO-\u00dcbereinkommen modernisieren"},"content":{"rendered":"<p>Mit der Gr\u00fcndung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Jahr 1919 entstand das internationale Arbeitsrecht, welches auch das Schweizer Recht pr\u00e4gte. Aus jener Epoche stammt beispielsweise der Arbeitsvertrag: Gem\u00e4ss dem 1911 verabschiedeten Obligationenrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, und die Arbeitnehmenden sind durch zwingende arbeitsrechtliche Bestimmungen gesch\u00fctzt.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAls tripartite Institution bringt die ILO Arbeitgeber, Arbeitnehmende (Sozialpartner) und Regierungen zusammen. Sie basiert auf einer normativen S\u00e4ule und einer S\u00e4ule der technischen Zusammenarbeit. Das R\u00fcckgrat der Organisation bildet die normative T\u00e4tigkeit: Das heisst, die Sozialpartner und die Regierungen erarbeiten gemeinsam Rechtsinstrumente \u2013 sogenannte \u00dcbereinkommen und Empfehlungen. Die \u00dcbereinkommen legen arbeitsrechtliche Grunds\u00e4tze und Mindestrechte fest. Da in der Vergangenheit bem\u00e4ngelt wurde, die ILO reguliere zu stark, hat die Organisation in den letzten dreissig Jahren ihren Kurs korrigiert: Veraltete \u00dcbereinkommen hebt sie auf oder revidiert sie so, dass diese den Bed\u00fcrfnissen der Wirtschaft und der Realit\u00e4t auf dem Arbeitsmarkt entsprechen. Um zu gew\u00e4hrleisten, dass die Staaten die ratifizierten \u00dcbereinkommen anwenden, verf\u00fcgt die Organisation \u00fcber ein Kontrollsystem: Experten pr\u00fcfen die von den Mitgliedsstaaten eingereichten Berichte.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBisher gibt es 189 \u00dcbereinkommen, wovon derzeit 83 in Kraft sind. \u00dcbereinkommen sind internationale Vertr\u00e4ge, die von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden m\u00fcssen. Die Schweiz hat 60 \u00dcbereinkommen und ein Protokoll ratifiziert, von denen 48 in Kraft sind. Einen Sockel mit allgemein g\u00fcltigen sozialen Mindeststandards bilden 8 Kern\u00fcbereinkommen (siehe <em>Abbildung<\/em>).&#13;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\">Die acht von der Schweiz ratifizierten ILO-Kern\u00fcbereinkommen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2019\/03\/Berset_Zeitstrahl_DE.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-85538\" src=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2019\/03\/Berset_Zeitstrahl_DE.png\" alt=\"\" width=\"2472\" height=\"366\" \/><\/a>&#13;<\/p>\n<h2><strong>Tripartite Kommission der Schweiz<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn ihrer Normenpolitik setzt die Schweiz bereits seit vielen Jahren auf einen integrierten Ansatz. Im Jahr 1969 definierte der Bundesrat Kriterien, nach denen er die \u00dcbereinkommen ratifiziert.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> In den Jahren 1974 und 1986 wurde diese Ratifikationspolitik bekr\u00e4ftigt und jeweils von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten best\u00e4tigt. Sie beruht auf zwei Grunds\u00e4tzen: Erstens d\u00fcrfen keine grundlegenden Differenzen zwischen einem \u00dcbereinkommen und der schweizerischen Rechtsordnung bestehen, allerdings sollen geringf\u00fcgige Unterschiede eine Ratifikation nicht verhindern. Zweitens k\u00f6nnen \u00dcbereinkommen, die nicht vollst\u00e4ndig mit dem innerstaatlichen Recht vereinbar sind, dennoch ratifiziert werden, wenn eine Pr\u00fcfung ergibt, dass die bestehenden L\u00fccken geschlossen werden k\u00f6nnen. Dies kann mit entsprechenden Bestimmungen im Abkommen selber geschehen (falls diese direkt anwendbar sind) oder durch die Verabschiedung entsprechender gesetzgeberischer Massnahmen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNach der Annahme der<a href=\"http:\/\/ilo.org\/global\/about-the-ilo\/mission-and-objectives\/WCMS_099767\/lang--fr\/index.htm\"> ILO-Erkl\u00e4rung von 2008 \u00fcber soziale Gerechtigkeit f\u00fcr eine faire Globalisierung<\/a> hat die Schweiz 2013 eine Strategie f\u00fcr ihr Engagement bei der ILO erarbeitet.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Diese Strategie war Gegenstand ausf\u00fchrlicher Diskussionen mit den Sozialpartnern in der ausserparlamentarischen Tripartiten Kommission f\u00fcr Angelegenheiten der ILO. Man einigte sich darauf, dass sich die Schweiz in der ILO \u00abstark, gezielt und konkret\u00bb engagieren soll. Mit diesem tripartiten R\u00fcckhalt st\u00e4rkt die Schweiz ihr Bekenntnis zur Organisation.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDabei setzt die Schweiz drei Priorit\u00e4ten: Erstens will sie die Entscheidungs- und Verwaltungsorgane der ILO st\u00e4rken, zweitens arbeitet sie auf eine glaubw\u00fcrdige Anwendung und F\u00f6rderung der ILO-Grunds\u00e4tze und -Normen in der Schweiz hin, und drittens will sie die menschenw\u00fcrdige Arbeit weltweit f\u00f6rdern. Diese Strategie ist auf die Aktivit\u00e4ten der Schweiz im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit im Ausland abgestimmt. Eine Schl\u00fcsselrolle spielt die erw\u00e4hnte Tripartite Kommission f\u00fcr Angelegenheiten der ILO, da sie die nicht ratifizierten \u00dcbereinkommen im Hinblick auf allf\u00e4llige neue Ratifikationen pr\u00fcft.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Die Schweiz als Vermittlerin<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweiz begr\u00fcsst Reformen innerhalb des UNO-Systems. Dieselbe Linie verfolgt sie auch in der ILO. So unterst\u00fctzt sie alle Diskussionen, die darauf abzielen, das normative System oder das \u00dcberwachungssystem zu optimieren. Die Schweiz \u00fcbernimmt dabei eine Rolle als Vermittlerin und setzt sich f\u00fcr eine Konsenskultur ein.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAn der Jahreskonferenz von 2012 kam es in der Kommission f\u00fcr Normenanwendung zu einer \u00abNormenkrise\u00bb. Verantwortlich f\u00fcr diese Blockade zwischen den Sozialpartnern war haupts\u00e4chlich die unterschiedliche Auslegung der Normen, insbesondere des \u00dcbereinkommens Nr. 87 \u00fcber die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes. Konkret ging es um die Frage, ob das \u00dcbereinkommen das Streikrecht mit einschliesst oder nicht. Da in diesem Jahr keine echte Normenkontrolle durchgef\u00fchrt werden konnte, befand sich das \u00dcberwachungssystem erstmals in der Geschichte der ILO in einer Krise.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAngesichts der Blockade initiierte die Schweiz 2013 einen Mediationsprozess zwischen den internationalen Sozialpartnern. Am Tag vor der Sitzung des ILO-Verwaltungsrats im November 2013 stand die Mediation kurz vor dem Abschluss. Einige Mitglieder entschieden sich jedoch f\u00fcr einen Abbruch der Mediation, um die Frage dem Rat zu unterbreiten und die Formulierung eines Vorschlags direkt dem Generaldirektor zu \u00fcbertragen. Daraufhin wurde im Rat \u00fcber ein Massnahmenpaket verhandelt, welches sich weitgehend mit dem vorhergehenden Mediationsprozess deckten. Die Massnahmen beinhalteten unter anderem eine bessere Anwendung der Verfahren, die in der Verfassung der ILO vorgesehen sind. Zudem sahen sie klarere Zul\u00e4ssigkeitsbestimmungen und die St\u00e4rkung des Tripartismus in den Verfahren vor. Sieben Jahre nach dieser normativen Krise sind die Diskussionen noch immer nicht abgeschlossen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSolche Ereignisse l\u00f6sen auch positive Ver\u00e4nderungen aus: Dank der Normenkrise d\u00fcrfte ein Mechanismus geschaffen werden, mit dem die Normen praktisch permanent \u00fcberpr\u00fcft werden. Die Schweiz, die bis Ende 2017 in der Arbeitsgruppe zur Normen\u00fcberarbeitung mitarbeitete, hat sich von Anfang an f\u00fcr dieses Ziel eingesetzt. Seit 2018 ist sie Mitglied des Ausschusses f\u00fcr Gewerkschaftsfreiheit. Auch dort wirkt sie darauf hin, dass die Reformen zu den Arbeitsmethoden vorangetrieben werden. Dadurch soll der Ausschuss effizienter und effektiver werden: Er soll sich auf die schwersten F\u00e4lle von Verst\u00f6ssen gegen die Gewerkschaftsfreiheit und das Verhandlungsrecht konzentrieren k\u00f6nnen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Vertrauen zwischen den Sozialpartnern ist zwar teilweise wiederhergestellt, es bleibt aber fragil; das Schreckgespenst von 2012 ist nach wie vor pr\u00e4sent. Vor diesem Hintergrund bringt die Schweiz, welche die Sozialpartnerschaft pflegt und wertsch\u00e4tzt, einen Mehrwert in die Organisation ein.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAuch im Inland macht die Schweiz vorw\u00e4rts: In den vergangenen f\u00fcnf Jahren hat sie \u2013 mit dem \u00dcbereinkommen \u00fcber den Mutterschutz (Nr. 183), mit dem \u00dcbereinkommen \u00fcber menschenw\u00fcrdige Arbeit f\u00fcr Hausangestellte (Nr. 189) sowie mit dem Protokoll \u00fcber Zwangsarbeit \u2013 drei wichtige Texte ratifiziert. An der 100-Jahr-Jubil\u00e4umskonferenz, die im Juni in Genf stattfindet, sind Verhandlungen \u00fcber ein weiteres \u00dcbereinkommen vorgesehen, welches die Problematik der Bel\u00e4stigung und der Gewalt am Arbeitsplatz angehen wird. Die Schweiz engagiert sich daf\u00fcr, dass das \u00dcbereinkommen konkret in der Arbeitswelt anwendbar ist und dass es die Modernit\u00e4t der Organisation mit Blick auf die Herausforderungen der Arbeitswelt verk\u00f6rpert.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Siehe insbesondere Mahon (1998) sowie Geiser und M\u00fcller (2015).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Bundesrat (1969).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Seco (2013).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Gr\u00fcndung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Jahr 1919 entstand das internationale Arbeitsrecht, welches auch das Schweizer Recht pr\u00e4gte. 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Jahrhunderts, S. 313.<\/li>&#13;\n \t<li>Seco (2013). <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/de\/home\/Arbeit\/Internationale_Arbeitsfragen\/IAO.html\">F\u00fcr soziale Gerechtigkeit: Das Engagement der Schweiz in der ILO<\/a>.<\/li>&#13;\n<\/ul>","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":105024,"main_focus":[156142,156907],"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":105028,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"84493","post_abstract":"Als Gr\u00fcndungsstaat der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) setzt sich die Schweiz f\u00fcr internationale Normen ein, die universell anwendbar sind und dem Arbeitsmarkt der heutigen Zeit gerecht werden. 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