{"id":105640,"date":"2018-12-13T09:30:38","date_gmt":"2018-12-13T09:30:38","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2018\/12\/walther-werner-01-02-2019fr\/"},"modified":"2023-08-23T23:00:36","modified_gmt":"2023-08-23T21:00:36","slug":"werner-walther-01-02-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2018\/12\/werner-walther-01-02-2019\/","title":{"rendered":"Gesundheitsschutz und Exportchancen haben ihren Preis"},"content":{"rendered":"<p>Die Produkte der Medizintechnik sind nicht nur f\u00fcr die Gesundheitsversorgung von hoher Bedeutung, die Branche ist auch f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft wichtig: Mit fast 59\u2019000 Besch\u00e4ftigten macht sie etwas mehr als ein Prozent der Gesamtbesch\u00e4ftigung in der Schweiz aus. Die Branche w\u00e4chst zudem stark und ist sehr innovativ.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nInfolge verschiedener Vorf\u00e4lle mit fehlerhaften, gef\u00e4lschten oder falsch angewandten Medizinprodukten hat die EU ihren Rechtsrahmen zu Medizinprodukten grundlegend \u00fcberarbeitet. Das Ziel war es, die Patientensicherheit zu verbessern. Dazu wurden die Anforderungen an die Sicherheit der Produkte dem Stand der Technik angepasst und Grauzonen und L\u00fccken in der Gesetzgebung beseitigt. Als Resultat dieser \u00dcberarbeitung wurden am 5. April 2017 zwei neue EU-Verordnungen zu Medizinprodukten vom Europ\u00e4ischen Parlament verabschiedet: die Verordnung \u00fcber Medizinprodukte (MDR) und die Verordnung \u00fcber In-vitro-Diagnostika (IVDR).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Schweiz hatte bislang eine Regulierung, die\u00a0gleichwertig mit jener der EU war. Der Bundesrat will nun das Heilmittelgesetz und das Humanforschungsgesetz anpassen, um eine regulatorische L\u00fccke zu verhindern. Doch was sind die Auswirkungen einer solchen Anpassung?&#13;<\/p>\n<h2>Mehr Gesundheitsschutz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Anpassung der Schweizer Regulierung an diejenige der EU soll der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Schweizer Bev\u00f6lkerung in gleichem Umfang wie in der EU verbessert werden. Daf\u00fcr ist eine Vielzahl von Massnahmen vorgesehen. So m\u00fcssen neu mehr Produkte als bisher zertifiziert werden. Das betrifft insbesondere Software, Laborartikel und \u00e4sthetische Produkte ohne medizinischen Zweck, wie beispielsweise Kontaktlinsen ohne Korrektur. Verschiedene Medizinprodukte werden zudem in der Risikoklasse hochgestuft und sind damit strengeren Anforderungen unterworfen. Des Weiteren m\u00fcssen die Hersteller h\u00f6here Anspr\u00fcche an die klinische Evidenz ihrer Produkte erf\u00fcllen und die \u00dcberwachung der Produkte nach dem Inverkehrbringen umfangreicher dokumentieren. Die Konformit\u00e4tsbewertung von Hochrisikoprodukten, wie beispielsweise Herzkatheter, wird durch einen Expertenpool auf EU-Ebene kontrolliert, bevor diese Produkte auf den Markt gelangen. Zudem arbeiten die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in Europa neu noch st\u00e4rker zusammen, um den Markt wirksam zu \u00fcberwachen und Problemf\u00e4lle schnell aufzudecken.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nInsgesamt sollen durch diese Massnahmen fehlerhafte Produkte m\u00f6glichst nicht mehr auf den Markt gelangen und unseri\u00f6se Firmen schneller identifiziert werden. Gleichzeitig sollen die Patienten mit der gesamteurop\u00e4ischen Datenbank f\u00fcr Medizinprodukte \u00abEudamed\u00bb und dem \u00abImplantationsausweis\u00bb von mehr Transparenz profitieren.&#13;<\/p>\n<h2>Kosten und Nutzen der Revision<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Angleichung der Schweizer Regulierung an die der EU bringt jedoch nicht nur Vorteile f\u00fcr die Patienten und Konsumenten \u2013 auch die Wirtschaft spricht sich gr\u00f6sstenteils daf\u00fcr aus.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Denn der erleichterte Zugang der Medizintechnikbranche zum EU-Binnenmarkt, wie er heute dank den bilateralen Vertr\u00e4gen besteht, bleibt nur erhalten, wenn die \u00c4quivalenz der Rechtsordnungen weiterhin gew\u00e4hrleistet ist. Das ist f\u00fcr die Branche von enormer Bedeutung: Im Jahr 2016 machten die Exporte rund drei Viertel des Umsatzes aus. Rund die H\u00e4lfte der Exporte ging in EU- und Efta-Staaten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDoch die Gesetzesrevision hat auch einen Preis f\u00fcr die Unternehmen, die \u00f6ffentliche Hand und m\u00f6glicherweise auch f\u00fcr die Patienten und Konsumenten. Mit welchen Kostenfolgen zu rechnen ist, haben die Autorinnen im Rahmen einer Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung (RFA) untersucht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie rund 700 Hersteller und Zulieferer in der Schweiz sind unter der neuen Regulierung mit deutlich h\u00f6heren Anforderungen konfrontiert als bisher. Die zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr die Umsetzung der neuen Regulierung nach Ende der \u00dcbergangsphase belaufen sich gem\u00e4ss Grobsch\u00e4tzung im Rahmen der RFA auf insgesamt rund 525 Millionen Franken pro Jahr: Zum einen m\u00fcssen die Unternehmen rund 1000 zus\u00e4tzliche Vollzeitstellen in den Bereichen Regulierung, Compliance und klinische Evidenz schaffen, was Personalkosten in der H\u00f6he von rund 175 Millionen Franken pro Jahr entspricht. Zum anderen entstehen produktspezifische Kosten in den Bereichen Entwicklung, Zertifizierung und Markt\u00fcberwachung in H\u00f6he von rund 350 Millionen Franken pro Jahr (siehe <em>Abbildung<\/em>).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAllerdings ist davon auszugehen, dass ein Grossteil dieser Kosten ohnehin entstehen w\u00fcrde: Denn die meisten Schweizer Hersteller und Zulieferer sind exportorientiert und m\u00fcssen f\u00fcr ihre Produkte eine Zertifizierung nach den europ\u00e4ischen Verordnungen MDR und IVDR beantragen, um weiterhin in die EU exportieren zu k\u00f6nnen. Damit k\u00e4men die hier beschriebenen Kostenfolgen auch ohne einen Nachzug der Schweizer Regulierung auf sie zu. Allerdings: W\u00fcrde die Schweiz eine komplett eigenst\u00e4ndige Regulierung einf\u00fchren, w\u00e4re diese von den exportierenden Schweizer Firmen zus\u00e4tzlich zur EU-Regulierung umzusetzen. Damit w\u00fcrden weitere Kosten auf diese Firmen zukommen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAuch der \u00f6ffentlichen Hand entstehen Kosten: Bei der Vollzugsbeh\u00f6rde Swissmedic, die die in der Schweiz in Verkehr gebrachten Medizinprodukte und die Schweizer Konformit\u00e4tsbewertungsstellen \u00fcberwacht, f\u00fchrt die neue Regulierung gem\u00e4ss der RFA zu einem zus\u00e4tzlichen Vollzugsaufwand von rund 5,3 Millionen Franken pro Jahr. Die Beh\u00f6rde muss sch\u00e4tzungsweise rund 27 zus\u00e4tzliche Vollzeitstellen schaffen, um die neuen und vertieften Aufgaben der Regulierung zu erf\u00fcllen.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\">Durch die Regulierung entstehender Personalbedarf und Zusatzkosten pro Jahr (ab 2020)<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<div class='chart chart--normal' id='walther_werner_de'>\n\n<\/div>\n\n<script>\n$(function () {\n    $('#walther_werner_de').highcharts({\n\n\n chart: {\n        type: 'column'\n    },\n    title: {\n        text: ' '\n    },  credits: {enabled: false},\n    xAxis: {\n        categories: ['Zus\u00e4tzlicher Personalbedarf (in Vollzeit\u00e4quivalenten)', 'Zus\u00e4tzliche Personalkosten pro Jahr (in Mio. Franken)', 'Zus\u00e4tzliche produktspezifische Kosten pro Jahr (in Mio. Franken)', 'Total zus\u00e4tzliche Kosten pro Jahr (in Mio. 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Betrachtet wurden nur die Hersteller und Zulieferer von Komponenten, die von der Regulierung betroffen sind.<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__quelle--ground\">** Kostensch\u00e4tzung nach Handbuch \u00abRegulierungs-Checkup\u00bb. Ein Teil des Mehraufwands k\u00f6nnte den Konformit\u00e4tsbewertungsstellen in noch unbekanntem Umfang als Geb\u00fchren weiterverrechnet werden.<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__quelle--ground\">Quelle: \u00a0 Eigene Berechnungen Ecoplan \/ Die Volkswirtschaft<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNeben den Vorteilen beim Gesundheits- und Konsumentenschutz birgt die neue Regulierung auch gewisse Risiken f\u00fcr die Patienten und Konsumenten: So wird bef\u00fcrchtet, dass w\u00e4hrend der \u00dcbergangsphase die Zertifikate f\u00fcr einige Produkte nicht rechtzeitig erneuert werden k\u00f6nnen und dass es aufgrund der h\u00f6heren Anforderungen auch nach Ende der \u00dcbergangsphase zu Engp\u00e4ssen f\u00fcr bestimmte Produkte und Patientengruppen kommen k\u00f6nnte.&#13;<\/p>\n<h2>Gesamtwirtschaftliche Effekte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNeben den oben ausgewiesenen Kosten sind auch verschiedene gesamtwirtschaftliche Effekte zu erwarten: Bleibt der erleichterte Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten, so bleibt die Attraktivit\u00e4t des Standorts Schweiz f\u00fcr die Medizintechnik innerhalb Europas auch weiterhin gew\u00e4hrt. Der zus\u00e4tzliche Fachkr\u00e4ftebedarf wird zu einem Besch\u00e4ftigungswachstum in der Branche f\u00fchren und gleichzeitig den Fachkr\u00e4ftemangel in der Branche weiter verst\u00e4rken. Zudem wird es voraussichtlich in ganz Europa zu einer Bereinigung der Unternehmensstruktur in der Branche kommen, da der erh\u00f6hte Regulierungsaufwand die KMU st\u00e4rker trifft als die Grossunternehmen. Und schliesslich wirkt sich die st\u00e4rkere Regulierung tendenziell negativ auf die Innovationst\u00e4tigkeit und die Arbeitsproduktivit\u00e4t der Branche aus.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie heute g\u00fcltige Regulierung der Schweiz kann mittel- und langfristig nicht beibehalten werden. Sie basiert auf den bisher geltenden EU-Richtlinien, die mit der Umstellung der EU auf die neuen Verordnungen MDR und IVDR keine G\u00fcltigkeit mehr haben. Zwei m\u00f6gliche Alternativen f\u00fcr eine eigenst\u00e4ndige Regulierung der Schweiz wurden vom Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern gepr\u00fcft und als unrealistisch beziehungsweise zu teuer verworfen. M\u00f6chte die Schweiz also die Patientensicherheit erh\u00f6hen und den erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt auch in der Medizinproduktebranche erhalten, so bleibt der einzige Weg, die durch die Gesetzesrevision entstehenden Kosten in Kauf zu nehmen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Siehe den <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch?p=105565\">Standpunkt<\/a> von Peter Studer in diesem Dossier.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Produkte der Medizintechnik sind nicht nur f\u00fcr die Gesundheitsversorgung von hoher Bedeutung, die Branche ist auch f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft wichtig: Mit fast 59\u2019000 Besch\u00e4ftigten macht sie etwas mehr als ein Prozent der Gesamtbesch\u00e4ftigung in der Schweiz aus. 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Damit m\u00f6chte die EU k\u00fcnftig nicht konforme und mangelhafte Produkte verhindern. Bisher hatte die Schweiz eine Regulierung, die mit jener der EU gleichwertig war; aber nun droht ab 2020 eine Regulierungsl\u00fccke: Die Schweiz beabsichtigt deshalb, mit der EU gleichzuziehen, um den erleichterten Zugang der Schweizer Firmen zum EU-Binnenmarkt zu erhalten und die Patientensicherheit auch in der Schweiz zu erh\u00f6hen. Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen dabei zu erwarten sind, haben die Autorinnen im Rahmen einer Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung (RFA) untersucht. 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