{"id":105759,"date":"2018-11-22T10:30:46","date_gmt":"2018-11-22T10:30:46","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2018\/11\/bruggmann-messerli-12-2018fr\/"},"modified":"2023-08-23T23:00:23","modified_gmt":"2023-08-23T21:00:23","slug":"bruggmann-messerli-12-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2018\/11\/bruggmann-messerli-12-2018\/","title":{"rendered":"Ungleichheiten in der EU verringern"},"content":{"rendered":"<p>Koh\u00e4sion in Europa, Berufsbildung und Migration: Dies sind die Schwerpunkte des geplanten Schweizer Beitrags an die EU im Umfang von 1,302 Milliarden Franken. Der Fokus des zehnj\u00e4hrigen Programms liegt auf den 13 seit 2004 der EU beigetretenen Staaten.<\/p>\n<p>Der neue Beitrag kn\u00fcpft an den Erweiterungsbeitrag in derselben H\u00f6he an, in dessen Rahmen die Schweiz von 2007 bis 2017 in Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern insgesamt 210 Projekte zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten unterst\u00fctzte. In Bulgarien und Rum\u00e4nien laufen die Projekte noch bis Ende 2019; in Kroatien, das der EU im Jahr 2013 beigetreten ist, enden diese 2024.<\/p>\n<p>Im Rahmen ihrer Koh\u00e4sionspolitik f\u00f6rdert die EU den wirtschaftlichen und sozialen Aufholprozess in den EU-13-Mitgliedsstaaten mit Mitteln von j\u00e4hrlich rund 33 Milliarden Euro.<\/p>\n<p>Der Schweizer Beitrag entspricht pro Jahr 0,35 Prozent der Koh\u00e4sionsleistungen der EU zugunsten der EU-13-Mitgliedsstaaten und rund einem Drittel des Betrags, den Norwegen zur Unterst\u00fctzung der Koh\u00e4sion in Europa aufbringt.<\/p>\n<p>Sicherheit, Stabilit\u00e4t und Prosperit\u00e4t in Europa kommen auch der Schweiz zugute. Als verantwortungsbewusste Partnerin engagiert sich auch die Schweiz daf\u00fcr \u2013 dies ist sowohl Ausdruck der Solidarit\u00e4t als auch eine Investition in die friedliche Zukunft des Kontinents. Gleichzeitig st\u00e4rkt die Schweiz damit ihre wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit den EU-Mitgliedsstaaten und der EU insgesamt.<\/p>\n<p>Auch wenn der Beitrag nicht direkt mit anderen EU-Dossiers verkn\u00fcpft ist, gliedert er sich doch in die Schweizer Europapolitik ein. So waren Anfang November wesentliche Fragen im Verh\u00e4ltnis zwischen der Schweiz und der EU weiterhin offen \u2013 unter anderem betreffend den Ausgang der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen und die Anerkennung der B\u00f6rsen\u00e4quivalenz, welche der Bundesrat als erforderlich erachtet. Die Festigung der bilateralen Beziehungen und die Fortf\u00fchrung der guten Zusammenarbeit liegen jedoch weiterhin im gegenseitigen Interesse der Schweiz und der EU. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat Ende September beschlossen, einen n\u00e4chsten Schritt zu machen und die Finanzierungsbotschaft f\u00fcr einen zweiten Beitrag ans Parlament zu \u00fcberweisen. Damit gibt er dem Parlament die M\u00f6glichkeit, unter Ber\u00fccksichtigung der erwarteten Entwicklungen bei den verschiedenen EU-Dossiers \u00fcber den zweiten Beitrag zu entscheiden.<\/p>\n<p>In der Vernehmlassung stiess der zweite Beitrag bei Kantonen, Parteien und Verb\u00e4nden mehrheitlich auf Zustimmung.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Von den 53 eingegangenen Stellungnahmen bef\u00fcrworteten 48 grunds\u00e4tzlich die Bereitstellung des Beitrags. In verschiedenen Stellungnahmen wurde die Genehmigung desselben von einer positiven Beurteilung der Gesamtbeziehungen Schweiz &#8211; EU abh\u00e4ngig gemacht. In einigen Stellungnahmen wurde als Voraussetzung f\u00fcr die Zustimmung explizit die unbefristete Anerkennung der B\u00f6rsen\u00e4quivalenz genannt.<\/p>\n<h2><strong>Schweiz handelt eigenst\u00e4ndig<\/strong><\/h2>\n<p>Ein Grundsatz des Beitrags ist: Die Schweizer Projekte werden autonom \u2013 das heisst nach schweizerischen Vorgaben und direkt mit den beg\u00fcnstigten Partnerl\u00e4ndern \u2013 durchgef\u00fchrt. Den Modalit\u00e4ten der EU-Koh\u00e4sionspolitik wird angemessen Rechnung getragen. F\u00fcr den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten sind 1,102 Milliarden Franken vorgesehen (siehe <em>Tabelle<\/em>). Mit weiteren 200 Millionen Franken sollen L\u00e4nder wie aktuell zum Beispiel Griechenland und Italien, die stark von Migrationsbewegungen betroffen sind, unterst\u00fctzt werden. Die Verwaltungsausgaben der Schweiz \u00fcber zehn Jahre werden mit f\u00fcnf Prozent veranschlagt. Zwei Prozent sind speziell f\u00fcr projektbezogene Schweizer Expertise vorgesehen. Damit sollen die bilateralen Beziehungen mit den Partnerl\u00e4ndern gest\u00e4rkt, Fachwissen zur Verf\u00fcgung gestellt sowie die Qualit\u00e4t und die Nachhaltigkeit der Projekte und Programme gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\">Wie setzt sich der Beitrag zusammen?<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2018\/11\/Bruggmann_2_DE.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-82900\" src=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2018\/11\/Bruggmann_2_DE.png\" alt=\"\" width=\"1520\" height=\"696\" \/><\/a><\/p>\n<p><span class=\"text__legend\">Anmerkung: Die Rechtsgrundlage f\u00fcr den Erweiterungsbeitrag und den Koh\u00e4sionsteil des zweiten Beitrags ist das Bundesgesetz \u00fcber die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, welches in der Referendumsabstimmung vom 26. November 2006 angenommen und 2016 erneuert wurde. Der Migrationsteil des zweiten Beitrags st\u00fctzt sich auf das Asylgesetz. Wie der Erweiterungsbeitrag ist auch der zweite Beitrag ein Instrument der Schweizer Europapolitik und nicht Teil der \u00f6ffentlichen Entwicklungszusammenarbeit.<\/span><\/p>\n<p>F\u00fcr die Umsetzung der Koh\u00e4sionsprojekte sind die Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) gemeinsam zust\u00e4ndig. Im Schwerpunktbereich Berufsbildung erfolgt die Umsetzung in enger Kooperation mit dem Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Die Aufteilung der Mittel auf die EU-13-Mitgliedsstaaten im Bereich Koh\u00e4sion basiert im Wesentlichen auf der Bev\u00f6lkerungsgr\u00f6sse und dem Pro-Kopf-Einkommen. Mit dem neuen Verteilschl\u00fcssel erhalten die drei \u00e4rmsten EU-Mitgliedsstaaten \u2013 Bulgarien, Kroatien und Rum\u00e4nien \u2013 mehr Mittel als beim bisherigen Erweiterungsbeitrag, die meisten anderen Partnerl\u00e4nder rund ein Drittel weniger (siehe <em>Abbildung<\/em>).<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\"><strong>Der neue Beitrag im Vergleich zum Erweiterungsbeitrag (in Mio. Fr.) <\/strong><\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2018\/11\/Bruggmann_3_DE-938x1170-1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-83005\" src=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2018\/11\/Bruggmann_3_DE-938x1170-1.png\" alt=\"\" width=\"906\" height=\"1159\" \/><\/a><\/p>\n<p><span class=\"text__legend\">Anmerkung: Die Ausgaben f\u00fcr die 13-EU-Staaten im Bereich Koh\u00e4sion belaufen sich beim geplanten Beitrag auf 1024,9 Millionen Franken. Hinzu kommen Ausgaben f\u00fcr Schweizer Expertise in der H\u00f6he von 22 Millionen Franken (2%) und ein Verwaltungsaufwand von 55,1 Millionen Franken (5%). Insgesamt bel\u00e4uft sich der Koh\u00e4sionsbeitrag auf 1102 Millionen Franken (ohne Bereich Migration).<\/span><\/p>\n<p>Die Verantwortung f\u00fcr die Zusammenarbeit im Bereich Migration liegt beim Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM). Da sich Migrationsrouten rasch \u00e4ndern k\u00f6nnen, sollen die Projekte in drei Mehrjahresprogrammen mit jeweils zwei bis vier Partnerl\u00e4ndern umgesetzt werden. Das Ziel ist es, unter anderem die Strukturen f\u00fcr die Aufnahme von Schutzsuchenden zu st\u00e4rken, effizientere Asylverfahren zu f\u00f6rdern sowie R\u00fcckkehrverfahren zu verbessern. Rund 10 Millionen Franken sind f\u00fcr dringende Sonderprojekte reserviert, um in Krisensituationen rasch reagieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2><strong>Auf Erfahrungen aufbauen<\/strong><\/h2>\n<p>Die Zusammenarbeit der Schweiz mit den 13 EU-Staaten im Rahmen des Erweiterungsbeitrags hat sich bew\u00e4hrt: Dies zeigen vier von der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) durchgef\u00fchrte Pr\u00fcfungen sowie eine unabh\u00e4ngige, externe Evaluation aus dem Jahr 2015.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Die externe Evaluation zeigte, dass die Projekte einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Partnerl\u00e4ndern leisten. Die Empfehlungen der EFK und der externen Evaluation fliessen in die Konzipierung des zweiten Beitrags ein. Dazu geh\u00f6ren eine st\u00e4rkere thematische Konzentration sowie \u2013 in den gr\u00f6sseren L\u00e4ndern \u2013 eine st\u00e4rkere geografische Konzentration auf benachteiligte Regionen. Weiter gilt es, die Projektgenehmigung zu vereinfachen, ohne die Qualit\u00e4t zu beeintr\u00e4chtigen. Hilfreich f\u00fcr die Zusammenarbeit sind auch klarere Vorgaben und eine schlankere Berichterstattung. Schliesslich sollte die Kommunikation \u00fcber das Programm in den Partnerl\u00e4ndern verst\u00e4rkt werden.<\/p>\n<p>Mit f\u00fcnf Berufsbildungsprojekten des Erweiterungsbeitrags besteht bereits eine gute Ausgangslage, um die Zusammenarbeit in diesem Bereich auszubauen. Bei den weiteren Themenbereichen wie Forschung und Innovation, Sozial- und Gesundheitssysteme, \u00f6ffentliche Sicherheit, B\u00fcrgerengagement und Transparenz, Umwelt- und Klimaschutz sowie KMU-Finanzierung sollen generell solche bevorzugt werden, die den Priorit\u00e4ten des jeweiligen Partnerlandes entsprechen und bei denen durch den Erweiterungsbeitrag bereits eine gute Grundlage f\u00fcr die weitere Zusammenarbeit geschaffen werden konnte.<\/p>\n<p>Die Massnahmen der Schweiz zur Verminderung der Risiken von Unregelm\u00e4ssigkeiten, Missbrauch und Korruption werden grunds\u00e4tzlich beibehalten. Dazu geh\u00f6ren die Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Projektauswahl in den Partnerl\u00e4ndern, die \u00dcberpr\u00fcfung von Auftragsvergaben sowie die enge Begleitung der Projektumsetzung durch die schweizerischen Vertretungen vor Ort oder durch von der Schweiz mandatierte Experten.<\/p>\n<p>Die Partnerl\u00e4nder sollen sich weiterhin mit mindestens 15 Prozent an den Projektkosten beteiligen und die Projekte vorfinanzieren. Die R\u00fcckverg\u00fctungen durch die Schweiz erfolgen aufgrund der Projektfortschritte und der \u00fcberpr\u00fcften Rechnungsbelege. Noch st\u00e4rker als beim Erweiterungsbeitrag sollen Schweizer Expertise und Partnerschaften in die Projekte eingebracht werden. Fachbeh\u00f6rden und andere \u00f6ffentliche oder private Leistungserbringer k\u00f6nnen eine wertvolle Rolle spielen, indem sie Wissen und Erfahrungen vermitteln.<\/p>\n<h2><strong>Parlament hat letztes Wort<\/strong><\/h2>\n<p>Mit dem Zeitpunkt der Genehmigung des Schweizer Beitrags durch das Parlament werden voraussichtlich die Verpflichtungsfristen zu laufen beginnen. Die Mittel f\u00fcr die Zusammenarbeit im Bereich Koh\u00e4sion m\u00fcssen innerhalb von f\u00fcnf Jahren f\u00fcr Projekte und Programme verpflichtet werden, im Bereich Migration innerhalb von zehn Jahren. In beiden Bereichen fallen die Auszahlungen \u00fcber zehn Jahre an.<\/p>\n<p>Wie schon beim Erweiterungsbeitrag beabsichtigt der Bundesrat, nach der parlamentarischen Genehmigung die von der Schweiz festgelegten Parameter in einer rechtlich nicht verbindlichen Vereinbarung mit der EU festzuhalten. Beispiele f\u00fcr solche Parameter sind die den Partnerl\u00e4ndern zustehenden Beitr\u00e4ge, die Themenbereiche sowie allgemeine Umsetzungsgrunds\u00e4tze. Mit jedem Partnerland schliesst die Schweiz ein bilaterales Rahmenabkommen ab, in welchem die l\u00e4nderspezifischen Themen festgehalten und die f\u00fcr alle geltenden Durchf\u00fchrungsmodalit\u00e4ten im Detail geregelt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Umsetzung des zweiten Beitrags m\u00fcssen das Personal und die B\u00fcrostrukturen in den betreffenden Partnerstaaten wieder aufgebaut respektive im Falle von Bulgarien, Rum\u00e4nien und Kroatien weitergef\u00fchrt werden.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Mehr Details unter <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/ch\/d\/gg\/pc\/ind2018.html#EDA\">abgeschlossene Vernehmlassungen<\/a> auf Admin.ch.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Deza und Seco (2016). <a href=\"https:\/\/www.eda.admin.ch\/eda\/de\/home\/dienstleistungenundpublikationen\/publikationen\/alle-publikationen.html\/content\/publikationen\/de\/eb\/kurzfassung-evaluationsbericht-erweiterungsbeitrag-2015\">Evaluation: Swiss Contribution to the Enlarged European Union<\/a>, durchgef\u00fchrt vom deutschen Beratungsunternehmen Gopa Consultants. EFK-Pr\u00fcfberichte Nr. 9327, 12467, 13363 und 14447, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.efk.admin.ch\/de\/\">Efk.admin.ch<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Koh\u00e4sion in Europa, Berufsbildung und Migration: Dies sind die Schwerpunkte des geplanten Schweizer Beitrags an die EU im Umfang von 1,302 Milliarden Franken. Der Fokus des zehnj\u00e4hrigen Programms liegt auf den 13 seit 2004 der EU beigetretenen Staaten. 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