{"id":106287,"date":"2018-09-20T10:00:02","date_gmt":"2018-09-20T10:00:02","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2018\/09\/maissen-2018-fr\/"},"modified":"2023-08-23T23:01:25","modified_gmt":"2023-08-23T21:01:25","slug":"mediengesetz-maissen-10-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2018\/09\/mediengesetz-maissen-10-2018\/","title":{"rendered":"Technologischer Wandel verlangt nach neuem Mediengesetz"},"content":{"rendered":"<p>Gesetze hinken immer der Realit\u00e4t hinterher. Das gilt insbesondere in Bereichen, in denen der technologische Fortschritt Bew\u00e4hrtes und Bekanntes grunds\u00e4tzlich infrage stellt und v\u00f6llig neue M\u00f6glichkeiten entstehen. Gut sieht man das in der Medienbranche. Radio und Fernsehen geh\u00f6ren zwar nach wie vor zu den gut genutzten Medien. Aber die Zeiten, als sich die ganze Schweiz um 12.30 Uhr vor den Radio- und um 19.30 Uhr vor den Fernsehger\u00e4ten versammelt hat, um sich \u00fcber das Weltgeschehen zu informieren, geh\u00f6ren der Vergangenheit an. Das Internet hat die Mediennutzung der Bev\u00f6lkerung v\u00f6llig ver\u00e4ndert. Die j\u00fcngere Generation nutzt Medien fast nur \u00fcber das Internet, und selbst bei den \u00fcber 75-J\u00e4hrigen geh\u00f6rt das Internet f\u00fcr 45 Prozent zum Alltag.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nUntersuchungen zeigen, dass Radio- und Fernsehprogramme M\u00fche haben, die junge Generation zu erreichen (siehe <em>Abbildungen<\/em>). Daher kam der Bundesrat in seinem Bericht zum Service public von Juni 2016 zum Schluss, dass der Service public mittelfristig auch online pr\u00e4sent sein m\u00fcsse, denn die Schweiz sei auf einen unabh\u00e4ngigen und umfassenden Service public im Medienbereich angewiesen.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>&#13;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\">Abb. 1.: <strong>Radio-Nutzung \u2013 Nettoreichweiten nach Veranstalter- und Altersgruppen in Prozent (<\/strong>2017<strong>)<\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<div class='chart chart--normal' id='Maissen_de_1_neu'>\n\n<\/div>\n\n<script>\n$(function () {\n    $('#Maissen_de_1_neu').highcharts({\n       chart: {\n        type: 'column'\n    },\n    title: {\n        text: ''\n    },\n   \n    xAxis: {\n        categories: ['15-25 Jahre','25-34 Jahre', '35-44 Jahre','45-59 Jahre',  '60+ Jahre'\n        ],\n        crosshair: true\n    },\n    yAxis: {\n        min: 0,\n        title: {\n            text: ''\n        },\n         labels: {\n            format: '{value}%',\n            \n        },\n    },\n     tooltip: {\n            valueSuffix: '%',\n\n\n        },\n    \n    series: [{\n        name: 'SRG',\n        data: [34.1, 43.5, 52.2, 61.2, 81.0]\n\n    }, {\n        name: 'Privatradios Schweiz ',\n        data: [45.4, 50.3, 53.8, 58.1, 42.8]\n\n    }, {\n        name: 'Radios Ausland',\n        data: [21.6, 23.3, 26.7, 29.9, 29.8]\n\n    }]\n});\n});\n\n\n\n<\/script>\n&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__quelle--ground\">Quelle: Mediapulse 2018, Jahresdurchschnitt Jahr 2017 \/ Die Volkswirtschaft<\/span>&#13;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\">Abb. 2: TV-Nutzung: Nettoreichweiten nach Veranstalter- und Altersgruppen in Prozent (2017)<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<div class='chart chart--normal' id='Maissen_de_2_neu'>\n\n<\/div>\n\n<script>\n$(function () {\n    $('#Maissen_de_2_neu').highcharts({\n     chart: {\n        type: 'column'\n    },\n    title: {\n        text: ''\n    },\n    \n    xAxis: {\n        categories: ['3-14 Jahre', '15-24 Jahre', '25-34 Jahre', '35-44 Jahre', '45-59 Jahre', '60+ Jahre'],\n        crosshair: true\n    },\n    yAxis: {\n        min: 0,\n        title: {\n            text: ''\n        },\n        labels: {\n            format: '{value}%',\n            \n        },\n    },\n   tooltip: {\n            valueSuffix: '%',\n                    valueDecimals: 2,\n\n\n        },\n   \n    series: [{\n        name: 'SRG',\n        data: [21.45487213, 18.05720275, 35.29412172, 42.99208668, 55.98133957, 72.74476039]\n\n    }, {\n        name: 'Konzessionierte Regional-TV',\n        data: [1.944717458, 1.822885274, 5.985255677, 7.568954601, 11.38344246, 18.22958351]\n\n    }, {\n        name: 'Nicht konzessionierte Privat-TV',\n        data: [10.54618255, 8.964677807, 17.83364674, 20.81073023, 24.12808185, 23.81404893]\n\n    }, {\n        name: 'Ausl\u00e4ndische \u00f6ffentlich-rechtliche Programme',\n        data: [10.1831216, 10.46017358, 23.11679263, 28.15246085, 40.43777835, 52.68358512]\n\n    },\n     {\n        name: 'Ausl\u00e4ndische Programme mit CH-Werbefenster',\n        data: [27.86291148, 21.73034666, 40.43593879, 42.76856993, 42.75952747, 39.10645518]\n\n    }]\n});\n});\n\n\n\n<\/script>\n&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__quelle--ground\">Quelle: Mediapulse 2018, durchschnittliche Nutzung im Jahr 2017 \/ Die Volkswirtschaft<\/span>&#13;<\/p>\n<h2><strong>Ja zum Service public<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNach den parlamentarischen Debatten zum Service-public-Bericht hat die Stimmbev\u00f6lkerung die Volksinitiative zur Abschaffung der Empfangsgeb\u00fchr am 4. M\u00e4rz 2018 mit 71,6 Prozent deutlich abgelehnt. Dieses Bekenntnis zu einem starken Service public hat der Bundesrat bei der Konzeption eines neuen Bundesgesetzes \u00fcber elektronische Medien (BGeM) ber\u00fccksichtigt. Seiner Meinung nach ist ein verl\u00e4sslich finanziertes, qualitativ hochstehendes und unabh\u00e4ngiges Medienangebot zentral f\u00fcr die Demokratie. Entsprechend sieht das Gesetz wie bisher bei den elektronischen Medien eine direkte Medienf\u00f6rderung vor: Inhalte der SRG und anderer Anbieterinnen sind auf nationaler, sprachregionaler oder regionaler Ebene bereitzustellen und aus der Abgabe f\u00fcr elektronische Medien zu finanzieren. Denn in der kleinr\u00e4umigen und mehrsprachigen Schweiz ist es nicht m\u00f6glich, solche Angebote allein mit Werbung und Sponsoring zu finanzieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Finanzierung demokratierelevanter Medien ist infolge des digitalen Wandels schwierig geworden. Die j\u00fcngste Publikation der Stiftung Werbestatistik Schweiz zeigt, dass die Onlinewerbung 2017 eine Umsatzsteigerung erfahren hat und unterdessen den gr\u00f6ssten Anteil des Schweizer Werbemarktes ausmacht. Diese Gelder fliessen allerdings nicht in publizistische Inhalte, sondern zu Suchmaschinen, zu Onlineverzeichnissen und Rubrikenm\u00e4rkten. Die Werbeums\u00e4tze der gedruckten Presse, und in geringerem \u00a0Masse auch von Fernsehen und Radio, sind demgegen\u00fcber r\u00fcckl\u00e4ufig. Laut Expertenmeinungen fliessen betr\u00e4chtliche finanzielle Mittel ins Ausland zu internationalen Konzernen wie Google und Facebook.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Mehr Demokratie<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Bundesverfassung l\u00e4sst im Bereich der elektronischen Medien Raum f\u00fcr die direkte Medienf\u00f6rderung. F\u00fcr eine direkte Medienf\u00f6rderung der gedruckten Presse gibt es hingegen keine Verfassungsgrundlage. Da Presse nur indirekt gef\u00f6rdert werden kann, zum Beispiel \u00fcber verbilligte Posttaxen, wird diese F\u00f6rderung nicht im neuen Gesetz geregelt, sondern bleibt wie anhin im Postgesetz bestehen. An diesen Leitplanken orientiert sich das Gesetz.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer L\u00f6wenanteil der \u00abAbgabe f\u00fcr elektronische Medien\u00bb, wie die heutige Empfangsgeb\u00fchr neu heisst, geht auch k\u00fcnftig an die SRG. Daneben werden andere Medienanbieterinnen, die eine Service-public-Leistung erbringen, mit insgesamt maximal 6 Prozent der Medienabgabe entsch\u00e4digt. Diese 6 Prozent werden auf Radio, Fernsehen und neu auch Onlinemedien verteilt. Damit wird der F\u00e4cher weiter ge\u00f6ffnet. Es wird ein Impuls gesetzt, um den Wettbewerb unter den Anbieterinnen zu stimulieren. So k\u00f6nnen neue Angebotsformen leichter entstehen und damit zur Medienvielfalt beitragen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAuch eine indirekte Medienf\u00f6rderung gibt es weiterhin: F\u00fcr indirekte F\u00f6rdermassnahmen stehen neu maximal 2 Prozent des Gesamtertrags der Abgabe f\u00fcr elektronische Medien zur Verf\u00fcgung. Damit werden wie bisher die Aus- und die Weiterbildung von Medienschaffenden unterst\u00fctzt. Neu k\u00f6nnen auch nicht gewinnorientierte Selbstregulierungsorganisationen wie der Presserat oder Nachrichtenagenturen Geld erhalten \u2013 wodurch man die Qualit\u00e4t des Schweizer Journalismus st\u00e4rken will. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen k\u00fcnftig auch innovative IT-L\u00f6sungen gef\u00f6rdert werden, um die Entwicklung und den Betrieb digitaler Infrastrukturen zu beschleunigen.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Mit Augenmass regulieren<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas neue Gesetz will einerseits die Medien f\u00f6rdern, andererseits aber auch nur wo notwendig und so wenig wie m\u00f6glich regulieren. Das Kernst\u00fcck der Regulierung betrifft die SRG: Sie bekommt als nationale Service-public-Anbieterin einen umfassenden Leistungsauftrag und muss die Bereiche Information, Kultur und Bildung in allen Amtssprachen und in hoher Qualit\u00e4t abdecken. Weiter soll sie Angebote in den Sparten Unterhaltung und Sport bereitstellen, verbunden mit der Auflage, sich in diesen Sparten von den kommerziellen Medienanbieterinnen deutlich zu unterscheiden. Auf welchen Kan\u00e4len die SRG in welcher Form pr\u00e4sent sein wird, ist ihr weitgehend selbst \u00fcberlassen. Damit wird die unternehmerische Freiheit der SRG gr\u00f6sser. Es gibt keine Beschr\u00e4nkung, wie viel F\u00f6rdermittel sie f\u00fcr das Onlineangebot verwenden darf. Allerdings m\u00fcssen nach wie vor Audio- und audiovisuelle Angebote klar im Zentrum stehen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDamit f\u00fcr die anderen Medienanbieterinnen neben der SRG genug Raum zur Entfaltung bleibt, werden ihr auch k\u00fcnftig Einschr\u00e4nkungen auferlegt. So bleiben beispielsweise die Radio- und Onlinewerbeverbote bestehen, und neu kann der Bundesrat bei den Werbeeinnahmen der SRG einen Einnahmedeckel vorsehen. Weiter kann er die Summe, die die SRG aus der Abgabe f\u00fcr elektronische Medien erh\u00e4lt, plafonieren und festlegen, wie viel davon diese f\u00fcr Informationsleistungen verwenden muss.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDies zeigt: Die SRG befindet sich also trotz oder gerade wegen ihrer St\u00e4rke in einem engen Regelkorsett. Allerdings will der Bundesrat verhindern, dass das Unternehmen keinen Entwicklungsspielraum mehr sieht. Aus diesem Grund halten sich zus\u00e4tzliche Regulierungen an einem Ort und Deregulierungen an anderen Orten die Waage.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Zusammenarbeit und Innovation<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas neue Bundesgesetz legt einen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit der verschiedenen Anbieter. So wird die SRG zu mehr Kooperation verpflichtet. Der Bundesrat kann ihr vorschreiben, einen Teil des Unterhaltungs- und Sportangebots gemeinsam mit anderen Medienunternehmen herzustellen. Neu wird die SRG beispielsweise auch verpflichtet, tagesaktuelle Informationsbeitr\u00e4ge als \u00abshared content\u00bb anderen Medien zur Verf\u00fcgung zu stellen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWeiter setzt der Bundesrat im Gesetzesentwurf auf Innovation. Sie ist sowohl bei der SRG als auch bei regionalen Anbieterinnen ein Kriterium f\u00fcr den Abschluss von Leistungsvereinbarungen. Die Medien sollen die digitale Herausforderung annehmen, sich weiterentwickeln und mit ihren Service-public-Angeboten ein m\u00f6glichst grosses Publikum erreichen. Mit der Unterst\u00fctzung von innovativen IT-L\u00f6sungen erhofft sich der Bundesrat einen zus\u00e4tzlichen Technologieschub im Medienbereich. Ziel ist es, dass die Medienunternehmen in einem hart umk\u00e4mpften Markt weiterhin einen qualitativ hochstehenden, aber auch f\u00fcr ein breites Publikum sichtbaren Journalismus anbieten k\u00f6nnen. Das erachtet der Bundesrat f\u00fcr eine funktionierende Demokratie als zentral.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Staatsferne Medienaufsicht<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWo \u00f6ffentliche Mittel zur Medienf\u00f6rderung gesprochen werden, braucht es eine Kontrolle \u00fcber deren Verwendung. Bisher waren f\u00fcr die Vergabe der direkten und indirekten Medienf\u00f6rderung sowie f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die entsprechenden Medienanbieterinnen weitestgehend der Bundesrat, das Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom) zust\u00e4ndig. Mit Blick auf die verfassungsrechtlich verankerte Medienfreiheit erweist sich die erw\u00e4hnte Zust\u00e4ndigkeit jedoch als problematisch. Im Gegensatz zur Schweiz ist die Regulierungsbeh\u00f6rde in praktisch allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern unabh\u00e4ngig. Die heutige Zust\u00e4ndigkeitsordnung steht auch im Widerspruch zu entsprechenden Empfehlungen des Europarats.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Nicht zuf\u00e4llig wurde daher auch im Nationalrat die Schaffung einer unabh\u00e4ngigen Aufsichtsbeh\u00f6rde gefordert.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nVor diesem Hintergrund schl\u00e4gt der Bundesrat im Gesetzesentwurf eine Kommission f\u00fcr elektronische Medien (Komem) als unabh\u00e4ngige Regulierungsbeh\u00f6rde vor. Diese soll k\u00fcnftig namentlich f\u00fcr die Erteilung der SRG-Konzession, den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit anderen Medienanbieterinnen, die Aufsicht \u00fcber die Einhaltung der publizistischen Leistungsauftr\u00e4ge sowie die Vergabe der indirekten Medienf\u00f6rderung f\u00fcr die elektronischen Medien zust\u00e4ndig sein.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nObwohl der Bundesrat damit auf mehr Staatsferne setzt, gibt er nicht alle wichtigen Steuerungsinstrumente zu den elektronischen Medien aus der Hand. So legt er etwa die Abgabenh\u00f6he und die Verteilung auf die verschiedenen Verwendungszwecke fest und definiert die Werbe- und Sponsoringbeschr\u00e4nkungen der SRG. Um eine m\u00f6gliche Einflussnahme auf die Inhalte zu vermeiden, bleibt die Aufsicht \u00fcber die Inhalte der Medienangebote bei der Unabh\u00e4ngigen Beschwerdeinstanz f\u00fcr Radio und Fernsehen bzw. f\u00fcr elektronische Medien (UBI) bestehen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Gesetzesentwurf hat \u2013 verglichen mit dem Status quo unter dem Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen \u2013 geringe Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die Unternehmen. Auch die Haushalte werden nicht st\u00e4rker belastet. Insgesamt werden f\u00fcr die F\u00f6rderung im Mediensektor voraussichtlich finanzielle Mittel im heutigen Umfang zur Verf\u00fcgung stehen, und es gibt einige administrative Entlastungen. Beispielsweise entf\u00e4llt die Melde- und Berichterstattungspflicht von Medienanbieterinnen ohne Leistungsauftrag.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nUnter das neue Gesetz fallen nicht alle elektronischen Medien, sondern nur Angebote jener Medienanbieterinnen, die eine Leistungsvereinbarung oder eine Konzession (SRG) haben. Kleinere Neuerungen, die aber im Vernehmlassungsverfahren durchaus umstritten sein k\u00f6nnten, sind etwa die Deregulierung der Radios ohne Leistungsvereinbarung. So k\u00f6nnen solche Radios beispielsweise k\u00fcnftig politische Werbung ausstrahlen. Ganz grunds\u00e4tzlich wird das Subventionierungssystem deutlich vereinfacht, und viele Einzelsubventionen werden aufgehoben. Daf\u00fcr wird die Rechenschaftspflicht der Medienanbieterinnen gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit gest\u00e4rkt. Nun wird sich zeigen, in welchem Masse dieser Gesetzesentwurf auf Anklang st\u00f6sst.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Bundesrat (2016): Bericht zur \u00dcberpr\u00fcfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Ber\u00fccksichtigung der privaten elektronischen Medien. 17. Juni 2016.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Empfehlung des Ministerrates vom 23. Dezember 2000 und dessen Deklaration vom 26. M\u00e4rz 2008.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Postulat 16.3630 der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen NR vom 29. August 2016.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesetze hinken immer der Realit\u00e4t hinterher. Das gilt insbesondere in Bereichen, in denen der technologische Fortschritt Bew\u00e4hrtes und Bekanntes grunds\u00e4tzlich infrage stellt und v\u00f6llig neue M\u00f6glichkeiten entstehen. Gut sieht man das in der Medienbranche. Radio und Fernsehen geh\u00f6ren zwar nach wie vor zu den gut genutzten Medien. 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Oktober k\u00f6nnen interessierte Kreise zur Vorlage Stellung nehmen. Der Gesetzesentwurf soll das heutige Radio- und Fernsehgesetz ersetzen und tr\u00e4gt der technologischen Entwicklung im Medienbereich Rechnung. K\u00fcnftig soll die F\u00f6rderung der Service-public-Leistungen bei elektronischen Medien nicht mehr auf Radio und Fernsehen beschr\u00e4nkt sein, sondern auf Onlineangebote ausgeweitet werden. Allerdings nur, wenn diese Service-public-Leistungen im Wesentlichen aus Audio- und Videoinhalten bestehen. Reine Textangebote werden nicht unterst\u00fctzt. 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