{"id":106423,"date":"2018-07-19T10:30:52","date_gmt":"2018-07-19T10:30:52","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2018\/07\/schenk-kieser-08-09-2018fr\/"},"modified":"2023-08-23T23:01:53","modified_gmt":"2023-08-23T21:01:53","slug":"schenk-kieser-08-09-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2018\/07\/schenk-kieser-08-09-2018\/","title":{"rendered":"Arbeitsmarktintegration: Am gleichen Strick ziehen"},"content":{"rendered":"<p>Wenn in der Schweiz eine Person mit einer gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigung in den Erwerbsprozess zur\u00fcckkehren soll, sind oft viele eigene Anstrengungen und Unterst\u00fctzungsmassnahmen von Dritten n\u00f6tig. Je nach Fall sind mehrere Institutionen involviert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm schweizerischen Sozialsystem deckt jede Institution spezifische Risiken ab und ist auf bestimmte Anspruchsgruppen ausgerichtet. W\u00e4hrend sich beispielsweise die Arbeitslosenversicherung (ALV) um Stellensuchende k\u00fcmmert, liegt der Fokus der Invalidenversicherung (IV) auf den Folgen von Krankheiten und Unf\u00e4llen. Nebst diesen beiden Sozialversicherungen spielen bei der Arbeitsmarktintegration zudem die Berufsbildung, die Sozialhilfe und der Migrationsbereich eine wichtige Rolle.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit dieser strikten Ausrichtung der einzelnen Institutionen wird eine hohe Effizienz f\u00fcr die eigene Zielgruppe erreicht. Gleichzeitig bringt die Differenzierung auch Schwierigkeiten mit sich \u2013 insbesondere bei Mehrfachproblematiken oder wenn die Art des Risikos unklar ist. Kann jemand nicht eindeutig einer Institution zugeordnet werden, ger\u00e4t das System an seine Grenzen. In komplexen F\u00e4llen droht f\u00fcr die Betroffenen ein erschwerter Zugang zur sozialen Absicherung, oder die Dauer bis zur erforderlichen Unterst\u00fctzung verl\u00e4ngert sich.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Anteil dieser Betroffenen mit komplexen Problemstellungen ist in den einzelnen Institutionen zwar verh\u00e4ltnism\u00e4ssig klein, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen f\u00fcr die betroffenen Menschen sind jedoch oftmals bedeutsam. Zudem verursacht eine missgl\u00fcckte soziale oder berufliche Integration hohe volkswirtschaftliche Folgekosten. Das Risiko einer Aussteuerung, einer IV-Berentung, einer dauerhaften Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit oder des Pendelns zwischen den Institutionen aufgrund verfehlter Integrationsbem\u00fchungen kann mit der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) verringert werden. Um die Kompetenzen gezielt einsetzen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Institutionen die gegenseitigen Abl\u00e4ufe kennen.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Koordinationsstelle auf nationaler Ebene<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Bundesgesetz \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sind die Koordinationsgrunds\u00e4tze festgehalten und in Spezialgesetzgebungen pr\u00e4zisiert. Allerdings sind die Bestimmungen meist entsch\u00e4digungsorientierter oder technischer Natur.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nUm die interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Arbeitsmarktintegration zu verbessern, haben Bund, Kantone, Gemeinden und weitere Akteure im Jahr 2010 das nationale IIZ-Steuerungsgremium gegr\u00fcndet.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Ziel ist es, die Chancen auf Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erh\u00f6hen und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Die IIZ erm\u00f6glicht den Beteiligten, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, die finanziellen Mittel gezielt einzusetzen und ben\u00f6tigte anderweitige Fachunterst\u00fctzung bei den Partnern einzuholen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nW\u00e4hrend der Bund die IIZ auf nationaler Ebene koordiniert, findet deren Umsetzung in den kantonalen Strukturen unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen statt. Verschiedene Kantone kennen Kooperationsprojekte, mit welchen durch eine intensivierte Zusammenarbeit das eingliederungsspezifische Synergiepotenzial der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), der Sozialdienste und\/oder der Stellen der Invalidenversicherung im Interesse der unterst\u00fctzten Person genutzt wird (siehe <em>Kasten<\/em>).&#13;<\/p>\n<h2><strong>Fallf\u00fchrung aus einer Hand<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei der Umsetzung verschiedener IIZ-Projekte hat sich im Fr\u00fchling 2017 in entscheidenden Punkten Kl\u00e4rungsbedarf ergeben. Deshalb hat das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) zwei Gutachten bei Ueli Kieser, Professor f\u00fcr Sozialversicherungsrecht, in Auftrag gegeben.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas erste Gutachten befasst sich mit der Zusammenarbeit. Dabei werden insbesondere die M\u00f6glichkeit einer \u00dcbertragung der Fallverantwortung von der prim\u00e4r zust\u00e4ndigen Institution an eine andere und die M\u00f6glichkeit eines befristeten Verzichts auf den Nachweis von Arbeitsbem\u00fchungen behandelt. Grunds\u00e4tzlich gilt: Die Fallf\u00fchrung soll durch die am besten geeignete Institution \u00abaus einer Hand\u00bb erfolgen. Die Eignung bestimmt sich nach den Eigenschaften und Bed\u00fcrfnissen der betreffenden Einzelperson immer mit dem Ziel einer raschen und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Das Gutachten zeigt auf, dass hier viele Gestaltungsm\u00f6glichkeiten bestehen. So k\u00f6nnen komplexe F\u00e4lle an eine Institution befristet \u00fcbertragen werden. Eine weitere M\u00f6glichkeit w\u00e4re es, eine Wiedereingliederungsstelle zu schaffen, welche solche F\u00e4lle befristet betreuen w\u00fcrde.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBeispielsweise wurde gepr\u00fcft, ob die Arbeitslosenversicherung vor\u00fcbergehend auf einen Nachweis von Arbeitsbem\u00fchungen verzichten k\u00f6nnte. Derzeit ist ein solcher Nachweis zwingend, um in den Genuss von einer Arbeitslosenentsch\u00e4digung zu kommen. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass diese Pflicht bei einer sozialen Eingliederung oder einer Stabilisierung eines Betroffenen f\u00fcr bis zu drei Monate ausgesetzt werden kann.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> In Ausnahmef\u00e4llen und mit individueller Begr\u00fcndung kann eine l\u00e4ngere Frist gew\u00e4hrt werden.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Datenschutz gew\u00e4hrleisten<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas zweite Gutachten widmet sich der Frage des Datenaustauschs beziehungsweise der Datenbearbeitung im Informationssystem f\u00fcr die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsmarktstatistik (Avam). Dabei interessiert insbesondere, ob bei einer Aufgabendelegation oder einer Fall\u00fcbertragung Besonderheiten gelten und wie die Anforderungen des Datenschutzes zu konkretisieren sind. Wie das Gutachten aufzeigt, ist ein Datenaustausch innerhalb von bestimmten Grenzen m\u00f6glich. So muss die betroffene Person ihre Einwilligung geben. Einschr\u00e4nkend zu beachten ist, dass die Bearbeitung von Avam-Daten nur durch die Vollzugsstellen der ALV zul\u00e4ssig ist. Dazu w\u00e4re eine entsprechende Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) notwendig.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Rechtsgutachten liefern Klarheit bez\u00fcglich M\u00f6glichkeiten und Grenzen einiger Aspekte der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Dadurch erhalten die Kantone eine best\u00e4tigte rechtliche Grundlage zur Zusammenarbeit und bessere Planungssicherheit.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a><\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Siehe <a href=\"http:\/\/www.iiz.ch\">www.iiz.ch<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Gest\u00fctzt auf Art. 85f des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) (F\u00f6rderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit) und unter Ber\u00fccksichtigung der dazugeh\u00f6rigen Botschaft (BBI 2001 2298).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Gest\u00fctzt auf Art. 85f Avig.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Die beiden Gutachten werden an der\u00a0St. Galler Datenschutztagung vom 12. September 2018 in Z\u00fcrich vorgestellt. Weitere Informationen unter <a href=\"https:\/\/irp.unisg.ch\/de\/weiterbilden\">https:\/\/irp.unisg.ch\/de\/weiterbilden<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn in der Schweiz eine Person mit einer gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigung in den Erwerbsprozess zur\u00fcckkehren soll, sind oft viele eigene Anstrengungen und Unterst\u00fctzungsmassnahmen von Dritten n\u00f6tig. Je nach Fall sind mehrere Institutionen involviert.&#13; &#13; Im schweizerischen Sozialsystem deckt jede Institution spezifische Risiken ab und ist auf bestimmte Anspruchsgruppen ausgerichtet. 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So soll insbesondere die individuelle Betreuung gest\u00e4rkt werden.&#13;\n&#13;\n<em>Freiburg:<\/em> Der \u00abIntegrationspool+\u00bb ist ein Betreuungssystem zur Bek\u00e4mpfung von Langzeitarbeitslosigkeit. F\u00fcr intensives Coaching und individuelle L\u00f6sungen arbeiten Personalberater und Sozialarbeiter in derselben Struktur und am selben Ort eng zusammen und begleiten Menschen in schwierigen Phasen bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung w\u00e4hrend maximal neun Monaten.&#13;\n&#13;\n<em>Aargau: <\/em>Das geplante Konzept \u00abPforte\u00bb will die Zusammenarbeit zwischen dem Amt f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit und der Sozialversicherungsstelle des Kantons (SVA\/IV-Stelle) vertiefen. Das Ziel ist es, die Wirkung im Bereich der Arbeitsintegration zu verbessern. Kernpunkt der Kooperation ist die Aufteilung und Zuteilung von Aufgaben. Dadurch sollen Doppelspurigkeiten sowohl gegen\u00fcber den Klienten als auch den Arbeitgebenden vermieden werden. Diese Aufgabenzuteilung wird erg\u00e4nzt durch \u00fcbergreifende, abgestimmte Prozesse und Informationsaustausch. Gemeinden bzw. Sozialhilfebeziehende profitieren im Bereich der Arbeitsintegration von erweiterten Dienstleistungen der beiden Partner."}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":106426,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":106430,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"79204","post_abstract":"Bei der Integration von Personen mit einer gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigung in den Arbeitsmarkt ist die Koordination zwischen den involvierten Stellen wichtig. 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