{"id":106766,"date":"2018-06-20T10:30:13","date_gmt":"2018-06-20T10:30:13","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2018\/06\/jeitziner-07-2018fr\/"},"modified":"2023-08-23T23:02:42","modified_gmt":"2023-08-23T21:02:42","slug":"ehepaarbesteuerung-jeitziner-07-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2018\/06\/ehepaarbesteuerung-jeitziner-07-2018\/","title":{"rendered":"Wie schafft man die \u00abHeiratsstrafe\u00bb ab?"},"content":{"rendered":"<p>Erwerbst\u00e4tige Ehepaare bezahlen heute unter Umst\u00e4nden mehr Steuern als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen. Diese \u00abHeiratsstrafe\u00bb soll bei der direkten Bundessteuer beseitigt werden, wie der Bundesrat im M\u00e4rz in einer Botschaft beschlossen hat.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>Um dem Gebot der Gleichbehandlung nachzukommen, erf\u00fcllt die Ehegattenbesteuerung<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> im Idealfall f\u00fcnf Forderungen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nErstens soll die Steuerbelastung zivilstandsunabh\u00e4ngig sein. Ein Einverdiener-Ehepaar und ein Einverdiener-Konkubinatspaar mit gleichem Gesamteinkommen sind gleich zu belasten, da sie die gleiche wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit besitzen. Dasselbe gilt f\u00fcr Zweiverdiener-Ehepaare und Zweiverdiener-Konkubinatspaare mit gleichem Gesamteinkommen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZweitens soll eine sogenannte Globaleinkommensbesteuerung zum Zuge kommen: Die gemeinsame Steuer eines (Ehe-)Paares soll nur von der Summe der Einkommen beider Partner abh\u00e4ngen und nicht von der Verteilung des Einkommens zwischen den Partnern. Paare mit dem gleichen Gesamteinkommen sind gleich zu belasten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDrittens ber\u00fccksichtigt eine Reform sogenannte Schatteneinkommen, welche die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit erh\u00f6hen. Gehen die Haushalte in unterschiedlichem Ausmass einer Erwerbst\u00e4tigkeit nach, so bestehen aufgrund der unterschiedlichen Besch\u00e4ftigungsgrade auch unterschiedliche M\u00f6glichkeiten, Haushaltsarbeiten wie Kochen, Putzen und Kinderbetreuung zu \u00fcbernehmen und auf diese Weise ein Schatteneinkommen zu erzielen. Ein Zweiverdiener-Paar mit einem Gesamtbesch\u00e4ftigungsgrad von 200 Prozent hat beispielsweise ein geringeres Potenzial zur Erzielung eines Schatteneinkommens als ein Einverdiener-Paar. Das erste Paar ist deshalb tiefer zu belasten als das zweite. \u00dcbersteigt hingegen der Gesamtbesch\u00e4ftigungsgrad eines Zweiverdiener-Paares die 100-Prozent-Marke nicht \u2013 etwa dann, wenn beide Partner zu 50 Prozent teilzeitbesch\u00e4ftigt sind, \u2013 ist eine Minderbelastung unbegr\u00fcndet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nViertens gilt es die Haushaltsgr\u00f6sse zu ber\u00fccksichtigen: Wenn von einem bestimmten Einkommen mehr Personen leben m\u00fcssen, ist die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit vermindert, und die Steuerbelastung muss entsprechend tiefer ausfallen. Eine alleinstehende Person ist deshalb h\u00f6her zu belasten als ein Einverdiener-Ehepaar mit dem gleichen Gesamteinkommen. Ebenso ist eine alleinstehende Person h\u00f6her zu belasten als ein Einverdiener-Konkubinat mit dem gleichen Gesamteinkommen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSchliesslich k\u00f6nnen f\u00fcnftens \u00abHaushaltsvorteile\u00bb von Paaren gegen\u00fcber Alleinstehenden ber\u00fccksichtigt werden. Damit sind Haushaltsersparnisse in Form niedrigerer Lebenshaltungskosten pro Kopf, die durch das Zusammenwohnen erzielt werden, gemeint. Ein Zweiverdiener-Ehepaar (beziehungsweise ein Zweiverdiener-Konkubinatspaar) ist dann h\u00f6her zu belasten als zwei alleinstehende Personen, die zusammengerechnet auf ein gleich hohes Einkommen wie das Ehepaar (beziehungsweise das Konkubinatspaar) kommen.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Was sagt das Bundesgericht?<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den Belastungsrelationen zwischen verschiedenen Haushaltsformen deckt sich weitgehend mit den f\u00fcnf Forderungen. Gem\u00e4ss der vom Bundesgericht aufgestellten und von der Steuerrechtslehre weiterentwickelten Formel<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> zu den Belastungsrelationen (siehe <em>Abbildung 1<\/em>) hat bei gleichem Gesamteinkommen die steuerliche Belastung eines Zweiverdiener-Ehepaares derjenigen eines Zweiverdiener-Konkubinatspaares zu entsprechen. Dasselbe gilt f\u00fcr die steuerliche Belastung von Einverdiener-Konkubinatspaaren und -Ehepaaren.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\"><strong>Abb. 1: Von Bundesgericht und Steuerrechtslehre entwickelte Formel zu den Belastungsrelationen<\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2018\/06\/Behnisch_Abb_1_2_DE.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-79118\" src=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2018\/06\/Behnisch_Abb_1_2_DE.png\" alt=\"\" width=\"1828\" height=\"408\" \/><\/a>&#13;<\/p>\n<h2><strong>Welches Modell w\u00e4hlen?<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Bezug auf die direkte Bundessteuer \u2013 welche bei Privatpersonen auf Einkommen gem\u00e4ss einem direkt progressiven Tarif erhoben wird \u2013 lassen sich die f\u00fcnf Forderungen nicht gleichzeitig realisieren. Die Wahl des Besteuerungsmodells h\u00e4ngt deshalb davon ab, welcher der miteinander in Konflikt stehenden Forderungen der Gleichbehandlung zwischen den verschiedenen Haushaltsformen Priorit\u00e4t einger\u00e4umt wird. In erster Linie muss gekl\u00e4rt werden, ob die Zivilstandsunabh\u00e4ngigkeit oder die Globaleinkommensbesteuerung Vorrang haben soll. Indem die nachstehenden drei Fragen der Reihe nach beantwortet werden, lassen sich die Anforderungen an eine gute Ehegattenbesteuerung in ein konkretes Besteuerungsmodell \u00fcbersetzen.&#13;<\/p>\n<h3>(1) Soll ein indirekt oder ein direkt progressiver Steuertarif gew\u00e4hlt werden?<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Antwort auf diese Frage wird die vertikale Steuergerechtigkeit im Sinne der Lastenverteilung konkretisiert und allenfalls eine dar\u00fcber hinausgehende Umverteilung angestrebt. Wird ein indirekt progressiver Tarif (d. h. ein Einheitssatz mit Freibetrag) bef\u00fcrwortet, so ist auch die Frage nach der Form der Ehegattenbesteuerung entschieden. In diesem Fall kommt die Einheitssteuer zum Zuge. Da die Ungleichbehandlung der einzelnen Haushaltstypen bei dieser Besteuerungsform vergleichsweise klein ist, kann auf korrektive Abz\u00fcge verzichtet werden. F\u00e4llt die Entscheidung stattdessen auf einen direkt progressiven Tarif, ist die n\u00e4chste Frage zu beantworten:&#13;<\/p>\n<h3>(2) Soll der Haushalt oder das Individuum Tr\u00e4ger der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit sein?<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nWird die Einzelperson unabh\u00e4ngig von ihrem Zivilstand und ihrer Wohnform als Tr\u00e4gerin der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit angesehen, so ist die Individualbesteuerung (siehe <em>Kasten<\/em>) unabdingbar. Dabei kann auf die reine Form abgestellt werden, da Korrektive nicht nur unn\u00f6tig, sondern sogar systemfremd sind. Ist hingegen der Haushalt Tr\u00e4ger der Leistungsf\u00e4higkeit, stellt sich die folgende Frage:&#13;<\/p>\n<h3>(3) Soll dem Postulat der Zivilstandsunabh\u00e4ngigkeit oder dem Postulat der Globaleinkommensbesteuerung Vorrang zukommen?<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nWird dem Postulat der Zivilstandsunabh\u00e4ngigkeit Vorrang einger\u00e4umt, so dr\u00e4ngt sich die Individualbesteuerung auf. Wegen der \u00dcberbelastung der Einverdiener- gegen\u00fcber der Zweiverdiener-Ehe mit dem gleichen Gesamteinkommen, die sich aus dem progressiven Tarif ergibt und die in der Regel schwerer wiegt als das h\u00f6here Schatteneinkommen aus der Haushaltsproduktion der Einverdiener-Ehe, sind hier jedoch gem\u00e4ss dem Bundesgericht Korrektive wie beispielsweise Tarifdifferenzierungen und Verheiratetenabz\u00fcge erforderlich.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a> Wird stattdessen dem Postulat der Globaleinkommensbesteuerung der Ehepaare Vorrang einger\u00e4umt, sollten die Ehepartner gemeinsam im Rahmen des Splittings oder eines Doppeltarifs besteuert werden.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Ungleichbehandlung bei der direkten Bundessteuer<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren bei der direkten Bundessteuer h\u00e4ngt einerseits von der Einkommensaufteilung zwischen den Partnern ab: je gleichm\u00e4ssiger die Einkommensaufteilung, desto h\u00f6her die steuerliche Ungleichbehandlung (siehe <em>Abbildung 2<\/em>). Damit ist das Postulat der Globaleinkommensbesteuerung verletzt. Andererseits variiert die steuerliche Ungleichbehandlung mit der Einkommensh\u00f6he. So werden Zweiverdiener-Paare mit tiefen Einkommen beziehungsweise niedrigem Anteil des Zweiteinkommens steuerlich privilegiert \u2013 bei h\u00f6heren Einkommen beziehungsweise gleichm\u00e4ssigerer Einkommensaufteilung werden sie benachteiligt. Bei sehr hohen Einkommen verschwindet die steuerliche Benachteiligung, da der Steuersatz auf 11,5 Prozent begrenzt ist.&#13;<\/p>\n<h3><strong>Abb. 2: Steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren bei der direkten Bundessteuer<\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2018\/06\/Behnisch-Scheidegger_Daepp_Jeitziner_2_1_DE.png\"><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-78949\" src=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2018\/06\/Behnisch-Scheidegger_Daepp_Jeitziner_2_1_DE.png\" alt=\"\" width=\"1934\" height=\"1538\" \/><\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__legend\">Lesebeispiel: Steuerlich macht es einen Unterschied, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. So zahlen beispielsweise Verheiratete, die je 50 Prozent zu einem Gesamteinkommen von 180\u2019000 Franken beisteuern, 75 Prozent mehr Steuern als Unverheiratete.<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__quelle--ground\">Quelle: Peters, Rudi (2014). Steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren in den Kantonen und beim Bund \/ Die Volkswirtschaft<\/span>&#13;<\/p>\n<h2><strong>Negative Anreize f\u00fcr Zweitverdiener<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNebst dem Gebot der Gleichbehandlung tr\u00e4gt eine gute Ehegattenbesteuerung auch den Anreizwirkungen Rechnung. Im Vordergrund steht dabei die Wahl zwischen Erwerbsarbeit, Haushaltsproduktion (Selbermachen) und Freizeit. Die Verzerrung dieser Entscheidungen, welche durch die Besteuerung von Erwerbsarbeit und die Nichtbesteuerung von Haushaltsproduktion und Freizeit verursacht wird, sollte m\u00f6glichst gering bleiben. Aber auch der Entscheid zwischen Einpersonen- und Zweipersonenhaushalt sollte nicht durch Steuern verzerrt werden, sondern aufgrund von nicht steuerlichen \u00dcberlegungen gef\u00e4llt werden. Zum Beispiel ergeben sich in einem Zweipersonenhaushalt Effizienzvorteile durch die gemeinsame Nutzung von G\u00fctern oder dank Arbeitsteilung zwischen den Partnern. Dieses \u00f6konomische Effizienzgebot impliziert, dass die f\u00fcnfte Gleichbehandlungsforderung \u2013 die Ber\u00fccksichtigung des Haushaltsvorteils \u2013 verworfen werden sollte.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie bestehende gemeinsame Besteuerung von Paaren setzt negative Anreize f\u00fcr die Erwerbst\u00e4tigkeit des Zweitverdieners. Denn der Grenzsteuersatz des relativ elastisch reagierenden Zweitverdieners beginnt nicht bei null, sondern beim Grenzsteuersatz des Erstverdieners. Dadurch erh\u00e4lt der Zweitverdiener einen starken Anreiz, sein Arbeitspensum nicht zu erh\u00f6hen. Es ist davon auszugehen, dass die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung f\u00fcr viele der betroffenen Personen, vor allem auch f\u00fcr gut ausgebildete Frauen, diesen Abhalteeffekt abbauen und zu einer Mobilisierung von zus\u00e4tzlichen Fachkr\u00e4ften f\u00fchren w\u00fcrde. Die Reform der Ehegattenbesteuerung ist deshalb auch Bestandteil der Fachkr\u00e4fteinitiative.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Vom Reformbedarf zur konkreten L\u00f6sung<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSowohl aus Gerechtigkeits- als auch aus Effizienzgr\u00fcnden besteht somit ein Reformbedarf. Bei der Steuergerechtigkeit lautet die Schl\u00fcsselfrage, ob der Haushalt oder das Individuum besteuert werden soll. Ob Haushalte oder Individuen als gleich gelten sollen, ist politisch allerdings umstritten und h\u00e4ngt von der Wertehaltung ab. Deshalb kann die Frage der Steuergerechtigkeit nicht abschliessend beantwortet werden. Betreffend Anreizwirkungen l\u00e4sst sich festhalten: Ein Ankn\u00fcpfen am Individuum als Tr\u00e4ger der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit ist vorzuziehen \u2013 auch wenn so die Entscheidung \u00fcber die Einkommensaufteilung zwischen Partnern verzerrt wird. Zusammengefasst kann man sagen: Bei der Reform der Ehegattenbesteuerung spielt es auch eine Rolle, welches Gewicht den Gerechtigkeits- und den Anreizargumenten beigemessen wird.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich w\u00e4re es m\u00f6glich, die \u00abHeiratsstrafe\u00bb aufkommensneutral zu beseitigen, indem die nicht verheirateten Steuerpflichtigen h\u00f6her belastet w\u00fcrden. Da ein solches Vorgehen politisch wenig erfolgversprechend w\u00e4re, wurden f\u00fcr die Reform die verschiedenen Modelle stattdessen basierend auf der Pr\u00e4misse evaluiert, dass f\u00fcr keine einkommenssteuerpflichtige Person eine Mehrbelastung gegen\u00fcber heute resultiert. Deshalb verzichtete man bei der alternativen Steuerberechnung zum Beispiel auf die Streichung des Zweiverdienerabzugs. Zudem wurde darauf geachtet, dass sich die Belastungsrelationen nicht zu stark ver\u00e4ndern. Entsprechend wird f\u00fcr Einverdiener-Ehepaare beispielsweise neu ein Einverdienerabzug vorgeschlagen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Abschaffung der \u00abHeiratsstrafe\u00bb ohne Mehrbelastungen bewirkt jedoch Mindereinnahmen, die einnahmen- oder ausgabenseitig kompensiert werden m\u00fcssen und damit unvermeidlich Verlierer nach sich ziehen. Damit stellt sich auch hier das Dilemma jeder Reform, dass den Verlierern im Status quo die Verlierer im Reformszenario gegen\u00fcberstehen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNeben der Gleichbehandlung und der Anreizwirkung muss eine Reform der Ehegattenbesteuerung auch dem Fiskalziel, den Anpassungskosten sowie den Entrichtungs- und Erhebungskosten Rechnung tragen. Am zielf\u00fchrendsten scheint die im Kasten beschriebene Reform \u00abMehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung\u00bb: Daf\u00fcr spricht, dass sie die \u00abHeiratsstrafe\u00bb vollst\u00e4ndig beseitigt, weniger Mindereinnahmen verursacht als andere Reformoptionen und auch bez\u00fcglich Erwerbsanreizen nur der Individualbesteuerung unterlegen ist. Weiter k\u00f6nnen die Kantone ihre geltende L\u00f6sung f\u00fcr die Ehepaarbesteuerung beibehalten, wodurch die Reform vergleichsweise rasch umsetzbar ist. Schliesslich entsteht f\u00fcr die Steuerpflichtigen kein zus\u00e4tzlicher Aufwand. Allerdings wird sich insbesondere in der Einf\u00fchrungsphase der administrative Aufwand f\u00fcr die kantonalen Steuerbeh\u00f6rden erh\u00f6hen. Die Abl\u00e4ufe d\u00fcrften sich aber weitgehend automatisieren lassen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Bundesrat (2018). Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe, Medienmitteilung vom 21. M\u00e4rz 2018.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Gegenstand der Ehegattenbesteuerung ist die Besteuerung von Personen mit unterschiedlichem Zivilstand und unterschiedlichen Haushaltsformen. Demgegen\u00fcber geht es bei der Familienbesteuerung um die Besteuerung von Haushalten mit Kindern, d. h. um die Ber\u00fccksichtigung von Kinderlasten.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">BGE 120 Ia 329 Erw\u00e4gung 4b; Bericht Kommission Familienbesteuerung, Bern 1998, S. 40.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">BGE 110 Ia 7.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erwerbst\u00e4tige Ehepaare bezahlen heute unter Umst\u00e4nden mehr Steuern als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen. Diese \u00abHeiratsstrafe\u00bb soll bei der direkten Bundessteuer beseitigt werden, wie der Bundesrat im M\u00e4rz in einer Botschaft beschlossen hat.Um dem Gebot der Gleichbehandlung nachzukommen, erf\u00fcllt die Ehegattenbesteuerung im Idealfall f\u00fcnf Forderungen.&#13; &#13; Erstens soll die Steuerbelastung zivilstandsunabh\u00e4ngig sein. Ein Einverdiener-Ehepaar und [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":4547,"featured_media":22404,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"post__type":[66],"post_opinion":[],"post_serie":[],"post_content_category":[228],"post_content_subject":[],"acf":{"seco_author":4547,"seco_co_author":[3398,2806,0],"author_override":"","seco_author_post_ocupation_year":"","seco_author_post_occupation_de":"Dr. iur., Projektleiterin steuerpolitische Gesch\u00e4fte, Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV), Bern","seco_author_post_occupation_fr":"Responsable des projets en mati\u00e8re de politique fiscale, Administration f\u00e9d\u00e9rale des contributions (AFC), Berne","seco_co_authors_post_ocupation":[{"seco_co_author":3398,"seco_co_author_post_occupation_year":"","seco_co_author_post_occupation_de":"Senior Economist, Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV), Bern","seco_co_author_post_occupation_fr":"Senior Economist, Administration f\u00e9d\u00e9rale des contributions (AFC), Berne"},{"seco_co_author":2806,"seco_co_author_post_occupation_year":"","seco_co_author_post_occupation_de":"Chef\u00f6konom, Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV), Professor f\u00fcr Wirtschafts- und Sozialpolitik, Universit\u00e4t Freiburg","seco_co_author_post_occupation_fr":"Chef \u00e9conomiste, Administration f\u00e9d\u00e9rale des contributions (AFC), professeur d\u2019\u00e9conomie politique et sociale, universit\u00e9 de Fribourg"}],"short_title":"Wie schafft man die \u00abHeiratsstrafe\u00bb ab?","post_lead":"Eine Reform der Ehegattenbesteuerung ist kein einfaches Unterfangen: Ob eine L\u00f6sung als \u00abgerecht\u00bb empfunden wird, h\u00e4ngt letztlich von der Wertehaltung ab.","post_hero_image_description":"Manche Paare zahlen nach der Heirat mehr Steuern als vorher.","post_hero_image_description_copyright_de":"Keystone","post_hero_image_description_copyright_fr":"Keystone","post_references_literature":"","post_kasten":[{"kasten_title":"Reformoptionen bei Beibehaltung des progressiven Tarifs","kasten_box":"<ul>&#13;\n \t<li><em>Korrektur des geltenden Mehrfachtarifs<\/em>: Der bestehende Mehrfachtarif (Grundtarif, Verheiratetentarif, Elterntarif) k\u00f6nnte mit Abz\u00fcgen (Zweiverdiener, Zweipensionen, Einverdiener, Haushalt) korrigiert werden.<\/li>&#13;\n \t<li><em>Splitting<\/em>: Beim Vollsplitting wird das gemeinsame Einkommen zum Satz des halben Gesamteinkommens besteuert. Beim Teilsplitting wird ein kleinerer Divisor angewendet.<\/li>&#13;\n \t<li><em>Individualbesteuerung<\/em>: Die Individualbesteuerung beruht auf einem einzigen Tarif, der bei allen nat\u00fcrlichen steuerpflichtigen Personen zur Anwendung kommt. Bei einer reinen Individualbesteuerung wird bei jeder steuerpflichtigen Person unabh\u00e4ngig vom Zivilstand und ohne Korrektive nur das erfasst, was dieser an Einkommen zufliesst. Bei einer modifizierten Individualbesteuerung werden mit zus\u00e4tzlichen Abz\u00fcgen (zum Beispiel Einverdienerabzug) Korrekturen bei den Belastungsrelationen eingebaut.<\/li>&#13;\n \t<li><em>Veranlagungswahlrecht<\/em>: Ehepaare k\u00f6nnen zwischen gemeinsamer und getrennter Besteuerung w\u00e4hlen.<\/li>&#13;\n \t<li><em>Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung<\/em>: Die veranlagende Beh\u00f6rde berechnet in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der ordentlichen gemeinsamen Veranlagung, indem die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet werden. In einem zweiten Schritt wird eine alternative Berechnung der Steuerbelastung vorgenommen, die sich an eine Besteuerung von Konkubinatspaaren anlehnt. Der tiefere der beiden Steuerbetr\u00e4ge wird dem Ehepaar in Rechnung gestellt.<\/li>&#13;\n<\/ul>"}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":106769,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":106773,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"78522","post_abstract":"Der Bundesrat hat im M\u00e4rz 2018 die Botschaft zur Beseitigung der \u00abHeiratsstrafe\u00bb verabschiedet. Wie soll die direkte Bundessteuer angepasst werden? Grunds\u00e4tzlich gilt: Eine gute Ehegattenbesteuerung gen\u00fcgt dem Gebot der Gleichbehandlung und ber\u00fccksichtigt \u00f6konomische Anreize. Welches Modell gew\u00e4hlt wird, h\u00e4ngt letztlich davon ab, ob ein indirekt oder ein direkt progressiver Tarif eingesetzt wird. Bei einem direkt progressiven Tarif muss der Gesetzgeber festlegen, ob er das Individuum oder den Haushalt besteuern will. Falls er den Haushalt besteuern will, muss er weiter entscheiden, ob er der Zivilstandsunabh\u00e4ngigkeit oder der Globaleinkommensbesteuerung den Vorrang geben will. Damit die Reform mehrheitsf\u00e4hig ist, empfiehlt sich das Modell \u00abMehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung\u00bb, wozu die Steuerbeh\u00f6rde bei Ehepaaren das Einkommen zun\u00e4chst gemeinsam veranlagt. Danach erstellt sie eine alternative Berechnung, die sich an eine Besteuerung von Konkubinatspaaren anlehnt. Bezahlt werden m\u00fcsste jeweils der tiefere Betrag.","magazine_issue":"20180701","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":[4127,0],"korrektor":4139,"planned_publication_date":"20180626","original_files":null,"external_release_for_author":"20180531","external_release_for_author_time":"23:30:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/5ae95aba9b1c7"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/106766"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4547"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=106766"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/106766\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":126200,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/106766\/revisions\/126200"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4139"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4127"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2806"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3398"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4547"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/22404"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=106766"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=106766"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=106766"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=106766"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=106766"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=106766"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}