{"id":106823,"date":"2018-05-24T10:57:06","date_gmt":"2018-05-24T10:57:06","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2018\/05\/utz-weber-06-2018fra\/"},"modified":"2023-08-23T23:02:23","modified_gmt":"2023-08-23T21:02:23","slug":"finanzausgleich-anpassungen-sind-noetig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2018\/05\/finanzausgleich-anpassungen-sind-noetig\/","title":{"rendered":"Finanzausgleich: Anpassungen sind n\u00f6tig"},"content":{"rendered":"<p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) hat den Schweizer F\u00f6deralismus massgeblich gest\u00e4rkt. Ein Kernst\u00fcck des 2008 in Kraft getretenen Reformvorhabens ist der vom Bund und von den res&shy;sourcenstarken Kantonen gemeinsam finanzierte Ressourcenausgleich: Er soll die Finanzauto&shy;nomie der Kantone erh\u00f6hen und die Unterschiede in der finanziellen Leis&shy;tungsf\u00e4hig&shy;keit sowie in der Steuerbelastung abbauen. Dabei sollen die Kantone steuerlich wettbewerbsf\u00e4hig bleiben und eine minimale Ausstattung an finanziellen Ressourcen erhal&shy;ten. Ein weiterer Pfeiler der NFA ist der Lastenausgleich, der vom Bund finanziert wird: \u00dcberm\u00e4ssige finanzielle Lasten der Kantone werden damit aufgrund von geografisch-topografischen beziehungsweise soziodemografischen Faktoren kompensiert. Ein drittes Finanzausgleichsgef\u00e4ss ist der zeitlich befristete H\u00e4rteausgleich.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNebst dem Finanzausgleich im engeren Sinne beinhaltet die NFA eine Neuge&shy;stal&shy;tung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Mit der Reform wurden bisher gemeinsam wahrgenommene Aufgaben entflochten und zahlreiche Aufga&shy;ben entweder der vollumf\u00e4nglichen Verantwortung des Bundes oder der Kantone zugeord&shy;net. Dabei waren die Prinzi&shy;pien der Subsidiarit\u00e4t und der fiskalischen \u00c4quivalenz massgebend.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip soll die \u00fcberge&shy;ordnete Ge&shy;bietsk\u00f6rperschaft eine Aufgabe nur dann \u00fcbernehmen, wenn sie dies nach&shy;weislich bes&shy;ser, d. h. mit tieferen Kosten und\/oder h\u00f6herer Qualit\u00e4t erf\u00fcllen kann als die un&shy;tergeord&shy;nete Staatsebene. Das Prinzip der fiskalischen \u00c4quivalenz dr\u00fcckt aus, dass sich im Rahmen ei&shy;ner staatlichen Aufgabe der Kreis der Nutzniesser mit demjenigen der Kos&shy;ten- und Ent&shy;scheidtr\u00e4ger decken muss. F\u00fcr diese Prinzipien wurde ein Kriterienkatalog auf&shy;gestellt, der im Botschafts- und Gesetzgebungsleitfaden des Bundes aufgef\u00fchrt ist und daf\u00fcr sorgen soll, dass beim Entwerfen von neuen Gesetzen bzw. von Gesetzesanpassungen den beiden Prinzipien Rechnung getragen wird. Beide Prinzipien wurden mit der NFA in die Bundesverfassung aufgenommen.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Bund gibt strategische Ziele vor<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nTrotz Entflechtungen verbleibt eine gr\u00f6ssere Anzahl von Aufgaben im gemeinsamen Verant&shy;wortungsbereich von Bund und Kantonen, die sie auch gemeinsam finanzieren. Die meisten dieser Verbundaufgaben werden neu mit sogenannten Programmvereinbarungen gesteuert. Eine zentrale Neuerung ist dabei die Outputsteuerung, welche die Inputsteuerung abl\u00f6st: Statt an den effektiven Kosten orientiert sich der Bundesbeitrag am Grad der Zielerreichung. Die strategischen Ziele definiert der Bund im Rahmen einer f\u00fcr vier Jahre abgeschlossenen Programmvereinbarung. Den Kan&shy;tonen bel\u00e4sst er dabei einen gen\u00fcgend grossen operativen Spielraum f\u00fcr die Umsetzung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNe&shy;ben diesen Programmvereinbarungen umfasst die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen \u2013 bereits zur Zeit vor der NFA \u2013 den sogenannten Vollzugs&shy;f\u00f6deralismus. Mit anderen Worten: Die Kantone sind zust\u00e4ndig f\u00fcr den Vollzug des Bundesrechts. Ohne die&shy;ses Ele&shy;ment m\u00fcsste der Bund eigene Strukturen in den Kantonen etablieren. Dies w\u00fcrde Doppel&shy;spurigkeiten schaffen und Mehrkosten generieren. Mit dem Vollzugsf\u00f6deralis&shy;mus kann der Bund auf die Institutionen und Strukturen der Kantone abstel&shy;len.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nProgrammvereinbarungen und Vollzugsf\u00f6deralismus stehen dabei in einem gewissen Span&shy;nungsverh\u00e4ltnis: Bei den Programm&shy;vereinbarungen steht die partnerschaftliche Aufgabener&shy;f\u00fcllung im Vorder&shy;grund, bei der sich der Bund entsprechend finanziell beteiligt, w\u00e4hrend im Rahmen des Voll&shy;zugsf\u00f6deralismus die Kantone unentgeltlich das Bundesrecht zu vollziehen haben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit der NFA wurde auch die interkantonale Zusam&shy;menarbeit gest\u00e4rkt. Damit k\u00f6nnen die Kantone unter anderem Gr\u00f6ssenvorteile besser aussch\u00f6pfen und eine gegenseitige Abgeltung von un&shy;erw\u00fcnschten r\u00e4umlichen externen Effekten (\u00abSpillover\u00bb) regeln. Seit 2008 hat sich die interkantonale Zusammenarbeit merklich verst\u00e4rkt \u2013 insbesondere bei den Hochschulen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZusammenfassend l\u00e4sst sich sagen: Der Finanzf\u00f6deralismus ist von der Zusammenarbeit, aber auch vom Wett&shy;bewerb zwischen den Gebietsk\u00f6rperschaften \u2013 insbesondere im Steuer&shy;bereich \u2013 gepr\u00e4gt. Damit der Wettbewerb auf die Dauer funktionieren kann, ist ein finanzieller Ausgleich zwi&shy;schen den starken und schwachen Gliedern notwendig. Aus diesem Grund ist der Finanz&shy;ausgleich auf nationaler Ebene ein Kernelement des Finanzf\u00f6deralismus.&#13;<\/p>\n<h2><strong>NFA ist auf Kurs<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAlle vier Jahre evaluiert der Bundesrat in einem Bericht die Wirksamkeit des nationalen Finanzausgleichs und der horizontalen Zu&shy;sammenarbeit. Nebst der Zielerreichung pr\u00fcft er die Funktionsweise der NFA und formuliert Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Dotation der einzelnen Gef\u00e4sse sowie f\u00fcr allf\u00e4llige Geset&shy;zesanpassungen. Den j\u00fcngsten Wirksamkeitsbericht zur Periode 2016 bis 2019 schickte der Bundesrat am 9. M\u00e4rz in die Vernehmlassung. Das Parlament wird voraussichtlich in der ersten H\u00e4lfte 2019 dar\u00fcber befinden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWie der inzwischen dritte Wirksamkeitsbericht zeigt, wurden die gesetzlichen Ziele des Finanz&shy;ausgleichs gr\u00f6sstenteils erf\u00fcllt: Die kantonale Finanzautonomie wurde gest\u00e4rkt, und die Disparit\u00e4ten in der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit der Kantone nahmen ab. Weiter blieb die steuerliche Wettbewerbsf\u00e4higkeit im nationalen und internationalen Verh\u00e4ltnis erhalten, \u00fcberm\u00e4ssige finanzielle Lasten der Kantone aufgrund ihrer geografisch-topografischen Lage oder ihrer soziodemografischen Bedingungen wurden reduziert, und ein angemessener interkantonaler Lastenausgleich ist gew\u00e4hrleistet. Einzig bei der Steuerbelastung wurde das Ziel nicht erreicht: Die Unterschiede zwischen den Kantonen haben seit Einf\u00fchrung der NFA leicht zugenommen.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Ressourcenausgleich: Ziel \u00fcbertroffen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Ressourcenausgleich strebt an, dass der ressourcen&shy;schw\u00e4chste Kanton finanzielle Ressourcen von 85 Prozent des schweizerischen Durch&shy;schnitts erreicht. Dieses Ziel wurde mehr als erf\u00fcllt: Mit 88,3 Prozent f\u00fcr das Jahr 2018 liegt der derzeit ressourcenschw\u00e4chste Kanton Jura deutlich \u00fcber der Vorgabe. In Franken ausgedr\u00fcckt, bedeutet dies, dass 937 Millionen mehr im System sind, als notwen&shy;dig w\u00e4ren (siehe <em>Abbildung 1<\/em>). Dieser Betrag wird durch den Bund (knapp 60 Prozent) und die sieben ressour&shy;censtarken Kantone Z\u00fcrich, Zug, Genf, Schwyz, Basel-Stadt sowie Ob- und Nidwalden finanziert (siehe <em>Abbildung 2<\/em>).&#13;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\"><strong>Abb. 1: Ressourcenausgleich: Abweichung vom Mindestausstattungsziel von 85 Prozent (2008\u20132018)&#13;<br \/>\n<\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<div class=\"legacy_chart_custom\"><div class='chart chart--normal' id='Utz_Weber_DE'>\n\n<\/div>\n\n<script>\n$(function () {\n    $('#Utz_Weber_DE').highcharts({\n    chart: {\n        type: 'column'\n    },\n\n    title: {\n        text: ' '\n    },\n\n    xAxis: {\n        categories: ['2008','2009','2010','2011','2012','2013','2014','2015','2016','2017','2018']\n    },\n\n    yAxis: {stackLabels: {\n                enabled: false\n               \n            },\n        allowDecimals: false,\n         labels: {\n                format: '{value} ' },\n        \n        title: {\n            text: 'In Mio. 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Sie erhalten Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich. Demgegen\u00fcber m\u00fcssen die ressourcenstarken Kantone (&gt;100) einzahlen.<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine zu tiefe Dotation bestand letztmals in den Jahren 2010 und 2011. Seither geht der Trend in die andere Richtung. Angesichts einer \u00dcberdotation von durchschnittlich 330 Millionen Franken schlug der Bundesrat im Jahr 2013 vor, die Dotation um diesen Betrag zu reduzieren. Nach intensiven Debatten einigte sich das Parlament auf eine Reduktion um 165 Millionen. Trotz dieser K\u00fcrzung nahm die \u00dcberdotati&shy;on seither noch einmal stark zu, was auf einen politischen Handlungsbedarf hinweist.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Ursache f\u00fcr die Abweichungen ist ein Automatismus in der Berechnungsmethode, welcher die Dotation erh\u00f6ht, auch wenn sich die Unterschiede in der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit der Kantone verringern: Im heutigen System legt das Parlament die Dotationsh\u00f6he alle vier Jahre fest. Da die Dotation innerhalb der folgenden vier Jahre mit einer Wachstumsrate des Ressourcenpotenzials fortgeschrie&shy;ben wird, f\u00fchrt dies dazu, dass der ressourcenschw\u00e4chste Kanton nie genau 85 Prozent des schweizerischen Mittels erreicht, sondern entweder dar\u00fcber- oder darunterliegt.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Kompromissvorschlag der Kantone<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Jahr 2019 wird das Parlament die Dotation erneut festlegen. Im Hinblick auf die bevorstehende De&shy;batte hat eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Konferenz der Kan&shy;tonsregierungen (KDK) einen L\u00f6sungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht vor, dass die Mindestausstattung in Zukunft bei 86,5 Prozent fixiert werden soll: Damit erreicht der ressourcenschw\u00e4chste Kan&shy;ton in jedem Jahr genau 86,5 Prozent des nationalen Mittels. Auf Basis der Zahlen 2018 w\u00fcrde der Bund um 280 Millionen Franken und die ressourcenstarken Kantone um 227 Millionen Franken entlastet. Mit der garantierten Mindestausstattung kommt es somit zu einem Systemwechsel im Ressourcenausgleich: Statt \u00fcber die H\u00f6he der Dotation erfolgt die politische Steuerung \u00fcber die H\u00f6he der garantierten Mindestausstattung von 86,5 Prozent. Die Auszahlung erfolgt dabei weiterhin progressiv, das bedeutet, dass die Mittel haupts\u00e4chlich den ressourcenschw\u00e4chs&shy;ten Kantonen zugutekommen. Der Bundesrat schl\u00e4gt im Wirksamkeitsbericht eine gegen\u00fcber der KDK leicht modifizierte Variante vor, um die Volatilit\u00e4t der Ausgleichszahlungen zu reduzieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin oft kritisiertes Problem vermag jedoch auch eine garantierte Mindestausstattung nicht zu l\u00f6sen: F\u00fcr die ressourcenschw\u00e4chsten Kantone besteht weiterhin wenig Anreiz, sich zu verbessern, da bei einem Anstieg des Ressourcenindex die Ausgleichszah&shy;lungen stark zur\u00fcckgehen. Steuersenkungen rechnen sich f\u00fcr diese Kantone kaum. Es besteht somit ein Zielkonflikt: Je effizienter die Mittel auf die schw\u00e4chsten Kantone verteilt werden, desto geringer ist der Anreiz dieser Kantone, sich zu verbessern. Insbesondere bei den Unternehmensgewinnen ist der Anreizeffekt besonders schwach, da hier die Steuers\u00e4tze normalerweise deutlich tiefer sind als bei den nat\u00fcrlichen Personen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der Praxis zeigt sich aber, dass verschiedene Kantone trotz fehlender Anreize in den vergangenen Jahren die Steuerbelastung teilweise deutlich verringert haben. Eine weitere Entspannung bringt die Steuervorlage 17, welche vorsieht, dass die Gewinne von juristi&shy;schen Perso&shy;nen reduziert in das Ressourcenpotenzial einfliessen. Damit wird es f\u00fcr alle Kantone wieder attraktiver, neue Firmen anzusiedeln.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) hat den Schweizer F\u00f6deralismus massgeblich gest\u00e4rkt. 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