{"id":107195,"date":"2018-04-18T09:00:13","date_gmt":"2018-04-18T09:00:13","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2018\/04\/les-entreprises-publiques-faussent-la-concurrencea\/"},"modified":"2023-08-23T23:03:01","modified_gmt":"2023-08-23T21:03:01","slug":"staatsbetriebe-verzerren-den-wettbewerb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2018\/04\/staatsbetriebe-verzerren-den-wettbewerb\/","title":{"rendered":"Staatsbetriebe verzerren den Wettbewerb"},"content":{"rendered":"<p>Die Schweizerische Post, einer der bekanntesten Staatsbetriebe, hat eine, zumindest aus \u00f6konomischer Sicht, bewegte Geschichte hinter sich. Der R\u00fcckblick zeigt exemplarisch die wandelnden Herausforderungen beim Erbringen des Service public. Die Post war n\u00e4mlich nicht st\u00e4ndig im Staatsbesitz. Im 17. Jahrhundert nahm die Nachfrage nach Boteng\u00e4ngen und Personentransporten zu. Der Staat oder die Obrigkeit war jedoch nicht in der Lage, gen\u00fcgend Verwaltungspersonal f\u00fcr diese Dienstleistung bereitzustellen. Der Kanton Bern beispielsweise entschied sich damals, nach deutschem Vorbild den Zugang zum Postmarkt mit einem Regal \u2013 also einem Monopol \u2013 zu regeln und dieses dann an Private zu verpachten. Der Kaufmann Beat Fischer, welcher den Zuschlag erhielt, begr\u00fcndete danach eine fast 100-j\u00e4hrige Episode einer wirtschaftlich erfolgreichen privaten Post.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nErst 1832 wurde das Regal aufgehoben und die Post im Kanton Bern wieder verstaatlicht. Nach Gr\u00fcndung des Bundesstaates wurde Anfang 1849 schliesslich die Eidgen\u00f6ssische Post geschaffen, welche zu Beginn des 20. Jahrhunderts, verbunden mit dem technologischen Fortschritt in der Telekommunikation, schrittweise in der PTT aufging. Zuerst als Verwaltungseinheit gef\u00fchrt, erlangte die PTT in den Siebzigerjahren eine st\u00e4rkere Autonomie und einen Verwaltungsrat.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEnde 1997 wurde die PTT in Swisscom und Post aufgetrennt, und diese wurden fortan als autonome Unternehmen im Staatsbesitz gef\u00fchrt. W\u00e4hrend der Gesetzgeber den Fernmeldemarkt weitgehend liberalisierte, \u00f6ffnete er den Postmarkt nur eingeschr\u00e4nkt. Die Leine des Staates wurde wieder l\u00e4nger, und den Betrieben wurde mehr unternehmerischer Spielraum zugestanden. Zudem mussten sie sich in den ge\u00f6ffneten Bereichen dem Wettbewerb stellen. Beide Unternehmen wussten in der Folge diesen Spielraum zu nutzen und den Staub der Amtsstuben abzuklopfen. Sie wurden nicht nur effizienter, innovativer und kundenfreundlicher, sondern sie sind auch in neuen M\u00e4rkten gewachsen. Mittlerweile erzielen beide Unternehmen die Mehrheit ihres Umsatzes mit Gesch\u00e4ften ausserhalb des Grundversorgungsbereichs.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a>&#13;<\/p>\n<h2><strong>Nebenwirkungen von staatlichen Eingriffen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Geschichte der PTT illustriert eine Tendenz, die in den letzten Jahren bei vielen staatsnahen Betrieben feststellbar war: Oft l\u00e4sst der technologische Fortschritt die Nachfrage nach etablierten Grundversorgungsleistungen wie beispielsweise Briefpost oder Festnetztelefonie sinken. Trotzdem blieben die politischen Erwartungen an einen umfangreichen Service public hoch. Dies zeigt nur schon die sehr emotional gef\u00fchrte Debatte \u00fcber die Schliessung der Poststellen. Die technologischen Entwicklungen f\u00fchren aber in der Regel nicht zu einer eigentlich angezeigten Grundsatzdebatte \u00fcber den staatlichen Eigner. Vielmehr f\u00fchrt der Wandel zu einer Verlagerung der T\u00e4tigkeiten des Staatsunternehmens hin in weitere M\u00e4rkte, um neue Ertragsquellen zu erschliessen. Dies auch, um den vermeintlich nicht rentablen Service public weiterhin zu erbringen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn den neuen M\u00e4rkten sind jedoch oft schon private Unternehmen t\u00e4tig, welche durch die staatliche Konkurrenz herausgefordert werden. Auf den ersten Blick erscheint dies positiv. Wirksamer Wettbewerb f\u00fchrt aus volkswirtschaftlicher Sicht zu optimalen Marktergebnissen: Der Markteintritt eines neuen Unternehmens ist zu begr\u00fcssen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nLeider l\u00e4sst sich dies bez\u00fcglich der erweiterten Aktivit\u00e4ten der Staatsbetriebe nicht vorbehaltlos sagen. So gehen die Marktteilnehmer in der Regel davon aus, dass Unternehmen im Staatsbesitz \u00fcber eine implizite oder sogar explizite Garantie im Falle von Solvenzproblemen verf\u00fcgen. Diese Markterwartung beschert den staatlichen Unternehmen eine tiefere Risikopr\u00e4mie und damit Finanzierungskonditionen, die besser sind als die ihrer privaten Konkurrenz. Beispielsweise erh\u00e4lt die Swisscom, welche notabene \u00fcber keine explizite Staatsgarantie verf\u00fcgt, aufgrund der Mehrheitsanteile des Bundes eine verbesserte Beurteilung ihrer Bonit\u00e4t.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Gesetzgeber hat die Staatsunternehmen bei der Regulierung von M\u00e4rkten teilweise absichtlich bevorzugt. So kann sich zum Beispiel die Post beim Briefversand noch auf einen gesch\u00fctzten Monopolmarkt berufen, sofern die Briefe leichter als 50 Gramm sind. Es ist davon auszugehen, dass ihr dies Vorteile auf dem liberalisierten Teil des Briefmarktes bietet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAus wettbewerblicher Sicht problematisch sind zudem Quersubventionierungen. Wenn Einnahmen aus einem gesch\u00fctzten Monopol in einen Wettbewerbsbereich transferiert werden, wird es heikel: Denkbar ist beispielsweise, dass staatliche Unternehmen die abgesch\u00f6pfte Monopolrente dazu verwenden, die private Konkurrenz in anderen M\u00e4rkten mit (zu) tiefen Preisen zu konkurrenzieren oder die Kosten, welche eigentlich im Wettbewerbsbereich anfallen, in subventionierte M\u00e4rkte mit Gewinnverbot zu verschieben. Dies illustriert unter anderem der aktuell kontrovers diskutierte \u00abPostauto-Fall\u00bb.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSchliesslich erhalten staatsnahe Betriebe gerade in gesch\u00fctzten Monopolm\u00e4rkten m\u00f6glicherweise breiten Zugriff auf Daten und Informationen, die ihren Mitbewerbern nicht zur Verf\u00fcgung stehen und die sie in anderen wettbewerblichen M\u00e4rkten nutzen k\u00f6nnen. So kennen die Monopolisten die Erwartungen der Konsumenten an eine Dienstleistung oft besser als die private Konkurrenz, weil sie exklusive Informationen aus dem Nutzerverhalten im regulierten Bereich erhalten. Aber auch Eigner- oder Staatsvertreter in den Steuerungsorganen der Unternehmen k\u00f6nnen ihre Kenntnisse und Informationen \u2013 etwa \u00fcber geplante Regulierungsvorhaben \u2013 in die strategische Steuerung zum Vorteil des Unternehmens einfliessen lassen. Dies ist umso wahrscheinlicher, wenn der Betrieb als Verwaltungseinheit gef\u00fchrt wird.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Allgemeinheit tr\u00e4gt Risiko<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Folgen der Wettbewerbsverzerrung f\u00fcr die Volkswirtschaft zeigen sich oft nicht unmittelbar, sondern schleichend. Es l\u00e4sst sich vordergr\u00fcndig zwar einwenden, dass auch im Wettbewerb zwischen Privaten nie gleich lange Spiesse vorherrschen, da Unternehmen nie \u00fcber dieselben Mitarbeiter, Produktionstechnologien oder Vertriebskan\u00e4le verf\u00fcgen. Allerdings liegt gerade in diesem Wettkampf um die m\u00f6glichst optimale Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen das wohlfahrtsbringende Wesen einer wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDem stehen selektive staatliche Eingriffe oder Vorteile gegen\u00fcber, die in letzter Konsequenz den Wettbewerb schw\u00e4chen k\u00f6nnen. Wenn ein staatsnahes Unternehmen aus den oben genannten Gr\u00fcnden einen Wettbewerbsvorteil besitzt, k\u00f6nnte es seine Produkte und Dienstleistungen beispielsweise g\u00fcnstiger anbieten als \u00e4hnlich effiziente oder sogar effizientere private Konkurrenten. Dies aber nicht, weil das Staatsunternehmen eine bessere Produktionsmethode gefunden h\u00e4tte, sondern weil die Allgemeinheit einen Teil des unternehmerischen Risikos \u00fcbernimmt. In der langen Frist k\u00f6nnten als Folge eigentlich gut wirtschaftende private Unternehmen aus dem Markt gedr\u00e4ngt werden. Der Wettbewerb w\u00fcrde geschw\u00e4cht oder sogar verschwinden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBei ausgepr\u00e4gten expliziten oder impliziten Staatsgarantien besteht schliesslich auch die Gefahr, dass die so bevorteilten Unternehmen im Wettbewerbsmarkt \u00fcberm\u00e4ssige Risiken eingehen. Aufgrund ihrer Staatsgarantie sind sie auch im Fall eines Konkurses gesch\u00fctzt, beziehungsweise die Risiken werden schlussendlich von den Steuerzahlern getragen. Dass dies nicht nur Theorie ist, f\u00fchrt ein Blick auf die Neunzigerjahre vor Augen: Im Anschluss an die damalige Immobilienkrise mussten mehrere Kantone ihre zu risikoreich im Hypothekargesch\u00e4ft involvierten Kantonalbanken finanziell unterst\u00fctzen, damit diese nicht in Konkurs gingen. So wendete beispielsweise der Kanton Bern 1,5 Milliarden Franken auf, um einen Teil des Gesamtverlusts von 2,6 Milliarden Franken der Berner Kantonalbank zu decken, woraufhin die Staatsgarantie zuerst reduziert wurde, bevor sie 2012 v\u00f6llig aufgehoben wurde. Auch die Kantone Genf und Solothurn mussten 2,1 Milliarden Franken beziehungsweise 363 Millionen Franken f\u00fcr die Rettung ihrer Kantonalbanken ausgeben.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a>&#13;<\/p>\n<h2><strong>Was tun?<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie konsequenteste L\u00f6sung, um die Wettbewerbsverzerrungen zwischen staatsnahen Unternehmen und Privaten abzuschaffen, l\u00e4ge in der Privatisierung der Staatsbetriebe. Denn: Private Unternehmen, verf\u00fcgen sie \u00fcber das gleiche regulatorische Umfeld wie ihre Konkurrenten, verzerren den Wettbewerb in der Regel nicht. Damit verbunden w\u00e4re jedoch eine Diskussion \u00fcber den Umfang und den Wandel in der vermeintlich nicht rentablen Grundversorgung. Wie erfolgreiche Beispiele im Ausland zeigen, kann man das Problem zum Beispiel dadurch l\u00f6sen, dass man Konzessionen ausschreibt. Hingegen sind Fragen bez\u00fcglich der nationalen Sicherheit, wenn es sich beispielsweise um private Eigent\u00fcmerschaft an kritischer Infrastruktur handelt, schwieriger zu beantworten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEbenfalls diskutiert wurden in der Vergangenheit Ans\u00e4tze, welche die in den sogenannten Netzwerkindustrien t\u00e4tigen Unternehmen, beispielsweise in den Bereichen Strom oder Nachrichten\u00fcbermittlung, in eine staatliche Netz- sowie eine private Betreibergesellschaft aufspalten wollen. Damit w\u00e4re zwar eine deutliche Reduktion der Wettbewerbsverzerrungen erreicht, hingegen w\u00fcrde man die oft vorhandenen und volkswirtschaftlich sinnvollen Verbund- und Netzwerkeffekte, welche die gesamten Produktionskosten senken k\u00f6nnen, verringern. Zudem ist eine gute Regulierung des Netzzugangs in der polit\u00f6konomischen Praxis alles andere als trivial, da oft zwischen Konsumentennutzen und Innovationsanreizen abgewogen werden muss.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSchliesslich wollen gewisse Kreise das Rad der Zeit wieder zur\u00fcckdrehen, indem sie fordern, Staatsunternehmen sollten sich auf ihren reinen Grundversorgungsauftrag konzentrieren und auf erg\u00e4nzende T\u00e4tigkeiten verzichten. Dies w\u00fcrde jedoch einige kaum zu l\u00f6sende Herausforderungen mit sich bringen. Beispielsweise bliebe zu beantworten, ob die Swisscom in diesem Falle \u00fcberhaupt schnellere Internetverbindungen anbieten d\u00fcrfte als in der Grundversorgung definiert und wie die privaten Aktion\u00e4re in einem solchen Fall entsch\u00e4digt w\u00fcrden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin pragmatischer Weg, welcher auf Ebene Bund eingeschlagen wurde, ist die Reduktion der Wettbewerbsverzerrungen durch gezielte Massnahmen. So strebt der Bundesrat auf Wettbewerbsm\u00e4rkten in der Regel eine regulatorische Gleichbehandlung an. Zudem werden Quersubventionierungen vom Monopol in den Wettbewerbsbereich, beispielsweise im Postgesetz, untersagt. Schliesslich werden die prominentesten Staatsunternehmen auf Bundesebene mit einer transparenten Corporate Governance sowie durch strategische Ziele gesteuert, was beispielsweise sicherstellt, dass der Eigner das Tagesgesch\u00e4ft nicht zu stark beeinflusst. Im Falle der Swisscom wurde zudem die Disziplinierung durch den Markt gest\u00e4rkt, indem das Unternehmen teilweise privatisiert wurde: 49 Prozent des Aktienkapitals befinden sich in privaten H\u00e4nden. Auch auf explizite Staatsgarantien, welche die Finanzierungskosten zus\u00e4tzlich reduzieren k\u00f6nnen, wurde weitgehend verzichtet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKlar ist letztlich aber auch f\u00fcr den Bundesrat, wie er im Bericht \u00fcber staatsnahe Unternehmen im Wettbewerb ausf\u00fchrlich erl\u00e4utert, dass gewisse Wettbewerbsverzerrungen untrennbar mit der staatlichen Unternehmenst\u00e4tigkeit verbunden sind.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Kronig und Kl\u00f6ti (1991).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Bundesrat (2017).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Vgl. Moody\u2019s Investors Service (2017) sowie Standard and Poor\u2019s (2017).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">F\u00fcr eine \u00dcbersicht siehe Avenir Suisse (2016).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweizerische Post, einer der bekanntesten Staatsbetriebe, hat eine, zumindest aus \u00f6konomischer Sicht, bewegte Geschichte hinter sich. Der R\u00fcckblick zeigt exemplarisch die wandelnden Herausforderungen beim Erbringen des Service public. Die Post war n\u00e4mlich nicht st\u00e4ndig im Staatsbesitz. Im 17. Jahrhundert nahm die Nachfrage nach Boteng\u00e4ngen und Personentransporten zu. 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Die Post der Fischer 1675\u20131832, PTT Zeitschrift 8\/91.<\/li>&#13;\n \t<li>Moody\u2019s Investors Service (2017). Credit Opinion: Swisscom AG, Global Credit Research, New York: Moody\u2019s Corporation, 7.\u00a0April.<\/li>&#13;\n \t<li>Standard and Poor\u2019s (2017). Swisscom\u00a0AG, RatingsDirect, New York: Standard and Poor\u2019s, 18.\u00a0Mai.<\/li>&#13;\n<\/ul>","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":107198,"main_focus":[156254,156987],"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":107202,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"77337","post_abstract":"Wenn Staatsbetriebe in Wettbewerbsm\u00e4rkten t\u00e4tig sind, k\u00f6nnen sie dank ihres Eigners von Vorteilen wie Staatsgarantien profitieren. 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