{"id":107467,"date":"2018-03-20T07:59:47","date_gmt":"2018-03-20T07:59:47","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2018\/03\/schaltegger-2018-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:03:15","modified_gmt":"2023-08-23T21:03:15","slug":"schaltegger-leisibach-schmid-04-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2018\/03\/schaltegger-leisibach-schmid-04-2018\/","title":{"rendered":"Wo die Sozialwerke die Arbeitsanreize hemmen"},"content":{"rendered":"<p>In der Schweiz gew\u00e4hrleistet ein engmaschiges soziales Sicherheitsnetz in jeder Lebenslage den Lebensunterhalt der Bev\u00f6lkerung. Beitragsfinanzierte Pflichtversicherungen wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sichern soziale Risiken wie Alter, Invalidit\u00e4t oder Krankheit ab. Ausserdem richten durch allgemeine Steuermittel finanzierte sozialstaatliche Einrichtungen wie die Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV und zur Invalidenversicherung bedarfsabh\u00e4ngige Leistungen aus. Der Ausbau der Sozialwerke hat massgebend dazu beigetragen, die Lebensverh\u00e4ltnisse umfassender Teile der Bev\u00f6lkerung bedeutend zu verbessern. Doch die wachsenden Ausgaben stellen Politik und Gesellschaft immer \u00f6fter vor Herausforderungen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine Grundlagenstudie im Auftrag des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) hat deshalb untersucht, inwiefern sich die Sozialwerke negativ auf das Arbeitsangebot auswirken. Ausserdem wurden L\u00f6sungsans\u00e4tze diskutiert, wie sich die Arbeitsanreize verbessern liessen.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>&#13;<\/p>\n<h2>Erwerbsanreize im gesellschaftlichen Interesse<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSowohl die Sozialsysteme als auch die zu ihrer Finanzierung ben\u00f6tigten Abgaben und Steuern \u00fcben Anreizwirkungen aus. Denn sie beeinflussen das verf\u00fcgbare Einkommen der Haushalte wesentlich. Beispielsweise k\u00f6nnen \u00f6ffentliche Hilfeleistungen die Empf\u00e4nger davon abhalten, ihr Pensum zu erh\u00f6hen oder \u00fcberhaupt eine Erwerbst\u00e4tigkeit aufzunehmen. Von einer m\u00f6glichst anreizkompatiblen Ausgestaltung der Sozialversicherungen profitieren daher sowohl die betroffene Person als auch die Gesellschaft. Letztere profitiert gleich doppelt: Denn einerseits steigt durch den Abbau von Fehlanreizen die Erwerbsbeteiligung von Leistungsbeziehenden, sodass der Staat weniger Transferleistungen ausbezahlen muss. Andererseits kann der Staat zugleich mit h\u00f6heren Steuerertr\u00e4gen und Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen rechnen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDurch die demografische Entwicklung und das immer zuwanderungskritischere Umfeld gilt es ausserdem das Potenzial der inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fte st\u00e4rker auszusch\u00f6pfen. Dabei m\u00fcssen die Zielkonflikte ber\u00fccksichtigt werden, die mit der St\u00e4rkung der Arbeitsanreize verbunden sein k\u00f6nnen. Denn in der Sozialpolitik stehen die Entscheidungstr\u00e4ger oft vor einem Trilemma: Das Niveau der sozialen Sicherung soll erhalten bleiben, die Finanzierbarkeit muss gew\u00e4hrleistet sein, und gleichzeitig braucht es wirksame Arbeitsanreize. Je nach Gewichtung der einzelnen Zielsetzungen sind Abstriche bei den Arbeitsanreizen oder dem Niveau der sozialen Sicherung unausweichlich.&#13;<\/p>\n<h2>Wie reagiert das Arbeitsangebot?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nFehlende Arbeitsanreize sind typischerweise in tieferen Einkommensklassen ein Problem. Denn der Staat garantiert mit unterschiedlichen Sozialtransfers wie Sozialhilfe oder Arbeitslosenentsch\u00e4digung in jeder Lebenssituation ein Existenzminimum. Dadurch erh\u00f6ht sich der sogenannte Reservationslohn \u2013 d. h. die minimale Lohnschwelle, unter der eine Person nicht bereit ist, eine Besch\u00e4ftigung aufzunehmen. Ebenso kann die individuelle Wahl des Arbeitsangebots durch h\u00f6here Lohnbeitr\u00e4ge negativ beeinflusst werden, da diese zu tieferen Nettol\u00f6hnen f\u00fchren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nUntersucht man, wie das individuelle Verhalten auf solche Anreize reagiert, wird grunds\u00e4tzlich zwischen dem intensiven und dem extensiven Arbeitsangebot unterschieden. Das intensive Angebot bezeichnet die Ver\u00e4nderung der Arbeitsstunden (Arbeitsintensit\u00e4t). Um diese Anreizwirkung zu quantifizieren, berechnet man in der empirischen Forschungsliteratur den effektiven Grenzsteuersatz (siehe <em>Glossar<\/em>). Hohe effektive Grenzsteuers\u00e4tze sind ein Indiz f\u00fcr sogenannte Armutsfallen, in denen es f\u00fcr die Betroffenen immer schwieriger wird, aus der Armut herauszukommen. Das extensive Arbeitsangebot beschreibt eine Ver\u00e4nderung der Arbeitsmarktpartizipation. Hier geht es darum, herauszufinden, inwiefern die Sozialwerke die Entscheidung zur Aufnahme oder vollst\u00e4ndigen Aufgabe einer Erwerbst\u00e4tigkeit beeinflussen. Sogenannte Arbeitslosigkeitsfallen sind oft auf hohe Partizipationssteuers\u00e4tze zur\u00fcckzuf\u00fchren. F\u00fcr die Beurteilung der Arbeitsanreize in den Sozialversicherungen ist letztendlich der Gesamteffekt auf das intensive und extensive Arbeitsangebot entscheidend.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nArbeitsanreize lassen sich \u00fcberdies gem\u00e4ss ihrer Auspr\u00e4gung kategorisieren: Positive Arbeitsanreize bestehen, wenn sich zus\u00e4tzliche Erwerbst\u00e4tigkeit positiv im Nettoeinkommen niederschl\u00e4gt. Der Partizipationssteuersatz bzw. der effektive Grenzsteuersatz liegt dann unter 100 Prozent. Liegt er \u00fcber 100 Prozent, spricht man von negativen Arbeitsanreizen. Positive Arbeitsanreize alleine reichen jedoch nicht in jedem Fall, um eine Arbeitsaufnahme oder eine Erh\u00f6hung des Arbeitsangebots attraktiv zu machen. Grund daf\u00fcr sind unter anderem mit der Arbeit verbundene zus\u00e4tzliche Kosten, wie die Ausgaben f\u00fcr die Kinderbetreuung oder f\u00fcr den Arbeitsweg. Zwar positive, aber geringe Arbeitsanreize k\u00f6nnen deshalb ebenfalls H\u00fcrden darstellen.&#13;<\/p>\n<h2>Eine zielgruppenspezifische Sicht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm die Arbeitsanreize zu analysieren und den Optimierungsbedarf zu identifizieren, haben wir uns f\u00fcr eine zielgruppenspezifische Sicht entschieden. Denn bei der Vielfalt an Anreizen ist eine Gesamtaussage f\u00fcr alle auf dem Arbeitsmarkt t\u00e4tigen Personen weder m\u00f6glich noch relevant. Im Fokus stehen f\u00fcnf Zielgruppen, die in unterschiedlichem Ausmass und in unterschiedlichen Lebensphasen &shy;\u2013 im Erwerbsleben sowie kurz vor und nach der Pensionierung \u2013 von den Anreizwirkungen der zw\u00f6lf untersuchten Sozialwerke betroffen sind (siehe <em>Kasten 1<\/em>).&#13;<\/p>\n<h3>Einkommensstarke Personen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEinkommensstarke Personen sind insbesondere bei ihrer Ruhestandsentscheidung mit beeintr\u00e4chtigten Erwerbsanreizen konfrontiert. Hohe Ersatzraten \u2013 akzentuiert durch das tiefe Mindestr\u00fccktrittsalter in der zweiten S\u00e4ule von 58 Jahren \u2013 erh\u00f6hen die Attraktivit\u00e4t von (Teil-)Pensionierungen vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Auch nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters bestehen negative Arbeitsanreize: Dann erschweren hohe Grenzsteuers\u00e4tze (u. a. aufgrund der AHV-Beitragspflicht) eine Verbesserung des verf\u00fcgbaren Einkommens durch Erwerbsarbeit. Die in der Revision der Altersvorsorge unter dem Stichwort Flexibilisierung beworbenen finanziellen Anreize (Rentenzu- und -abschl\u00e4ge bei Abweichung vom ordentlichen Rentenalter) wirken deshalb nur eingeschr\u00e4nkt. Einen gr\u00f6sseren Einfluss auf die Ruhestandsentscheidung geht indes vom ordentlichen und vom fr\u00fchestm\u00f6glichen Rentenalter aus. <a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Arbeitsanreize w\u00e4hrend des Erwerbslebens sind f\u00fcr einkommensstarke Personen etwa durch den partiellen Steuercharakter der Beitr\u00e4ge f\u00fcr die\u00a0erste und\u00a0die zweite S\u00e4ule beeintr\u00e4chtigt. In der beruflichen Vorsorge sollten dieser und die damit verbundene Umverteilung von Jung zu Alt eliminiert werden. Dazu sollte der Mindestumwandlungssatz wenigstens gesenkt und im Idealfall entpolitisiert werden. Einkommensstarke Bez\u00fcger einer IV-Rente profitieren ferner dank grossz\u00fcgigen \u00fcberobligatorischen Vorsorgel\u00f6sungen von hohen Ersatzraten, welche das extensive Arbeitsangebot einschr\u00e4nken. Angebracht w\u00e4re hier die Reduktion der IV-Kinderrenten. Denn das Vorrenteneinkommen kann insbesondere in Haushalten mit Kindern \u00fcbertroffen werden.&#13;<\/p>\n<h3>Einkommensschwache Personen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nVor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters werden die Erwerbsanreize einkommensschwacher Personen, die einen Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen zu AHV und IV (EL) haben, gemindert. Die Kompensationsfunktion der EL setzt Anreize zum Rentenvorbezug und zum Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge. Dies liesse sich unterbinden, wenn der Bezug von EL zur AHV an das ordentliche Rentenalter gekn\u00fcpft w\u00fcrde. F\u00fcr den Pensionierungsentscheid von Personen mit tiefen Einkommen ist vornehmlich das ordentliche Rentenalter massgeblich. Es wirkt ein sogenannter Default-Effekt. Das bedeutet, dass die Rente oft exakt beim Erreichen des Rentenalters bezogen wird, ohne innerhalb der vorhandenen M\u00f6glichkeiten gem\u00e4ss den eigenen Pr\u00e4ferenzen zu optimieren.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a> Eine Erh\u00f6hung des effektiven Rentenalters d\u00fcrfte folglich eher durch eine Anhebung des ordentlichen Rentenalters zu erreichen sein. Bestrebungen zur Flexibilisierung sind aus Anreizsicht kritisch zu betrachten. Von den rentenbildenden AHV-Beitr\u00e4gen bei Erwerbsarbeit im Rentenalter w\u00e4re ein zus\u00e4tzlicher, positiver Einfluss auf das Arbeitsangebot zu erwarten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Erwerbsalter existieren f\u00fcr einkommensschwache Personen Fehlanreize bei der Kombination von IV-Rente mit EL. Die EL erm\u00f6glichen die Fortf\u00fchrung des bisherigen Lebensstandards weitgehend ohne Abstriche. Das mindert den Anreiz zur Wiedereingliederung. Hinzu kommt ein Schwelleneffekt beim Ausstieg. Ausserdem bewirken auch die Rentenstufen innerhalb der IV Fehlanreize. Hier bedarf es einer Reihe von Korrekturen: Solange die H\u00f6he des EL-Grundbedarfs nicht diskutiert, keine h\u00f6heren Einkommensfreibeitr\u00e4ge gew\u00e4hrt werden und sich die Einf\u00fchrung eines stufenlosen IV-Systems weiter verz\u00f6gert, wird sich die Erh\u00f6hung der Erwerbsarbeit f\u00fcr viele IV-Rentenbez\u00fcger kaum lohnen.&#13;<\/p>\n<h3>Jugendliche und junge Erwachsene<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAus Anreizsicht sind Transferleistungen f\u00fcr junge Erwachsene in zweierlei Hinsicht problematisch: Erstens schaffen sie fr\u00fchzeitige Abh\u00e4ngigkeiten, an die sich die Hilfebeziehenden gew\u00f6hnen. Leistungen der IV, unter Umst\u00e4nden in Kombination mit EL, stellen eine bedeutende Einkommensalternative dar. Zweitens hat die Abh\u00e4ngigkeit von Transferleistungen negative Auswirkungen auf ihre Erwerbskarrieren, da sich die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aufgrund von IV-Rentenstufen und Schwelleneffekten beim Austritt nicht lohnt. Diesbez\u00fcglich ist die Idee weiterzuverfolgen, IV-Renten f\u00fcr unter 30-J\u00e4hrige durch verst\u00e4rkte Betreuungs- und Eingliederungsmassnahmen zu ersetzen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBei den EL und in geringerem Ausmass auch in der Sozialhilfe m\u00fcsste zur St\u00e4rkung der Erwerbsanreize eine Senkung des Grundbedarfs ins Auge gefasst werden. Ausserdem sollte man ein nach Bezugstyp differenziertes Sozialhilfesystem diskutieren, bei dem der Grundbedarf f\u00fcr kinderlose junge Erwachsene geringer ist als der von \u00e4lteren Leistungsbeziehenden. Im Gegenzug k\u00f6nnten h\u00f6here Integrationszulagen f\u00fcr erfolgreiche Anstrengungen zur beruflichen Integration ausgerichtet werden.&#13;<\/p>\n<h3>Einkommensschwache Familien<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEinkommensschwachen Familien wird beim IV-Bezug eines Elternteils eine umfangreiche finanzielle Absicherung gew\u00e4hrleistet, die eine R\u00fcckkehr in die Erwerbst\u00e4tigkeit wenig attraktiv macht. Zus\u00e4tzlich zu den Kinderrenten der IV und der beruflichen Vorsorge richten auch die EL bei Bedarf steuerfreie Kinder- und Zusatzleistungen aus. Bei den Transferleistungen f\u00fcr Kinder besteht in diesen Sozialwerken Spielraum f\u00fcr Leistungsanpassungen. Um die Erwerbsanreize beim Sozialhilfebezug zu st\u00e4rken, m\u00fcssen die wenig \u00fcbersichtlichen, situationsbedingten Leistungen f\u00fcr Familien \u00fcberpr\u00fcft werden. Die Besserstellung von kinderreichen Familien mit Sozialhilfeunterst\u00fctzung gegen\u00fcber anderen Haushalten in bescheidenen Verh\u00e4ltnissen gilt es zu korrigieren.&#13;<\/p>\n<h3>Zweitverdiener<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie stark eingeschr\u00e4nkten Erwerbsanreize f\u00fcr Zweitverdiener, meist M\u00fctter, durch die Steuerprogression sind hinl\u00e4nglich bekannt.<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a> Ausserdem bestehen ung\u00fcnstige Anreizwirkungen auch in der AHV: So sind nicht erwerbst\u00e4tige Ehegatten von der Beitragspflicht befreit, das Einkommenssplitting setzt die f\u00fcr Ehepaare erreichbare AHV-Rente auf h\u00f6chstens 150 Prozent der Maximalrente fest, und die Erziehungsgutschriften werden unabh\u00e4ngig von der Kinderzahl ausbezahlt. Eine zuk\u00fcnftige AHV-Reform k\u00f6nnte deshalb das Splitting auf Paare mit Kindern beschr\u00e4nken und die Erziehungsgutschriften gem\u00e4ss Kinderzahl abstufen. Ebenso denkbar w\u00e4ren in der l\u00e4ngeren Frist die Einf\u00fchrung einer zivilstandsunabh\u00e4ngigen AHV sowie eine grundlegende Reform des Kinder- und Familiensubventionssystems zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBerechtigterweise w\u00fcrde heute kaum jemand die geschaffenen Sozialwerke infrage stellen. Es gilt jedoch, die damit verbundenen Anreizwirkungen im Auge zu behalten. Bestehende Anreize, die vom Eintritt in den Arbeitsmarkt oder von Zusatzverdiensten abhalten, sind idealerweise zu korrigieren. Wie unsere \u00dcbersichtsstudie zeigt, gibt es diesbez\u00fcglich durchaus Potenzial. Doch die Realisierung bewegt sich oft in einem sozialpolitischen Trilemma: Will man mit vertretbarem Mitteleinsatz sowohl Arbeitsanreize schaffen als auch Schwelleneffekte mindern, f\u00fchrt meist kein Weg an einem tieferen Niveau der sozialen Sicherheit vorbei.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Siehe Leisibach et al. (2018). Die Anreizwirkungen auf die Arbeitsnachfrage sind nicht Gegenstand der Studie. In der Analyse wird folglich implizit davon ausgegangen, dass eine passende Arbeitsnachfrage vorhanden ist. Ferner werden nicht pekuni\u00e4re Arbeitsanreize nur am Rande behandelt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">B\u00fctler et al. (2004), Dorn und Sousa-Poza (2005).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Z. B. Coile (2015) f\u00fcr eine \u00dcbersicht zur internationalen Literatur und Lalive et al. (2017) zur Schweiz.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Siehe Lalive et al. (2017).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Z. B. B\u00fctler (2007).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Schweiz gew\u00e4hrleistet ein engmaschiges soziales Sicherheitsnetz in jeder Lebenslage den Lebensunterhalt der Bev\u00f6lkerung. Beitragsfinanzierte Pflichtversicherungen wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sichern soziale Risiken wie Alter, Invalidit\u00e4t oder Krankheit ab. Ausserdem richten durch allgemeine Steuermittel finanzierte sozialstaatliche Einrichtungen wie die Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV und zur Invalidenversicherung bedarfsabh\u00e4ngige Leistungen aus. 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(2015). Economic Determinants of Workers\u2019 Retirement Decisions, in: <em>Journal of Economic Surveys <\/em>29(4): 830\u2013853.<\/li>&#13;\n \t<li>Dorn, D. und Sousa-Poza, A. (2005). The Determinants of Early Retirement in Switzerland, in: <em>Swiss Journal of Economics and Statistics<\/em> 141(2): 247\u2013283.<\/li>&#13;\n \t<li>Lalive, R., Magesan, A. und Staubli, S. (2017). Raising the Full Retirement Age: Defaults vs. Incentives. Working Paper.<\/li>&#13;\n \t<li>Leisibach, P., Schaltegger, C.A. und Schmid, L. A. (2018). Arbeitsanreize in der sozialen Sicherheit. \u00dcberblicksstudie im Auftrag des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft SECO.<\/li>&#13;\n<\/ul>","post_kasten":[{"kasten_title":"Kasten 1: Die Studie","kasten_box":"Die Studie bietet erstmals eine Gesamtsicht zur sozialen Sicherheit aus der Optik des Arbeitsmarkts. Dabei steht insbesondere das Arbeitsangebot im Fokus. Insgesamt wurden\u00a0zw\u00f6lf Sozialwerke analysiert: die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV und zur IV (EL), die berufliche Vorsorge (BV), die Krankenversicherung (KV), die Unfallversicherung (UV), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Mutterschaftsentsch\u00e4digung, die Familienzulagen (FZ), die Milit\u00e4rversicherung (MV) sowie die kantonalen Bedarfsleistungen Sozialhilfe und individuelle Pr\u00e4mienverbilligung (IPV). Die Autoren haben anhand einer detaillierten Aufarbeitung der wissenschaftlichen Literatur untersucht, in welchen Sozialwerken Arbeitsanreize zur Aufnahme und Erh\u00f6hung einer Erwerbst\u00e4tigkeit beeintr\u00e4chtigt werden. Zudem wurden aktuelle Reformen der Sozialwerke hinsichtlich ihrer Arbeitsanreize beurteilt sowie Korrekturmassnahmen und Handlungsbedarf aufgezeigt."},{"kasten_title":"Kasten 2: Glossar","kasten_box":"Die <strong><em>Ersatzrate<\/em><\/strong> entspricht dem verf\u00fcgbaren Renteneinkommen in Prozent des letzten verf\u00fcgbaren Erwerbseinkommens.&#13;\n&#13;\nDer <strong><em>effektive Grenzsteuersatz<\/em><\/strong> ermittelt den Anteil des zus\u00e4tzlichen Erwerbseinkommens, der nach Erh\u00f6hung des Arbeitspensums durch Steuern, Lohnabgaben und niedrigere Transferleistungen verloren geht. Ein effektiver Grenzsteuersatz von 100 Prozent bedeutet, dass das erh\u00f6hte Arbeitspensum zu keinem Anstieg des verf\u00fcgbaren Einkommens f\u00fchrt.&#13;\n&#13;\nDer <strong><em>Partizipationssteuersatz<\/em><\/strong> misst den Anteil des Erwerbseinkommens, der nach Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit durch Steuern, Lohnabgaben und niedrigere Transferleistungen verloren geht. Ein Partizipationssteuersatz von 100 Prozent bedeutet demnach, dass eine bisher nicht erwerbst\u00e4tige Person nach Arbeitsaufnahme das gleiche verf\u00fcgbare Einkommen wie ohne Arbeitseinsatz aufweist.&#13;\n&#13;\n<strong><em>Schwelleneffekte <\/em><\/strong>stellen besonders gravierende negative Arbeitsanreize dar: Sie bestehen, wenn eine geringe Erh\u00f6hung des Arbeitseinkommens zu einem \u00fcberproportional hohen R\u00fcckgang des verf\u00fcgbaren Einkommens f\u00fchrt (der effektive Grenzsteuersatz liegt dann weit \u00fcber 100%). Schwelleneffekte entstehen etwa, wenn eine Anspruchsberechtigung auf Bedarfsleistungen (z. B. Sozialhilfe) endet oder Transferleistungen stufenweise reduziert werden (z. B. Invalidenversicherung).&#13;\n&#13;\nVon (<em>partiellem)<\/em> <strong><em>Steuercharakter<\/em><\/strong> der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge spricht man, wenn Beitrag und Leistung nicht oder (teilweise) verkn\u00fcpft sind. So sind Einkommen oberhalb von 84\u2019600 Franken in der AHV nicht mehr rentenbildend, das heisst, die AHV-Rente erh\u00f6ht sich mit zunehmendem Einkommen nicht mehr. Dennoch besteht eine Beitragspflicht. Der Steuercharakter kann wie in der ersten S\u00e4ule gewollt oder wie in der zweiten S\u00e4ule \u2013 aufgrund des \u00fcberh\u00f6hten Mindestumwandlungssatzes \u2013 systembedingt sein."}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":107470,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":107474,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"76808","post_abstract":"Eine Studie der Universit\u00e4t Luzern untersuchte im Auftrag des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft zw\u00f6lf bestehende Sozialwerke hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Arbeitsangebot. F\u00fcr verschiedene Einkommensgruppen sowie Jugendliche, Zweitverdiener und Familien wird aufgezeigt, wo die Arbeitsanreize im Zusammenspiel der unterschiedlichen Sozialwerke beeintr\u00e4chtigt werden und wie Korrekturmassnahmen aussehen k\u00f6nnten. Dabei zeigt sich, dass bei verschiedenen Sozialwerken Fehlanreize bestehen: So beg\u00fcnstigt die Altersvorsorge beispielsweise Fr\u00fchpensionierungen und erschwert die Erwerbst\u00e4tigkeit nach der Pensionierung. Einer Flexibilisierung des Rentenalters zur Erh\u00f6hung des effektiven Renteneintrittsalters stehen die Autoren allerdings kritisch gegen\u00fcber. Zudem sind in der IV die finanziellen Anreize f\u00fcr eine berufliche Wiedereingliederung gering. Denn zus\u00e4tzlich besteht oftmals Anspruch auf Leistungen anderer Sozialversicherungen. 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