{"id":107803,"date":"2017-12-21T11:00:22","date_gmt":"2017-12-21T11:00:22","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2017\/12\/wildhaber-01-02-2018\/"},"modified":"2023-08-23T23:03:44","modified_gmt":"2023-08-23T21:03:44","slug":"roboter-wirbeln-wirtschaft-und-recht-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2017\/12\/roboter-wirbeln-wirtschaft-und-recht-auf\/","title":{"rendered":"Roboter wirbeln Wirtschaft und Recht auf"},"content":{"rendered":"<p>Roboter sind in s\u00e4mtlichen Lebensbereichen auf dem Vormarsch. Sie existieren als Industrieroboter, Drohnen, automatisierte Fahrzeuge, pers\u00f6nliche Assistenzroboter, Operationsroboter und in vielen anderen Auspr\u00e4gungen. Gem\u00e4ss g\u00e4ngiger Definition sind Roboter mechanische Objekte mit drei wesentlichen Eigenschaften:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Sie k\u00f6nnen die Welt um sich herum wahrnehmen (sense).<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Sie k\u00f6nnen die Wahrnehmung mittels Datenanalyse prozessieren (think).<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Sie k\u00f6nnen als k\u00f6rperliches Objekt mit physischem Einfluss Funktionen aus\u00fcben (act).<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nReine Software ohne physischen Einfluss ist deshalb keine Robotik, auch wenn besonders die englischsprachigen Medien oft von Robotern sprechen und Software meinen. Die Rechtswissenschaft befasst sich zunehmend mit Robotern. Das Roboterrecht hat die rechtliche Behandlung roboterbezogener Sachverhalte zum Gegenstand.&#13;<\/p>\n<h2>Roboter in der Industrie 4.0<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der Industrie kommen etwa Roboter wie Yumi von ABB zum Einsatz. Yumi ist ein erschwinglicher Vielzweckroboter f\u00fcr den Produktionsbereich, der freundlich zu Menschen ist und sich beispielsweise leicht f\u00fcr die Mitarbeit am Fliessband programmieren l\u00e4sst. Auch in der Logistik- und Transportbranche spielen Roboter bereits heute eine wichtige Rolle. Ein Beispiel ist das Logistikzentrum Yellow Cube der Schweizerischen Post in Oftringen. Dieses nimmt Onlineh\u00e4ndlern etwa im Bereich Modehandel die gesamte Logistik von der Lagerung \u00fcber die Verpackung und den Versand bis zum Retourenmanagement ab. Pakete k\u00f6nnten k\u00fcnftig auch durch Drohnen ausgeliefert werden. In der Schweiz sind derzeit bereits rund 20\u2019000 zivile Drohnen in Betrieb<em>. <\/em>Auch selbstfahrende Fahrzeuge werden neben dem Personenverkehr den G\u00fctertransport revolutionieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Dienstleistungssektor werden vermehrt Roboter in Hotels und Restaurants oder im Einzelhandel den Menschen assistieren. Immer h\u00e4ufiger sind Roboter auch im Gesundheitssektor im Einsatz, um die Folgen der demografischen Entwicklung abzufedern. Eine bedeutende Anwendung ist etwa das sogenannte Exoskelett, bei dem ein k\u00f6rperanliegendes Skelett den Menschen bei dessen Bewegungen unterst\u00fctzt oder gar seine Bewegungen \u00fcbernimmt. Mit einem solchen Roboteranzug kann der Mensch schwerer heben, ausdauernder oder trotz R\u00fcckenmarksverletzung gehen. Exoskelette sind auch f\u00fcr industrielle Anwendungen, beispielsweise auf Baustellen, einsetzbar.&#13;<\/p>\n<h2>\u00dcberholte Rechtskonzepte?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMan kann sich \u00fcber die Vor- und Nachteile dieser technologischen Revolution streiten. Dass eine rechtliche Begleitforschung unerl\u00e4sslich ist, steht jedoch fest. Es stellen sich zahlreiche Fragen in den verschiedensten Rechtsbereichen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas \u00f6ffentlich-rechtliche Zulassungsrecht ist betroffen, wenn hochgradig automatisierte Fahrzeuge eingef\u00fchrt werden sollen: Hoch- und vollautomatisierte Fahrzeuge widersprechen dem im V\u00f6lkerrecht und im nationalen Recht verankerten Leitbild eines aufmerksamen und engagierten Lenkers und sind bis anhin nicht zulassungsf\u00e4hig. Die Revision des Wiener \u00dcbereinkommens \u00fcber den Strassenverkehr von 1968 k\u00f6nnte je nach Auslegung diesen Widerspruch aufl\u00f6sen und der Fahrzeugautomatisierung zum Durchbruch verhelfen. Auch beim Einsatz ziviler Drohnen muss die luftrechtliche Regulierung konsultiert und revidiert werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit der Zulassung automatisierter Fahrzeuge zum Strassenverkehr stellen sich weitere rechtliche Fragen, etwa nach der strafrechtlichen Haftung beim Einsatz der Systeme. Wer haftet, wenn etwas schiefl\u00e4uft? Wen soll man bestrafen, wenn ein vollautomatisiertes Fahrzeug ein Kind \u00fcberf\u00e4hrt? Das fahrerzentrierte Rechtskonzept st\u00f6sst hier an seine Grenzen, denn die Maschine selbst ist nicht schuldf\u00e4hig. Der Mensch lenkt nicht mehr, sodass ihm auch kein Vorwurf f\u00fcr den Unfall gemacht werden kann. Hier ist grundlegend zu kl\u00e4ren, ob und allenfalls wie bei einem t\u00f6dlichen Unfall das Strafbed\u00fcrfnis der Gesellschaft befriedigt werden kann.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBeim Einsatz von lern- und entscheidungsf\u00e4higen Robotern sind zivilrechtliche Haftungsfragen unumg\u00e4nglich: Wer haftet, wenn der Roboter fehlerhaft lernt oder eine falsche Entscheidung trifft? Die Lern- und Entscheidungsf\u00e4higkeit der Roboter macht die Zurechnung von Sch\u00e4den schwierig. Deshalb sind neue Modelle zur Regelung der Verantwortlichkeit erforderlich. Denkbar sind unter anderem Haftungsanalogien, die Einf\u00fchrung einer Gef\u00e4hrdungshaftung und\/oder Versicherungsmodelle. Zunehmend wird die Einf\u00fchrung eines Rechtsstatus f\u00fcr Roboter, einer sogenannten E-Personhood, diskutiert. Mit der Einf\u00fchrung einer solchen Rechts- und Handlungsf\u00e4higkeit f\u00fcr Roboter w\u00fcrden diese selber Tr\u00e4ger von Rechten und Pflichten. In der Folge k\u00f6nnten sie mit ihrem eigenen Verm\u00f6gen haften und w\u00e4ren auch vor Gericht zu verklagen. Die einzelnen E-Personen m\u00fcssten in einem Roboterregister aufgef\u00fchrt werden. So k\u00f6nnten Interessierte beispielsweise Einsicht in die H\u00f6he der Haftungsmasse des Roboters nehmen. An die Registrierungspflicht k\u00f6nnte sodann eine Versicherungspflicht gekoppelt werden. Bei der konkreten Ausgestaltung stellen sich nat\u00fcrlich einige Fragen, zum Beispiel, ab welchem Grad an Eigenst\u00e4ndigkeit ein Roboter als E-Person qualifiziert ist und wie der Roboter Verm\u00f6gen schaffen soll. Noch ist diese Diskussion Zukunftsmusik, doch k\u00f6nnte sie mit zunehmendem technischem Fortschritt relevant werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAuf europ\u00e4ischer Ebene hat das EU-Parlament im Februar 2017 Empfehlungen zu zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik ausgesprochen und die EU-Kommission aufgefordert, einen Legislativvorschlag zu zivilrechtlichen Haftungsfragen auszuarbeiten. Als L\u00f6sungsans\u00e4tze hat das EU-Parlament die soeben erw\u00e4hnten Konzepte und besonders auch die Einf\u00fchrung einer E-Personhood vorgeschlagen. Bis eine europ\u00e4ische Roboter-Richtlinie verabschiedet wird, d\u00fcrfte allerdings noch einige Zeit vergehen.&#13;<\/p>\n<h2>Missbrauchspotenzial beim Datenschutz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine zentrale Herausforderung im Zusammenhang mit Robotern ist auch der Datenschutz<em>. <\/em>\u00c4ngste rund um den Verlust der Privatsph\u00e4re sind nicht neu, sie erhalten aber bei Robotern eine neue Dimension. Denn Roboter verf\u00fcgen \u00fcber verschiedenste Sensoren, die s\u00e4mtliche Daten aufnehmen, speichern und dank ihrer Vernetzung im Rahmen des Internets der Dinge verbreiten k\u00f6nnen. Dabei kann ein besonders menschen- oder tier\u00e4hnliches Aussehen der Roboter den Aufbau einer Beziehung erleichtern, sodass Roboter Zugang zu intimsten Sph\u00e4ren erhalten und dank ihrer Mobilit\u00e4t ungest\u00f6rt herumschn\u00fcffeln k\u00f6nnen. Das Missbrauchspotenzial ist erheblich. Bereits das nicht missbr\u00e4uchliche, funktionsinh\u00e4rente Sammeln von Daten wie etwa bei selbstfahrenden Fahrzeugen stellt ein Datenschutzrisiko dar. Sowohl das europ\u00e4ische wie auch das schweizerische Datenschutzrecht werden momentan revidiert. Die Bedenken um die Privatsph\u00e4re beim Einsatz von Big Data, Robotik und k\u00fcnstlicher Intelligenz kommen in den Revisionsbestrebungen zum Ausdruck und sind dar\u00fcber hinaus Gegenstand der Forschung, so z. B. im Rahmen unseres SNF-Forschungsprojekts \u00abBig Brother in Schweizer Unternehmen? Daten, Privatsph\u00e4re und Vertrauen am Arbeitsplatz\u00bb im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms \u00abBig Data\u00bb.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAuch in der Arbeitswelt sind Roboter bereits heute omnipr\u00e4sent: Im Personalwesen gibt es von der Einstellung bis zur Beendigung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen vielf\u00e4ltige Einsatzm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Roboter. Roboter k\u00f6nnen als Vorgesetzte ihren Arbeitnehmern auch Weisungen erteilen. Nach der derzeitigen Rechtslage kann ein Roboter als Vorgesetzter mangels Rechts- und Handlungsf\u00e4higkeit noch keine K\u00fcndigung aussprechen. Im Unternehmen muss derzeit mangels Handlungsf\u00e4higkeit des Roboters ein Mensch f\u00fcr den Einsatz und die Anweisungen des Roboters Verantwortung \u00fcbernehmen. Diese Verantwortung des Arbeitgebers kann die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung h\u00f6chstens mittels eines Regresses auf die Programmierer des Roboters abw\u00e4lzen. Beim Einsatz von Robotern am Arbeitsplatz ist ausserdem die Arbeitsplatzsicherheit entscheidend: Es geht darum, Berufsunf\u00e4lle und entsprechend Haftungsf\u00e4lle zu verhindern. Zu diesem Zweck werden neue Normen auf nationaler Ebene (z. B. Schweizerische Normen-Vereinigung SNV) und auf internationaler Ebene (z. B. ISO) erarbeitet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Einzug von Robotern \u2013 im Rahmen der Industrie 4.0 und dar\u00fcber hinaus \u2013 wirft zahlreiche, spannende Rechtsfragen auf. Mit zunehmendem technologischem Fortschritt kommen laufend neue rechtliche Herausforderungen hinzu. Der Gesetzgeber wird sich \u00fcberlegen m\u00fcssen, ob rechtliche Grundlagen angepasst werden m\u00fcssen oder ob es gar ganz neue Regelungen braucht. Diesbez\u00fcglich sollte man jedoch zur\u00fcckhaltend sein, bis klar wird, dass neue Gesetze und Regulierungen wirklich n\u00f6tig sind. Digitalisierung und Robotik bringen n\u00e4mlich auch immense Chancen. Eines ist aber klar: \u00dcber die angesprochenen Fragen m\u00fcssen wir uns bereits heute ernsthafte Gedanken machen. Denn die Brisanz der Fragen wird zunehmen, je intelligenter Roboter werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Roboter sind in s\u00e4mtlichen Lebensbereichen auf dem Vormarsch. 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Rechtliche Fragen stellen sich etwa bei der Zulassung von selbstfahrenden Fahrzeugen oder Drohnen. Sind Roboter erst mal zugelassen, so will man wissen, wer f\u00fcr Unf\u00e4lle mit Robotern haftet. Auch am Arbeitsplatz muss klar sein, wer f\u00fcr Entscheide und Weisungen von robotischen Chefs einsteht. Die Einf\u00fchrung eines Rechtsstatus f\u00fcr Roboter,\u00a0der sogenannten E-Personhood, ist einer von vielen L\u00f6sungsans\u00e4tzen f\u00fcr die Haftungsfrage. Nicht nur am Arbeitsplatz, sondern in s\u00e4mtlichen Lebensbereichen sind sensorgetriebene Roboter eine Herausforderung f\u00fcr Datenschutz und Privatsph\u00e4re. 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